Strippenzieher Pestizidhersteller

Der Präsident des Europäischen Berufsimkerbundes (EPBA) Walter Haefeker im Interview über aktuelle Entwicklungen aus der Pestizidpolitik und die starke Lobby der Industrie.

Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt rühmt sich mit der kürzlich erlassenen Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), verstärkt für den Schutz der Bienen einzutreten. Durch die Verordnung soll nun auch die Einfuhr von Saatgut verboten werden, das mit den Neonikotinoiden Clothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam gebeizt wurde. Auch wenn dieser Schritt für die Bienen definitiv von Vorteil ist: Weshalb hat sich das BMEL erst nach massivem Druck – auch seitens der Imkerverbände – dazu bewegen lassen?

Clemens Lischka gebeiztes Saatgut

Mit Neonikotinoiden gebeiztes Saatgut birgt zahlreiche Gefahren für die Bienenwelt (Foto: C. Lischka)

Walter Haefeker: Der ursprüngliche Verordnungsentwurf enthielt eine Hintertür, welche bei „vermutet“ hoher Beizqualität die Anwendung doch zugelassen hätte. Damit wäre ein langersehnter Wunsch der Pestizidhersteller in Erfüllung gegangen, das Problem auf die Staubentwicklung bei der Aussaat zu reduzieren und alle anderen Wege, die zu einem Kontakt von Bienen mit diesen Wirkstoffen führen, zu ignorieren. Das wäre aus der Sicht der Pestizidhersteller ein ganz wichtiger Präzedenzfall gewesen. Diesen Dammbruch mussten wir daher unbedingt verhindern.

Naturschätze-Lektüre zum Wochenende #7

NEWS:

Die 28 Flaggen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Noch gehört auch Großbritannien dazu. Foto: European Union 2013 Source EC AVS

Noch gehören 28 Mitgliedstaaten zur Europäischen Union.

Infolge des geplanten Austritts Großbritanniens aus der EU hat sich die Reihenfolge der EU-Ratspräsidentschaften geändert. Anstelle von Großbritannien wird Estland die Präsidentschaft in der 2. Jahreshälfte 2017 innehaben. Kroatien wird übrigens im ersten Halbjahr 2020 erstmals den Vorsitz übernehmen. Danach ist im zweiten Halbjahr ist Deutschland an der Reihe. Mehr…

 

Millionen Zugvögel sterben jedes Jahr auf ihrem Weg in die Überwinterungsgebiete und zurück. Sie werden illegal gejagt, in manchen Ländern ist der Fang und Verkauf von Wildvögeln ein Millionengeschäft. Vom 12. bis 15. Juli trafen sich erstmals im Rahmen der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (CMS) Regierungsvertreter der Mittelmeerländer auf Einladung der ägyptischen Regierung, um gemeinsam in Kairo zu beraten, wie sie die illegale Verfolgung von Zugvögeln erfolgreich bekämpfen können. Das Ergebnis: Die Regierungen verabschiedeten auf der Konferenz einen Arbeitsplan zur Bekämpfung der Vogelwilderei im Mittelmeerraum. Mehr…

 

Emsige Honigbiene - Foto: Steffi Lange

Emsige Honigbiene – Foto: Steffi Lange

Gleich zwei aktuelle Studien belegen einmal mehr, wie schädigend der Einsatz von Neonikotinoiden für Honigbienen ist: Das von diesen Insektiziden ausgehende Risiko für die Brutentwicklung von Honigbienen konnten Wissenschaftler der Universitätsmedizin Mainz und der Goethe-Universität Frankfurt am Main nachweisen (englischer Artikler HIER): der Gehalt des für die Larvenaufzucht wichtigen Signalmoleküls Acetylcholin wurde um bis zu 75 % vermindert. Die negativen Auswirkungen von Neonikotinoiden auf die Fitness der Königin und damit auf das gesamte Bienenvolk belegt eine Studie der Universität Bern (englischer Artikel HIER):

