EU-Kommission Beiträge

Auftakt für mögliche Zeitenwende: Das EU-Renaturierungsgesetz

Veröffentlichung des Nature Restoration Law. Graphik des Illustrators Seppo Leinonen, www.seppo.net.

NABU-Analyse: Der Kommissionsvorschlag einer EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur

Am gestrigen 22. Juni hat die EU-Kommission (federführend: Generaldirektion Umwelt bzw. Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius) ihr „Naturschutz-Paket“ des Europäischen Green Deals vorgestellt. Darin enthalten: a) der Verordnungs-Entwurf zur Wiederherstellung der Natur (aka das EU-Renaturierungsgesetz), und b) eine Überarbeitung der EU-Pestizid-Gesetzgebung (diese stellt der NABU in einem gesonderten Blogbeitrag vor). Mit diesem Naturschätze.Retten-Blogbeitrag gebe ich Euch und Ihnen einen ersten Überblick über das geplante EU-Renaturierungsgesetz (unsere gestrige Pressemitteilung hierzu findet sich hier). Beide Entwürfe müssen wir in den kommenden Wochen natürlich noch gründlicher analysieren (eine erste Möglichkeit zur Diskussion gibt es beim Deutschen Naturschutztag 2022, wo ich Donnerstag Nachmittag im Forum VIII hierzu referiere).

EU-Umweltrecht besser durchsetzen

Forderungen für effektivere Vetragsverletzungsverfahren

Heute stellen die Umweltdachverbände EEB und BirdLife mit NABU-Unterstützung Querschnittsforderungen für eine „Better Compliance Agenda“ auf EU-Ebene vor. In einer Veranstaltung in Brüssel sollen die von Laura Hildt und Raphael Weyland verfassten Forderungen mit zwei Vertretern der EU-Kommission (Generalsekretariat und Generaldirektion Umwelt), der Europaparlamentarierin Jutta Paulus und Anais Berthier von ClientEarth diskutiert werden.

EU-Renaturierungsgesetz: Ursula von der Leyen knickt vor Lobby ein

Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission. Foto: Europäische Union 2016.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Angriffe auf den Europäischen Green Deal im Schatten des Ukraine-Krieges

Auf Druck unter anderem von Europaparlamentariern der konservativen Europäischen Volkspartei hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die für 23. März angekündigten Rechtsakte zur Pestizidreduktion und zur Wiederherstellung der Natur kurzerhand von der Tagesordnung genommen. Ich liefere Ihnen hier im Blogbeitrag Hintergründe und aktuelle Informationen aus Brüssel.

 

NABU-Agrar-Blog: Nationaler GAP-Strategieplan eingereicht – Nachbesserungen erforderlich!

15.3.2022. Nach jahrelangen Verhandlungen wurde der Nationale Strategieplan (NSP) zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von Deutschland mit zwei Monaten Verspätung am 21. Februar 2022 in Brüssel eingereicht. Die neue Bundesregierung stellte den von der Vorgänger-Regierung vorbereiteten Plan ohne große Änderungen fertig. Das 1799 Seiten lange Dokument beinhaltet u.a. die Dokumente zum Planungsprozess durch die im Vorfeld durchgeführte SWOT-Analyse, die Ausgestaltung der Konditionalitäten (GLÖZ-Standards), das neue Instrument der Ökoregelungen (ÖR), wichtige Definitionen zur landwirtschaftlichen Tätigkeit und zum Grünland, die Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung, das Budget der einzelnen Interventionen und die länderspezifischen Maßnahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM). Der deutsche Strategieplan liegt nun der Europäischen Kommission zur Prüfung vor. Der NABU erhofft sich von dieser deutliche Hinweise zur Nachbesserung in Bezug auf die Erreichung der Green-Deal-Ziele. Im Folgenden soll dargestellt werden, wie sich der Schutz der Artenvielfalt, der Klimaschutz und der Ausbau des Ökolandbaus und Schutz des Grünlands für die GAP-Förderperiode ab 2023 verhält. 

Was macht die EU 2022 für die Natur?

Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission. Foto: Europäische Union 2016.

