#COP15: Ergebnisse der Weltnaturkonferenz im Detail

#COP15: Ergebnisse der Weltnaturkonferenz im Detail

Die Weltnaturkonferenz COP15 ist zu Ende gegangen. Am 19. Dezember in den frühen Morgenstunden hat die Weltgemeinschaft ein neues Abkommen zum Schutz der globalen Biodiversität verabschiedet. Es ist nicht perfekt – aber es enthält einige gute Elemente und gibt einen Kompass für die nächsten Jahre vor. Wie sind die Ergebnisse zu bewerten und wie ist es dazu gekommen?

Schritt in die richtige Richtung

Es ist gut, dass die Weltgemeinschaft sich auf ein Kunming-Montréal Abkommen für die Biodiversität verständigen konnte. Die Staaten haben sich vorgenommen, den Verlust der Biodiversität bis 2030 zu stoppen und umzukehren. Dazu haben sie sich auf insgesamt 23 globale Ziele, Vereinbarungen zur Umsetzung Finanzierung geeinigt. Wir als NABU freuen uns über die Einigung, haben aber Sorge bezüglich der Umsetzung.

Das Abkommen enthält starke Ziele zu Schutzgebieten und der Wiederherstellung der Natur, zur Reduktion von Verschmutzung und dem Abbau umweltschädigender Subventionen. Die Verursacher der Biodiversitätskrise im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, sowie in Wirtschafts- und Finanzsektoren werden hingegen wenig in die Pflicht genommen. Auch sind die Vereinbarungen nicht verbindlich genug.

Insgesamt gibt es immerhin Fortschritte im Vergleich zur letzten Dekade. Aber für eine wirkliche Trendumkehr braucht es mehr. Daher kommt es jetzt ganz besonders auf mutige Staaten an, die die Ziele ambitioniert und rasch umsetzen und in Koalitionen mehr tun, als das was vorgeschrieben ist. Auf der COP16 müssen ebenfalls Elemente konkretisiert und nachgeschärft werden.

Die Ausgangslage

Über mehr als zwei Wochen wurden in Montréal in teils sehr zähen Diskussionen die Biodiversitäts-Ziele, ihre Finanzierung und Vorgaben zur Umsetzung verhandelt. Zwischendurch stand das ganze Abkommen auf der Kippe –  zu weit auseinander lagen die Positionen, unter anderem bei der Frage der Finanzierung. Als am 15. Dezember über 100 Minister*innen aus aller Welt anreisten, um den Text fertig zu verhandeln, standen noch nahezu alle kritischen Elemente noch in Klammern, wie beispielsweise alle numerischen Elemente der Ziele.

Für Deutschland reiste Bundesumweltministerin Steffi Lemke gemeinsam mit dem Staatssekretär des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Jochen Flasbarth, an. Diese führten parallel zu den weiterlaufenden technischen Verhandlungen Gespräche zu den kritischen Punkten, um eine Einigung zu erzielen. Im Plenary machte Steffi Lemke klar, dass es neben dem Schutz der Natur darauf ankomme, die Verursacher der Biodiversitätskrise zu adressieren und in der Umsetzung rasch die Maßnahmen zu ergreifen, die der Dringlichkeit der Krise angemessen sind.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke bei einem Statement im Plenary

Der finale Countdown

Am Sonntagmorgen, 18. Dezember, wurde es spannend: Die chinesische Präsidentschaft der COP15 veröffentlichte nach Gesprächen mit allen Vertragsstaaten einen Kompromissvorschlag für das Abkommen. Der Eindruck vieler Beobachter: Im Vergleich zu den Diskussionen, die wir zuvor gehört hatten, besser als erwartet. Dieses Papier wurde den Tag über von den Vertragsstaaten und im Dialog zwischen den Minister*innen diskutiert und sollte am Abend ins Plenum gehen.

Die entsprechende Sitzung wurde dann immer weiter nach hinten verschoben. Die halbe Nacht saßen müde Delegierte und Beobachter im Saal und warteten. Um kurz vor 3 Uhr morgens war es endlich so weit, die Sitzung begann. Und dann ging es Schlag auf Schlag: Zunächst wurde eine nur leicht veränderte Fassung des Papiers vorgelegt. Alle hatten 20 Minuten Zeit, es zu lesen.

