Günstiger Erhaltungszustand – politisches „Wünsch Dir was“ zum Wolf

Günstiger Erhaltungszustand – politisches „Wünsch Dir was“ zum Wolf

Es wird gestritten. Wieder um den Wolf. Und wieder abseits der faktenbasierten Ebene. Prominent ist die angekündigte Änderung des Bundesnaturschutz- und Jagdgesetzes für den Wolf. Weniger öffentliche Beachtung findet die Meldung des Erhaltungszustands geschützter Arten und Lebensräume an die EU-Kommission im Rahmen des FFH-Berichts, welche Ende Juli wie alle sechs Jahre fällig war – und über jegliches weitere gesetzliche Vorgehen bestimmt.

Insektenschutz in der EU: Wo stehen wir?

Insektenschutz in der EU: Wo stehen wir?

Den Insektenschwund bis 2030 umzukehren – und das EU-weit: ein überlebenswichtiges Ziel. Festgeschrieben ist es in der Biodiversitätsstrategie 2030 und der neuen EU-Wiederherstellungsverordnung, doch die Realität ist ernüchternd. Haben wir noch eine Chance?

Die Wiederherstellungsverordnung wird 1 –  doch noch gibt es zum Feiern wenig Grund

Die Wiederherstellungsverordnung wird 1 – doch noch gibt es zum Feiern wenig Grund

Am 18. August 2024 trat das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur in Kraft. Noch bevor es irgendeine Wirkung in der Landschaft entfalten konnte, möchten einige es am liebsten wieder abschaffen. Aber ist so viel Drama gerechtfertigt?

Naturschutz im neuen EU-Haushalt: Mut zur Lücke, falsche Stelle

Naturschutz im neuen EU-Haushalt: Mut zur Lücke, falsche Stelle

Die ganze Präsentation wirkte chaotisch, aber am 16. Juli war es tatsächlich fast so weit: Die EU-Kommission hat ihren lang erwarteten Vorschlag zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR), den neuen siebenjährigen EU-Haushalt ab 2028, vorgestellt. Die Rechtstexte einzelner Fonds waren sogar erst am Morgen des 18. Juli verfügbar. Wir blicken auf die Details.

Regierung lernt nicht aus alten Fehlern bei RED III-Umsetzung

Regierung lernt nicht aus alten Fehlern bei RED III-Umsetzung

Täglich grüßt das Murmeltier: Bereits 2024 bemühte sich die vorherige Regierung die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) jeweils für Wind an Land und auf See umzusetzen. Die RED III regelt, dass Umweltprüfungen bei der Genehmigung von erneuerbaren Energien in ausgewählten Gebieten, sogenannten Beschleunigungsgebieten entfallen. Entscheidend bei der Auswahl der Beschleunigungsgebiete ist aus Sicht des europäischen Gesetzgebers, dass ausschließlich ökologisch unkritische Gebiete ausgewählt werden und Behörden auf Grundlage vorhandener Daten wirksame Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Arten und Lebensräume anordnen können.  

Finanzierungslücke im Naturschutz und Umsetzungsdefizite beim EU-Umweltrecht

Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission. Foto: Europäische Union 2016.

Aktueller Bericht der EU-Kommission offenbart Handlungsbedarf auch in Deutschland

Heute hat die EU-Kommission in Brüssel ihren vierten „Environmental Implementation Review“, also den Bericht über die Umsetzung von EU-Umweltrecht (hier abrufbar), vorgestellt. Für den NABU habe ich die Launch-Veranstaltung besucht und den Bericht sowie das Detailblatt für Deutschland näher betrachtet. Der Bericht zeigt zum einen auf, dass die Mitgliedstaaten das von ihnen vereinbarte EU-Umweltrecht nicht ernst genug nehmen. Deswegen werden die mit den Gesetzen verbundenen Ziele oft nicht erreicht. Dies geht nicht nur zu Lasten von Natur und Umwelt, sondern auch von uns Bürgern. Zum anderen zeigt der Bericht, dass die Mitgliedstaaten gerade auch für Naturschutzmaßnahmen nicht genug Geld in die Hand nehmen. Das kommt uns alle teuer zu stehen, denn die Folgekosten zerstörter Ökosysteme sind deutlich größer.

Nächster EU-Haushalt: Endlich in resiliente Ökosysteme investieren!

Nächster EU-Haushalt: Endlich in resiliente Ökosysteme investieren!

Obwohl Europa von einer weiteren rekordträchtigen Hitzewelle getroffen wurde – mit Temperaturen in Teilen von Europa von über 47 °C, Waldbränden und Hitzetoten, die in die Tausende gehen – ist die Öffentlichkeit genau wie die Politik erschreckend still. Die Klima- aber vor allem Naturschutzdebatte schafft es kaum noch in die öffentliche und noch viel weniger in die politische Debatte – eine fatale Entwicklung. Besonders mit Blick auf die nahende Veröffentlichung des Entwurfs zum zukünftigen siebenjährigen EU-Haushalt am 16. Juli 2025. Dessen Ausgestaltung zur Finanzierung von EU-Naturschutzgesetzgebung, insbesondere der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, bleibt offenbar unzureichend. Das ist bitter, denn wir, die Bürger*innen der EU, werden so wohl kaum in der Lage sein, den bisherigen Lebensstandard zu halten, im Gegenteil.   

Gemeinsame Agrarpolitik: Was bedeutet das EU- Vereinfachungspaket für die Natur?

Gemeinsame Agrarpolitik: Was bedeutet das EU- Vereinfachungspaket für die Natur?

Die Europäische Kommission hat Mitte Mai ein weiteres Reformpaket, eine sogenannte Omnibusverordnung, zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgelegt. Eine Vereinfachung der GAP ist in vielerlei Hinsicht dringend notwendig. Jedoch darf das nicht zulasten geltender Umweltstandards gehen. Aus naturschutzfachlicher Sicht führt die geplante Omnibusverordnung jedoch genau dazu: dem weiteren Abbau europäischer Umweltstandards.

Besuch auf der Hope Farm – Naturwiederherstellung seit 25 Jahren

Die Hope Farm der britischen Naturschutzorganisation RSPB (Royal Society for the Protection of Birds) ist ein bemerkenswerter Ort. Seit dem Jahr 2000 wird auf rund 180 Hektar nahe Cambridge eine Form der Landwirtschaft erprobt, die Natur, Umwelt und Klima schont – und dabei gleichzeitig wirtschaftlich erfolgreich ist. 

Ein Blick über den Tellerrand: Agroforst in England

Wie Großbritannien Agroforstsysteme fördert – und was Deutschland daraus lernen kann. 

Während in Deutschland Agroforstsysteme noch weitgehend als Nischenlösung gelten, zeigen Beispiele aus England, wie politische Rahmenbedingungen, wissenschaftliche Begleitung und praktische Erfahrungen auf landwirtschaftlichen Betrieben erfolgreich zusammenspielen können – und geben wertvolle Impulse für eine klimaresiliente und biodiversitätsfreundliche Landwirtschaft.