BREAKING NEWS: EU-Kommission veröffentlicht Fitness-Check-Studie


In einem Auftritt gemeinsam mit dem Chef unseres britischen Partnerverbands RSPB, Mike Clarke, wird der britische Premier David Cameron heute die Beibehaltung der EU-Naturschutzrichtlinien und eine ökologischere EU-Agrarpolitik fordern. Das meldet die britische Presse (z.B. der Guardian) mit Berufung auf eine Pressemitteilung des „Remain“-Lagers. Zusammen werben beide für den Verbleib Großbritanniens in der EU – denn gerade von der EU-Umweltgesetzgebung habe das Vereinigte Königreich enorm profitiern (hierzu auch der Telegraph). Jetzt liegt der Ball beim EU-Kommissionspräsidenten. Bisher zögert dieser – wohl unter großem Lobbydruck auch aus Deutschland.

Mike Clarke, Chef des größten Naturschutzverbandes Europas, der Royal Society for the Protection of Birds (RSPB), der britische NABU-Partner im BirdLife-Netzwerk.
Zum ersten Mal äußert sich damit ein Regierungschef zu den Naturschutzrichtlinien. Diese Entwicklung ist von enormer Bedeutung für den europäischen Naturschutz. Denn jetzt muss Jean-Claude Juncker und die gesamte EU-Kommission in den nächsten Tagen den Erhalt der Richtlinien beschließen. Alles andere wäre ein riesiges Geschenk für die EU-Gegner in Großbritannien. Diese könnten dann erklären „Seht her, unser Premier hat keinen Einfluss auf Brüssel, dort achtet man auch nicht auf Bürger und Parlament – sondern nur auf Lobbyisten“. Damit hätten sie nicht Unrecht. Denn Bürger, gewählte Volksvertreter, Umweltminister und die Fachleute haben längst gesprochen: ihrer Meinung nach müssen diese wichtigen Gesetze erhalten und besser umgesetzt werden. Juncker muss jetzt entscheiden, will er seine Glaubwürdigkeit und die EU vor Schaden bewahren.
Vor 9 Tagen ging der NABU im Kampf um die EU-Naturschutzrichtlinien mit #NatureAlert 2016 in die zweite Runde.

Die Zukunft der Große Hufeisennase, der Gelbbauchunke, der Turteltauben und des Feldhamsters sind in Gefahr – sie sind auf die Beibehaltung des EU-Naturschutzrechtes angewiesen! Comics: Fred Fuchs
Denn obwohl die Stimmen für den Erhalt und die bessere Umsetzung der beiden Richtlinien von Monat zu Monat immer lauter werden, zögert die EU-Kommission die Entscheidung über die Zukunft des EU-Naturschutzrechts weiter hinaus. Doch wir brauchen endlich eine klare, positive Entscheidung von Umweltkommissar Karmenu Vella. Zusammen mit unserem Dachverband BirdLife und 18 Partnerverbänden in ganz Europa wollen wir ihn wach rütteln. Deshalb schicken wir dem Umweltkommissar gemeinsam eine starke Botschaft, die am 16. Mai kurz, vor dem Natura-2000-Tag (21.05.), wie ein Donnerschlag („Thunderclap“) durch das Internet hallen wird.
Fünf Tage vor Ende der Aktion startet nun der finale Countdown. Bis zur Veröffentlichung dieses Beitrags verzeichnete der NABU-Thunderclap bereits stolze 1810 Unterstützer! Hervorragend!!! Vielen Dank an dieser Stelle an alle Unterstützer. Unser Ziel ist es nun alle Erwartungen zu übertreffen und die 2.000-Marke zu erreichen. Dabei brauchen wir allerdings Hilfe! Erzählen Sie Ihren Freunden und Bekannten von #NatureAlert 2016 und nehmen Sie teil!!!
(Nachtrag zum Blogbeitrag 592 zu 52: EP klar für die Natur)

