Raphael Weyland Beiträge

Wird 2020 das Jahr der Biodiversität?

Brüsseler Ausblick auf Naturschutzpolitik post-2020

Bekassine – Foto: Tom Dove

Inzwischen sind selbst etwaige Dreikönigsfeierlichkeiten verdaut und das (Arbeits-)Jahr 2020 hat Fahrt aufgenommen. Ihnen – und dem Natur- und Umweltschutz – wünsche ich zum Aufbruch in die neue Dekade alles Gute! 2020 wird bisweilen als „Superjahr“ der Biodiversität bezeichnet, in dem der aus dem Klimaschutz bekannte „Paris-Moment“ für die Natur wiederholt werden soll. Ich möchte das „Naturschätze.Retten“ Jahr daher mit einem kurzen Ausblick starten auf das, was uns die nächsten Monate vor allem auf EU-Ebene zum Thema Biodiversitätspolitik erwartet. Hier geht es insbesondere um die auf den „European Green Deal“ folgende EU-Biodiversitätsstrategie post-2020 mit ihren möglichen Einzelmaßnahmen. Auf globaler Ebene steht derweil ebenfalls die Erarbeitung der auf die AICHI-Ziele folgenden post-2020 Biodiversitätsstrategie an. Diese Arbeiten finden parallel zu der Erarbeitung der EU-Biodiversitätsstrategie statt. Beide Stränge sind aber zumindest insofern verknüpft, als die EU mit ihren Mitgliedstaaten ein wichtiger Akteur innerhalb der Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention ist, und die EU angekündigt hat, auf globaler Ebene mit gutem Beispiel voranzuschreiten. Mit der Vorlage eines ambitionierten EU-Handlungskatalogs kann die EU also tatsächlich die globalen Verhandlungen beeinflussen und dabei auch eine eigene Schwerpunktsetzung einfließen lassen.

Forderungen an die EU-Biodiversitätspolitik post-2020

BirdLife Europe veröffentlicht Position zur künftigen EU-Biodiversitätsstrategie

BirdLife-Position zur EU-Biodiversitätsstrategie post-2020. Copyright: BirdLife Europe

In Brüssel warten viele gespannt darauf, dass die neue EU-Kommission die Mitteilung zu ihrem „European Green Deal“ vorlegt. Hiernach kann und muss der europäische Gesetzgeber mit der Erarbeitung der eigentlichen Initiativen loslegen. Noch rechtzeitig vor der Veröffentlichung des „European Green Deal“ hat heute der NABU-Dachverband BirdLife Europe seine mit allen EU-Partnerverbänden abgestimmte Position zur zukünftigen EU-Biodiversitätsstrategie veröffentlicht (Link).

Die neue EU-Biodiversitätsstrategie soll von 2021 bis 2030 laufen. Kernelemente bzw. Hinweise auf die Struktur der Strategie könnten bereits in der Mitteilung zum „European Green Deal“ enthalten sein oder zumindest bis Frühjahr 2020 bekannt werden. Bis einzelne Instrumente (etwa zur Renaturierung) gegebenfalls durch gesonderte Rechtsakte verbindlich umgesetzt sind, dürfte indes noch ein wenig Zeit vergehen.

Neue EU-Kommission gewählt: los geht’s!

Europäisches Parlament bestätigt Ursula von der Leyen’s neues Team

Von der Leyen im Europäischen Parlament, 27.11.2019. Copyright: EU, Photo: Denis Lovrovic

In der heutigen Plenarsitzung (27.11.2019) hat das Europäische Parlament die von den EU-Mitgliedstaaten vorgeschlagenen und von Frau von der Leyen zur Wahl gestellten Kommissarinnen und Kommissare bestätigt. Anders als bei der eigentlichen Wahl der Kommissionspräsidentin im Juli (wir berichteten) fand sich heute eine breitere Mehrheit – 461 Abgeordnete stimmten für die neue EU-Kommission, 157 dagegen, 89 enthielten sich.

