Biologische Vielfalt Beiträge

COP-Corner: Mexiko verdreifacht Schutzgebietsfläche

COP-Corner: Mexiko verdreifacht Schutzgebietsfläche

Konstantin Kreiser ist Teil der Delegation von BirdLife International auf der UN-Biodiversitätskonferenz im mexikanischen Cancún. Für den NABU berichtet er vor und hinter den Kulissen über die zweiwöchige 13.Vertragsstaatenkonferenz (COP13) der UN-Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD).

Man kann sich schlimmere Montagmorgen vorstellen, gerade im Dezember: Nach einen Frühstück mit frischen Ananas, Melonen und Mangos geht es auf einem von Palmen und bunten Fahnen gesäumten Weg zur Arbeit. Nun gut, einige Polizei-Checkpoints, ein heftiger heiß-feuchter Wind und das übliche logistische Chaos am Anfang einer großen Konferenz mit über 190 Regierungen und mehr als 5000 Teilnehmern gehören auch zu meinem ersten Tag auf der COP13.

Die „Moon Palace Arena“ – eines der großen Konferenzgebäude. Foto: K. Kreiser

Mexiko verdreifacht seine Schutzgebietsfläche

Nach dem leider eher inhaltsarmen „High-Level Segment“ der Minister und einer endlosen Reihen von Eröffnungsreden am Wochenende ging die Arbeit heute richtig los. Nun ja, fast. Denn es galt erst einmal eine Reihe weiterer Eröffnungsreden im Plenum zu überstehen. Neben Vertretern aller möglichen UN-Organisationen und zivilgesellschaftlicher Gruppen kamen vor allem die Gastgeber zu Wort, ganz besonders der Präsident Mexikos, Enrique Peña Nieto. Normalerweise ist schon das Kommen eines Staatschefs ein Ereignis für so eine Konferenz, aber heute war es auch seine Rede selbst.

Zu kurz gesprungen – EU-Kommission beschließt erste Liste invasiver Arten

In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union kommen nach wissenschaftlichen Schätzungen derzeit etwa 12.000 gebietsfremde Arten vor. Von diesen werden rund 15 Prozent als invasiv angesehen – das heißt, sie besitzen das Potenzial, etablierte Ökosysteme, Lebensräume und Arten stark zu beeinträchtigen und so der biologischen Vielfalt zu schaden. Von diesen invasiven Arten geht in Deutschland und der ganzen EU eine wachsende ökologische, wirtschaftliche und auch gesundheitliche Bedrohung aus. Die Europäische Kommission schätzt allein den ökonomischen Schaden durch invasive Arten auf etwa zwölf Milliarden Euro pro Jahr. Viele Experten schätzen die Schäden inzwischen sogar als noch höher ein.

Die Nordamerikanische Buchstaben-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta) mit ihren drei Unterarten steht auf der EU-Liste der invasiven Arten. © NABU H. May

Der NABU begrüßt daher, dass die EU-Kommission in ihrer gestrigen wöchentlichen Sitzung endlich die erste sog. „Unionsliste“ zur EU-Verordnung 1143/2014 verabschiedet hat. Die zugrundeliegende EU-Verordnung und die jetzt beschlossene Liste sind ein großer Fortschritt für den Schutz der biologischen Vielfalt. Die EU kommt damit auch ihrer völkerrechtlich bindenden Verpflichtung aus der Konvention über biologische Vielfalt (CBD) aus dem Jahr 1992 nach, insb. Artikel 8 (h) „Prevent the introduction of, control or eradicate those alien species which threaten ecosystems, habitats or species“.

Mit Risiken und Nebenwirkungen: der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

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Einsatz von PSM auf landwirtschaftlicher Fläche (Foto: Arndt Müller).

Vom 14.-16. Juni 2016 fand in Potsdam der Midterm-Workshop des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) statt. Der aktuelle NAP wurde 2013 verabschiedet um Maßnahmen in die Wege zu leiten, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) sicherer machen und insgesamt minimieren sollten.