Naturschätze-Lektüre zum Wochenende #6

NEWS:

Ortolan auf Singwarte © Sven Baumung

Ortolan auf Singwarte © Sven Baumung

Die französische Ortolan-Population (Emberiza hortulana) ist in den vergangenen 30 Jahren um 50-75% zurückgegangen. Damit Schutzanstrengungen in einem Land nicht durch Jagd in einem anderen Land Europas zunichte gemacht werden, haben die Mitgliedsstaaten der EU bereits 1979 die EU-Vogelschutzrichtlinie beschlossen. Seitdem ist die Jagd auf die zur Familie der Ammern gehörende Art europarechtlich verboten. Trotzdem werden jedes Jahr 30.000 Ortolane während des Herbstzugs (August und September) im Südwesten Frankreichs illegal gefangen und getötet. in 2015 unterzeichneten über 300.000 Menschen eine Petition um der Jadg auf Vögel in Frankreich ein Ende zu bereiten (NABU Meldung November 2015). Im Juni versandte die EU-Kommission endlich eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“ (2. Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens) an die französische Regierung, die nun zwei Monate Zeit hat, um zu beweisen, dass sie gegen die illegalen Aktivitäten vorgeht. Andernfalls könnte die Kommission Frankreich vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Mehr…

 

David Cameron und Jean-Claude Juncker © European Union , 2016 Source EC - Audiovisual Service Photo Etienne Ansotte

David Cameron und Jean-Claude Juncker © European Union , 2016 Source EC – Audiovisual Service Photo Etienne Ansotte

Anfang Juli überraschte Cameron mit einem neuen Vorschlag: Nachfolger von Jonathan Hill, der nach dem Brexit-Referendum als EU-Finanzkommissar zurückgetreten war, soll Sir Julian King werden, derzeit britischer Botschafter in Frankreich. Als neuen Kommissar hat ihn die EU-Kommission bereits akzeptiert. Da Hills Aufgaben von Kommissions-Vizepräsident und „Wächter“ über Wirtschafts- und Finanzpolitik Valdis Dombrovskis mit übernommen werden, hat King jedoch bislang kein Ressort. Wenn es nach David Cameron geht, könnte King der neue EU-Umweltkommissar werden. Das Umwelt-Ressort, das Juncker 2014 mit der Zuständigkeit für Fischerei und maritime Angelegenheiten zusammengelegt und dem Malteser Karmenu Vella übertragen hatte, könnte so auf zwei Kommissare aufgeteilt werden. Aber wie ambitioniert kann ein Kommissar für Ziele eintreten, die sein Land nach einem EU-Austritt wenig tangieren? (Standpunkt Claus Mayr, NABU) Wie wohl die neue Premierministerin Theresa May dazu steht? Noch ist der neue EU-Kommissar jedoch ohne Zuständigkeit. Sein Portfolio wird für Ende Juli erwartet. Mehr…

Zu kurz gesprungen – EU-Kommission beschließt erste Liste invasiver Arten

In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union kommen nach wissenschaftlichen Schätzungen derzeit etwa 12.000 gebietsfremde Arten vor. Von diesen werden rund 15 Prozent als invasiv angesehen – das heißt, sie besitzen das Potenzial, etablierte Ökosysteme, Lebensräume und Arten stark zu beeinträchtigen und so der biologischen Vielfalt zu schaden. Von diesen invasiven Arten geht in Deutschland und der ganzen EU eine wachsende ökologische, wirtschaftliche und auch gesundheitliche Bedrohung aus. Die Europäische Kommission schätzt allein den ökonomischen Schaden durch invasive Arten auf etwa zwölf Milliarden Euro pro Jahr. Viele Experten schätzen die Schäden inzwischen sogar als noch höher ein.

