Laura Henningson Beiträge

BirdLife/EEB/NABU-Report: Schlechtes Zeugnis für 17 Strategiepläne der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 

 

Eine umfassende Auswertung von 17 Nationalen Strategieplänen der Gemeinsamen Agrarpolitik stellt der GAP-Reform ein schlechtes Zeugnis aus. Insgesamt sind zwar einige Verbesserungen im Umweltbereich erkennbar, sie reichen aber noch lange nicht für die notwendige Transformation des Sektors zur Erreichung nationaler und internationaler Umwelt- und Klimaschutzziele. Kurz gesagt: viel zu wenig, viel zu langsam. 

NABU-Agrar-Blog: Teil 1 Policy Briefing: Moor- und Feuchtgebiete in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

 

 

Der NABU-Dachverband Birdlife International (BL) hat zusammen mit dem European Environmental Bureau (EEB) eine Analyse einiger Nationaler Strategiepläne (NSP) der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 zu ausgesuchten Themen erarbeitet. Wir wollen diese in unserem NABU-Agrar-Blog nach und nach vorstellen und in den politischen Kontext auf deutscher Ebene einordnen. Anfangen werden wir mit dem Themenschwerpunkt „Moor- und Feuchtgebiete“.  Das „Policy Briefing“ von BL und EEB stellt in seiner umfassenden Bewertung der NSPs fest, dass in der Reform der GAP viel zu wenig Maßnahmen und Gelder für ausreichenden Moor- und Feuchtgebietsschutz vorhanden sind. Denn entwässerte und landwirtschaftlich genutzte Moore emittieren große Mengen an Treibhausgasen und tragen zu etwa vier bis fünf Prozent der Gesamtemissionen der EU bei. Die GAP soll durch die anstehende Reform grüner werden – doch die Klimaschutzambitionen bleiben weit hinter den Möglichkeiten zurück. Dies mahnt auch die Europäische Kommission in ihrem „Observation letter“ an und fordert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf, gerade in diesem Bereich strengere Maßnahmen zu etablieren.

NABU-Agrar-Blog: „Observation letter“ der EU-Kommission gibt Bundesregierung den Auftrag zu deutlichen Nachbesserungen im Bereich Klima- und Biodiversitätsschutz

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) soll zum Jahresbeginn 2023 abgeschlossen sein. Ein letzter Schritt nach jahrelangen Verhandlungen ist nun die Nachbesserung des Nationalen Strategieplans (NSP) gemäß den Anmerkungen der Europäischen Kommission. Nachdem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 21. Februar 2022 den NSP zur GAP bei der Europäischen Kommission eingereicht hatte, kam am vergangenen Freitag, dem 20. Mai, das Antwortschreiben („Observation letter“- OL) aus Brüssel zurück. Und dieses Schreiben hat es in sich: die Kommission kritisiert den NSP stark und signalisiert großen Nachbesserungsbedarf. Der Plan weise „deutliche Mängel“ auf und sei nicht kohärent mit dem EU-Green-Deal ausgerichtet. Wir haben den 50 Seiten langen Brief (bestehend aus 296 Randnummern) analysiert und stellen die wichtigsten Anmerkungen im Bereich Klima und Biodiversität im Folgenden zusammen. 

NABU-Agrar-Blog: Gemeinsame Verbände-Stellungnahme zur Nachbesserung der Gemeinsamen Agrarpolitik- für ein umweltfreundliches, soziales und friedliches Europa!

Berlin, 23.3.2022: Vom 30.3. bis zum 1.4.2022 wird die Agrarminister*innenkonferenz (AMK) tagen. Die Minister*innen kommen zweimal im Jahr zusammen, um aktuelle Fragen zur Land- und Forstwirtschaft zu diskutieren. In dieser Frühjahrs-AMK wird neben vielen anderen Themen auch die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik besprochen. In diesem Zusammenhang haben sich 27 Umwelt,- Landwirtschafts- und Tierschutzverbände zusammengeschlossen, um Nachbesserungen des Nationalen Strategieplans von den Agrarminister*innen zu fordern.

