NABU-GAP-Ticker: GAP-Übergangsverordnung auf der Zielgeraden

Brüssel, 2.April 2020. Am letzten Tag ihrer Amtszeit veröffentlichte die Juncker Kommission im Oktober 2019 eine einjährige Übergangsverordnung für die GAP für das Jahr 2021. Diese war nötig geworden, nachdem sich die eigentliche Reform immer mehr verspätete. Durch Corona verzögert sich dieser Prozess nun vermutlich weiter und es bleibt mehr als fraglich, ob die neue GAP nicht doch erst 2023 in Kraft treten kann, d.h. zwei Jahre später als geplant. Die Regeln, die in dieser Übergangszeit gelten, bekommen dadurch eine höhere Bedeutung. Da trotz Pandemie das Ende der derzeitigen Förderperiode zudem näher rückt, muss das Gesetzgebungsverfahren für diese Überbrückung möglichst bald abgeschlossen werden. Vor allem im Europäischen Parlament drücken die Akteure nun auf die Tube und eine erste Positionierung erfolgt womöglich bereits im Mai.