Davor hielt Frau von der Leyen eine emotionale Rede, in der sie für eine starke EU warb und betonte, ihr Team und sie seien bereit, mit der Arbeit loszulegen. Bezüglich des „European Green Deals“ unterstrich sie, das die EU die Pflicht zum Handeln habe und die Kraft voranzuschreiten. Sie erwähnte, dass sich die Bürger saubere Luft und sauberes Wasser genauso wie Biodiversität wünschten; außerdem, dass wir Landwirtschaft brauchten, diese aber nachhaltig sein und EU-Umweltrecht einhalten müsse. In den anschließenden Statements der Abgeordneten der verschiedenen Parteien betonte z.B. Ska Keller für die Grünen, dass der „European Green Deal“ nicht nur eine leere Überschrift bleiben dürfe – ohne Anpassung der Landwirtschafts- und Handelspolitik sei ein echter Wandel nicht möglich.

Abstimmungsergebnis von der Wahl der Kommission, 27.11.2019. Quelle: NABU

Mit der heutigen Wahl ist der Weg frei dafür, dass die neue EU-Kommission am 1. Dezember ihre Arbeit aufnimmt. Nachdem Frau von der Leyen am 10. September die designierten Kommissare und ihre Portfolios sowie die jeweiligen Mandatsschreiben vorgestellt hatte (wir berichteten), verzögerte sich der ursprünglich für November geplante Neustart. Das Europäische Parlament hatte von seinem Prüfrecht Gebrauch gemacht und 3 designierte Kommissars-KandidatInnen vor allem unter Verweis auf Interessenskonflikte abgelehnt.

Von der Leyen’s Kommission: Aufbruch zu grünerer EU?

Präsentation der Portfolios lässt trotz einzelner Kritikpunkte zunächst aufatmen

Foto: Europäische Union 2019

Nachdem alle Mitgliedstaaten (außer der Brexit-Kandidat) benannt hatten, wen sie gerne als Kommissarin bzw. Kommissar nach Brüssel schicken würden, fing für die gewählte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das Tetris-Spiel an, eine zwischen den verschiedenen Regionen und politischen Gruppierungen sowie Wünschen der Mitgliedstaaten ausgewogene EU-Kommission zusammenzustellen. Interessenvertreter wie der NABU blickten gespannt auf den 10. September, an dem sie ihr Team näher vorstellen wollte. Bereits in den Tagen zuvor kursierten in der Brüsseler „Polit-Blase“ verschiedene Tabellen mit der Zuordnung der Portfolios zu den KandidatInnen. Umweltverbände waren nervös, denn weder war dem designierten Vizepräsidenten Frans Timmermans eine umfassende Steuerungsrolle für Nachhaltigkeitsthemen zugewiesen noch wurde überhaupt ein Umweltportfolio benannt. Außerdem hatte sie in ihrer Rede in Straßburg im Juli die Artenkrise gänzlich ignoriert. Am Dienstag Mittag konnte der NABU aber zunächst einmal vorsichtig aufatmen. Einen gewichtigen Kritikpunkt gibt es trotzdem.

Die grünen (Klima-)Versprechen der Ursula von der Leyen

Wahl von der Leyens zur künftigen Kommissionspräsidentin mit Zugeständnissen an Sozialisten und Grüne

Das Ringen um die Nachfolge von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat ein Ende gefunden. Am 16. Juli wurde Ursula von der Leyen mit den Stimmen von (lediglich) 383 Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Straßburg zur Präsidentin der nächsten EU-Kommission gewählt (374 Stimmen waren nötig). Mit ihrer Rede veröffentlichte sie zugleich ihre „Politischen Leitlinien“ für 2019-2024. Diese Agenda ist – auch um den Fraktionen der Sozialisten, Liberalen und Grünen im Europaparlament entgegenzukommen – deutlich umweltorientierter ausgefallen als etwa die „Strategische Agenda“ der Staats- und Regierungschefs vom 20. Juni 2019.