Die Nordamerikanische Buchstaben-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta) mit ihren drei Unterarten steht auf der EU-Liste der invasiven Arten. © NABU H. May

Der NABU begrüßt daher, dass die EU-Kommission in ihrer gestrigen wöchentlichen Sitzung endlich die erste sog. „Unionsliste“ zur EU-Verordnung 1143/2014 verabschiedet hat. Die zugrundeliegende EU-Verordnung und die jetzt beschlossene Liste sind ein großer Fortschritt für den Schutz der biologischen Vielfalt. Die EU kommt damit auch ihrer völkerrechtlich bindenden Verpflichtung aus der Konvention über biologische Vielfalt (CBD) aus dem Jahr 1992 nach, insb. Artikel 8 (h) „Prevent the introduction of, control or eradicate those alien species which threaten ecosystems, habitats or species“.

Imker-Präsident gegen Glyphosat-Einsatz

Im Interview: Der Präsident des Deutschen Imkerbundes (DIB) Peter Maske über Glyphosat auf dem Acker, Rückstände im Honig und die Zukunft der Landwirtschaft

Seit einigen Wochen erregt die Diskussion um die nunmehr für weitere 18 Monate erfolgte Neuzulassung des Breitbandherbizids Glyphosat die Gemüter. Welche Meinung hat der DIB zum Einsatz von Glyphosat?

Peter Maske: Glyphosat lehnen wir natürlich grundsätzlich ab. Unsere Agrarlandschaft bietet ohnehin bereits zu wenig Blütenreichtum für blütensuchende Insekten, durch den Einsatz von Glyphosat wird dieser Mangel weiter verstärkt.

Vor einigen Wochen wurde bei einzelnen Proben die Überschreitung des Rückstandshöchstgehaltes von Glyphosat im Honig festgestellt. In Brandenburg konnte in einer Probe eine hundertfache Grenzüberschreitung festgestellt werden. Ist der Verzehr von Honig mittlerweile gesundheitsgefährdend?

Dieser Sachverhalt ist uns seit Anfang des Jahres bekannt, weshalb wir uns bereits mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und dem Julius Kühn-Institut (JKI) in Verbindung gesetzt haben. Eindeutig ist, dass dergleichen Rückstände eigentlich nur durch das Verfahren der Sikkation hervorgerufen werden können, dessen Einsatz nur noch sehr eingeschränkt erlaubt ist. Demnach ist es wahrscheinlich, dass hier eine nicht hinnehmbare Fehlanwendung vorliegt. Solche Fehlanwendungen bei der Ausbringung von Pestiziden gibt es wahrscheinlich bundesweit immer wieder und müssen verhindert werden. Den betroffenen Imkern, deren Honig sich nicht mehr für den Verzehr eignet, müssen entsprechende Schadensersatz- und Ausgleichszahlungen angeboten werden. Die gesundheitlichen Bedenken von Glyphosat kann ich nicht bewerten, stelle mich hier aber an die Seite des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Weltgesundheitsorgansisation (WHO), die Glyphosat als wahrscheinlich nicht krebserregend einstuften. Dennoch sind zu hohe Rückstände im Honig keinesfalls akzeptabel, schließlich wollen wir den Konsumenten ein hochwertiges Lebensmittel anbieten. Glücklicherweise ist davon auszugehen, dass der Fall in Brandenburg bisher ein Einzelfall ist.

BREAKING NEWS: EU-Kommission veröffentlicht Fitness-Check-Studie

Heute hat die Europäische Kommission Einsicht in eine seit März zurückgehaltene Expertenstudie über die EU-Naturschutzrichtlinien gewährt. Sie gab damit einem Antrag des WWF statt und reagierte auf wochenlangen Druck der Naturschutzverbände, die Ergebnisse endlich zu veröffentlichen. Die Studie kann hier im PDF-Format heruntergeladen (Englisch) werden. Eine deutsche Übersetzung des zusammenden Kapitels der Studie finden Sie hier.
Ein Entwurf der Studie von Januar 2016 war bereits am 15.6. an die Presse geleakt worden. In den nächsten Tagen werden wir analysieren, was sich zwischen Entwurf und Endversion eventuell durch politische Einflussnahme noch geändert hat. Die Studie beschreibt die Ergebnisse einer über ein Jahr währenden europaweiten Untersuchung zur „Fitness“ des EU-Naturschutzrechts.FCstudycoverfinal