Bild der Abstimmungstafel im Plenarsaal – Foto: MEP Martin Häusling (bearbeitet)
Ausweislich des korrigierten Protokolls der Abstimmung des Europaparlamentes (EP) über den Initiativbericht zur biologischen Vielfalt (Demesmaeker-Report A8-0003/2016) vom 25. Februar 2016 haben innerhalb der erlaubten Frist von zwei Wochen nach Plenarabstimmung (2.2.2016) insgesamt zehn Europaabgeordnete ihr Stimmverhalten korrigiert (Protokoll Ergebnis der namentlichen Abstimmungen, Seite 31). Unter den fünf Abgeordneten, die nachträglich für „Ja“ gestimmt haben, sind mit Elmar Brok (CDU) und Martin Sonneborn (Die Partei) auch zwei deutsche Abgeordnete. Die beiden anderen CDU-Abgeordneten, die am 2. Februar gegen den Demesmaeker-Bericht gestimmt hatten, haben dies mit der Ablehnung des Punktes 88 begründet, in dem das Parlament auf Antrag der Grünen die Mitgliedstaaten auffordert, auf Fracking zuverzichten. So teilte der Abgeordnete Burkhard Balz (CDU, Niedersachsen) dem NABU Niedersachsen auf dessen Nachfrage vom 3. Februar mit Schreiben vom 29. März mit, dass seiner Meinung nach „die Anwendung von Fracking für bestimmte Gebiete weiterhin in Betracht gezogen und nicht kategorisch abgelehnt werden“ sollte.
Hoch her ging es bei der gestrigen Anhörung der Verbände zu den Entwürfen des Umweltministeriums für die Naturschutzgebietsverordnungen in der AWZ von Nord- und Ostsee. Besonders Freizeitfischer und Meereswissenschaftler wehrten sich in Hamburg gegen jede mögliche Regulierung. Dabei ist das bisschen Verbot und Lenkung, das sich in den Entwürfen findet, viel zu wenig, um den Rückgang von Arten und Lebensräumen auch an unseren Küsten zu beenden. Die deutschen Umweltverbände haben koordiniert vom NABU eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet, die deutlich macht, dass die bisherigen Entwürfe an der massiven Übernutzung der Meere nichts ändern und den Verpflichtungen des nationalen und europäischen Umweltrechts nicht gerecht werden (weitere Informationen dazu HIER).

Foto: Felix Paulin
Meeresschutz verschoben und verschlafen
Immer wieder ist die Tage in der öffentlichen Diskussion die Rede von neuen Schutzgebieten. Fischer beschweren sich im Interview über die Ausweisung von zusätzlichen Schutzgebieten, Zeitungsartikel sind überschrieben mit „Neues Schutzgebiet im Fehmarnbelt“. Ein trauriges aber deutliches Signal, dass das Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000, unter das auch ca. ein Drittel unserer AWZ fällt, in den Köpfen von Meeresnutzern, aber vielleicht auch der Öffentlichkeit nicht angekommen ist. Denn ausgewiesen wurden die insgesamt zehn Gebiete bereits 2004, durch die EU-Kommission bestätigt 2007, Verordnungen hätten sie 2013 erhalten sollen. Doch diese nationale Unterschutzstellung wurde versäumt, zerrieben im Streit der Nutzerressorts aus Wirtschaft, Verkehr, Fischerei mit dem federführenden Umweltministerium. Und so geriet es in Vergessenheit, dass Deutschland bereits vor mehr als elf Jahren eine gemeinsame Verantwortung zum Schutz der Biodiversität in Nord- und Ostsee übernommen hat.

Artenreiches Grünland braucht den Schutz der EU. Foto: Beate Lezius
Gestern lüftete sich in Brüssel ein wenig der Schleier über der Lobbyarbeit, die einige einflussreiche deutsche Verbände gegen die EU-Naturschutzrichtlinien betreiben. Das sogenannte „Aktionsbündnis Forum Natur“ hatte unter Federführung seines Vorsitzenden Philipp zu Guttenberg (auch Präsident des deutschen Waldeigentümerverbands) in die Vertretung Bayerns geladen, um ein Gutachten vorzustellen. Darin werden Änderungsvorschläge für die EU-Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie gemacht. Diese laufen zum Teil auf eine massive Absenkung der gelten Schutzstandards für Lebensräume und Arten hinaus (mehr dazu unten).
Damit ist klar, dass die Beteuerungen der Funktionäre, man stehe zu den Zielen der Richtlinien, nur Rethorik sind. Das Ziel, unsere Arten und Lebensräume in einen guten Zustand zurückzubringen, wäre nicht erreichbar, sollten die Vorschläge der Studie Wirklichkeit werden.

