Claus Mayr Beiträge

Klima- und Naturschutz Fehlanzeige?

Zum ersten Mal seit seinem Beitritt zur Europäischen Union (EU) im Jahr 2007 hat Bulgarien  am 1. Januar 2018 den Vorsitz der EU-Ratspräsidentschaft übernommen. Es ist Teil der sogenannten „Dreier-Präsidentschaft“ (Triple presidency) mit Estland (wegen des Brexit in die 2. Jahreshälfte 2017 vorgerückt) und nachfolgend Österreich.

Jean-Claude Juncker und Lilyana Pavlova, Ministerin für die bulgarische Ratspräsidentschaft. © European Union, 2018 / Source: EC – Audiovisual Service

Białowieża-Urwald: Europäischer Gerichtshof droht Polen mit Geldstrafe

Białowieża-Urwald: Europäischer Gerichtshof droht Polen mit Geldstrafe

Im Fall der fortgesetzten rechtswidrigen Abholzungen im Natura-2000-Gebiet Białowieża, einem der letzten ursprünglichen Urwälder Europas, hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) am 20. November seine Eil-Entscheidung vom 28. Juli bekräftigt, dass Polen die Abholzung im Białowieża-Urwald an der weißrussischen Grenze sofort stoppen muss. Er lehnt dabei die von Polen angeführte Begründung der andauernden Fällungen als unzulässig ab und setzt die Strafe für weitere Missachtungen der Anordnung auf mindestens 100.000 Euro pro Tag fest. Die Androhung einer Geldstrafe gegen einen Mitgliedstaat auf Ebene eines vorläufigen Eil-Verfahrens ist offensichtlich ein bisher einmaliges Vorgehen, das als Reaktion auf Polen Ignoranz gegenüber der ursprünglichen Eilanordnung vom Juli zu interpretieren ist.

Zerstörung des @UNESCO-Weltnaturerbes #Białowieża sofort stoppen! Mitteleuropas letzter Urwald wird abgeholzt https://t.co/qApTYRjO6S

— NABU e.V. (@NABU_de) 6. Juli 2017

Pandas, Wisente und Kettensägen

Updates zum Thema seit Erscheinen des Artikels am 13. Juli 2017:

28.Juli: Der Europäische Gerichtshof verhängt einen sofortigen Abholzungsstopp für Białowieża. Das ist erst die dritte derartige einstweilige Verfügung des EuGH im Naturschutz. Vor zehn Jahren traf es den gleichen Umweltminister im Fall des „Via Baltika“-Straßenbauprojekts.

19. Juli: In einem offenen Brief (Download hier) wendet sich NABU-Präsident Olaf Tschimpke an Bundeskanzlerin Angela Merkel mit der Bitte sich für die Rettung von Białowieża einzusetzen.

13. Juli: Die EU-Kommission verklagt Polen vor dem Europäischen Gerichtshof und beantragt eine einstweilige Verfügung gegen die Abholzung von Białowieża.

Viel erreicht, aber noch lange nicht genug!

Viel erreicht, aber noch lange nicht genug!

Erster Fortschrittsbericht zur Umsetzung des EU-Umweltrechts

Das Umwelt- und Naturschutzrecht der Europäischen Union (EU) beziehungsweise der früheren Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist eine Erfolgsgeschichte, die angesichts anderer, vermeintlich drängenderer Probleme, oder im Juncker-Sprech „wichtiger Dinge“  oft gerne vergessen wird. Eine Erfolgsgeschichte seit 1973, seit also fast 45 Jahren, der Verabschiedung des ersten gemeinschaftlichen Umweltaktionsprogramms (UAP). Inzwischen beschlossen Rat und Parlament im November 2013 das bereits siebte UAP (Beschluss Nr. 1386/2013/EU) bis 2020, mit dem gleichermaßen anschaulichen und programmatischen Titel „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“. Im Herbst 2015 unterschrieben die EU als Ganzes sowie ihre Mitgliedstaaten die UN-Nachhaltigkeitsziele, die Sustainable Development Goals (SDGs).

