NABU-Agrar-Blog: Ökoregelungen zum Schutz der Artenvielfalt – effektive Ausgestaltung von Blühstreifen und Brachen

Berlin, 17.11.2021. Das Anlegen von Blühstreifen zum Insektenschutz ist in der landwirtschaftlichen Praxis angekommen. Sie sehen schön aus und die Spaziergänger*innen freuen sich. Doch wirken Blühstreifen wirklich immer positiv auf die Artenvielfalt? Die Antwort ist: Nein, leider nicht. Es gibt bestimmte Aspekte, die bei Blühstreifen berücksichtigt werden müssen, ansonsten können sie sogar zur ökologischen Falle werden. Gut gemeint, aber schlecht gemacht (von den Gesetzgebenden) reicht bei dem bedrohlichen Artenschwund, den wir momentan erleben, nicht aus. In der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die ab 2023 beginnen wird, werden nun aber gerade die Blühstreifen als Ökoregelung gefördert, die sich negativ auf die Insekten auswirken können. Was bei der Anlage von Blühstreifen zu beachten ist und warum einfache Brachen oft zu bevorzugen sind wird im Folgenden zusammen mit dem Feldvogelexperten Eckhard Gottschalk von der Universität Göttingen erläutert.

Blühstreifen können einen wertvollen Beitrag für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft leisten, wenn sie richtig bewirtschaftet werden. Es gibt verschiedene Typen von Blühstreifen bzw. Blühflächen und allen ist gemein, dass sie ohne Düngung und ohne Pflanzenschutzmittel bewirtschaftet werden und dass eine Samenmischung ausgebracht wird, die später einen blühenden Pflanzenbestand hervorbringt. Oft profitiert aber nur das Haustier Honigbiene und Wildtiere haben das Nachsehen, weil sie mehr Ansprüche stellen als eine vorübergehend verfügbare Nahrungsquelle. Den geringsten positiven Effekt haben spät gesäte Blühflächen (Mai), die nur für ein oder zwei Hochsommermonate einen blütenreichen Pflanzenbestand entwickeln und danach wieder beseitigt werden. Der Imker kann seine Bienen-Völker umstellen, aber die Wildtiere brauchen ganzjährigen Lebensraum.

Mehrjährige Blühstreifen für die Artenvielfalt

Daher sind die Blühflächen am wertvollsten, die ganzjährig Deckung, Nahrung und Winterquartiere bieten. Diese überjährigen Pflanzenbestände sind immens wichtig: Insekten überwintern in der Streu oder in hohlen Stängeln, samenfressende Vögel finden hier Nahrung und Feldhasen verstecken dort schon im ausgehenden Winter ihre ersten Jungen. Mehrjährige Blühstreifen bieten die meiste Zeit im Jahr Deckung, werden allerdings oft im Sommer einmal gemäht. Wissenschaftliche Daten zeigen, dass der sogenannte strukturreiche Blühstreifen am besten abschneidet: Er wird niemals zur Gänze bearbeitet, sondern immer nur hälftig. So steht ganzjährig unterschiedlicher Lebensraum zur Verfügung. Besonders wichtig für die Qualität einer Blühfläche ist also die Zeit, die sie für die Arten der Agrarlandschaft zur Verfügung steht. Einjährige Maßnahmen können ihren Wert haben, wenn sie sich 12 Monate lang ungestört entwickeln dürfen, also ein ganzes Jahr ab der Ernte der Vorkultur.

Die Feldlerche ist auf nicht-bewirtschaftete Strukturen in der Agrarlandschaft angewiesen. Foto: NABU/Horst Jegen

Die Ökoregelung “Blühstreifen” in der reformierten GAP sieht vor, dass Blühstreifen bis zum 15.5. angesät werden müssen und ab dem 1.9. umgebrochen werden dürfen. Die Ansaat findet also mitten in der Brutzeit der Feldvögel statt. Nur von Juni bis August steht ein ungestörter Pflanzenbestand zur Verfügung. Die Maßnahme ist leider als kurzlebiges „Top-Up“ auf die einjährige Brache vorgesehen, die es sonst immerhin auf 12 Monate Bewirtschaftungsruhe bringen könnte. So wird leider mit zusätzlichem Geld die bessere Maßnahme (einjährige Brache) in eine schlechtere (einjähriger Blühstreifen) verwandelt. Prognosen des Thünen-Instituts gehen davon aus, dass die meisten Landwirt*innen dieses „Top-Up wählen werden.

