Biodiversität Beiträge

Verhandlungen in Genf: Wir brauchen ein Paris Agreement für die Biodiversität

Genf, 16.03.2022. Anfang der Woche haben die Verhandlungen zu einem globalen Abkommen für die Biodiversität am UN-Standort Genf begonnen. Dieses soll auf der 15. Weltbiodiversitätskonferenz (COP-15) in Kunming beschlossen werden, voraussichtlich im Spätsommer oder Herbst. Darin werden sich die Vertragsstaaten zu gemeinsamen Biodiversitäts-Zielen für die laufende Dekade verpflichten. Das Abkommen sollte genauso verbindlich werden wie das „Paris Agreement“.

NABU-Agrar-Blog: Nationaler GAP-Strategieplan eingereicht – Nachbesserungen erforderlich!

15.3.2022. Nach jahrelangen Verhandlungen wurde der Nationale Strategieplan (NSP) zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von Deutschland mit zwei Monaten Verspätung am 21. Februar 2022 in Brüssel eingereicht. Die neue Bundesregierung stellte den von der Vorgänger-Regierung vorbereiteten Plan ohne große Änderungen fertig. Das 1799 Seiten lange Dokument beinhaltet u.a. die Dokumente zum Planungsprozess durch die im Vorfeld durchgeführte SWOT-Analyse, die Ausgestaltung der Konditionalitäten (GLÖZ-Standards), das neue Instrument der Ökoregelungen (ÖR), wichtige Definitionen zur landwirtschaftlichen Tätigkeit und zum Grünland, die Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung, das Budget der einzelnen Interventionen und die länderspezifischen Maßnahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM). Der deutsche Strategieplan liegt nun der Europäischen Kommission zur Prüfung vor. Der NABU erhofft sich von dieser deutliche Hinweise zur Nachbesserung in Bezug auf die Erreichung der Green-Deal-Ziele. Im Folgenden soll dargestellt werden, wie sich der Schutz der Artenvielfalt, der Klimaschutz und der Ausbau des Ökolandbaus und Schutz des Grünlands für die GAP-Förderperiode ab 2023 verhält. 

Deutsche G7-Präsidentschaft: Eine Chance für Natur und Klima?

Von Magdalene Trapp und Rebekka Blessenohl

Beim Erreichen von Klima- und Biodiversitätszielen haben die reichen Industrienationen eine besondere Verantwortung. Denn sie zählen zu den größten Verursachern der ökologischen Krisen. Gleichzeitig verfügen sie über die größten finanziellen Ressourcen um diese noch abzuwenden. Dennoch haben sie sich bisher nicht besonders vorbildlich verhalten: Auch hierzulande werden Klima- und Biodiversitätsziele regelmäßig gerissen. Nun kann Deutschland die Klima- und Biodiversitätskrise ins Zentrum seiner G7-Präsidentschaft stellen.

Was macht die EU 2022 für die Natur?

Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission. Foto: Europäische Union 2016.

Ein naturschutzpolitischer Ausblick auf das Jahr 2022

Liebe Blog-Abonnentinnen und Naturfreunde,

die letzten Monate lag der Fokus in Deutschland vermehrt auf der Bundestagswahl. Auch wenn einzelne Fragen zur Schwerpunktsetzung im Bereich Naturschutz und zur Arbeitsorganisation der neuen Bundesregierung noch offen sind: die Bundestagswahl hat hoffentlich beachtliche Auswirkungen auf den Naturschutz.  Gewisse Initiativen, Prozesse und Vorgaben der Europäischen Union (EU) kann dabei auch die neue Bundesregierung nicht ignorieren. Ich zeige in diesem Beitrag daher auf, was aus meiner Sicht im Jahr 2022 auf EU-Ebene besonders wichtig wird für den Natur- (und Umwelt-) schutz. Außerdem empfehle ich Ihnen schon hier als weitere Lektüre die fünf Punkte im Neujahrs-Beitrag des Direktors von BirdLife Europe, Martin Harper. 

Ampel-Aufbruch in der Naturschutzfinanzierung?