Foto: Laura Henningson

 

Nachbesserungen im Natur- und Umweltschutz sind dringend nötig, um die Agrarpolitik jetzt und auch für die Zukunft nachhaltig zu gestalten. Die Einhaltung des Green Deals mit der EU-Biodiversitätsstrategie und der Farm-to-Fork-Strategie sind unerlässlich, um eine klimaresiliente und krisenfeste Nahrungsmittelproduktion im Rahmen der Ernährungssicherung und des Friedens in Europa zu gestalten.

Lesen Sie hier die konkreten Nachbesserungsvorschläge der Verbände nach: https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/landwirtschaft/agrarreform/20220322__verbaende-stellungnahme-gap-strategieplan.pdf

 

Der NABU-Agrar-Blog

Im NABU-Agrar-Blog informieren wir über die Themen zukunftsfähige Landnutzung und Agrarpolitik in Deutschland und Europa. Abonnieren Sie unseren Blog, um über diese auf dem Laufenden zu bleiben, stellen Sie Fragen oder diskutieren Sie mit uns über die Kommentarfunktion. Weitere Hintergrundinformationen zu den Aktivitäten des NABU für eine naturverträgliche Landwirtschaft finden Sie unter  https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/landnutzung/landwirtschaft/. Folgen Sie uns gerne auch auf Twitter: @NABU_biodiv

 

 

NABU-Agrar-Blog: Nationaler GAP-Strategieplan eingereicht – Nachbesserungen erforderlich!

15.3.2022. Nach jahrelangen Verhandlungen wurde der Nationale Strategieplan (NSP) zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von Deutschland mit zwei Monaten Verspätung am 21. Februar 2022 in Brüssel eingereicht. Die neue Bundesregierung stellte den von der Vorgänger-Regierung vorbereiteten Plan ohne große Änderungen fertig. Das 1799 Seiten lange Dokument beinhaltet u.a. die Dokumente zum Planungsprozess durch die im Vorfeld durchgeführte SWOT-Analyse, die Ausgestaltung der Konditionalitäten (GLÖZ-Standards), das neue Instrument der Ökoregelungen (ÖR), wichtige Definitionen zur landwirtschaftlichen Tätigkeit und zum Grünland, die Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung, das Budget der einzelnen Interventionen und die länderspezifischen Maßnahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM). Der deutsche Strategieplan liegt nun der Europäischen Kommission zur Prüfung vor. Der NABU erhofft sich von dieser deutliche Hinweise zur Nachbesserung in Bezug auf die Erreichung der Green-Deal-Ziele. Im Folgenden soll dargestellt werden, wie sich der Schutz der Artenvielfalt, der Klimaschutz und der Ausbau des Ökolandbaus und Schutz des Grünlands für die GAP-Förderperiode ab 2023 verhält. 

Bundesrat beschließt GAP-Umsetzung: Verpasste Chancen für die Artenvielfalt

Bundesrat beschließt GAP-Umsetzung: Verpasste Chancen für die Artenvielfalt

 

Die Verordnungen zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland wurden am vergangenen Freitag, dem 17.12.2021, vom Bundesrat beschlossen. Damit kann Deutschland nun seinen Umsetzungsplan (Nationaler Strategieplan für die Jahre 2023-2027) bis Ende des Jahres in Brüssel zur Genehmigung vorlegen. Im Folgenden analysieren wir den Stand der Dinge aus Naturschutzsicht. 