Alle Länder waren einverstanden, bis auf die Demokratische Republik Kongo (DRC), der die Einigung zur Finanzierung nicht weit genug ging. Nach einer emotionalen Gegenrede von der mexikanischen Delegierten, die sich die Verabschiedung des Abkommens zu ihrem Geburtstag wünschte, zog China entschieden durch: Gegen 3:35 Uhr schwang der chinesische Umweltminister Huang Runqiu den Hammer mit den Worten „das Dokument ist angenommen, no objections“. Das Ganze hatte noch ein kleines Nachspiel, da der Prozess nicht zu hundert Prozend so durchgeführt wurde wie angekündigt und die Demokratische Republik Kongo sich übergangen fühlte. Der Konflikt konnte erst am nächsten Tag vollständig aus dem Weg geräumt werden.

Das Weltnaturabkommen wird vom COP Präsident Huang Runqiu verabschiedet

Detail-Bewertung wichtiger 2030-Ziele

30 Prozent der degradierten Ökosysteme wiederherstellen

Man hat sich darauf geeinigt, mindestens 30 Prozent degradierter Ökosysteme an Land und Meer effektiv wiederherzustellen. Dabei soll unter anderem berücksichtigt werden, dass miteinander vernetzte Gebiete entstehen. Wir finden: Das ist ein ambitioniertes und messbares Ziel. Wichtig ist nun, dass sich darin vor allem qualitativ hochwertige Maßnahmen für die Natur wiederfinden und die Vertragsstaaten schnell mit der Umsetzung loslegen.

Die EU sollte dieses globale Ziel als Rückenwind für ihr Gesetz zur Wiederherstellung der Natur verstehen, welches gerade in Arbeit ist. Auch das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz in Deutschland, welches mit 4 Milliarden Euro hinterlegt wurde und Renaturierungsprojekte fördern soll, ist ein wichtiger Beitrag.

30 Prozent effektiv geschützte Schutzgebiete an Land und Meer

Bis zum Ende waren Fragen offen: Schützt man 30 Prozent an Land und 30 Prozent am Meer? Oder spricht man von 30 Prozent insgesamt, und bleibt damit weniger konkret? Wird eine Referenz zu nachhaltiger Nutzung aufgenommen? Inwiefern werden die Rechte indigener Völker verankert?

Am Ende beziehen sich die 30 Prozent auf alle Flächen an Land und Meer, inklusive Süßwasser und Küsten. Hervorgehoben werden Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität. Diese sollen effektiv geschützt, betreut und gut miteinander verbunden sein.

Auch Flächen außerhalb von Schutzgebieten, die eine langfristige Erhaltung der Biodiversität schaffen, wie zum Beipsiel Feuchtgebiete, dürfen dazu zählen. Sie werden auch als „Other Effective Area-based Conservation Measures“, kurz OECMs, bezeichnet. Hier wäre eine nachhaltige Nutzung ist erlaubt, diese muss aber konsistent mit den Schutzzielen sein. Fazit: Es ist ein starkes Ziel geworden, bei dem die Vertragsstaaten nun direkt mit der Umsetzung starten können.

Halbierung von Nährstoffeinträgen und Risiken durch Pestizide

Beim Thema Verschmutzung gingen die Meinungen in den Verhandlungen sehr weit auseinander. Viele Länder wollten keine konkreten Reduktionszahlen. Wenigstens konnte man sich darauf einigen, im Ziel die drei weltweit größten Verschmutzungsquellen zu benennen: Pestizide, Nährstoffeinträge und Plastik. Allerdings gab es Uneinigkeit darüber, ob man Pestizide auch als solche benennt oder stattdessen von „hochschädigenden Chemikalien“ spricht. Auch wurde viel darüber diskutiert, ob man das Risiko oder die reine Menge der Verschmutzung reduzieren solle.

Letztlich einigte man sich, das allgemeine Risiko von Verschmutzung auf ein Niveau zu reduzieren, das die Biodiversität nicht schädigt. Konkret will man Nährstoffeinträge in die Umwelt um die Hälfte und das Risiko von Pestiziden und hochschädigenden Chemikalien ebenfalls um die Hälfte reduzieren. Das ist aus fachlicher Sicht sinnvoll. Ungünstig ist allerdings, dass die Messung nicht ganz trivial und der globale Indikator dafür erst in Entwicklung ist.