Tag der offenen Tür des Ausschusses der Regionen, © Europäische Union
Sie, die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen und Regionen Europas, sind im täglichen Leben maßgeblich für die Umsetzung des Europarechts zuständig. Etwa 70 % der Rechtsvorschriften der EU haben nämlich unmittelbare Auswirkungen auf die lokale und regionale Ebene. Dies gilt insbesondere auch für die sogenannten Naturschutzrichtlinien, denn die Ausweisung der Schutzgebiete, das Aufstellen von Managementplänen oder auch die nicht immer einfache Lösung von etwaigen Problemen zwischen verschiedenen Nutzergruppen erfolgt meist direkt vor Ort und nicht im fernen Brüssel
Insofern war es ein starkes Zeichen, dass der Ausschuss der Regionen (AdR) Ende Dezember in Brüssel setzte. Offiziell wollte die Europäische Kommission diese ähnlich wie ein eigenes Parlament organisierte, seit 1994 bestehende Institution nicht an ihrem Fitness Check der FFH- und Vogelschutzrichtlinie beteiligen. Daraufhin entschied sich der Luxembourger Sozialdemokrat Roby Biwer, hierzu einen eigenen Initiativbericht zu verfassen, der von der Kommission zur Kenntnis zu nehmen ist.

14.Dezember 2015: 115. AdR-Plenarsitzung, Berichterstatter Roby Biwer, © Europäische Union / Tim De Backer
Mit seinen praktischen Erfahrungen als Politiker weist er in seinem Bericht darauf hin, dass niemandem damit gedient ist, wenn die Kommission die Naturschutzgesetze auf EU-Ebene neu schreibt. Schließlich bringe dies jahrelange Rechtsunsicherheit mit sich und drohe, alte Grabenkämpfe zwischen den verschiedenen Interessengruppen wieder aufzureißen. Stattdessen sollte der Nutzen der Naturschutzrichtlinien für die lokale und regionale Ebene in den Vordergrund gestellt werden – oft profitiert beispielsweise der Tourismus. Schlüssel zum Erfolg sind dem Bericht zufolge außerdem eine bessere Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen durch die EU und die Mitgliedstaaten. Darüber hinaus kann ein besserer Vollzug und strenge Kontrolle durch die EU-Kommission sicherstellen, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen in allen Mitgliedstaaten herrschen.