Zu kurz gesprungen – EU-Kommission beschließt erste Liste invasiver Arten

In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union kommen nach wissenschaftlichen Schätzungen derzeit etwa 12.000 gebietsfremde Arten vor. Von diesen werden rund 15 Prozent als invasiv angesehen – das heißt, sie besitzen das Potenzial, etablierte Ökosysteme, Lebensräume und Arten stark zu beeinträchtigen und so der biologischen Vielfalt zu schaden. Von diesen invasiven Arten geht in Deutschland und der ganzen EU eine wachsende ökologische, wirtschaftliche und auch gesundheitliche Bedrohung aus. Die Europäische Kommission schätzt allein den ökonomischen Schaden durch invasive Arten auf etwa zwölf Milliarden Euro pro Jahr. Viele Experten schätzen die Schäden inzwischen sogar als noch höher ein.

Die Nordamerikanische Buchstaben-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta) mit ihren drei Unterarten steht auf der EU-Liste der invasiven Arten. © NABU H. May

Der NABU begrüßt daher, dass die EU-Kommission in ihrer gestrigen wöchentlichen Sitzung endlich die erste sog. „Unionsliste“ zur EU-Verordnung 1143/2014 verabschiedet hat. Die zugrundeliegende EU-Verordnung und die jetzt beschlossene Liste sind ein großer Fortschritt für den Schutz der biologischen Vielfalt. Die EU kommt damit auch ihrer völkerrechtlich bindenden Verpflichtung aus der Konvention über biologische Vielfalt (CBD) aus dem Jahr 1992 nach, insb. Artikel 8 (h) „Prevent the introduction of, control or eradicate those alien species which threaten ecosystems, habitats or species“.

Update zum Demesmaeker-Bericht: Nur noch 8 deutsche Gegenstimmen

(Nachtrag zum Blogbeitrag 592 zu 52: EP klar für die Natur)

Bild der Abstimmungstafel im Plenarsaal – Foto: MEP Martin Häusling (bearbeitet)

Bild der Abstimmungstafel im Plenarsaal – Foto: MEP Martin Häusling (bearbeitet)

Ausweislich des korrigierten Protokolls der Abstimmung des Europaparlamentes (EP) über den Initiativbericht zur biologischen Vielfalt (Demesmaeker-Report A8-0003/2016) vom 25. Februar 2016 haben innerhalb der erlaubten Frist von zwei Wochen nach Plenarabstimmung (2.2.2016) insgesamt zehn Europaabgeordnete ihr Stimmverhalten korrigiert (Protokoll Ergebnis der namentlichen Abstimmungen, Seite 31). Unter den fünf Abgeordneten, die nachträglich für „Ja“ gestimmt haben, sind mit Elmar Brok (CDU) und Martin Sonneborn (Die Partei) auch zwei deutsche Abgeordnete. Die beiden anderen CDU-Abgeordneten, die am 2. Februar gegen den Demesmaeker-Bericht gestimmt hatten, haben dies mit der Ablehnung des Punktes 88 begründet, in dem das Parlament auf Antrag der Grünen die Mitgliedstaaten auffordert, auf Fracking zuverzichten. So teilte der Abgeordnete Burkhard Balz (CDU, Niedersachsen) dem NABU Niedersachsen auf dessen Nachfrage vom 3. Februar mit Schreiben vom 29. März mit, dass seiner Meinung nach „die Anwendung von Fracking für bestimmte Gebiete weiterhin in Betracht gezogen und nicht kategorisch abgelehnt werden“ sollte.

Fitness-Check für die EU-Agrarpolitik

Anlässlich der großen jährlichen Konferenz des „Forum für die Zukunft der Landwirtschaft“ (FFA2016), das vom Europäischen Landbesitzerverband (ELO) und dem Agrarkonzern Syngenta getragen wird, haben der NABU, sein Dachverband BirdLife Europe und über 100 Verbände aus den Bereichen Umwelt, Gesundheits- und Verbraucherschutz, Ernährung und Tierschutz den Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, in einem gemeinsamen Brief dazu aufgefordert, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU einem „Fitness-Check“ zu unterziehen.