Das Ziel ist dennoch unerwartet stark geworden. Das ist auch dem Einsatz der Verhandler*innen der EU und Bundesministerin Steffi Lemke zu verdanken. Nun sollte rasch die Messbarkeit über den entsprechenden Indikator sichergestellt und vor allem mit der Pestizid-Richtlinie (SUR) in der EU ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden!

Nachhaltige Nutzung in der Land- und Forstwirtschaft

Es war ernüchternd zu sehen, wie wenige Länder Interesse an der Formulierung eines klares und ambitionierten Ziels für eine naturverträgliche Land- und Forstwirtschaft hatten. Das ist deshalb problematisch, weil die Ausweitung, Intensivierung und Monotonisierung der Landwirtschaft und Entwaldung der größte Treiber der Biodiversitätskrise überhaupt ist. Ohne eine Trendwende in diesem Bereich ist es nahezu unmöglich, den globalen Biodiversitätsverlust zu stoppen und umzukehren. Allerdings ist der landwirtschaftliche Sektor mit Agrarexporten für viele Länder ein wichtiger Wirtschaftszweig, den sie ungerne einschränken wollen.

Das Ziel ist daher letztlich schwach und unkonkret geworden (ohne Zahl), ähnlich wie das Aichi-Ziel von 2010, in etwas mehr Worte gefasst. Die Begriffe biodiversitätsfreundliche Praktiken und agrarökologische Methoden wurden glücklicherweise mit aufgegriffen, allerdings im Zusammenhang mit nachhaltiger Intensivierung, nachhaltiger Nutzung und Produktivitätssteigerungen. Das kann Türen für Greenwashing öffnen. In der Land-  und Forstwirtchaft sind also ganz besonders Vorreiter gefragt, die Biodiversitätskriterien konsequent in ihre Agrar- und Handelspolitik aufnehmen.

Verhandlungen zu einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft

Integration der Biodiversitätsziele in Gesetze, Finanz- und Wirtschaftssektoren, Abbau umweltschädigender Subventionen

Das Abkommen sieht die volle, sektorübergreifende Integration von Biodiversität in Politiken und Gesetze vor, sowie die Ausrichtung von öffentlichen und privaten Aktivitäten, u.a. Steuer- und Finanzflüssen mit den Biodiversitätszielen. Das Ziel ist sehr allgemein formuliert aber eignet sich durchaus, um die verschiedenen Sektoren immer wieder darauf hinzuweisen und nationalpolitisch entsprechend nachzubessern.

Außerdem sollen Unternehmen entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten über ihre Auswirkungen auf die Biodiversität Bericht erstatten. Ein großer Streitpunkt war, ob diese Berichterstattung verpflichtend („mandatory“) sein soll. Eine große Koalition von Unternehmen hatte sich dafür eingesetzt: Gleiche Regeln für alle Unternehmen schaffen gleiche Wettbewerbsbedingungen, so dass niemand am Markt einen Nachteil hätte. Leider wurde das Ziel trotzdem abgeschwächt. Statt verpflichtet werden Unternehmen lediglich „ermutigt“ zu berichten. Auch war ursprünglich vorgesehen, die Auswirkungen der Unternehmen auf die Biodiversität um die Hälfte zu reduzieren.  Dieses messbare Element ist ebenfalls aus dem Text entfernt worden. Schade, dass die Entschlossenheit bei einigen Vertragsstaaten gefehlt hat.

Ein gutes Ziel haben die Länder zum Abbau umweltschädigenden Subventionen vereinbart: Die Vertragsstaaten wollen bis 2025 Anreize und Subventionen mit negativer Auswirkung auf die Biodiveristät identifizieren und bis 2030 beenden bzw. umwidmen. Bis zum Jahr 2030 soll die Reduktion mindestens 500 Mrd US Dollar pro Jahr betragen. Parallel sind positive Anreize für die Biodiversität zu erhöhen. Hier haben gerade Deutschland und die EU einige Hausaufgaben zu tun.

