Naturschutzpolitik & Praxis Beiträge

Wie rettet die Ampel die Natur? Hoffnungsschimmer, Fragezeichen und einzelne unschöne Schatten

Wie rettet die Ampel die Natur? Hoffnungsschimmer, Fragezeichen und einzelne unschöne Schatten

Die drängendste Frage zuerst: Ist der Koalitionsvertrag aus Naturschutzsicht ein Erfolg? Die Antwort: es kommt darauf an… Denn es ist zweifellos eine gewisse Ambition sicht- und spürbar, die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren und die Wunden der Natur zu heilen. Das ließ das Sondierungspapier nicht unbedingt vermuten, ebenso wenig die – zugegebenermaßen sehr spärlichen – Wasserstandsmeldungen aus den Verhandlungen selbst. Diese Ambition steht und fällt aber a) mit der ausreichenden Finanzierung und b) der konkreten Ausgestaltung – hier werden die nächsten Monate zeigen, ob der vorgezeichnete Weg auch konsequent beschritten werden kann, denn föderalismustypisch müssen hier maßgeblich auch die Länder mitziehen. Und leider gibt es auch einige herbe Enttäuschungen, z.B. im Gewässerbereich.

Nebensache Natur?

Heute beginnen die Sondierungen für eine mögliche Ampelkoalition auf Bundesebene. Und in wenigen Tagen, am 11. Oktober, startet die Weltnaturkonferenz. Wenn alle Welt über die Zukunft des globalen Natur- und Artenschutzes verhandelt, wird sicher auch gespannt auf Deutschland geschaut werden. Sollten die zukünftigen Koalitionäre das Thema Biologische Vielfalt nicht prominent erwähnen, wäre dies nicht nur ein ganz schlechtes Zeichen für den Start der globalen Verhandlungen, sondern auch eine schlechte Nachricht für die Natur und die Menschen in Deutschland.

Needed: The Kunming Agreement for biodiversity!

Beitrag auf englisch, darunter auf deutsch / Text in English then German

Doomed to failure: the compliance design of the draft Post-2020 Global Biodiversity Framework

The Post-2020 Global Biodiversity Framework is often compared with the Paris Climate Agreement. For Kunming, political leaders intend to create the „Paris Moment“ against the biodiversity crisis. It is thus now the moment to compare the compliance and implementation design of the draft text for biodiversity with the one for climate. To cut a long story short: In my opinion, the implementation mechanism and the overall legal approach to the future biodiversity agreement is doomed to fail. As my assessment will show, the chosen wording of the by now discussed text is timidly self-limiting and not built to deliver compliance.

Some details (find the full assessment here):

  • It already starts with the title – why do parties name the future biodiversity agreement a „framework“, where no one understands what this means?
  • Then, why is the purpose of the biodiversity agreement to (only) „galvanize“ action, whereas the climate agreement makes it clear that parties must undertake certain action.
  • Further reasons why the compliance design of the biodiversity agreement is doomed to fail: The non-binding architecture of the main commitments (action targets), no adequate tracking of success, nor a ratcheting-up once parties do not deliver.
  • Finally, also the technical implementation mechanism itself does lack of substance (such as a compliance committee which exists with other international treaties).

I am well aware that this assessment is harsh. It is a short and personal reflection that should primarily serve as a wake-up call. This text is drafted from a lawyer’s perspective, looking at “good regulation”. This means to create provisions that deliver, not such that are doomed to failure. The legal basis to do better is provided by the CBD, which entitles parties at the COP to undertake any additional action required for the achievement of the purposes of the convention. The most sophisticated wording of the text, and respectively its goals, milestones and action targets will not help them being implemented. What is now needed is political will for an agreement that has binding nature, (quasi) enforceable targets and a robust compliance mechanism. It is not too late to improve, let’s do it!

 

Zum Scheitern verurteilt: Die Umsetzungsarchitektur des Entwurfs des globalen Biodiversitäts-Abkommens

Das globale Post-2020 Biodiversitäts-Abkommen wird oft mit dem Pariser Klimaschutzabkommen verglichen. Die Politik möchte in Kunming den „Paris Moment“ gegen die Biodiversitätskrise schaffen. Es ist daher angebracht, die Umsetzungs- und Vollzugsarchitektur des Entwurfs des Biodiversitäts-Textes mit der des Klima-Textes zu vergleichen. Um es kurz zu machen: Meiner Meinung nach ist der Umsetzungsmechanismus und die rechtliche Herangehensweise an das zukünftige Biodiversitätsabkommen bisher zum Scheitern verurteilt. Wie meine Analyse zeigen wird, sind die gewählten Formulierungen des bisher diskutierten Biodiversitätstextes schüchtern und nicht auf verbindliche Umsetzung ausgerichtet.