Ein ökologisch wirkungsvoller Blühstreifen braucht

  • Mehrjährigkeit (mind. 3-jährig, besser 5-7-jährig)
  • Hochwertige Blühmischungen (regionales Saatgut)
  • Unterschiedliche Vegetationsstrukturen (Pflegemaßnahmen wie Neueinsaat und Mahd jährlich nur auf 50 Prozent der Fläche)
  • Anlage im Ackerland (nicht im Grünland, wo vorher umgebrochen werden muss)

Ein Hoch auf die Brachen!

Die GAP sieht Brachen über zwei Instrumente vor: als voraussichtlich überwiegend mehrjährige Brachen in der „Konditionalität“, also als Voraussetzung, um als Landwirt*in überhaupt Subventionen zu erhalten und zusätzlich als einjährige Brachen über eine Ökoregelung, die mit attraktiver Prämie ausgetattet ist. Sollten diese einjährigen Brachen optimal für Insekten und andere Bewohner der Feldflur nutzbar sein, sollten die Stoppeln nach Ernte der Vorkultur auf der Fläche verbleiben. Ausgefallene Samen bieten Nahrung im Winter, Ackerwildkräuter können sich noch bis in den Herbst aussäen und im Frühjahr steht bereits ein Pflanzenbestand zur Verfügung, der Rebhuhn oder Feldlerchen ermöglicht, hier ein Brutrevier zu gründen.

Brachen sollten nicht vor dem 15.8. gemäht werden, denn die meisten Feldvögel brauchen mehrere Brutversuche, um die jährliche Sterblichkeit zu kompensieren. Feldlerche, Grauammer oder Sumpfrohrsänger sind im Juli noch voll im Brutgeschäft. Besonders lange braucht das Rebhuhn, das zwar nur eine Brut im Jahr aufzieht, aber dessen Küken überwiegend erst im Juli schlüpfen. Eine Mahd im Juli würde Brachen zu Rebhuhnfallen werden lassen. Auf die Wirkung der Brachen wirkt es sich positiv aus, wenn ungemähte Altgrasstreifen Winterdeckung bieten, also die Brachen nicht auf ganzer Fläche gemäht werden.

Ökologische und ökonomische Vorteile von Brachen:

  • Es entstehen für den Betrieb weder zusätzlichen Kosten noch ein erhöhter Arbeitssaufwand. Brachen müssen nicht gepflegt oder bearbeitet werden. Sie müssen höchstens einmal im Jahr gemäht werden – mit einer Beantragung beim zuständigen Amt wird auch eine Mahd nur alle zwei Jahre möglich.
  • Es entwickelt sich eine natürliche, abwechslungsreiche Vegetation – diese ist abhängig von den Boden- und Klimaeigenschaften der Region und der Nutzung der letzten Jahre. Diese Eigenschaften bestimmen die aufwachsende Vegetation.

Brachen sind aber nicht bei allen beliebt. So können ungewünschte Problemunkräuter wie z.B. Disteln oder die Quecke auftreten. Auch sehen die Flächen nicht “gepflegt” aus. Ein gängige Vorstellung einer landwirtschaftlichen Fläche ist, dass diese “sauber” sein muss. Zum großen Nachteil für Ackerwildkräuter, Insekten, Amphibien, Reptilien, Vögel und Säugetiere. Denn diese haben andere Bedürfnisse als Ordnung, sondern wünschen sich die Landschaft etwas „wilder“!

In den Ökoregelungen der neuen Agrarpolitik wird diesen ökologischen Zusammenhängen nicht genügend Rechnung getragen. Um negativen Auswirkungen zu vermeiden, sollte folgendes in den GAP-Verordnungen beachtet werden:

  • Einjährige Blühflächen nur als eigene Maßnahme anbieten, nicht als Top-Up auf die einjährige Brache; die einjährige Blühfläche ist wegen ihrer Kurzlebigkeit mit einer weniger attraktiven Prämie auszustatten als die länger wirksame einjährige Brache.
  • Die Öko-Regelungen sehen vor, dass die einjährigen Blühflächen nur alle zwei Jahre bewirtschaftet werden müssen – als Option, falls sie am Ort verbleiben. Dieser Fall würde sie sehr aufwerten, aber er ist komplizierter zu erfüllen: durch eine voraussichtlich teurere Saatmischung. Die wertvollere Option muss also mit dem entsprechenden Anreiz versehen sein.
  • Die Bundesländer sollten Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) programmieren, die als besseres Top-Up statt der einjährigen Blühfläche gewählt werden kann: dünne Herbstansaat in die Stoppel der Vorkultur mit einer Wildartenmischung für mindestens drei Jahre an gleicher Stelle.