Nach der Brexit-Entscheidung

Nicht durch weniger, sondern nur durch mehr Umwelt- und Sozialstandards sowie demokratischere Prozesse hat die EU die Chance, wieder für Bürgerinnen und Bürger attraktiv zu werden

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Der Union Jack, Flagge Großbritanniens

Sie kommt wie ein Donnerschlag daher, die heutige Entscheidung der Briten, die Europäische Union verlassen zu wollen, und noch bis gestern Abend wollte dies niemand wirklich wahrhaben. Unklar ist zum jetzigen Zeitpunkt, wie der Austrittsprozess – jenseits der in Artikel 50 des EU-Vertrags festgelegten Vorgaben – im Einzelnen ablaufen wird und welche Konsequenzen die Entscheidung für die Briten selbst sowie für Europa hat. Ungeachtet verschiedener Differenzen, die es auch in der Vergangenheit schon zwischen der britischen und etwa der deutschen Sichtweise auf Europa gab, steht fest: Dieser Austritt ist – genauso wie es im Übrigen ein Grexit gewesen wäre – ein herber Verlust für die Europäische Idee.

Briten müssen sich über Verhältnis zur Europäischen Union klar werden

Zunächst müssen sich die Briten nun selbst darüber klar werden, in welchem Maße sie der Europäischen Union verbunden bleiben wollen. Vorstellbar ist auf der einen Seite ein kooperatives Modell nach norwegischem Vorbild. Durch die Mitgliedschaft in der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ist das Königreich Norwegen Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), also einer vertieften Freihandelszone, in der die Regeln des Europäischen Binnenmarkts gelten. Da Norwegen auch das Schengener Abkommen unterzeichnet hat, bestehen außerdem Kooperationen im Bereich der Zoll- und Grenzkontrollen. Auf der anderen Seite vorstellbar ist demgegenüber auch ein weniger kooperatives Modell, bei dem das Vereinigte Königreich zurückfällt in Zeiten, wie sie unter Margaret Thatcher herrschten. Staatliche Regulierung würde dabei weiter zurückgefahren, bestehende Schutzstandards möglicherweise abgesenkt, die Insel drohte zum Steuerparadies à la Panama zu verkommen.

Diskussion über Zukunft Europas der Bürgerinnen und Bürger erforderlich

Berlaymont-Gebäude in Brüssel, Sitz der Europäischen Kommission

Berlaymont-Gebäude in Brüssel, Sitz der Europäischen Kommission (© Europäische Union 2015 / Foto: Lieven Creemers)

Die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Europäische Kommission sollten sich in der Zwischenzeit nicht mit der – durchaus Ressourcen bindenden – Verwaltung der Austrittsverhandlungen zufrieden geben. Damit nicht Andere dem Beispiel der Briten folgen ist nun vielmehr die Diskussion über die Zukunft eines Europas der Bürgerinnen und Bürger wiederzubeleben, die in ansatzweise systematischer und gebündelter Weise zuletzt beim Europäischen Konvent unter dessen Präsident Giscard d’Estaing zwischen 2000 und 2003 geführt wurde. Im Grunde ist Europa nämlich immer noch stehen geblieben bei der sich aus der historischen Tradition der verschiedenen Europäischen Gemeinschaften erklärenden Union, die sich primär um wirtschaftliche Belange kümmert. Kaum im Fokus stehen bisher Umwelt- oder soziale Aspekte, obgleich gerade auch diese den Bürgerinnen und Bürgern ein Anliegen sind.