Einige Details (hier die volle Analyse):

  • Es fängt schon mit dem Titel an – warum wird das zukünftige Biodiversitäts-Abkommen „Framework“ genannt, ein für jeden unverständlicher Begriff?
  • Dann, warum spricht der Text in der Zweckbestimmung so geschwollen davon, er wolle Handlungen „galvanisieren“, anstatt wie im Pariser Klimaschutzabkommen klarzumachen, dass der Text die Parteien zu konkreten Handlungen verpflichtet.
  • Weitere Gründe, warum der Umsetzungsmechanismus des künftigen Biodiversitätsabkommens zum scheitern verurteilt ist: die Hauptmaßnahmen/-ziele sind nicht in eine verbindliche Struktur eingebunden, und es fehlt an einem effektiven Mechanismus zur Überwachung der Zielerreichung sowie zur Nachsteuerung.
  • Und schließlich ist auch der technische Umsetzungsmechanismus inhaltsleer, beispielsweise mangelt es an einem Vollzugs-Gremium (das es bei anderen völkerrechtlichen Verträgen gibt).

Mir ist bewusst dass dies eine harte Analyse ist. Es ist eine kurze persönliche Abhandlung, die hauptsächlich als Alarmruf dienen soll. Der Text ist aus der Sicht eines Rechtswissenschaftlers geschrieben, der „gute Gesetzgebung“ im Blick hat. Gute Gesetzgebung bedeutet, Regeln zu schaffen, die effektiv liefern, nicht solche, die zum scheitern verurteilt sind. Die völkerrechtliche Grundlage hierfür bietet die Biodiversitätskonvention CBD, welche die Parteien ermächtigt, alle nötigen Schritte zu beschließen, um die Biodiversitätskrise zu adressieren. Jede noch so ausgefeilte Formulierung des Textes bzw. seiner Ziele und Maßnahmen werden nicht helfen, die Maßnahmen auch umzusetzen. Was es jetzt braucht, ist politischer Wille für einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag mit (quasi) vollziehbaren Verpflichtungen und einem robusten Durchsetzungsmechanismus. Noch ist es nicht zu spät, an die Arbeit!

In diesem Blog berichtet der NABU, wie Deutschland, die EU und die Welt ein neues globales Rahmen-Abkommen für die Biodiversität verhandeln (im Rahmen der Konvention über die biologische Vielfalt, CBD), welche Ziele bis 2030 gesetzt werden, und wie es um die Umsetzung in Deutschland steht.

EU-Biodiversitätsstrategie: auch Europaparlament gibt grünes Licht und verlangt Nachschärfungen

Europaparlament, Straßburg. Foto: Udo Pohlmann, Pixabay

Europaparlament bezieht Stellung

Vor rund einem Jahr hatte die EU-Kommission ihre EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030 veröffentlicht (siehe zum Inhalt unseren Naturschätze.Retten-Blog). Der Umweltrat als einer der Ko-Gesetzgeber gab sein grünes Licht zu dieser Kommissions-Mitteilung noch unter deutscher Ratspräsidentschaft im Oktober 2020. Dabei begrüßte er die Blaupause des EU-Umweltkommissars Sinkevicius vollumfänglich, ohne allzutief in Details einzusteigen. Mit dem heute bekannt gegebenen Ergebnis der gestrigen Abstimmungen des Europaparlaments hat nun auch der zweite Ko-Gesetzgeber der EU sein grünes Licht für den von der EU-Kommission geplanten Biodiversitätsschutz erteilt.

