Natura 2000 Beiträge

NABU-GAP-Ticker: Koalitionsvertrag erneut ignoriert

NABU-GAP-Ticker

20. September 2018 Vor einem Jahr widmete „Die Zeit“ ihre Titelseite dem Insektensterben, mit Angela Merkel als Protagonistin des Filmklassikers „Das Schweigen der Lämmer“. Dieses Schweigen der Politik beim Artenschwund geht weiter: Gerade eben hat Deutschland erneut die Chance verpasst, eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, die sehr viel für die Natur bewirken könnte. CDU, CSU und SPD haben zu Beginn ihrer Koalition nämlich festgehalten, sich für einen Naturschutzfonds auf EU-Ebene einzusetzen. Bei den entsprechenden Haushaltsverhandlungen auf EU-Ebene ist hierzu von den deutschen Diplomaten bisher allerdings nichts zu hören.

Gesetzesvollzug ist Aufgabe für Rechtsstaaten(verbünde)

Vollzug von Umweltrecht auch nötig, um Vertrauen in EU und Institutionen zurückzugewinnen

Von Laura Hildt und Dr. Raphael Weyland

Justitia – Symbol für Gerechtigkeit und das Rechtswesens. Foto Raphael Weyland

Leider setzt sich in den letzten Jahren bei den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – auch Deutschland – der Trend fort, EU-Recht und insbesondere Umweltrecht immer schlampiger oder gar nicht um- und durchzusetzen. Diese Entwicklung ist aus verschiedenen Gründen gefährlich. Sie droht ganz grundlegend, das System des Rechtsstaats und der Rechtsstaatlichkeit auszuhöhlen. Mit der Konsequenz, dass auch Bürgerinnen und Bürger weiter Vertrauen in Institutionen und die EU verlieren. Schließlich müssen sie sich selbst an Recht und Gesetz halten, bekommen aber leicht den Eindruck, dass die „großen Fische“ (Stichwort #Dieselgate) unbescholten davon kommen. Darüber hinaus leiden auch die materiellen Ziele, welche mit der EU-Gesetzgebung verfolgt werden, sei es der Klima-, Natur- oder Gewässerschutz. Der folgende Beitrag geht diesem Vollzugs-Problem nach und zeigt Schritte auf, die von Zivilgesellschaft und Akteuren wie dem NABU unternommen werden (können).

 

Das stille Sterben der Insekten, das Schweigen der Politik

Das stille Sterben der Insekten, das Schweigen der Politik

Heute treffen sich in Brüssel die Staats- und Regierungschefs der EU, um erstmals über den künftigen EU-Haushalt zu verhandeln. Dabei geht es um nichts weniger als die Frage, wie etwa 1000 Milliarden Euro in den Jahren 2021-2027 ausgegeben werden sollen. Daran wird sich auch entscheiden, wohin sich Europas Landwirtschaft künftig entwickeln wird – und ob es Hoffnung auf Rettung für die Artenvielfalt in der EU gibt. Das bisherige Schweigen der Regierungen gerade zum dramatischen Insektensterben ist ohrenbetäubend. Zusammen mit über 130 Organisationen aus ganz Europa fordert der NABU daher heute bei einer Aktion in Brüssel „mehr Geld für die Natur im EU-Haushalt“.

Klima- und Naturschutz Fehlanzeige?

Zum ersten Mal seit seinem Beitritt zur Europäischen Union (EU) im Jahr 2007 hat Bulgarien  am 1. Januar 2018 den Vorsitz der EU-Ratspräsidentschaft übernommen. Es ist Teil der sogenannten „Dreier-Präsidentschaft“ (Triple presidency) mit Estland (wegen des Brexit in die 2. Jahreshälfte 2017 vorgerückt) und nachfolgend Österreich.

Jean-Claude Juncker und Lilyana Pavlova, Ministerin für die bulgarische Ratspräsidentschaft. © European Union, 2018 / Source: EC – Audiovisual Service

Białowieża-Urwald: Europäischer Gerichtshof droht Polen mit Geldstrafe

Białowieża-Urwald: Europäischer Gerichtshof droht Polen mit Geldstrafe

Im Fall der fortgesetzten rechtswidrigen Abholzungen im Natura-2000-Gebiet Białowieża, einem der letzten ursprünglichen Urwälder Europas, hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) am 20. November seine Eil-Entscheidung vom 28. Juli bekräftigt, dass Polen die Abholzung im Białowieża-Urwald an der weißrussischen Grenze sofort stoppen muss. Er lehnt dabei die von Polen angeführte Begründung der andauernden Fällungen als unzulässig ab und setzt die Strafe für weitere Missachtungen der Anordnung auf mindestens 100.000 Euro pro Tag fest. Die Androhung einer Geldstrafe gegen einen Mitgliedstaat auf Ebene eines vorläufigen Eil-Verfahrens ist offensichtlich ein bisher einmaliges Vorgehen, das als Reaktion auf Polen Ignoranz gegenüber der ursprünglichen Eilanordnung vom Juli zu interpretieren ist.

Naturschutz-Aktionsplan bei weitem nicht ausreichend

Abgeordnete verlangen von EU-Kommission mehr GAP-Kohärenz und eigenständige Naturschutzfinanzierung

Aktionsplan der EU-Kommission (englische Broschüre).

