GAP Ticker: Bericht vom EU Rechnungshof: Höchste Zeit für Natur in der GAP

05.06.2020. Heute ist der Weltumwelttag mit dem Motto„Time for Nature“ (Zeit für Natur). Deutschland und Kolumbien sind die Partner für die Organisation des diesjährigen Umwelttages. Daher passt es, dass ausgerechnet heute der EU Rechnungshof seinen Bericht zur Biodiversität landwirtschaftlicher Nutzflächen veröffentlicht hat. Darin wird erneut klar und deutlich darstellt, dass die abnehmende Artenvielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen eine große Bedrohung ist. Im Bericht wird außerdem streng über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) geurteilt. Bereits der Titel „Der Beitrag der GAP hat den Rückgang nicht gestoppt“ verheißt nichts Gutes. So sollte es auch für Deutschland und die kommende Ratspräsidentschaft klar sein: es ist 5 vor 12, es ist dringend „Zeit für Natur“ in der GAP.

In dem Bericht erinnert der Rechnungshof an die  EU-2020-Biodiversitätsstrategie. Sie läuft dieses Jahr aus und verfehlt wie befürchtet ihre Ziele. Es wird festgestellt, dass die ungenauen Formulierungen des Landwirtschaftsziels und der Maßnahmen in der EU-2020-Biodiversitätsstrategie eine Messung der Fortschritte schwierig gemacht haben. Da sind die klareren Ziele der neuen EU-2030-Strategie hoffentlich ergiebiger. Wenn jedoch keine messbaren Ziele umgesetzt werden, wird wir auch die neue Strategie ihre Ziele verfehlen.

Kritisiert wird auch eine mangelnde Koordinierung und Kohärenz zwischen den politischen Entscheidungen und den verschiedenen Strategien der EU. Dabei könnte für die nächsten 10 Jahre der  Rahmen des Green Deals von Vorteil sein. Natürlich nur, wenn er auch gut umgesetzt wird. Schließlich wird im Bericht festgestellt, dass die Nachvollziehbarkeit und Rückverfolgbarkeit der GAP-Ausgaben für die biologische Vielfalt durch die Kommission unzureichend ist. Ähnlich fällt die Kritik an den GAP-Ausgaben und das Klima aus. Der Rechnungshof kommt zu dem Urteil, dass in diesem Bereich  die aktuellen GAP-Vorschläge noch dringend geändert werden müssten. Auch über die Indikatoren der bisherigen Biodiv-Strategie äußert der Rechnungshof Kritik.

Der EU-Rechnungshof erinnert daran, dass für den Zeitraum 2014-2020 die Kommission 8,1 % der EU-Mittel (86 Milliarden Euro) für die biologische Vielfalt eingeplant hat. 77 % dieses Betrags (66 Milliarden Euro) stammen aus der GAP. Gleichzeitig vermutet der Rechnungshof, dass die EU Kommission sich mit diesen Zahlen selbst überschätzt. Zu diesem Ergebnis kam  auch schon vor eingen Monaten die Studie des NABU über die Klima-Finanzierung in der GAP. Die Kommission verwendet Berechnungsmethoden mit sehr groben Kategorien (0,40 oder 100%) und stellt schädliche Subventionen nicht in Frage. Diese Methoden sind sehr fragwürdig und sollten lt. Rechungshofbericht dringend nachgeschärftwerden.

Analysiert wurde auch, ob in der Förderperiode 2014-2020 die Direktzahlungen, darunter das sog. Greening und die Konditionalität messbare positive Auswirkungen auf die Biodiversität gehabt haben (so wie in dem die Landwirtschaft betreffenden Einzelziel 3A der EU-Biodiversitätsstrategie gefordert). Die ernüchternde und wenig überraschende Antwort lautet: Die meisten GAP Gelder haben nur einen sehr geringen positiven Beitrag auf die Biodiversität und die Direktzahlungen erhalten oder verbessern die Artenvielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen nicht. Auch die Vorgaben und Mindestanforderungen der Konditionalität der GAP haben keine deutlich erkennbare positive  Wirkung für die Biodiversität. Erneut zeigt sich, dass auch das sog. Greening  sein Potenzial nicht erfüllt hat. Nur einige bestimmte Ländliche Entwicklungsmaßnahmen wie die Agrar-Umwelt-, Natura-2000- oder Ökolandbau-Maßnahmen, haben wirklich die Möglichkeit die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft zu verbessern.