Die Ökonomisierung der Fotosynthese

Die Ökonomisierung der Fotosynthese

BMEL stellt fragwürdiges Modell zur Förderung des Waldbesitzes vor

Ein Beitrag von Ralf Schulte, Fachbereichsleiter Naturschutzpolitik im NABU

Man nehme Kohlenstoffdioxid aus der Luft, Wasser aus dem Boden, lasse die Sonne drauf scheinen und fertig ist ein Kohlenstoffspeicherbaustein – nebst Geschäftsmodell. So der neue Ansatz der Landwirtschaftsministerien Julia Klöckner. Welche Ironie! Denn private und kommunale Waldbesitzende, die zulassen, dass auf ihren Waldflächen Bäume wachsen und diese mittels Photosynthese Holz „produzieren“. Deren Bäume dadurch Kohlenstoff einlagern und Sauerstoff wieder freisetzen, leisten somit einen Klimaschutzbeitrag (was sie eigentlich schon immer tun), sollen nun dafür durch den Steuerzahlenden honoriert werden. Diese Idee stellte Bundeswaldministerin Klöckner Anfang Juni auf dem Nationalen Waldgipfel der Öffentlichkeit vor.

Konferenz zur Zukunft Europas

Die Europäische Union jetzt weiterentwickeln!

Jenseits der EU-Blase wurde es vermutlich kaum wahrgenommen, deutsche Medien berichteten wenig über den Europatag, und der vor allem virtuelle Charakter der Auftakt-Veranstaltung dürfte bei der herrschenden „Zoom-fatigue“ ebenfalls nicht für gesteigerte Zuschauer-Euphorie gesorgt haben. Ein wenig mehr Aufmerksamkeit soll dieser kurze Beitrag dem Thema verschaffen, denn die Europäische Union geht uns alle an: Am gestrigen Europatag, den 9. Mai, startete offiziell die Konferenz zur Zukunft Europas (gemeint ist vor allem die Zukunft der Europäischen Union).

 

Breite Unterstützung für „Restore Nature“ – Kampagne

Mehr als 100.000 Bürger*innen fordern EU-Renaturierungsziele mit Biss

In ihrer auf den European Green Deal zurückgehenden EU-Biodiversitätsstrategie hatte die EU-Kommission im Mai 2020 angekündigt, bis Ende 2021 verbindliche Ziele für die Renaturierung von Ökoystemen vorzulegen. Verbindliche Ziele verlangen nach einer EU-Richtlinie oder -Verordnung. Die internen Leitfäden zur besseren Rechtsetzung sehen daher unter anderem eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Diese Konsultation lief bis Ostermontag. Alleine über den vom NABU unterstützten Appell #RestoreNature beteiligten sich in den letzten Wochen 104.188 Bürger*innen.

Rechtsschutz, Aarhus und Brüssel

Gerichtshof der Europäischen Union (Foto: EU)

Blockade gegen mehr Rechtsschutz bei EU-Entscheidungen

Die Aarhus-Konvention ist Vielen ein Begriff. Sie regelt den Zugang zu Umweltinformationen sowie die Partizipation und den Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten.

EU-Konjunkturpaket: Deutschland ignoriert Auflagen zu Biodiversität

Kurz vor Weihnachten kam es in Brüssel zur Einigung zwischen Rat und Parlament im sogenannten Trilog zur Ausgestaltung des Post-Corona-Konjunkturpaketes der EU (der „Wiederaufbau- und Resilienzfazilität“ im Fachjargon). Dieses 672,5 Milliarden Euro schwere Programm konnte so pünktlich zu Beginn des Jahres an den Start gehen. Die Europäische Kommission hat dem Paket den Namen „Next Generation EU“ gegeben. Diesem Anspruch muss es nun gerecht werden, also den wirtschaftlichen Wiederaufbau vorantreiben, aber gleichzeitig das Wohl der zukünftigen Generationen fördern. In keinem Fall darf Steuergeld in Infrastrukturen fließen, die uns auf Jahrzehnte von dem Ziel der Klimaneutralität wegführen und der Biodiversität schaden. Stattdessen braucht es aktive Investitionen in eine „Green Recovery“, etwa in die Jobmotoren und Zukunftssektoren Klima- und Naturschutz.

Brexit: Deal, Umwelt und aus?

Die EU und Großbritannien. Foto Willfried Wende

 

Liebe Leserinnen und Leser,

ich weiß dass der Brexit bei vielen von uns nicht (mehr) zu den Lieblingsthemen zählt. Auch ich habe andere Favoriten. Trotzdem kann und möchte ich Ihnen und Euch diesen Text nicht ersparen. Denn schließlich hat das künftige Verhältnis zwischen der Europäischen Union und Großbritannien Auswirkungen für den Umwelt-, Klima- und Naturschutz. Ganz ausblenden sollten wir das Thema also auch in Zukunft nicht. Aber seht selbst!