Es kommt einem Paukenschlag gleich: Das Europäische Parlament hat am 15.11.2017 der EU-Kommission in einer Resolution eine Reihe von Hausaufgaben aufgegeben. Mit ihrer Entschließung legen die Abgeordneten den Finger in die Wunde des Aktionsplans für die Natur, die Menschen und die Wirtschaft der EU-Kommission. Sie zeigen nämlich auf, dass die von der EU-Kommission geplanten Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen, um die im Fitness Check identifizierten Probleme zu lösen. Die der Abstimmung vorausgegangene Debatte, bei welcher EU-Umweltkommissar Karmenu Vella Rede und Antwort stehen musste, verdeutlicht die Sorge über den anhaltenden Biodiversitätsverlust.

Zerstörung des @UNESCO-Weltnaturerbes #Białowieża sofort stoppen! Mitteleuropas letzter Urwald wird abgeholzt https://t.co/qApTYRjO6S

— NABU e.V. (@NABU_de) 6. Juli 2017

Pandas, Wisente und Kettensägen

Updates zum Thema seit Erscheinen des Artikels am 13. Juli 2017:

28.Juli: Der Europäische Gerichtshof verhängt einen sofortigen Abholzungsstopp für Białowieża. Das ist erst die dritte derartige einstweilige Verfügung des EuGH im Naturschutz. Vor zehn Jahren traf es den gleichen Umweltminister im Fall des „Via Baltika“-Straßenbauprojekts.

19. Juli: In einem offenen Brief (Download hier) wendet sich NABU-Präsident Olaf Tschimpke an Bundeskanzlerin Angela Merkel mit der Bitte sich für die Rettung von Białowieża einzusetzen.

13. Juli: Die EU-Kommission verklagt Polen vor dem Europäischen Gerichtshof und beantragt eine einstweilige Verfügung gegen die Abholzung von Białowieża.

Starkes Signal der Umweltminister zum EU-Aktionsplan

Der Aktionsplan der EU-Kommission.(Download der Broschüre auf Englisch)

Am 19.06.2017 schließen die Umweltminister der EU-Mitgliedstaaten das Kapitel „Fitness Check der FFH- und Vogelschutzrichtlinie“ endgültig ab und werfen den Blick nach vorn.

Rückblick

Wir errinnern uns: die EU-Kommission veröffentlichte am 27.04.2017 ihren vollmundig mit „Nature, People and the Economy“ überschriebenenen Aktionsplan. Dieser erfüllt bei erster Betrachtung des NABU zwar nicht ganz die Erwartungen, die wir zuvor an ihn gestellt und auf die wir hingearbeitet hatten. Gleichwohl hatten die in der Sache involvierten Umweltverbände auch auf EU-Ebene den Aktionsplan letztlich begrüßt und unterstützt. Bedenkt man, dass er nur kurzfristige Maßnahmen bis zum Jahr 2019 enthält und zusätzlich zu unserem erreichten Hauptziel gilt, die EU-Naturschutzrichtlinien unverändert zu lassen, scheint dies gerechtfertigt.

Our new #EUNature Action Plan helps #EU regions with #EIReview #eusolidaritycorps good for #Nature good for #Jobs https://t.co/ffeHlsOPTV pic.twitter.com/l4sqGOEZEJ

— Karmenu Vella (@KarmenuVella) 27. April 2017

#NatureAlert: Kommission veröffentlicht Aktionsplan

Heute veröffentlichte die EU-Kommission den angekündigten Aktionsplan zum besseren Schutz von Natur und Biodiversität in der EU – das „Follow-up“ zum Fitness-Check der EU-Naturschutzrichtlinien (Pressemitteilung der Kommission). Im Dezember 2016 beschloss die EU-Kommission anstelle einer Änderung der beiden Richtlinien Schritte für deren verbesserte Umsetzung und Finanzierung einzuleiten. Ein historischer Erfolg für den europäischen Naturschutz, an dem der NABU in enger Zusammenarbeit mit Umweltverbänden in Deutschland und der EU einen großen Anteil hat.

Der druckfrische Aktionsplan, der von der EU-Kommission als Mitteilung an das europäische Parlament, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen verabschiedet wurde, trägt den verheißungsvollen Titel „Ein Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft“. Doch was verbirgt sich dahinter?

Schutzgebiete vor dem Aus?

Schutzgebiete vor dem Aus?

Schließen Sie sich unserem Protest an und schicken Sie einen Protestbrief an die Kanzlerin!

Das Ringen um einen wirksamen Schutz von Nord- und Ostsee geht in die vorerst letzte Runde. Mitte Mai steht dazu eine Entscheidung im Bundestag an. Und es sieht nicht gut aus.

Im Februar 2017 wurde das Bundesnaturschutzgesetz novelliert. Mit den eingebrachten Änderungen können zusätzliche Arten wie Haie und Rochen, aber auch seltene Lebensräume besser geschützt werden. Der Haken: Paragraf 57 der Gesetzesnovelle. Hier wird den betroffenen Ministerien für Landwirtschaft, Wirtschaft, Fischerei und Forschung – statt wie bisher eine Beteiligung – eine sogenannte Einvernehmensregelung zugesichert. Das ist nichts anderes als ein Vetorecht bei der Unterschutzstellung unserer wertvollsten Meeresgebiete, den Natura-2000-Gebieten nach FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie. Beim Schutz von Schweinswalen, Seevögeln, Riffen oder Seegraswiesen sollen künftig die Fischerei-, Rohstoff- und Schifffahrtslobbys mitentscheiden können.