Einigung zur Finanzierung erzielt

Bei der Finanzierung ist man ebenfalls zu einer Einigung gekommen. Die Forderung der Länder des globalen Südens war, deutlich mehr Geld zu mobilisieren und eine andere Fonds-Struktur zu etablieren, die eine schnellere Verfügbarkeit des Geldes ermöglicht. Für beides hat man Lösungen bzw. Kompromisse gefunden. Es soll ein „Zwischen-Fonds“ eingerichtet werden, der den Bedürfnissen besser gerecht wird. Außerdem sollen bis 2025 jährlich 20 Milliarden US Dollar und bis 2030 jährlich 30 Milliarden US Dollar staatliche Gelder aus dem globalen Norden in den globalen Süden fließen. Derzeit liegt man mit allen bestehenden Zusagen – inklusive der 1,5 Milliarden Euro von Deutschland durch Olaf Scholz – aber nur bei etwa 8 Milliarden US Dollar pro Jahr. Hier muss der globale Norden weiter öffentliche Gelder aufstocken, um das Ziel erfüllen zu können.

Auf die Umsetzung kommt es an!

Über die Diskussionen zu den „Umsetzungsmechanismen“ des Abkommens hatte ich bereits berichtet. Der aktuelle Stand ist nun: Die Nationalen Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne sollen bis zur nächsten COP (COP16 in der Türkei Ende 2024) fertig sein, 2026 die nationalen Berichte. Beide folgen einem bestimmten Muster, damit Vergleichbarkeit möglich ist. So kann anschließend eine globale Bestandsaufnahme vorgenommen werden. Wie genau diese aussehen soll und inwiefern die Länder sie dann in der weiteren Umsetzung berücksichtigen müssen ist noch nicht final geklärt. Zumindest dürfen sie diese freiwillig als Grundlage nutzen um bei Aktionen und Ambitionen nachzuschärfen (eine Art freiwilliges „Ratcheting“). Insgesamt kann man  zwar sagen, dass dieser Teil nicht ganz so schwach ausgefallen ist wie befürchtet. Es sind aber dennoch eher Ansätze als ein konkreter Plan.

Jetzt ist es erst einmal wichtig, dass Deutschland und die EU zu Hause anfangen, ihre Strategien und Aktionspläne fertigzustellen und die Ziele über Sektorpolitiken (EU-Agrarpolitik, Handelspolitik, Regeln für die Finanz- und Wirtschaftspolitik usw.) vorbildlich umzusetzen, damit diese die Biodiversitätsziele nicht weiter unterminieren.

Parallel kann die Bundesregierung die Länder des globalen Südens bei Prozessen zur Neuaflage der Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne sowie dem Mainstreaming in die verschiedenen Sektoren unterstützen, u.a. durch Geld, Kapazitätsaufbau und Austausch. Eine spannende Initiative hat Kolumbien in Kooperation mit Deutschland bereits ins Leben gerufen: Die NBSAP-Partnership. Hierfür stellt die Bundesregierung (BMUV und BMZ gemeinsam) insgesamt fast 30 Millionen Euro zur Verfügung und es soll gleich im Januar losgehen.

Mit BirdLife und NAJU Jugenddelegierten bei der Biodiversitäts-Demo. Von Links: Julius Pahl, Zarah Thiel (Jugenddelegierte), Magdalene Trapp (NABU), Raffael Ayé (BirdLife Schweiz) und Felician Heim (Jugenddelegierter). Dahinter: Vertreter*innen von Birds Canada.

Die gute Nachricht: Biodiversität in den Medien

Ich möchte mit einer guten Nachricht schließen: Es wurde im Dezember viel zu Biodiversität kommuniziert. Von uns und von vielen anderen. Ich hätte mich auf diesem Blog gern noch etwas öfter gemeldet und über die Aktivitäten von NAJU, NABU und BirdLife berichtet. Dies geschah vor allem über die Social Media Kanäle. Beispielsweise haben wir gemeinsam mit BirdLife und der NAJU Jugenddelegation an einer großen Biodiversitäts-Demo vor Ort teilgenommen. Wir haben eigene Online-Events organisiert und an anderen teilgenommen, Interviews geführt, Statements aufgenommen und Videos produziert. Außerdem fanden Meetings mit der deutschen Delegation, Bundestagsabgeordneten und anderen Akteuren vor Ort statt. Auch gab es viele Medienanfragen zu beantworten. Diesmal haben deutsche Medienverteter*innen nämlich deutlich mehr über  Biodiversität und die Weltnaturkonferenz berichtet als in vorherigen Jahren. Mit dieser positiven Nachricht verabschiede ich mich und wünsche allen friedliche Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Vom 7.12.-19.12.2022 fand in Montréal, Kanada, die 15. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD COP15) – kurz Weltnaturkonferenz – statt. Magdalene Trapp war Teil der Delegation von BirdLife International. Für den NABU berichtete sie über die Verhandlungen – vor und hinter den Kulissen.

