Beitrag auf englisch, darunter auf deutsch / Text in English then German
Doomed to failure: the compliance design of the draft Post-2020 Global Biodiversity Framework
The Post-2020 Global Biodiversity Framework is often compared with the Paris Climate Agreement. For Kunming, political leaders intend to create the „Paris Moment“ against the biodiversity crisis. It is thus now the moment to compare the compliance and implementation design of the draft text for biodiversity with the one for climate. To cut a long story short: In my opinion, the implementation mechanism and the overall legal approach to the future biodiversity agreement is doomed to fail. As my assessment will show, the chosen wording of the by now discussed text is timidly self-limiting and not built to deliver compliance.
Some details (find the full assessment here):
- It already starts with the title – why do parties name the future biodiversity agreement a „framework“, where no one understands what this means?
- Then, why is the purpose of the biodiversity agreement to (only) „galvanize“ action, whereas the climate agreement makes it clear that parties must undertake certain action.
- Further reasons why the compliance design of the biodiversity agreement is doomed to fail: The non-binding architecture of the main commitments (action targets), no adequate tracking of success, nor a ratcheting-up once parties do not deliver.
- Finally, also the technical implementation mechanism itself does lack of substance (such as a compliance committee which exists with other international treaties).
I am well aware that this assessment is harsh. It is a short and personal reflection that should primarily serve as a wake-up call. This text is drafted from a lawyer’s perspective, looking at “good regulation”. This means to create provisions that deliver, not such that are doomed to failure. The legal basis to do better is provided by the CBD, which entitles parties at the COP to undertake any additional action required for the achievement of the purposes of the convention. The most sophisticated wording of the text, and respectively its goals, milestones and action targets will not help them being implemented. What is now needed is political will for an agreement that has binding nature, (quasi) enforceable targets and a robust compliance mechanism. It is not too late to improve, let’s do it!
Zum Scheitern verurteilt: Die Umsetzungsarchitektur des Entwurfs des globalen Biodiversitäts-Abkommens
Das globale Post-2020 Biodiversitäts-Abkommen wird oft mit dem Pariser Klimaschutzabkommen verglichen. Die Politik möchte in Kunming den „Paris Moment“ gegen die Biodiversitätskrise schaffen. Es ist daher angebracht, die Umsetzungs- und Vollzugsarchitektur des Entwurfs des Biodiversitäts-Textes mit der des Klima-Textes zu vergleichen. Um es kurz zu machen: Meiner Meinung nach ist der Umsetzungsmechanismus und die rechtliche Herangehensweise an das zukünftige Biodiversitätsabkommen bisher zum Scheitern verurteilt. Wie meine Analyse zeigen wird, sind die gewählten Formulierungen des bisher diskutierten Biodiversitätstextes schüchtern und nicht auf verbindliche Umsetzung ausgerichtet.
Einige Details (hier die volle Analyse):
- Es fängt schon mit dem Titel an – warum wird das zukünftige Biodiversitäts-Abkommen „Framework“ genannt, ein für jeden unverständlicher Begriff?
- Dann, warum spricht der Text in der Zweckbestimmung so geschwollen davon, er wolle Handlungen „galvanisieren“, anstatt wie im Pariser Klimaschutzabkommen klarzumachen, dass der Text die Parteien zu konkreten Handlungen verpflichtet.
- Weitere Gründe, warum der Umsetzungsmechanismus des künftigen Biodiversitätsabkommens zum scheitern verurteilt ist: die Hauptmaßnahmen/-ziele sind nicht in eine verbindliche Struktur eingebunden, und es fehlt an einem effektiven Mechanismus zur Überwachung der Zielerreichung sowie zur Nachsteuerung.
- Und schließlich ist auch der technische Umsetzungsmechanismus inhaltsleer, beispielsweise mangelt es an einem Vollzugs-Gremium (das es bei anderen völkerrechtlichen Verträgen gibt).
Mir ist bewusst dass dies eine harte Analyse ist. Es ist eine kurze persönliche Abhandlung, die hauptsächlich als Alarmruf dienen soll. Der Text ist aus der Sicht eines Rechtswissenschaftlers geschrieben, der „gute Gesetzgebung“ im Blick hat. Gute Gesetzgebung bedeutet, Regeln zu schaffen, die effektiv liefern, nicht solche, die zum scheitern verurteilt sind. Die völkerrechtliche Grundlage hierfür bietet die Biodiversitätskonvention CBD, welche die Parteien ermächtigt, alle nötigen Schritte zu beschließen, um die Biodiversitätskrise zu adressieren. Jede noch so ausgefeilte Formulierung des Textes bzw. seiner Ziele und Maßnahmen werden nicht helfen, die Maßnahmen auch umzusetzen. Was es jetzt braucht, ist politischer Wille für einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag mit (quasi) vollziehbaren Verpflichtungen und einem robusten Durchsetzungsmechanismus. Noch ist es nicht zu spät, an die Arbeit!
In diesem Blog berichtet der NABU, wie Deutschland, die EU und die Welt ein neues globales Rahmen-Abkommen für die Biodiversität verhandeln (im Rahmen der Konvention über die biologische Vielfalt, CBD), welche Ziele bis 2030 gesetzt werden, und wie es um die Umsetzung in Deutschland steht.