Die mitzeichnenden NGOs.

Die mitzeichnenden NGOs.

Zu den Referenten der FFA-Konferenz – die trotz der dramatischen Ereignisse in der nur wenige Gehminuten entfernten Metro-Station Maelbeek stattfand – zählten neben den Vertretern der Agrarverbände, der Agrarindustrie und großer, weltweit agierender Lebensmittelkonzerne auch Achim Steiner, der Exekutivdirektor des UN-Umweltprogramms (UNEP), José Graziano da Silva, Generaldirektor der Ernährungsorganisation der UN (FAO), EU-Agrarkommissar Phil Hogan, der Generaldirektor der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission, Daniel Calleja Crespo, Mitglieder des Europäischen Parlamentes, aber auch Vertreter von Umwelt- und Verbraucherorganisationen wie Ursula Hudson, Präsidentin von Slow Food Deutschland und Mitglied des Vorstandes von Slow Food International. Leitfrage war, wie die im September beschlossenen „Sustainability Development Goals“ (SDGs) in die aktuelle Agrarpolitik integriert werden können.

592 zu 52: EP klar für die Natur

Bild der Abstimmungstafel im Plenarsaal - Foto: MEP Martin Häusling

Bild der Abstimmungstafel im Plenarsaal – Foto: MEP Martin Häusling

Wie bereits in unserem Blog am vergangenen Donnerstag angekündigt und gestern Abend „live“ berichtet, hat das Plenum des Europaparlamentes (EP) den Initiativbericht zur biologischen Vielfalt, den nach dem Berichterstatter so genannten Demesmaeker-Report (A8-0003/2016), mit EU-Umweltkommissar Karmenu Vella diskutiert. Heute Mittag erfolgte die Abstimmung, in der die Abgeordneten dem Bericht mit einer überwältigenden Mehrheit von 592 Ja-, nur 52 Nein-Stimmen und 45 Enthaltungen (insgesamt 698 Abgeordnete von 751, namentliche Auflistung hier auf Seite 30-31) zugestimmt haben.

Mit dem EP hat sich jetzt also auch das einzige EU-Organ, das seine Legitimation direkt von der Wahl durch die Bürgerinnen und Bürger ableiten kann, eindeutig gegen die Pläne der EU-Kommission positioniert, die geltenden Naturschutzrichtlinien im Rahmen eines „Fitness Checks“ zu „modernisieren“. Da die von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker geplante „Modernisierung“ im Klartext auf eine Schwächung der Naturschutzstandards in der EU hinausliefe, ist sie mit dem Votum des Parlamentes nicht zu vereinbaren!

Umweltminister und Europaabgeordnete verteidigen die EU-Naturschutzrichtlinien – Weitere deutliche Signale an die EU-Kommission!

Bundesumweltministerin Barabara Hendricks initiiert Allianz gegen die Öffnung der EU-Naturschutzrichtlinien (Fotos: The European Union)

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks initiiert Allianz gegen die Öffnung der EU-Naturschutzrichtlinien (Fotos: The European Union)

Wie schon in unserer Eilmeldung am 27. Oktober mitgeteilt, haben sich auf Initiative von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks neun Umweltminister in einem gemeinsamen Brief an EU-Umweltkommissar Karmenu Vella gegen die Öffnung der EU-Naturschutzrichtlinien (Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ausgesprochen und stattdessen deren bessere Umsetzung gefordert. Der gemeinsame Brief wurde auf dem EU-Umweltministerrat am 26. Oktober in Luxemburg unterzeichnet und an Kommissar Vella übergeben. Die Allianz der Umweltminister umfasst neben Hendricks und ihrer luxemburgische Amtskollegin – und derzeitigen Präsidentin des Umweltministerrates – Carole Dieschbourg auch die Umweltministerinnen und Umweltminister aus Frankreich, Spanien, Italien, Polen, Slowenien, Rumänien und Kroatien. Update vom 15.Dezember: Inzwischen haben sich auch Griechenland, Belgien und Litauen dieser Allianz für die Natur angeschlossen.