Ampel-Aufbruch in der Naturschutzfinanzierung?

Die kommende Ampel-Koalition scheint entschlossen zu sein, die jahrzehntelange Unterfinanzierung des Naturschutzes zu beenden, so lesen sich zumindest viele Passagen des vorgestellten Entwurfs für einen Koalitionsvertrag. Spannend ist die Frage, ob und wie sich die Ziele in den konkreten Haushaltsplanungen abbilden werden.

Die Ambitionen aus Kunming gehören in die Koalitionsverhandlungen!

Vom 11. bis 15. Oktober fand der Auftakt der 15. Weltbiodiversitätskonferenz in Kunming statt, größtenteils digital. Wie ist die Bundesregierung aufgetreten? Was heißt das für die Koalitionsverhandlungen? Und wie geht es weiter?

NABU-Agrar-Blog: Effektiver Grünlandschutz – AUKM-Entwürfe des NABU

Bei der Erarbeitung der Strategiepläne für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland sind nun die Länder dran: Sie konzipieren die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) der zweiten Säule. Der NABU hat unter Einbeziehung verschiedener Expert*innen und Projekte eigene Vorschläge für effektive AUKM erarbeitet. Hier stellen wir drei Fördermaßnahmen zum Erhalt artenreichen Grünlands vor.

Vom NABU-GAP-Ticker zum NABU-Agrar-Blog

Berlin, 6.10.2021. Seit 2018 begleiten wir in diesem Blog die Verhandlungen rund um die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU. Begonnen hatten wir damals mit dem Beitrag „Stunde Null der Verhandlungen“ – die Vorlage des Vorschlags der EU-Kommission für die GAP nach 2020. Seitdem haben wir das Ringen um die Ausgestaltung der GAP verfolgt und kommentiert. Erst im Juni dieses Jahres wurde auf EU-Ebene eine Einigung erzielt. Damit endet ein zäher Verhandlungsprozess. Nicht beendet ist jedoch unser Einsatz für eine natur- und klimaverträgliche Landwirtschaft. Auch nach den GAP-Verhandlungen wollen wir die Themen rund um Naturschutz und Landnutzung auf EU-Ebene als auch im nationalen Diskurs hochhalten. Dem trägt diese in „NABU-Agrar-Blog“ umbenannte Seite nun Rechnung.

IUCN Kongress: Biodiversitätskrise beherzt anpacken!

13. September 2021. Vergangenen Samstag ging in Marseille der IUCN World Conservation Congress zu Ende. Hier hatten sich Naturschutz-Engagierte aus aller Welt zusammengefunden und vom 3. bis 11. September unter anderem diskutiert, wie der weltweite Biodiversitätsverlust gestoppt und umgekehrt werden kann.

Needed: The Kunming Agreement for biodiversity!

Beitrag auf englisch, darunter auf deutsch / Text in English then German

Doomed to failure: the compliance design of the draft Post-2020 Global Biodiversity Framework

The Post-2020 Global Biodiversity Framework is often compared with the Paris Climate Agreement. For Kunming, political leaders intend to create the „Paris Moment“ against the biodiversity crisis. It is thus now the moment to compare the compliance and implementation design of the draft text for biodiversity with the one for climate. To cut a long story short: In my opinion, the implementation mechanism and the overall legal approach to the future biodiversity agreement is doomed to fail. As my assessment will show, the chosen wording of the by now discussed text is timidly self-limiting and not built to deliver compliance.

Some details (find the full assessment here):

  • It already starts with the title – why do parties name the future biodiversity agreement a „framework“, where no one understands what this means?
  • Then, why is the purpose of the biodiversity agreement to (only) „galvanize“ action, whereas the climate agreement makes it clear that parties must undertake certain action.
  • Further reasons why the compliance design of the biodiversity agreement is doomed to fail: The non-binding architecture of the main commitments (action targets), no adequate tracking of success, nor a ratcheting-up once parties do not deliver.
  • Finally, also the technical implementation mechanism itself does lack of substance (such as a compliance committee which exists with other international treaties).

