Waldschutz Beiträge

Die Ökonomisierung der Fotosynthese

Die Ökonomisierung der Fotosynthese

BMEL stellt fragwürdiges Modell zur Förderung des Waldbesitzes vor

Ein Beitrag von Ralf Schulte, Fachbereichsleiter Naturschutzpolitik im NABU

Man nehme Kohlenstoffdioxid aus der Luft, Wasser aus dem Boden, lasse die Sonne drauf scheinen und fertig ist ein Kohlenstoffspeicherbaustein – nebst Geschäftsmodell. So der neue Ansatz der Landwirtschaftsministerien Julia Klöckner. Welche Ironie! Denn private und kommunale Waldbesitzende, die zulassen, dass auf ihren Waldflächen Bäume wachsen und diese mittels Photosynthese Holz „produzieren“. Deren Bäume dadurch Kohlenstoff einlagern und Sauerstoff wieder freisetzen, leisten somit einen Klimaschutzbeitrag (was sie eigentlich schon immer tun), sollen nun dafür durch den Steuerzahlenden honoriert werden. Diese Idee stellte Bundeswaldministerin Klöckner Anfang Juni auf dem Nationalen Waldgipfel der Öffentlichkeit vor.

Białowieża-Urwald: Europäischer Gerichtshof droht Polen mit Geldstrafe

Białowieża-Urwald: Europäischer Gerichtshof droht Polen mit Geldstrafe

Im Fall der fortgesetzten rechtswidrigen Abholzungen im Natura-2000-Gebiet Białowieża, einem der letzten ursprünglichen Urwälder Europas, hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) am 20. November seine Eil-Entscheidung vom 28. Juli bekräftigt, dass Polen die Abholzung im Białowieża-Urwald an der weißrussischen Grenze sofort stoppen muss. Er lehnt dabei die von Polen angeführte Begründung der andauernden Fällungen als unzulässig ab und setzt die Strafe für weitere Missachtungen der Anordnung auf mindestens 100.000 Euro pro Tag fest. Die Androhung einer Geldstrafe gegen einen Mitgliedstaat auf Ebene eines vorläufigen Eil-Verfahrens ist offensichtlich ein bisher einmaliges Vorgehen, das als Reaktion auf Polen Ignoranz gegenüber der ursprünglichen Eilanordnung vom Juli zu interpretieren ist.

Zerstörung des @UNESCO-Weltnaturerbes #Białowieża sofort stoppen! Mitteleuropas letzter Urwald wird abgeholzt https://t.co/qApTYRjO6S

— NABU e.V. (@NABU_de) 6. Juli 2017

Pandas, Wisente und Kettensägen

Updates zum Thema seit Erscheinen des Artikels am 13. Juli 2017:

28.Juli: Der Europäische Gerichtshof verhängt einen sofortigen Abholzungsstopp für Białowieża. Das ist erst die dritte derartige einstweilige Verfügung des EuGH im Naturschutz. Vor zehn Jahren traf es den gleichen Umweltminister im Fall des „Via Baltika“-Straßenbauprojekts.

19. Juli: In einem offenen Brief (Download hier) wendet sich NABU-Präsident Olaf Tschimpke an Bundeskanzlerin Angela Merkel mit der Bitte sich für die Rettung von Białowieża einzusetzen.

13. Juli: Die EU-Kommission verklagt Polen vor dem Europäischen Gerichtshof und beantragt eine einstweilige Verfügung gegen die Abholzung von Białowieża.

Offener Brief an die deutsche Forstlobby

Die Naturschutzverbände haben in den letzten Monaten viele Initiativen unkommentiert gelassen, mit denen versucht wurde, hinter den Brüsseler Kulissen die EU-Naturschutzrichtlinien mit falschen Behauptungen zu diskreditieren, um damit eine Lockerung der Regeln zu erreichen. Dennoch halten es NABU, BUND, DNR und WWF für nötig, jetzt mit einem offenen Brief (PDF-Download) gegen so einen Lobbyversuch zu protestieren. Ihnen liegt nämlich ein Schreiben vor, das eine Reihe von deutschen Interessensverbänden, koordiniert vom Deutschen Forstwirtschaftsrat, im November an EU-Umweltkommissar Vella geschickt haben.

Welterbe Buchenwald Grumsin Foto: Klemens Karkow.

Welterbe Buchenwald Grumsin Foto: Klemens Karkow.

Darin werden zunächst neun EU-Umweltminister (darunter die deutsche Bundesministerin Barbara Hendricks) der „Schönfärberei“ und der „Unkenntnis über die Realitäten auf der Fläche“ beschuldigt. Diese hatten zuvor die Europäische Kommission schriftlich dazu aufgefordert, die Naturschutzrichtlinien nicht zu verändern (wir berichteten).

Anschließend wird in dem Schreiben der Forstlobby eine durchaus anerkannte Studie über die Auswirkungen von Natura 2000 im Wald („FFH-Impact“ – Teil 1, Teil 2, und englische Zusammenfassung) für unhaltbare Positionen missbraucht. Diese laufen darauf hinaus, dass mögliche Versäumnisse in der Natura-2000-Umsetzung vor Ort, z.B. bei der Managementplanung und der Beteiligung von Landnutzern, dem Text der Richtlinien selbst angelastet und somit Änderungsbedarf im EU-Recht begründet wird. Gleichzeitig wird aber auch eine noch größere Freiheit der Mitgliedstaaten („Subsidiarität“) bei der Umsetzung gefordert…