Im Kern daneben: Bienen-Konferenz des BMEL

Viele Vertreter der Gattung der Schmalbienen gelten nach der Roten Liste Deutschlands als gefährdet (Foto: Kerstin Kleinke).

Die vor zwei Tagen stattgefundene Bienen-Konferenz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bestätigte vor allem eines: dass es das BMEL unter Leitung von Bundesminister Christian Schmidt (CSU) nicht schafft, den drängendsten Gefährdungen von Bienen mit ambitionierten Maßnahmen entgegenzutreten. Statt auf die konventionelle Landwirtschaft als wesentlichen Faktor für den Rückgang an Bienen einzugehen, beschränkte sich die Konferenz vorrangig auf die Vorstellung von Initiativen und Projekten, die sich der Förderung von Bienen im urbanen Raum verschrieben haben. Diese können zwar durchaus einen wertvollen Beitrag leisten, um die Potentiale für die Insekten-Förderung in der Stadt zu beleuchten und praktische Maßnahmen wir die Aussaat von Blühstreifen oder ein angepasstes Mahdregime in die Wege zu leiten. Doch lenkt das nur von der Tatsache ab, dass der eigentliche Schlüssel zum Bienenschutz in der Landwirtschaft liegt. Da mag es bezeichnend sein, dass sich der Befund, „die Stadt sei das bessere Land“ während der Konferenz zum running gag der Vortragenden avancierte. Schließlich brachten die Vorträge auch eine Entwicklung zutage, die sich bereits seit einigen Jahrzehnten abzeichnet: Im Gegensatz zur Stadt ist auf dem Land 1.) ein geringeres Blühangebot mit sich abwechselnden Massentrachten und Trachtlücken zu verzeichnen, 2.) eine geringere Vielfalt von Strukturen gegeben, die als potentielle Lebensräume für Bienen infrage kämen und 3.) der Einsatz von Pestiziden um ein Vielfaches höher.

Warum spielt die Qualität der Erstgutachten in der Planungspraxis eine so große Rolle?

Zu den interessantesten Workshops, an denen ich in letzter Zeit teilgenommen habe, zählte der Workshop zum Thema „Qualität von Gutachten“, der Anfang Juni auf der Insel Vilm stattfand und vom Deutschen Rat für Landespflege (DRL) organisiert und vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) gefördert wurde.

Foto: Christoph Hein

Foto: Christoph Hein

Bei den Gutachten sind vor allem die Erstgutachten gemeint, die von den Vorhabenträgern in Auftrag gegeben und von Planungsbüros durchgeführt und anschließend bei den Genehmigungsbehörden mit dem Planungsantrag eingereicht werden. Der Workshop war ein erster Versuch diese Thematik, die besonders bei dem Windenergieausbau einer der Kernproblematiken darstellt, zu beleuchten. Gemeinsam mit Vertretern unterschiedlicher Interessengruppen u. a. von Umwelt-, Naturschutzverbänden, Gutachterbüros, Behörden und aus der Wissenschaft und der Umweltbildung, wurden Ideen für mögliche Lösungsansätze zusammen zutragen damit eine optimierte Qualitätssicherung in der Praxis bei den Erstgutachten, bei der Genehmigung bis hin zur Nachkontrolle gewährleistet ist.

Umweltminister protestieren mit…

Das Thema steht nicht auf der Tagesordnung des heutigen Umweltrates, und doch diskutieren die EU-Umweltminister gerade genau das (live-stream). Und einige opferten sogar einen Teil ihrer Mittagspause um mit uns vor dem Gebäude gegen die Blockade des Kommissionspräsidenten Juncker zu protestieren. Die deutsche Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vetrat die Umweltministerin in Luxemburg und äußerte sich in einem kurzen Interview.

 

Hier die Bilder der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter, der französischen Umweltministerin Ségolène Royal, der luxembourgischen Ministerin Carole Dieschbourg und ihrer Kollegen aus Estland und Griechenland.