Naturschutzrichtlinien fit. EU-Kommission stellt erste Ergebnisse des Fitness-Checks vor.

Eine Woche vor einer entscheidenden Konferenz in Brüssel zur Zukunft des EU-Naturschutzrechts (wir werden an dieser Stelle berichten!), stellte die EU-Kommission heute zwei wichtige Berichte ins Internet: Die vorläufigen Ergebnisse des Fitness-Checks der EU-Naturschutzrichtlinien (PDF-Download, Englisch) und die Analyse der EU-Bürgerbefragung vom Frühsommer 2015 (PDF-Download, Englisch).

Nach erstem Überfliegen bestätigen beide Dokumente in eindrucksvoller Weise, das was der NABU und andere Umweltverbände schon seit längerem betonen: Die EU-Naturschutzrichtlinien sind die richtigen Instrumente, was fehlt ist ihre ernsthafte Umsetzung und Finanzierung, durch die Mitgliedstaaten unterstützt durch die EU. Und: die ganz große Mehrheit der Öffentlichkeit ist gegen eine Neuverhandlung der Richtlinien, aber für eine starke Rolle der EU im Naturschutz. Auch eine Verschmelzung der Richtlinien sollte nun zumindest aus fachlicher Sicht vom Tisch sein.

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Mit dieser Kampagne haben wir gezeigt: EU-Bürger wollen Naturschutz.

Was fehlt ist nun eine politische Entscheidung der Kommissionsspitze wie es weitergeht. Diese könnte sich auf der Konferenz nächste Woche abzeichnen. Offiziell soll dies aber erst im Frühjahr bekannt gegeben werden. Man will auch noch abwarten wie sich die EU-Umweltminister und EU-Parlamentarier im Winter äußern.

Hier ein paar Zitate aus dem heutigen Bericht in sinngemäßer deutscher Übersetzung, eine ausführliche Analyse wird noch vorgenommen:

WIRKSAMKEIT:

  • „Wo vollständig und ordnungsgemäß umgesetzt, haben die Richtlinien wirksam den Druck auf die Biodiverität reduziert, Bestandsrückgänge verlangsamt und über die Zeit zur Erholung einiger Lebensräume und Arten geführt.“
  • „Die Richtlinien tragen wesentlich zum EU-Biodiversitätssziel bei. Allerdings können sie es alleine nicht schaffen, entsprechend bis 2020 den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen – dazu sind zusätzliche Maßnahmen notwendig, vor allem in anderen Politikbereichen wie der Agrarpolitik.“
  • „Die Verfügbarkeit von Finanzierung hatte bisher wohl den stärksten Einfluss auf die Umsetzung der Richtlinien…Das LIFE-Programm und Agrar-Umweltmaßnahmen waren entscheidend, aber in letzter Zeit begrenzt der Finanzmangel die Fortschritte, vor allem bei der Umsetzung von praktischen Naturschutzmaßnahmen.“

EFFIZIENZ:

  • „Verwaltungskosten sind unvermeidlich. Unnötiger Aufwand entsteht oft durch ineffiziente Umsetzung auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene….Es gibt viele Beispiele für kosten-effektive Umsetzungspraxis…“
  • „Der ökonomische Nutzen von Natura 2000 wird auf 200-300 Milliarden Euro pro Jahr beziffert…Natura 2000 verursacht jährliche Einnahmen im Tourismus und Erholungsbereich von 50-85 Milliarden Euro“
  • „Studien weisen darauf hin, dass die Nutzen von Gebiets- und Artenschutz durch die Richtlinien bei weitem größer ist als die Umsetzungskosten“
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Natura 2000 ist das weltgrößte ökologische Netzwerk.

RELEVANZ:

  • „Die Vorschriften in den Richtlinien bilden, wenn gut umgesetzt, einen Rahmen, der geeignet ist um die Hauptprobleme von Arten und Lebensräumen anzugehen. Um diese aber vollständig zu lösen, müssten die Richtlinien in die relevanten anderen Politikbereiche integriert werden.“
  • „Die Interessensgruppen stimmen darin überein, dass die Prinzipien und Grunsätze der Richtlinien weiterhin gültig und geeignet sind“
  • „Alle Naturschutzverbände, sowie einige Regierungen und Wirtschaftsvertreter sehen es als wichtiger an die Richtlinien gut umzusetzen, als Rechtsunsicherheit durch weitere Anpassungen [der Anhänge der Richtlinien] zu verursachen“
  • „Eine große Mehrheit der Europäer (80%) sieht den Biodiversitätsverlust als ein ernstes Problem an. Das Interesse der EU-Bürger wird auch in der noch nie dagewesenen Beteiligung an der öffentlichen Konsultation deutlich. Auch wenn viele divergierende Meinungen zum Ausdruck kamen, sagten über 520.000 Bürger, dass die Richtlinien wichtig seinen für den Naturschutz“

KOHÄRENZ:

  • „Die Vogelschutz- und die FFH-Richtlinie stehen zueinander nicht im Widerspruch, und die Koordination mit anderer EU-Umweltgesetzgebung funktioniert.
  • „…Die EU-Agrarpolitik könnte mehr zu den Zielen der Naturschutzrichtlinien beitragen, wenn ihre zweite Säule gestärkt würde und wenn die Mitgliedsstaaten ihre Fördermaßnahmen mehr auf die Biodiversität hin ausrichten würden.“
  • „Die Richtlinien sind entscheidende Instrumente für die EU um ihre internationalen Verpflichtungen im Naturschutz zu erfüllen.“

EU-MEHRWERT:

  • „Der grenzüberschreitende Charakter der Natur rechtfertig ein Handeln der EU als effektivere Art die Naturschutzziele zu erreichen, vor allem durch gemeinsames Handlen beim Schutz von Gebieten, die für Arten und Lebensräume von EU-Bedeutung wichtig sind.“
  • „Die Artenschutzbestimmungen der Richtlinien haben dazu geführt, dass illegale Jagd kontrolliert wird und der negative Trend einer Vielzahl von Vogelarten umgekehrt  werden konnte, was schwieriger oder gar unmöglich gewesen wäre, wenn die Mitgliedstaaten einzeln gehandelt hätten.“
  • „Die Schutzstandards sind in der Regel höher als die jeweils national geltenden, bevor die Richtlinien in Kraft traten…und die Harmonisierung führte zur Angleichung von Standards für die Wirtschaft im Binnenmarkt.“

Weiter Informationen zum Fitness-Check, zu den betroffenen europäischen Naturschätze und den Forderungen des NABU und anderer Umweltverbände finden Sie hier.

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