NABU-Agrar-Blog: Wir nehmen Stellung zu GAP-Verordnungsentwürfen
Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) soll ab 2023 mit einer Laufzeit von fünf Jahren in Kraft treten. Die große Neuerung ist die Einführung der sogenannten „Grünen Architektur“. Hiermit ist das Zusammenspiel aus Grundanforderungen (Konditionalität bzw. Standards zum „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ)), den neuen Ökoregelungen (ÖR) in der ersten Säule und den bereits bewährten Agrarumweltmaßnahmen (AUKM) in der zweiten Säule der GAP gemeint. Deutschland erstellt wie die anderen Mitgliedstatten der EU einen Nationalen Strategieplan (NSP), der Ende 2021 nach Brüssel geschickt und von der EU-Kommission genehmigt werden muss. Nachdem die Bundesregierung im Juni die GAP-Gesetze im Bundestag verabschiedet hat, sind am 8.10.2021 die dazugehörigen Verordnungsentwürfe des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtshaft (BMEL) veröffentlicht worden. Dabei handelt es sich um die GAP-Konditionalitätenverordnung (GAPKondVO) und die GAP-Direktzahlungsverordnung (GAPDZVO). Im Folgenden nimmt der NABU dazu Stellung.