Der Rechnungshof richtet einige Empfehlungen an die Kommission

  • Die Koordinierung und Gestaltung der EU-Biodiversitätsstrategie für die Zeit nach 2020 verbessern und die Ausgaben genauer verfolgen Dies beinhaltet auch die Empfehlung, konkrete und messbare Maßnahenn in einem klaren Zeitrahmen für die Biodiversität in der Agrarlandschaft zu identifizieren;
  • Den Beitrag der Direktzahlungen zur biologischen Vielfalt landwirtschaftlicher Nutzflächen verbessern;
  • Den Beitrag der Entwicklung des ländlichen Raums zur biologischen Vielfalt landwirtschaftlicher Nutzflächen erhöhen; und
  • Die Auswirkungen von GAP-Maßnahmen auf die biologische Vielfalt landwirtschaftlicher Nutzflächen aufzeigen mittels konkreter Indikatoren.

Es ist eine klare Ansage, einerseits an die Kommission, die GAP Vorschläge jetzt nach der Veröffentlichung der Biodiv-Strategie und Farm 2 Fork Strategie im Rahmen des Green Deals ambitioniert umzusetzen. Es ist andererseits auch eine klare Ansage an den Rat und das Parlament, die Informationen des Berichtes als konkrete Verbesserungsvorschläge in die GAP Texte einzuarbeiten. Anfangen kann der Rat der Agrarminister*innen schon am kommenden Montag. Dann startet dort die Diskussion, wie die neuen Strategien im Einklang mit der GAP und dem MFR umgesetzt werden können. Wir hoffen, dass zumindest Frau Klöckner sich in ihrer Rede auch wirklich die „Zeit für Natur“ in der GAP nimmt.

 

Der NABU-GAP-Ticker

Was steht auf dem Spiel für Insekten, Bauernhöfe und unsere ländlichen Räume? Was sagt Julia Klöckner in Brüssel? Wie stimmen unsere Abgeordneten ab? Was passiert hinter den Kullissen? Im NABU-GAP-Ticker informieren wir über die Verhandlungen zur künftigen EU-Agrarpolitik – denn wir meinen, die Zeit der Hinterzimmerdeals ist vorbei. Es geht um viel – und die Öffentlichkeit hat ein Recht zu wissen, wie der Milliardenpoker um die Gemeinsame Agrarpolitik der EU abläuft. Abonnieren Sie diesen Blog um auf dem Laufenden zu bleiben, stellen Sie Fragen und diskutieren Sie mit uns über die Kommentarfunktion. Hintergrundinfos auf www.NABU.de/agrarreform2021. Folgen Sie uns auch auf Twitter: @NABU_biodiv#FutureOfCAP

Titelfoto: Europäische Union 2013

2 Kommentare

Ute Hasenbein

06.06.2020, 14:37

Zu meinem Verständins: Welche Handhabe hat der EU Rechnungshof außer Empfehlungen und Mahnungen ausszusprechen noch? Oder anders gefragt: wer ist in der Position, bei diesem Thema die dringend notwendigen Erfordernisse mit dem entsprechenden Druck einzufordern und bei Nichteinhaltung die Verweigerer zur Rechenschaft zu ziehen? Gibt es da überhaupt eine Institution oder steht zu befürchten, dass der Bericht zwar zur Kenntnis genommen aber dennoch einfach ignoriert wird? Es muss doch eine Alarmglocke geben, die laut genug scheppert, damit endlich, endlich, endlich die richtigen Entsscheidungen getroffen werden. Wie lange noch sollen denn diese bösen Spielchen stattfinden - bis nichts mehr zum "Spielen" da ist? Es ist wahrhaftig keine Zeit mehr, eben diese einfach auszusitzen oder abzwarten, ob es zu einer Klage kommt, was wiederum viel Zeit in Anspruch nehmen wird, um dann per Order Mufti so viel wie nötig und so wenig wie möglich umzusetzen!

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Trees Robijns

08.06.2020, 10:41

Liebe Frau Hasenbein, Sie haben schon recht, vorschreiben kann der Rechnungshof nichts. Der Rechnungshof kann mit solchen Sonderberichten "die Ergebnisse ausgewählter Wirtschaftlichkeits- bzw. Compliance-Prüfungen zu spezifischen Ausgaben- oder Politikbereichen oder zu Haushalts- oder Managementfragen darlegen“ (Quelle: https://www.eca.europa.eu/de/Pages/ECAWork.aspx). Trotzdem muss die Kommission auf den Bericht antworten. Das hat sie inzwischen auch getan (siehe: https://www.eca.europa.eu/Lists/ECAReplies/COM-Replies-SR-20-13/COM-Replies-SR-20-13_EN.pdf). Über diesen Austausch kann sich die Position der Kommission anschließend ändern oder sie lässt es von den Vorschlägen des Rechnungshofes für ihre zukünftige Arbeit inspirieren. Speziell muss man hier noch erwähnen, dass der Europäische Kommissar für Landwirtschaft, Mr. Wojciechowski, selbst für den EU Rechnungshof gearbeitet hat und auch für das Polnische "Supreme Audit Office" (NIK). So kann man davon ableiten, dass er Berichte von seinen alten Kollegen extra beachten wird. Vielen Dank für Ihren Kommentar. Trees Robijns

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