Auf den ersten Blick mag es wenig erscheinen, dass nur zehn von 28 Umweltministern den Brief unterschrieben haben. Da die Stimmen in den EU-Ministerräten aber nach einem bestimmten Schlüssel errechnet werden, der unter anderem die Einwohnerzahl der Mitgliedstaaten berücksichtigt, hat diese Allianz mit großen Staaten wie Deutschland, Frankreich, Spanien und Polen ein großes Gewicht: die Unterzeichnerländer vertreten immerhin 63 Prozent der Bevölkerung der EU-Mitgliedstaaten. Nach dem Ergebnis der öffentliche Konsultation der EU-Kommission, bei der im Sommer mehr als 520.000 Bürgerinnen und Bürger aus allen Mitgliedstaaten die Erhaltung der Richtlinien forderten, ist der Brief der Umweltminister ein weiteres wichtiges Signal an Kommissionspräsident Juncker, jetzt Vorschläge zur besseren Umsetzung der Richtlinien vorzulegen, statt eine Schwächung der wichtigsten Gesetze zum Schutz unseres gemeinsamen Naturerbes zu riskieren.

Unterstützung auch vom EU-Parlament

Weitere wichtige Unterstützung erhielt der Kampf um die Naturschutzrichtlinien nur einen Tag später: Am Rande der Plenarsitzung des Europaparlaments in Straßburg haben am Dienstag (27.10.) der Berichterstatter („rapporteur“) für einen EP-Bericht zur Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie und seine Co-Berichterstatter („shadows“) aus den anderen Fraktionen einen gemeinsamen Brief an EU-Umweltkommissar Karmenu Vella und an den obersten Vizepräsidenten der EU-Kommission, Frans Timmermans, geschrieben, in dem sie sich ebenfalls sehr deutlich gegen eine Öffnung der Naturschutzrichtlinien aussprechen. Der Brief endet mit dem mahnenden Satz: “Opening the nature directives would jeopardise achieving the biodiversity strategy altogether, would create a long period of legal uncertainty and could potentially weaken the legislation (Eine Öffnung der Naturschutzrichtlinien würde die Einhaltung der Biodiversiätsstrategie unmöglich machen, würde eine lange Phase der Rechtsunsicherheit schaffen und möglicherweise die Gesetze schwächen).“

Neben dem Berichterstatter, Mark Demesmaeker (ECR-Fraktion, Belgien) haben seine „shadows“ die MdEPs Norbert Lins (Konservative/EVP bzw. CDU, Deutschland), Karin Kadenbach (Sozialdemokraten/S&D, Österreich), Catherine Bearder (Liberale, Großbritannien), Lynn Boylan (Europäische Linke/GUE, Irland), Margrete Auken (Grüne, Dänemark) und Marco Affronte (Fraktion Europa der Freiheit/EFDD, Italien) unterschrieben.

Dieser Brief ist vor allem insofern ein sehr wichtiges Signal, als der Bericht des EU-Parlamentes erst zu Beginn des kommenden Jahres im Plenum verabschiedet wird. Mit ihrem Brief haben die Abgeordneten daher schon vorab klargestellt, dass auch sie gegen eine Öffnung der Richtlinien sind. Die EU-Kommission wird auf einer „Stakeholder-Konferenz“ am 20. November in Brüssel erste Ergebnisse des „Fitness Check“ diskutieren lassen. 2016 will sie entscheiden, ob die Richtlinien nun „fit“ sind oder geändert werden sollten.  Der Kampf um die Naturschutzrichtlinien wird uns also noch mindestens ein weiteres Jahr intensiv beschäftigen, NABU und BirdLife „bleiben am Ball“!

