Altgrasstreifen: Mehr Artenvielfalt auf dem Grünland – jetzt leichter planbar
Kleine Rückzugsorte mit großer Wirkung: In einer intensiv genutzten Agrarlandschaft schaffen Altgrasstreifen wichtige Lebensräume – für Insekten, Vögel und Kleinsäuger. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) können sie sogar gefördert werden. Dennoch fällt die bisherige Bilanz ernüchternd aus: Gerade einmal rund vier Prozent des angestrebten Zielwerts wurden 2024 erreicht. Dabei steckt viel Potenzial in dieser Maßnahme. Um die Maßnahme greifbarer zu machen, hat der NABU eine Planungshilfe für Landwirt*innen erstellt.
Was sind Altgrasstreifen?
Altgrasstreifen sind Teilflächen des Grünlands, die für einen vorgegebenen Zeitraum weder gemäht noch beweidet werden. Sie erhöhen dadurch die Strukturvielfalt nach der Mahd der Restfläche und dienen zahlreichen Tierarten als Unterschlupf und Nahrungsquelle. So können Insekten, Spinnen, insekten- und samenfressende Vögel sowie Kleinsäuger profitieren. Besonders wenn große Gebiete zeitgleich gemäht werden, bieten Altgrasstreifen ein Refugium für die Arten. Insbesondere überjährige Altgrasflächen dienen als Überwinterungslebensraum für Insekten, die im Boden oder in den Stängeln der Pflanzen überwintern und als Nahrungsangebot für Vögel und Säugetiere.
Und was bringt es wirtschaftlich?
Altgrasstreifen werden im Rahmen der GAP über die Ökoregelungen gefördert:
Vorgaben der Ökoregelung 1d:
- Flächenanteil: Mindestens ein Prozent, höchstens 6 Prozent des gesamtbetrieblichen Dauergrünlands (DGL).
Ausnahme: Flächen bis zu einem Hektar sind auch förderfähig, selbst wenn sie mehr als 6 Prozent des DGL ausmachen. - Größe der Altgrasflächen/-streifen: Mindestens 0,1 Hektar, höchstens 20 % eines Schlags. Ausnahme: Flächen bis zu 0,3 ha sind förderfähig, auch wenn sie mehr als 20 % eines Schlags umfassen.
- Nutzungseinschränkungen: Schnittnutzung oder Beweidung erst ab dem 1. September, Mulchen ist ganzjährig untersagt.
Die Prämienhöhe
- 900 € / ha und Jahr für das 1. Prozent DGL
- 400 € / ha und Jahr für > 1 – 3 Prozent DGL
- 200 € / ha und Jahr für > 3 – 6 Prozent DGL
Der erste Hektar Altgrasfläche kann unabhängig von der Gesamtfläche die Prämie der ersten Stufe (900 Euro/ha) erhalten.
Tipp: Wer einmal ausprobieren will, wie viel Fläche infrage kommt und mit welcher Prämie zu rechnen ist, kann auf eine einfache Berechnungshilfe des NABU zurückgreifen. Sie hilft, Klarheit bei der Planung zu schaffen.
Warum die Umsetzung (noch) hakt
Die Ökoregelung 1d ist in der Praxis oft schwer verständlich. Vorgaben zu Flächenanteilen, Mindestgrößen, Einmessungen, Nutzungseinschränkungen – all das wirkt abschreckend. Hinzu kommen praktische Fragen: Wohin mit dem ab September abgemähtem Altgrasstreifen? Wie verhindere ich Verunkrautung?
Was sich ändern sollte
Aufgrund der geringen Annahme der Ökoregelung im letzten Jahr wurden schon zu diesem Jahr Veränderungen vorgenommen, die die Umsetzung auf den Betrieben erleichtern sollen. Diese Änderungen waren wichtige erste Schritte. Damit Altgrasstreifen in der Fläche ankommen, muss die Regelung noch weiterentwickelt und vereinfacht werden, ohne dabei Ihre Wirksamkeit für die Artenvielfalt zu verlieren.
Vorschläge des NABU: Ein Vorschlag zur Vereinfachung des Managementaufwands für die Betriebe könnte sein, den Altgrasstreifen nicht mehr nach der genauen Fläche abzurechnen. Stattdessen könnte vorgegeben werden, dass je Schlag ein bestimmter Anteil als Altgrasstreifen angelegt wird (z. B. mindestens X % und maximal Y % der Fläche). Dadurch entfiele die Notwendigkeit des exakten Ausmessens und Einzeichnens. Außerdem stellt die verpflichtende jährliche Mindestbewirtschaftung der Flächen ein Problem dar. Denn eine Überjährigkeit der Streifen sollte aufgrund ihres Potenzials als Überwinterungshabitat ausdrücklich ermöglicht werden. Wünschenswert wäre hier eine Ausweitung der Regelung, wie sie bereits für andere nicht-produktive Flächen gilt. Um einer Verbuschung entgegenzuwirken, könnte die Vorgabe dahingehend konkretisiert werden, dass im Falle einer Überjährigkeit im zweiten Jahr ein Flächenwechsel erfolgen muss, sodass innerhalb von zwei Jahren mindestens eine Bewirtschaftung stattfindet. Auch sollte die Prämienhöhe angehoben werden.
Fazit: Ein kleiner Schritt – mit großer Wirkung
Altgrasstreifen sind eine der einfachsten Möglichkeiten, auf dem Grünland aktiv etwas für die Artenvielfalt zu tun – und dafür auch noch honoriert zu werden. Der Planungsrechner soll den ersten Schritt vereinfachen. Zusätzlich können Betriebe noch Biodiversitäts- oder Naturschutzberatung in Anspruch nehmen, um den Altgrasstreifen optimal umzusetzen.
Für ausführlichere Informationen dient unser Infoblatt.
Wir freuen uns über weitere Erfahrungen und Berichte!
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