2 Kommentare

Angelika Heitmann

23.12.2022, 10:21

Es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung - wenigstens schon einmal auf dem Papier. Zur Umsetzung: Hier muss Deutschland eine Vorreiterrolle einnehmen - gerade bei der Erstellung und Durchsetzung von naturverträglichen Nutzungsregelungen bei der industriellen Landwirtschaft, bei der Forstwirtschaft und beim Gewässerschutz gegen alle einseitigen und dem Ziel der Steigerung / des Erhalts der Biodiversität entgegen stehenden Nutzungsinteressen. Danke für die wichtigen und sehr gut aufbereiteten Informationen im Rahmen der Newsletter und Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest sowie uns allen und unserer Natur ein naturschutzmäßig hervorragendes 2023!

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Heidemarie Traut

14.07.2023, 13:27

Ich hatte auch gehofft, dass Deutschland hier eine Vorreiterrolle übernehmen würde. Zumal die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Verbindung mit dem Europäischen Green Deal eine neue EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030 initiierte. Diese EU-Biodiversitätsstrategie wurde von großen Hoffnungen getragen, denn eine der dort genannten Maßnahmen war ein Gesetzesvorschlag mit verbindlichen Wiederherstellungs-Zielen für die Natur (Nature Restoration Law). Wie unendlich wichtig diese Zielsetzung ist, zeigt alleine der Blick auf die geschützten Lebensräume in Europa. Trotz Schutz sind unfassbare 80% von ihnen geschädigt! Die Erwartungen in ein solches Gesetz waren und sind an 1. Stelle folgende: 1. Die so dringend erforderliche Bekämpfung der Klimakrise durch den Wiederaufbau, den Schutz und die Sicherung der Ökosysteme und der Artenvielfalt 2. Damit einhergehend – der Schutz vor: Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Dürren…) Lebensmittelverknappung und hitzebedingten Erkrankungen (auch mit Todesfolgen…) 3. Eine gesündere Nahrungsmittelproduktion durch deutlich nachhaltigere Praktiken 4. Verbesserung der Volksgesundheit – durch gesündere, weil unbelastetere Lebensmittel und der Möglichkeit ein Leben in einer intakteren Natur führen zu können Die geplante EU-Verordnung mit ihren verbindlichen Wiederherstellungszielen war eine großartige Chance Fehler vergangener Jahrzehnte zumindest teilweise rückgängig zu machen. Gestern, am 12. Juli 2023, stand das EU-Renaturierungsgesetz vor seiner Abstimmung. Wie soll man vor dieser gewaltigen Aufgabe verstehen, dass alle deutschen CDU-, CSU-, FDP-, Freien Wähler- und AfD-Abgeordneten an diesem besagten 12. Juli 2023 trotz einer krassen, für mich persönlich schockierenden und kaum verantwortbaren Abschwächung an bedeutsamen Stellen des Gesetzes-Vorschlags, die aus wissenschaftlicher Sicht jetzt nicht mehr die erwartbaren und dringendst erforderlichen Maßnahmen beinhalten, immer noch gegen das Gesetz gestimmt haben, nachdem sie zuvor unter Vorspiegelung falscher Behauptungen vehement versucht hatten, dieses Gesetz gänzlich zu kippen?! Haben nicht alle Abgeordneten einen Eid geleistet „zum Wohle des Volkes“ zu handeln und „Schaden von ihm abzuwenden“?!! Wie verstehen diese Abgeordneten ihre Verantwortung – insbesondere im Hinblick auf künftige Generationen! Und wie sind ihre Handlungen auch bei dieser Gesetzesvorlage bei den sogenannten „christlichen“ Parteien mit ihrem „Christsein“ zu vereinbaren???

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