Dass es seitdem mit dem Erreichen der Ziele noch nicht sehr weit gekommen ist, lässt sich unter anderem anhand des Verfehlens einiger zielgebundener Indikatoren des NAP belegen: so stagniert der bundesweite Flächenanteil des „ökologischen Landbaus“ mit etwa sechs Prozent seit Jahren auf einem niedrigen Niveau – dabei sind es gerade die Anbaumethoden der ökologisch wirtschaftenden Betriebe, die einen kompletten Verzicht auf chemisch-synthetische PSM überhaupt erst ermöglichen.

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Grauammern sind durch den Einsatz von PSM besonders betroffen (Foto: Tom Dove).

Auch die Umsetzung des Indikators für „Artenvielfalt“, der Auskunft über den Zustand und die Veränderungen von Beständen ausgewählter Vogelarten der Agrarlandschaft gibt, hinkt mit einem Zielerreichungsgrad von lediglich 60 Prozent den Erfolgsansprüchen des NAP weit hinterher. Wie stark der Einfluss von PSM auf Vogel- und Säugetierarten landwirtschaftlicher Nutzflächen ist, zeigte nicht zuletzt eine NABU-Studie.

Ein schlechtes Zeugnis muss jedoch nicht nur dem Zustand von Vogelarten der Agrarlandschaft ausgestellt werden. Auch um den NAP-Indikator, der Auskunft geben soll über die „Reduktion der Belastung von blütenbestäubenden Insekten mit Pflanzenschutzmitteln“ ist es schlecht bestellt: durch Wissenschaftler des NABU-Nordrhein-Westfalens und des Entomologischen Vereins Krefeld konnte Anfang 2016 festgestellt werden, dass zwischen 1985 bis 2014 die Insektenbiomasse an allen untersuchten Standorten um etwa 80 Prozent zurückgegangen ist. Dass von diesem Rückgang auch potenzielle Bestäuber betroffen sind, liegt auf der Hand. Ebenso der jüngst erschienene Bestäuber-Bericht des Weltbiodiversitätsrates (IPBES) bestätigt den weltweiten Rückgang von Bestäuberarten – und sieht im Einsatz von PSM einen der Hauptfaktoren dafür.

Das im Zuge des Midterm-Workshops zum NAP entworfene Eckpunktepapier, welches seit dem 17. Juni auf der Website des NAP einsehbar ist, fungiert als Grundlage für die Weiterentwicklung des NAP und stellt daher eine richtungsweisende Funktion dar. Der NABU nutzt deshalb die Gelegenheit, um sich konstruktiv in den Reformprozess einzubringen und unterbreitet den Gremien folgende Vorschläge, deren Umsetzung unabdingbar ist, um den NAP zu einem Instrument umzugestalten, das auch dem Schutz der biologischen Vielfalt dient:

  • Formulierung ambitionierterer, verbindlich festgesetzter Ziele mit konkretem Zeitplan.
  • Optimierung der Indikatoren, welche die Wirkung der NAP-Maßnahmen anzeigen (unter anderem durch Verbesserung der Datengrundlage).
  • Verbesserung und Veröffentlichung der Datenlage für PSM und ihrer Metabolite in allen Umweltmedien.
  • Entwicklung eines verbindlichen, auf Daten basierenden Konzepts zur Risikominimierung mit entsprechender Wirkungsabschätzung.
  • Ausbau der Erforschung zur Wirkung alternativer Pflanzenschutzmaßnahmen im Rahmen integrierter Pflanzenschutzmethoden.
  • Bestimmung von Modellregionen für NAP-konformen Pflanzenschutz, um den Landschaftsbezug herzustellen.
  • Verbesserung der Koordination zwischen den Gremien des NAP, insbesondere im Biodiversitätsbereich.
  • Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung über die Risiken des Einsatzes von PSM.
  • Stärkere und glaubwürdigere Einbeziehung von Umwelt- und Naturschutzverbänden.
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Blühstreifen können auch auf benachbarten Flächen den Schädlingsbefall vermindern (Foto: NABU/Klemens Karkow).