NABU-Agrar-Blog: Ökoregelungen zum Schutz der Artenvielfalt – effektive Ausgestaltung von Blühstreifen und Brachen

Berlin, 17.11.2021. Das Anlegen von Blühstreifen zum Insektenschutz ist in der landwirtschaftlichen Praxis angekommen. Sie sehen schön aus und die Spaziergänger*innen freuen sich. Doch wirken Blühstreifen wirklich immer positiv auf die Artenvielfalt? Die Antwort ist: Nein, leider nicht. Es gibt bestimmte Aspekte, die bei Blühstreifen berücksichtigt werden müssen, ansonsten können sie sogar zur ökologischen Falle werden. Gut gemeint, aber schlecht gemacht (von den Gesetzgebenden) reicht bei dem bedrohlichen Artenschwund, den wir momentan erleben, nicht aus. In der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die ab 2023 beginnen wird, werden nun aber gerade die Blühstreifen als Ökoregelung gefördert, die sich negativ auf die Insekten auswirken können. Was bei der Anlage von Blühstreifen zu beachten ist und warum einfache Brachen oft zu bevorzugen sind wird im Folgenden zusammen mit dem Feldvogelexperten Eckhard Gottschalk von der Universität Göttingen erläutert.

NABU-Agrar-Blog: Effektiver Grünlandschutz – AUKM-Entwürfe des NABU

Bei der Erarbeitung der Strategiepläne für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland sind nun die Länder dran: Sie konzipieren die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) der zweiten Säule. Der NABU hat unter Einbeziehung verschiedener Expert*innen und Projekte eigene Vorschläge für effektive AUKM erarbeitet. Hier stellen wir drei Fördermaßnahmen zum Erhalt artenreichen Grünlands vor.

NABU-Agrar-Blog: Wir nehmen Stellung zu GAP-Verordnungsentwürfen

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) soll ab 2023 mit einer Laufzeit von fünf Jahren in Kraft treten. Die große Neuerung ist die Einführung der sogenannten „Grünen Architektur“. Hiermit ist das Zusammenspiel aus Grundanforderungen (Konditionalität bzw. Standards zum „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ)), den neuen Ökoregelungen (ÖR) in der ersten Säule und den bereits bewährten Agrarumweltmaßnahmen (AUKM) in der zweiten Säule der GAP gemeint. Deutschland erstellt wie die anderen Mitgliedstatten der EU einen Nationalen Strategieplan (NSP), der Ende 2021 nach Brüssel geschickt und von der EU-Kommission genehmigt werden muss. Nachdem die Bundesregierung im Juni die GAP-Gesetze im Bundestag verabschiedet hat, sind am 8.10.2021 die dazugehörigen Verordnungsentwürfe des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtshaft (BMEL) veröffentlicht worden. Dabei handelt es sich um die GAP-Konditionalitätenverordnung (GAPKondVO) und die GAP-Direktzahlungsverordnung (GAPDZVO). Im Folgenden nimmt der NABU dazu Stellung.

NABU-GAP-Ticker: Die neuen Ökoregelungen auf dem Prüfstand- Halten sie ihr Versprechen?

13.7.2012 Die Gesetze zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland wurden Mitte Juni im Bundestag beschlossen und kurze Zeit später wurde auch auf EU-Ebene eine Einigung erzielt. Somit steht der Erstellung des Nationalen Strategieplans (NSP) in Deutschland nichts mehr im Wege. Der nächste wichtige Schritt dafür wird in den zu erarbeiteten Rechtsverordnungen vorgenommen. Die Bundesregierung ist aktuell mit der Ausarbeitung der u.a. naturschutzfachlicher Grundlagen der Ökoregelungen beschäftigt. Erst in diesen Details wird sich zeigen, ob das neu eingeführte Instrument „Ökoregelungen“ dazu imstande sein wird die Landwirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Aus NABU-Sicht sollten die Ökoregelungen an die Einhaltung hoher Standards geknüpft werden um so einen effektiven Beitrag zum Erreichen der europaweiten und globalen Ziele wie des EU Green Deals und dem Pariser Klimaschutzabkommens zu leisten und dem Artensterben entschieden Einhalt zu gebieten. Jetzt liegt es an dem Landwirtschaftsministerium, dem Umweltministerium und den Ländern dieses Instrument effektiv zu nutzen.