Hände weg von den EU-Naturschutzrichtlinien! Eindeutiges Votum auf Veranstaltung in der Deutschen Vertretung

 

Auf Einladung des Bundesumweltministeriums fand am 22. Oktober in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Brüssel eine Veranstaltung zum „Fitness Check“ der EU-Naturschutzrichtlinien statt. Unter dem Titel “Halting biodiversity loss by 2020: Opportunities and challenges of the Fitness Check of the Nature Directives” befassten sich Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und ihre luxemburgische Amtskollegin Carole Dieschbourg mit der Frage, wie die Biodiversitätsziele der EU bis zum Jahr 2020 erreicht werden können, und welche Rolle die von den Mitgliedstaaten beschlossenen Richtlinien (Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) dabei spielen.BMUB_FC_22.10.15_-Paulus

Das Urteil der beiden Ministerinnen war sehr klar, ebenso die Meinung der Teilnehmer einer anschließenden Podiumsdiskussion mit Vertretern des EU-Parlamentes, der Industrie, der Naturschutzverbände und der EU-Kommission. Bundesministerin Hendricks sprach sich ohne Wenn und Aber für eine Beibehaltung und bessere Umsetzung der Richtlinien BMUB_FC_22.10.15_2_Klußmannaus. Bundesregierung und Bundesländer träten zudem nicht nur für eine bessere Umsetzung der Richtlinien ein. „Vielmehr lehnen die Bundesländer, ebenso wie Landwirtschaftsminister Schmidt und ich, jegliche Änderungen an den EU-Naturschutzrichtlinien ab!“, so Hendricks. Bereits im Juli hatten Hendricks und Bundesagrarminister Christian Schmidt in einem gemeinsamen Brief an EU-Umweltkommissar Karmenu Vella eine Öffnung der Richtlinien abgelehnt und auf deren zentrale Bedeutung zur Erreichung der EU-Ziele zum Schutz der biologischen Vielfalt bis 2020 hingewiesen, die die Staats- und Regierungschefs im März 2010 beschlossen hatten.

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Hendricks wies in ihrer Rede unter anderem auf den Wert der auf Basis der Richtlinien ausgewiesenen Natura-2000-Gebiete für die biologische Vielfalt, für das Klima, und nicht zuletzt als Lebensgrundlage des Menschen hin. „Dieses Netzwerk erbringt jährlich Ökosystemleistungen in einer Größenordnung von 200 bis 300 Milliarden Euro. Das ist ein Vielfaches der jährlich rund sechs Milliarden Euro, die dem an Kosten gegenüberstehen“. Nicht zuletzt würde eine Öffnung der Richtlinien die für die Wirtschaft so wichtige Planungs- und Rechtssicherheit gefährden. Auch Hendricks luxemburgische Kollegin und derzeitige Ratspräsidentin des Umweltrates, die luxemburgische Umweltministerin Carole Dieschbourg, schloss sich diesem Votum an. Sie wies darauf hin, dass insbesondere die Landwirtschaft mehr zum Schutz der biologischen Vielfalt beitragen müsse. Ein vor wenigen Wochen von der EU-Kommission veröffentlichter Bericht habe gezeigt, dass die in der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020 festgelegten Ziele für die Land- und Forstwirtschaft noch lange nicht erreicht seien. Vor allem müsse mehr Geld aus den Subventionen für die sogenannte 1. Säule der Agrarpolitik (Direktförderung) in eine umweltschonende Landnutzung fließen. Dieschbourg kündigte für den letzten Umweltministerrat unter luxemburgischer Ratspräsidentschaft im Dezember ein deutliches Signal an die EU-Kommission an, nicht die Richtlinien infrage zu stellen, sondern Vorschläge zur besseren Umsetzung und Finanzierung zu machen!

Fotos: BMUB, Dr. Christiane Paulus (1), Melanie Klußmann (2)