I am well aware that this assessment is harsh. It is a short and personal reflection that should primarily serve as a wake-up call. This text is drafted from a lawyer’s perspective, looking at “good regulation”. This means to create provisions that deliver, not such that are doomed to failure. The legal basis to do better is provided by the CBD, which entitles parties at the COP to undertake any additional action required for the achievement of the purposes of the convention. The most sophisticated wording of the text, and respectively its goals, milestones and action targets will not help them being implemented. What is now needed is political will for an agreement that has binding nature, (quasi) enforceable targets and a robust compliance mechanism. It is not too late to improve, let’s do it!

 

Zum Scheitern verurteilt: Die Umsetzungsarchitektur des Entwurfs des globalen Biodiversitäts-Abkommens

Das globale Post-2020 Biodiversitäts-Abkommen wird oft mit dem Pariser Klimaschutzabkommen verglichen. Die Politik möchte in Kunming den „Paris Moment“ gegen die Biodiversitätskrise schaffen. Es ist daher angebracht, die Umsetzungs- und Vollzugsarchitektur des Entwurfs des Biodiversitäts-Textes mit der des Klima-Textes zu vergleichen. Um es kurz zu machen: Meiner Meinung nach ist der Umsetzungsmechanismus und die rechtliche Herangehensweise an das zukünftige Biodiversitätsabkommen bisher zum Scheitern verurteilt. Wie meine Analyse zeigen wird, sind die gewählten Formulierungen des bisher diskutierten Biodiversitätstextes schüchtern und nicht auf verbindliche Umsetzung ausgerichtet.

Einige Details (hier die volle Analyse):

  • Es fängt schon mit dem Titel an – warum wird das zukünftige Biodiversitäts-Abkommen „Framework“ genannt, ein für jeden unverständlicher Begriff?
  • Dann, warum spricht der Text in der Zweckbestimmung so geschwollen davon, er wolle Handlungen „galvanisieren“, anstatt wie im Pariser Klimaschutzabkommen klarzumachen, dass der Text die Parteien zu konkreten Handlungen verpflichtet.
  • Weitere Gründe, warum der Umsetzungsmechanismus des künftigen Biodiversitätsabkommens zum scheitern verurteilt ist: die Hauptmaßnahmen/-ziele sind nicht in eine verbindliche Struktur eingebunden, und es fehlt an einem effektiven Mechanismus zur Überwachung der Zielerreichung sowie zur Nachsteuerung.
  • Und schließlich ist auch der technische Umsetzungsmechanismus inhaltsleer, beispielsweise mangelt es an einem Vollzugs-Gremium (das es bei anderen völkerrechtlichen Verträgen gibt).

Mir ist bewusst dass dies eine harte Analyse ist. Es ist eine kurze persönliche Abhandlung, die hauptsächlich als Alarmruf dienen soll. Der Text ist aus der Sicht eines Rechtswissenschaftlers geschrieben, der „gute Gesetzgebung“ im Blick hat. Gute Gesetzgebung bedeutet, Regeln zu schaffen, die effektiv liefern, nicht solche, die zum scheitern verurteilt sind. Die völkerrechtliche Grundlage hierfür bietet die Biodiversitätskonvention CBD, welche die Parteien ermächtigt, alle nötigen Schritte zu beschließen, um die Biodiversitätskrise zu adressieren. Jede noch so ausgefeilte Formulierung des Textes bzw. seiner Ziele und Maßnahmen werden nicht helfen, die Maßnahmen auch umzusetzen. Was es jetzt braucht, ist politischer Wille für einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag mit (quasi) vollziehbaren Verpflichtungen und einem robusten Durchsetzungsmechanismus. Noch ist es nicht zu spät, an die Arbeit!

In diesem Blog berichtet der NABU, wie Deutschland, die EU und die Welt ein neues globales Rahmen-Abkommen für die Biodiversität verhandeln (im Rahmen der Konvention über die biologische Vielfalt, CBD), welche Ziele bis 2030 gesetzt werden, und wie es um die Umsetzung in Deutschland steht.