Um durch eine Reformierung des PSM-Einsatzes die fortschreitende Intensivierung der Landwirtschaft zu stoppen und damit auch der mangelhaften Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der EU-Biodiversitätsstrategie Abhilfe schaffen zu können, fehlt es der jetzigen Ausrichtung des NAP noch an Durchschlagskraft. Die 2017 erwartete Neuauflage des Aktionsplans muss demnach noch einer Reihe von natur- und umweltschutzfachlicher Anforderungen gerecht werden.

Donnerschläge für den EU-Naturschutz

Jetzt mitmachen: „Thunderclap“ zur Rettung der EU-Naturschutzrichtlinien – nur bis 16.Mai!

Heute startet der NABU gemeinsam mit Partnerverbänden in ganz Europa die nächste Runde von #NatureAlert. Bis zum 16.Mai rufen wir dazu auf, über diese Website (hier klicken!) per Facebook, Twitter oder Tumblr-Profil eine Nachricht an EU-Umweltkommissar Karmenu Vella zu senden. Diese werden am 16.Mai gesammelt zugestellt. Denn am 8.Juni erwarten wir eine politische Entscheidung der EU-Kommission über das Schicksal unserer Naturschutzgesetze in Brüssel. Am 10.Juni sollen die Ergebnisse des Fitness Checks der Naturschutzrichtlinien veröffentlicht werden.

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EU-Umwelkommissar Karmenu Vella hat sie in der Hand: unsere Naturschutzgesetze!

NatureAlert: Ein wichtiges Zeichen nicht nur für den Naturschutz

Mit dieser Kampagne mobilisierten wir im vergangenen Jahr über eine halbe Million Menschen für Erhalt und bessere Umsetzung der FFH-und der Vogelschutzrichtlinie der EU. Dies war die größte Beteiligung an einer EU-Bürgerbefragung bisher und machte der EU-Kommission klar, dass die Schwächung der Naturschutzrichtlinien kein Spaziergang würde. Ermutigt durch das Engagement der Bürgerinnen und Bürger stimmten dann auch noch EU-Parlament, viele EU-Umweltminister und der Ausschuss der Regionen gegen eine Änderungen der Richtlinien. Doch noch immer zögert der Umweltkommissar, vermutlich wegen der starken Lobbyarbeit auch aus Deutschland, die sich direkt an seine Chefs Juncker und Timmermans richtet. Daher bitten wir dringend um Teilnahme und Weiterverbreitung unseres Thunderclap. Nur so können wir zeigen, dass mit #NaturAlert weiter zu rechnen ist!

Von REFIT zu TTIP und zurück

Wie wir auch aus den heute veröffentlichten TTIP-Dokumenten wissen: Der Druck auf Umwelt- und Verbraucherschutzgesetze ist riesig, auf beiden Seiten des Atlantiks. Und das betrifft nicht nur die Schwächung bestehender, sondern auch das Verhindern künftiger Vorschriften. Während TTIP sozusagen „von außen“ die EU-Gesetzgebung unternehmensfreundlicher gestalten soll, versuchen das Teile der EU-Kommission über ihr REFIT-Programm zur „besseren Rechtssetzung“ (das auch gerne als Entbürokratisierungsprogramm gepriesen wird) von innen. Der Auftrag von Jean-Claude Juncker an Karmenu Vella, die EU-Naturschutzrichtlinien möglichst zu „verschmelzen und zu modernisieren“ startete einen wichtigen Präzedenzfall in diesem Zusammenhang. Jetzt kommt es darauf an zu zeigen, dass die Europäerinnen und Europäer diese Art von Deregulierungspolitik ablehnen. Wenn wir es schaffen, die EU-Naturschutzrichtlinien dadurch erhalten, hat das eine Bedeutung, die weit über die Umweltpolitik hinausgeht.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Für ein Europa der biologischen Vielfalt

Mit ihrem Beschluss “Biodiversität fördern” unterstützt jetzt auch die Europa-Union Deutschland (EUD) die europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Biodiversitätsstrategien. Auf ihrem 61. Bundeskongress, der am 16. und 17. April in Dresden stattfand, betonten die rund 200 Delegierten die überragende europäische Bedeutung, die der Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien, der Einbeziehung des Naturschutzes in andere Politikbereiche und der Entwicklung eines transeuropäischen Netzes für grüne Infrastruktur zukommt.