Bild der Abstimmungstafel im Plenarsaal – Foto: MEP Martin Häusling
Wie bereits in unserem Blog am vergangenen Donnerstag angekündigt und gestern Abend „live“ berichtet, hat das Plenum des Europaparlamentes (EP) den Initiativbericht zur biologischen Vielfalt, den nach dem Berichterstatter so genannten Demesmaeker-Report (A8-0003/2016), mit EU-Umweltkommissar Karmenu Vella diskutiert. Heute Mittag erfolgte die Abstimmung, in der die Abgeordneten dem Bericht mit einer überwältigenden Mehrheit von 592 Ja-, nur 52 Nein-Stimmen und 45 Enthaltungen (insgesamt 698 Abgeordnete von 751, namentliche Auflistung hier auf Seite 30-31) zugestimmt haben.
Mit dem EP hat sich jetzt also auch das einzige EU-Organ, das seine Legitimation direkt von der Wahl durch die Bürgerinnen und Bürger ableiten kann, eindeutig gegen die Pläne der EU-Kommission positioniert, die geltenden Naturschutzrichtlinien im Rahmen eines „Fitness Checks“ zu „modernisieren“. Da die von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker geplante „Modernisierung“ im Klartext auf eine Schwächung der Naturschutzstandards in der EU hinausliefe, ist sie mit dem Votum des Parlamentes nicht zu vereinbaren!
Hier der Live-Bericht von der Debatte im Europäischen Parlament zur Zwischenbilanz der EU-Biodiversitätsstrategie (mehr zum „Demesmaeker-Bericht“ hier) zum Nachlesen.
Ausblick: morgen, Dienstag mittag, wir formell über den Bericht abgestimmt. Dies werden wir im Blog und per NABU-Pressemitteilung kommentieren.
23: 12
Die Debatte ist zu Ende, einerseits eine sehr klare Aussage für den Erhalt der Naturschutzrichtlinien, anderseits lässt sich die Kommission nach wie vor die Möglichkeit offen, gegen die Meinung von Parlament, vielen Regierungen, dem Ausschuss der Regionen und den Bürgern selbst doch die Naturschutzrichtlinien zu ändern. Gleichzeitig wird das Argument, es gäbe Probleme bei der Einbeziehung von Interessensgruppen immer wieder subtil mit den Richtlinien selbst in Verbindung gebracht – dabei ist dies ganz klar eine Frage der Umsetzung vor Ort durch Regierungen und Verwaltungen. Die Richtlinien erlauben eine Einbeziehung von Landeigentümern, Landwirten und Jägern selbstverständlich.
Unser Fazit: Jetzt konzentrieren wir uns auf Botschaften direkt an Herrn Vella. Er muss die politische und rechtliche Unsicherheit schnellstmöglich beenden. In diesem Blog wird es dazu bald neues geben.
23:05
Jetzt der Kommissar zum Abschluss noch einmal. Er betont, dass alle Institutionen einig seien, dass Biodiversität in die anderen Politiken integriert werden müssen. Das Europäische Parlament hat dabei eine wichtige Rolle, weil es im Gesetzgebungsprozess involviert ist. Er will auch mehr Einbeziehung aller Interessensgruppen, sieht hier Einigkeit mit dem Parlament. Er sieht auch, dass die EU-Staaten die Umsetzung voranbringen müssen.

Europaparlament Straßburg – Foto: EU 2015 – source: EP / Photographer: Raphael Seiler
Heute Abend ist es so weit, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in Straßburg diskutieren, wie sich der fortschreitende Verlust der Artenvielfalt in der EU bis 2020 noch aufhalten lässt (hier livestream, angesetzt ca. 22 Uhr). Besonders die EU-Naturschutzrichtlinien werden dabei in den Fokus der Aufmerksamkeit rücken. Der den Abgeordneten vorliegende Bericht kommentiert die im Herbst vergangenen Jahres veröffentlichte Halbzeitbilanz zur EU-Biodiversiätsstrategie 2020 und stimmt mit den Aussagen und Forderungen von über 500.000 Bürgerinnen und Bürger, den Umweltministern, verschiedenen Wirtschaftsvertretern und Naturschutzexperten weitestgehend überein – die Fauna-Flora-Habitat- (FFH-)- und die Vogelschutzrichtlinie leisteten DEN wesentlichen Beitrag im Kampf gegen den Verlust an biologischer Vielfalt, müssen zukünftig jedoch uneingeschränkt um- und durchgesetzt sowie angemessen finanziert werden, um das gesteckte Ziel bis 2020 noch erreichen zu können (hier ausführlichere Analyse des sogenannten Demesmaeker-Berichts).

Umweltkommissar Karmenu Vella – Foto: European Union
Der Bericht wird nach den Diskussionen am heutigen Abend, bei denen auch Umweltkommissar Karmenu Vella anwesend sein wird, am Dienstag zur Abstimmung stehen. Dafür ist die Stimme eines jeden Abgeordneten wichtig – fordern Sie die deutschen Abgeordneten dazu auf der Verabschiedung des Berichts zuzustimmen und somit ein wichtiges politisches Signal an die EU-Kommission zu senden (hier Twitter-Nachrichten an Europaabgeordentete versenden)!
Wir werden die Debatte auf Twitter (@NABU_biodiv & @NABU_de unter #NatureAlert) verfolgen und kommentieren. Ausführliche Informationen über den Verlauf der heutigen Diskussion und zur Abstimmung am Dienstag erhalten Sie wie immer hier im Blog.