NABU-GAP-Ticker: Täglich grüßt der Agrarrat – Stillstand beim Naturschutz

12. März 2019. Während zuletzt das Europäische Parlament beim Thema GAP (Gemeinsame Agrarpolitik) von sich Reden gemacht hat, läuft auch die Arbeit im Agrarrat weiter. Dieser wird sich wieder am 18.3. zusammensetzen, um die Reformvorschläge der Kommission für die GAP nach 2020 zu diskutieren. Im Vorfeld hierzu hat Rumänien, welches bis Ende Juni die Ratspräsidentschaft innehat, nun ein Papier vorgelegt, in welchem konkrete Vorschläge zur Abänderung des Kommissionsvorschlages gemacht werden. Diese werden die inhaltliche Basis für den Rat am 18.3. und die folgenden Termine bilden.

Neues Arbeitspapier der rumänischen Ratspräsidentschaft

Bereits die Österreicher hatten im vergangenen Jahr ein ähnliches Papier als Diskussionsgrundlage veröffentlicht. Die neue Ratspräsidentschaft hat dies nun basierend auf dem Verhandlungsstand im Rat aktualisiert und teilweise neue Vorschläge gemacht. In weiten Teilen basiert der Text aber noch auf den Ideen der Österreicher, die bereits damals von uns heftig kritisiert wurden. Auch das neue Papier sieht unter anderem eine Aufweichung der Konditionalität vor, indem z.B. neue Ausnahmen für bestimmte Landwirte vorgesehen und einzelne Elemente ganz gestrichen werden (Art. 11 und 12). Weiterhin ist kein Mindestbudget für die Eco-Schemes in der ersten vorgesehen und auch die Verpflichtung der Mitgliedstaaten diese den Landwirten überhaupt anzubieten, steht weiter zur Disposition (Art. 28). Eine Erhöhung der Mittel für den Umweltschutz in der zweiten Säule ist nicht vorgesehen. Ferner wird die Beteiligung von Umweltbehörden und Zivilgesellschaft bei der Strategieplanung im Vergleich zum Vorschlag der Kommission deutlich eingeschränkt (Art. 94)

Weiterer Zeitplan

Die Landwirtschaftsminister möchten bis Ende Juni zu einer ersten vorläufigen Übereinkunft („general partial agreement“) kommen, welche dann die Basis für die weiteren Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament wäre. Letzteres hat die endgültige Entscheidung über die GAP in der Zwischenzeit vertagt. Nachdem der Agrarausschuss seine Abstimmung mit dem 2.April auf einen Termin sehr knapp vor die Europawahl gelegt hat, wird das Plenum des Parlaments höchstwahrscheinlich erst im Herbst die erste Lesung durchführen können. Erst dann würden die Verhandlungen mit dem Rat beginnen, um eine gemeinsame Position zu finden.

Unklar ist, wie die deutsche Ministerin Julia Klöckner zu dem Vorschlag der Präsidentschaft steht. Angesichts der sich nun beschleunigenden Diskussion ihrer Ministerkollegen steht sie nun auch auf europäischer Ebene verstärkt unter Zugzwang, das anhaltende Schweigen zur Agrarpolitik zu beenden.

 

Der NABU-GAP-Ticker

Was steht auf dem Spiel für Insekten, Bauernhöfe und unsere ländlichen Räume? Was sagt Julia Klöckner in Brüssel? Wie stimmen unsere Abgeordneten ab? Was passiert hinter den Kullissen? Im NABU-GAP-Ticker informieren wir über die Verhandlungen zur künftigen EU-Agrarpolitik – denn wir meinen, die Zeit der Hinterzimmerdeals ist vorbei. Es geht um viel – und die Öffentlichkeit hat ein Recht zu wissen, wie der Milliardenpoker um die Gemeinsame Agrarpolitik der EU abläuft. Abonnieren Sie diesen Blog um auf dem Laufenden zu bleiben, stellen Sie Fragen und diskutieren Sie mit uns über die Kommentarfunktion. Hintergrundinfos auf www.NABU.de/agrarreform2021. Folgen Sie uns auch auf Twitter: @NABU_biodiv#FutureOfCAP

Titefoto: Europäische Union 2013

 

1 Kommentar

Peter Jeske

16.03.2019, 11:20

Die Haltung der Ministerin ist konsequent: Die Landwirtschaft kann nicht am am Desaster schuldig sein, weil ihr Ministerium für die Arbeitsweise der Landwirtschaft verantwortlich ist und damit sie sich damit schuldig bekennen müsste. Wenn von Land, Bund oder EU keine angemessenen Subventionen für naturverträgliche Produktionsweisen geleistet werden, MUSS die Landwirtschaft die negativen Formen beibehalten. Das Versagen auf miniesterieller Höhe hat seine Parallelen im Kleinen z.B. kommunaler Ebene. Beispiel: In meiner Kommune ist die Verwendung von Torf bei der privaten Grabpflege grunsätzlich verboten, selbst wenn nur wenige Liter Torf für Heidekräuter oder Azaleenn benötigt werden. Eine Ahndung durch einen Bußgeld ist abgeschafft worden. Das Verbot gilt nicht für Dienstleister, also Friedhofsgärner*Innen, die weiterhin Torf ohne jegliche Einschränkung verarbeiten können. Alternative Ersatzstoffe werden nicht in Erwägung gezogen. Der Bürgerschaft wurde dies als fortschrittliche Novellierung der Friedhofssatzung präsentiert, unterstützt und befürwortet vom lokalen NABU-Bezirksverband. Ihm ist es auch zu verdanken, dass die Ausstellung "Irrweg Pestizide" des NABU Brandenburg - bereits terminiert für Juli 2019 - kurzfristig gecancelt worden ist und jetzt nicht mehr im Rathaus einer breiten Öffentlichkeit präsentiert werden kann. Trotzdem oder gerade deswegen bleibe ich im NABU.

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