Ein naturschutzpolitischer Ausblick auf das Jahr 2022

Liebe Blog-Abonnentinnen und Naturfreunde,

die letzten Monate lag der Fokus in Deutschland vermehrt auf der Bundestagswahl. Auch wenn einzelne Fragen zur Schwerpunktsetzung im Bereich Naturschutz und zur Arbeitsorganisation der neuen Bundesregierung noch offen sind: die Bundestagswahl hat hoffentlich beachtliche Auswirkungen auf den Naturschutz.  Gewisse Initiativen, Prozesse und Vorgaben der Europäischen Union (EU) kann dabei auch die neue Bundesregierung nicht ignorieren. Ich zeige in diesem Beitrag daher auf, was aus meiner Sicht im Jahr 2022 auf EU-Ebene besonders wichtig wird für den Natur- (und Umwelt-) schutz. Außerdem empfehle ich Ihnen schon hier als weitere Lektüre die fünf Punkte im Neujahrs-Beitrag des Direktors von BirdLife Europe, Martin Harper. 

Bundesrat beschließt GAP-Umsetzung: Verpasste Chancen für die Artenvielfalt

Bundesrat beschließt GAP-Umsetzung: Verpasste Chancen für die Artenvielfalt

 

Die Verordnungen zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland wurden am vergangenen Freitag, dem 17.12.2021, vom Bundesrat beschlossen. Damit kann Deutschland nun seinen Umsetzungsplan (Nationaler Strategieplan für die Jahre 2023-2027) bis Ende des Jahres in Brüssel zur Genehmigung vorlegen. Im Folgenden analysieren wir den Stand der Dinge aus Naturschutzsicht. 

NABU unterstützt Europäische Bürgerinitiative zur Pestizidreduktion in der Landwirtschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Logo: www.savebeesandfarmers.eu

 

Unsere biologische Vielfalt ist in Gefahr wie nie zuvor. Um dem drohenden Kollaps der Artenvielfalt entgegenzusteuern, setzte die Europäische Kommission im sogenannten „Green Deal“ die Ziele, das Ernährungs- und Landnutzungssystem zu mehr Nachhaltigkeit umzubauen und insbesondere den Pestizideinsatz deutlich zu reduzieren. Nie zuvor war es für Bürger*innen der EU so wichtig ihre Stimme zu erheben, damit diese Ziele nicht nur schöne Worte bleiben, sondern entgegen aller schon jetzt sichtbaren Widerstände gesetzlich verankert und mit den notwendigen Förderungen unterlegt werden. Deshalb ist auch der NABU Teil des Bündnisses der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauern retten“

Rechtsschutz, Aarhus und Brüssel

Gerichtshof der Europäischen Union (Foto: EU)

Blockade gegen mehr Rechtsschutz bei EU-Entscheidungen

Die Aarhus-Konvention ist Vielen ein Begriff. Sie regelt den Zugang zu Umweltinformationen sowie die Partizipation und den Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten.

EU-Naturschutzpolitik: Ein Jahresrück- und Ausblick

Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission. Foto: Europäische Union 2016.

Superjahr gestutzt, nicht beerdigt, und weiter geht’s!

Liebe Leserinnen und Leser, das aus vielerlei Hinsicht herausfordernde Jahr 2020 neigt sich dem Ende entgegen. Dies ist ein guter Moment für einen Rückblick auf die vergangenen Monate und einen Ausblick auf das kommende Jahr. Eben jener Aufgabe widme ich mich im Folgenden mit meiner Brüsseler Umweltrechtsperspektive. Ihnen viel Spaß beim Lesen, erholsame Festtage, und alles Gute für 2021. Lassen Sie uns das neue Jahre gemeinsam zum Superjahr machen, für jeden persönlich sowie für den Natur- und Klimaschutz ergo unserer aller Lebensgrundlagen!

 

NABU-GAP-Ticker: Neuer EU-Naturzustandsbericht zeigt: Biodiversitätskrise schlimmer denn je, auch in Deutschland

Kehrtwende in der EU-Agrarpolitik unumgänglich

23.10.2020:  Am 19.10.2020 hat die Europäische-Umwelt-Agentur ihren Bericht zur „Lage der Natur“ veröffentlicht. Dieser bestätigt: Die EU hat ihre eigenen Ziele zur Wiederherstellung der Biologischen Vielfalt bis 2020 weit verfehlt. Das Artensterben innerhalb der Europäischen Union ist weiterhin in vollem Gange. Rund ein Drittel der natürlichen Lebensräume und der untersuchten Tier- und Pflanzenarten befinden sich weiterhin in einem schlechten Zustand. Laut der EU-Umweltagentur ist die Landnutzung ein wesentlicher Treiber des dramatischen Verlustes der Biodiversität in Europa.