Bereits letzten Mittwoch sind die ersten Entwürfe für den Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission zur neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Presse zugespielt worden. Zwar handelt es sich bei den Texten noch nicht um den finalen Vorschlag, dessen Veröffentlichung Ende Mai erwartet wird. Einzelne Details sind deshalb ausdrücklich noch mit Vorsicht zu genießen, aber es lohnt sich bereits die grobe Struktur des neuen Systems der EU-Agrarsubventionen einer ersten Analyse zu unterziehen.
Wie erwartet wird ein großer Teil der Verantwortung zukünftig an die Mitgliedstaaten übertragen. Diese werden dabei zu Beginn des nächsten Förderzeitraums sogenannte CAP Support Plans einreichen, um gegenüber der Kommission zu erklären, wie die Gelder in den jeweiligen Ländern eingesetzt werden sollen. Die EU selbst gibt nur noch neun sehr allgemein gehaltene Ziele vor, an welchen sich die Staaten in Ihren Plänen orientieren müssen. Im Umweltbereich gehören zu diesen Zielen u.a. die Adaption und Mitigation des Klimawandels, die effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen sowie der Erhalt von Natur und Landschaft. Um den eigenen Fortschritt bei der Erreichung dieser Ziele zu überprüfen, sollen sich die Staaten anhand von vorgegebenen Indikatoren Zielmarken setzen, deren Einhaltung der Kommission gegenüber jährlich erklärt werden muss. Bei Nichterreichung dieser selbstgesetzen Marken muss der CAP Support Plan entsprechend überarbeitet werden und in allerletzter Konsequenz können finanzielle Sanktionen durch die Kommission erfolgen.