Europawahl: mehr Bürger votieren für Umweltschutz

Die NABU-Analyse am Tag nach der Wahl

Die Bürgerinnen und Bürger der EU haben gewählt. Zwar können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilen, was das Wahlergebnis für die Zukunft Europas bedeutet. Nicht absehbar ist vor allem auch, wie sich in den nächsten Wochen das Machtgefüge, die Postenverteilung und die inhaltlichen Festlegungen der Parteien entwickeln werden – und was das alles für den Natur- und Klimaschutz heißt. Hier folgt trotzdem eine erste Bewertung der gestrigen Wahl.

Bessere Rechtsetzung: viel Luft für Verbesserung!

EU-Flaggen vor Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission in Brüssel

Bestandsaufnahme zu „Better Regulation“ endet mit Konferenz

Der noch amtierende EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte die strategisch geschickt mit „bessere Rechtsetzung“ betitelte Agenda seines Vorgängers zur Überprüfung von bestehenden und neuen EU-Rechtsakten übernommen. Zum Ende seiner Amtszeit hin hat er eine kleine Bestandsaufnahme durchgeführt. Die Ergebnisse werden am Montag, den 29. April 2019 in Brüssel auf einer Konferenz vorgestellt. Der NABU hat sich in den Prozess mehrfach eingebracht und wird auch an der Konferenz teilnehmen. Grundlegende Verbesserungen werden von dieser EU-Kommission nicht mehr erwartet. Das Potential „guter Gesetzgebung“ soll hier aber kurz vorgestellt werden. Schließlich ist noch nicht gesetzt, wie es unter der nächsten EU-Kommission weitergeht.

 

Offizieller Appell: EU-Mitgliedstaaten fordern nachhaltige EU

Ratsschlussfolgerungen zu SDGs verabschiedet

Die SDGs müssen die Prioritäten der nächsten EU-Kommission prägen.

Heute haben die AußenministerInnen der EU-Mitgliedstaaten im Rat für Allgemeine Angelegenheiten Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) verabschiedet. Diese beziehen sich auf das entsprechende Reflektionspapier der EU-Kommission vom Januar 2019. Die Schlussfolgerungen sind aber deutlich ambitionierter. Vor allem schauen sie nicht nur zurück, sondern enthalten konkrete Forderungen für die Zukunft. Sie kommen zur rechten Zeit, denn die Debatte über die Zeit der EU nach der Europawahl ist im vollen Gange.

Verbandsklage: auch EU muss Aarhus umsetzen

NABU fordert EU-Kommission auf, die Aarhus-Verordnung nachzubessern

Die Aarhus-Konvention ist ein völkerrechtliches Übereinkommen aus dem Jahr 1998. Es regelt den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten (auch durch Verbandsklagen). Juristen haben das Abkommen als vielleicht einflußreichsten Völkerrechtsvertrag im Bereich des internationalen Umweltrechts bezeichnet. In Deutschland wird das Abkommen – aus NABU-Sicht teils unzureichend – vor allem durch das Umweltrechtsbehelfsgesetz umgesetzt.

NABU-GAP-Ticker: Was Frau Merkel ihrem Sprechzettel hinzufügen muss, bevor sie am 13. Dezember zur MFR-Diskussion nach Brüssel reist

10. Dezember 2018. Am 13. und 14. Dezember 2018 berät der Europäische Rat unter anderem über den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) für 2021-2027. Zwei Tage zuvor tagt der Rat für Allgemeine Angelegenheiten, auch um die Diskussion der Staats- und Regierungschefs zum MFR vorzubereiten. Hierbei wird Deutschland voraussichtlich von Staatsekretär Michael Roth vertreten. Diese Diskussion ist – anders als die hinter verschlossenen Türen stattfindende Debatte von Merkel und Co. – öffentlich im Internet verfolgbar.