Die EUD-Delegierten bei der Abstimmung in Dresden (Foto: Kirsten Eink)

Die EUD-Delegierten bei der Abstimmung in Dresden (Foto: Kirsten Eink)

Die EUD ist die größte Bürgerinitiative für Europa in Deutschland. Unabhängig von Parteizugehörigkeit, Alter und Beruf engagieren sich die rund 18.000 Mitglieder für die europäische Einigung. Sie sind aktiv auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene haben sich in 16 Landesverbänden mit rund 350 Kreis-, Orts- und Stadtverbänden organisiert und mit Partnerorganisationen in über 30 Ländern Europas vernetzt. Die Europa-Union ist der deutsche Zweig der Union Europäischer Föderalisten (UEF) und gemeinsam mit ihrem Jugendverband Junge Europäische Föderalisten (JEF) Mitglied im Netzwerk Europäische Bewegung Deutschland (EBD).

Den Antrag hatte zuvor der nordrhein-westfälische Landesvorstand auf den Weg in den Bundeskongress gebracht.

Klima- und Naturschutz – ein Spagat?

Heute eine Leseempfehlung aus unserem „Nachbarblog“. Einfach auf den Beitrag klicken!

Klimawandel aufhalten und die Natur schützen – ein Spagat?

Update zum Demesmaeker-Bericht: Nur noch 8 deutsche Gegenstimmen

(Nachtrag zum Blogbeitrag 592 zu 52: EP klar für die Natur)

Bild der Abstimmungstafel im Plenarsaal – Foto: MEP Martin Häusling (bearbeitet)

Bild der Abstimmungstafel im Plenarsaal – Foto: MEP Martin Häusling (bearbeitet)

Ausweislich des korrigierten Protokolls der Abstimmung des Europaparlamentes (EP) über den Initiativbericht zur biologischen Vielfalt (Demesmaeker-Report A8-0003/2016) vom 25. Februar 2016 haben innerhalb der erlaubten Frist von zwei Wochen nach Plenarabstimmung (2.2.2016) insgesamt zehn Europaabgeordnete ihr Stimmverhalten korrigiert (Protokoll Ergebnis der namentlichen Abstimmungen, Seite 31). Unter den fünf Abgeordneten, die nachträglich für „Ja“ gestimmt haben, sind mit Elmar Brok (CDU) und Martin Sonneborn (Die Partei) auch zwei deutsche Abgeordnete. Die beiden anderen CDU-Abgeordneten, die am 2. Februar gegen den Demesmaeker-Bericht gestimmt hatten, haben dies mit der Ablehnung des Punktes 88 begründet, in dem das Parlament auf Antrag der Grünen die Mitgliedstaaten auffordert, auf Fracking zuverzichten. So teilte der Abgeordnete Burkhard Balz (CDU, Niedersachsen) dem NABU Niedersachsen auf dessen Nachfrage vom 3. Februar mit Schreiben vom 29. März mit, dass seiner Meinung nach „die Anwendung von Fracking für bestimmte Gebiete weiterhin in Betracht gezogen und nicht kategorisch abgelehnt werden“ sollte.

Fitness-Check für die EU-Agrarpolitik

Anlässlich der großen jährlichen Konferenz des „Forum für die Zukunft der Landwirtschaft“ (FFA2016), das vom Europäischen Landbesitzerverband (ELO) und dem Agrarkonzern Syngenta getragen wird, haben der NABU, sein Dachverband BirdLife Europe und über 100 Verbände aus den Bereichen Umwelt, Gesundheits- und Verbraucherschutz, Ernährung und Tierschutz den Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, in einem gemeinsamen Brief dazu aufgefordert, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU einem „Fitness-Check“ zu unterziehen.

Die mitzeichnenden NGOs.

Die mitzeichnenden NGOs.