Der NABU-Agrar-Blog

Im NABU-Agrar-Blog informieren wir über die Themen zukunftsfähige Landnutzung und Agrarpolitik in Deutschland und Europa. Abonnieren Sie unseren Blog, um über diese auf dem Laufenden zu bleiben, stellen Sie Fragen oder diskutieren Sie mit uns über die Kommentarfunktion. Weitere Hintergrundinformationen zu den Aktivitäten des NABU für eine naturverträgliche Landwirtschaft finden Sie unter  https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/landnutzung/landwirtschaft/. Folgen Sie uns gerne auch auf Twitter: @NABU_biodiv

6 Kommentare

Ullrich Händchen

18.11.2021, 14:16

Das Argument der Bauern, dass der Acker SAUBER sein muss hört man oft, auch weil die Kollengen schlecht reden würden. was kann man denn bei mehrjährigen Blühstreifen machen gegen Wurzel"un"Kräuter? Was kann man den LAndwirten anbieten?

Antworten

Jürgen Heitmann

22.11.2021, 15:56

Mit großem Interesse haben wir Ihren hervorragenden Artikel zu den Brachflächen gelesen, der uns wieder zu einigen neuen Erkenntnissen in der Sache geführt hat! Wir werden danach auf unserer Streuobstwiese einen Mahdtermin immer nach dem 15.08. eines Jahres umsetzen und die Gräser verstärkt stellenweise stehen lassen, damit für die Insekten eine bessere Überwinterungsmöglichkeit geschaffen wird und Tiere besser Schutz suchen können. Danke für die gut umsetzbaren Hinweise, die hoffentlich auch in der Landwirtschaft im großen Stil Berücksichtigung finden werden.

Antworten

Pierre Johannes

26.11.2021, 16:20

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung, das freut uns sehr!

Antworten

Hans-Jürgen Maaß

22.12.2021, 13:12

Liebe NABUS`! Seit Jahren warte ich darauf, dass der NABU endlich mit einer Bepflanzeninitiative in Mecklenburg-Vorpommern und in Brandenburg beginnt. Noch immer zieren quadratkilometergroße Felder ohne Hecken die Landschaft. Meine Meinung, wer nicht pflanzt hat den Naturschutz noch nicht verstanden. Es wird so viel Geld vom Staat verschleudert, wann beantragt der NABU endlich Gelder zum Ankauf von Bäumen und Büschen. Wer nun nichts tut, dem ist nicht mehr zu retten!

Antworten

Hubert Ossiewatsch

26.12.2021, 16:07

Ein guter Artikel zur Vorgehensweise bei Blühstreifen und Brachen. Ich frage mich aber, werden diese Erkenntnisse von der Politik berücksichtigt ? Es wäre in diesem Zusammenhang sicherlich auch sinnvoll, die Abstandsregeln zu Hecken, Gehölzen etc.. hinsichtlich Pestizidanwendung kritisch zu diskutieren. Falls ich richtig informiert bin, liegen diese aktuell bei 2 m (?). Das ist praktisch = 0, wenn man bei der Grüße der Technik nur an den Abdrift denkt. Und würden sich die Landwirte auch nur an die bestehenden Abstandsregeln halten, müsste man doch etwas sehen können: Sozusagen blühende (bzw. unsaubere !) Streifen. Ich konnte dies noch nicht so beobachten. Bei einer Vergrößerung der Abstände würden sich in den meisten Fällen vor allem die einjährigen Blühstreifen erübrigen und der Beitrag zur Diversität und Lebensraumerweiterung wäre für viele Arten sinnvoller.

Antworten

Linn

29.03.2023, 18:12

Liebe NABUs, dass Thema ist ja sehr spannend! Ich würde mich über Quellen zum Vergleich zwischen Brache und Blühstreifen für ein eigenes Projekt freuen, wenn dass möglich ist!

Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

Bitte bleibe höflich.
Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht und Pflichtfelder sind markiert.