Zu den Referenten der FFA-Konferenz – die trotz der dramatischen Ereignisse in der nur wenige Gehminuten entfernten Metro-Station Maelbeek stattfand – zählten neben den Vertretern der Agrarverbände, der Agrarindustrie und großer, weltweit agierender Lebensmittelkonzerne auch Achim Steiner, der Exekutivdirektor des UN-Umweltprogramms (UNEP), José Graziano da Silva, Generaldirektor der Ernährungsorganisation der UN (FAO), EU-Agrarkommissar Phil Hogan, der Generaldirektor der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission, Daniel Calleja Crespo, Mitglieder des Europäischen Parlamentes, aber auch Vertreter von Umwelt- und Verbraucherorganisationen wie Ursula Hudson, Präsidentin von Slow Food Deutschland und Mitglied des Vorstandes von Slow Food International. Leitfrage war, wie die im September beschlossenen „Sustainability Development Goals“ (SDGs) in die aktuelle Agrarpolitik integriert werden können.

Rückgang von Bestäuber-Arten

titelDer NABU begrüßt das „Bestäuber-Assessment“ und fordert eine Berücksichtigung der Ergebnisse in der Agrarpolitik

Während des vierten Plenums des Weltbiodiversitätsrates IPBES in Malaysia sind die Vertreter der 124 Mitgliedstaaten ein letztes Mal Zeile für Zeile eines Dokuments von großer Tragweite durchgegangen. Die „Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger“ stellt die wesentlichen Aussagen einer weltweiten Untersuchung mit dem Titel „Assessment zu Bestäubern, Bestäubung und Nahrungsmittelproduktion“ dar. Am 26. Februar 2016 einigten sich die Verhandler dann auf dieses erste wichtige Produkt von IPBES, der neuen Schnittstelle zwischen Biodiversitätsforschung und Politik. Der NABU hofft, dass der globale wissenschaftliche Konsens dazu führen wird, dass der Rückgang der Artenvielfalt einen höheren Stellenwert in der Politik erfährt – gerade wenn es um die Landwirtschaft geht.

Natura 2000: zähes Ringen um Meeres-Schutzgebiete

Hoch her ging es bei der gestrigen Anhörung der Verbände zu den Entwürfen des Umweltministeriums für die Naturschutzgebietsverordnungen in der AWZ von Nord- und Ostsee. Besonders Freizeitfischer und Meereswissenschaftler wehrten sich in Hamburg gegen jede mögliche Regulierung. Dabei ist das bisschen Verbot und Lenkung, das sich in den Entwürfen findet, viel zu wenig, um den Rückgang von Arten und Lebensräumen auch an unseren Küsten zu beenden. Die deutschen Umweltverbände haben koordiniert vom NABU eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet, die deutlich macht, dass die bisherigen Entwürfe an der massiven Übernutzung der Meere nichts ändern und den Verpflichtungen des nationalen und europäischen Umweltrechts nicht gerecht werden (weitere Informationen dazu HIER).

Foto: Felix Paulin

Foto: Felix Paulin

Meeresschutz verschoben und verschlafen

Immer wieder ist die Tage in der öffentlichen Diskussion die Rede von neuen Schutzgebieten. Fischer beschweren sich im Interview über die Ausweisung von zusätzlichen Schutzgebieten, Zeitungsartikel sind überschrieben mit „Neues Schutzgebiet im Fehmarnbelt“. Ein trauriges aber deutliches Signal, dass das Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000, unter das auch ca. ein Drittel unserer AWZ fällt, in den Köpfen von Meeresnutzern, aber vielleicht auch der Öffentlichkeit nicht angekommen ist. Denn ausgewiesen wurden die insgesamt zehn Gebiete bereits 2004, durch die EU-Kommission bestätigt 2007, Verordnungen hätten sie 2013 erhalten sollen. Doch diese nationale Unterschutzstellung wurde versäumt, zerrieben im Streit der Nutzerressorts aus Wirtschaft, Verkehr, Fischerei mit dem federführenden Umweltministerium. Und so geriet es in Vergessenheit, dass Deutschland bereits vor mehr als elf Jahren eine gemeinsame Verantwortung zum Schutz der Biodiversität in Nord- und Ostsee übernommen hat.