REFIT Beiträge

Umweltomnibus überrollt geltende Umweltprüfungen

Umweltomnibus überrollt geltende Umweltprüfungen

Die Kommissionsvorschläge vom 11. Dezember gefährden massiv die Rechts- und Planungssicherheit

Am 11. Dezember hat die EU-Kommission den Vorschlag für einen „Umweltomnibus“ sowie ein „Netzausbau-Paket“ vorgeschlagen. Beide Pakete bestehen aus verschiedenen (neuen oder abändernden) Rechtsakten. Die vollständige Reichweite der mit diesen Kommissionsvorschlägen einhergehenden Änderungen ist noch nicht absehbar. Meiner Meinung nach haben die Vorschläge bisher aber auf jeden Fall zu wenig Kritik erfahren, führen sie doch zu weitreichenden Änderungen am bestehenden Genehmigungsregime für Projekte einschließlich ihrer Umweltprüfungen und der Öffentlichkeitsbeteiligung. Und bergen sie damit die begründete Gefahr für Standardabbau und Rechtsunsicherheit. Im vorliegenden Beitrag möchte ich die Vorschläge der neu angedachten EU-Verordnung über beschleunigte Umweltprüfungen daher näher beleuchten.

Brexit: Deal, Umwelt und aus?

Die EU und Großbritannien. Foto Willfried Wende

 

Liebe Leserinnen und Leser,

ich weiß dass der Brexit bei vielen von uns nicht (mehr) zu den Lieblingsthemen zählt. Auch ich habe andere Favoriten. Trotzdem kann und möchte ich Ihnen und Euch diesen Text nicht ersparen. Denn schließlich hat das künftige Verhältnis zwischen der Europäischen Union und Großbritannien Auswirkungen für den Umwelt-, Klima- und Naturschutz. Ganz ausblenden sollten wir das Thema also auch in Zukunft nicht. Aber seht selbst!

Bessere Rechtsetzung: viel Luft für Verbesserung!

EU-Flaggen vor Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission in Brüssel

Bestandsaufnahme zu „Better Regulation“ endet mit Konferenz

Der noch amtierende EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte die strategisch geschickt mit „bessere Rechtsetzung“ betitelte Agenda seines Vorgängers zur Überprüfung von bestehenden und neuen EU-Rechtsakten übernommen. Zum Ende seiner Amtszeit hin hat er eine kleine Bestandsaufnahme durchgeführt. Die Ergebnisse werden am Montag, den 29. April 2019 in Brüssel auf einer Konferenz vorgestellt. Der NABU hat sich in den Prozess mehrfach eingebracht und wird auch an der Konferenz teilnehmen. Grundlegende Verbesserungen werden von dieser EU-Kommission nicht mehr erwartet. Das Potential „guter Gesetzgebung“ soll hier aber kurz vorgestellt werden. Schließlich ist noch nicht gesetzt, wie es unter der nächsten EU-Kommission weitergeht.

 

Offizieller Appell: EU-Mitgliedstaaten fordern nachhaltige EU

Ratsschlussfolgerungen zu SDGs verabschiedet

Die SDGs müssen die Prioritäten der nächsten EU-Kommission prägen.

Heute haben die AußenministerInnen der EU-Mitgliedstaaten im Rat für Allgemeine Angelegenheiten Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) verabschiedet. Diese beziehen sich auf das entsprechende Reflektionspapier der EU-Kommission vom Januar 2019. Die Schlussfolgerungen sind aber deutlich ambitionierter. Vor allem schauen sie nicht nur zurück, sondern enthalten konkrete Forderungen für die Zukunft. Sie kommen zur rechten Zeit, denn die Debatte über die Zeit der EU nach der Europawahl ist im vollen Gange.

Verbandsklage: auch EU muss Aarhus umsetzen

NABU fordert EU-Kommission auf, die Aarhus-Verordnung nachzubessern

Die Aarhus-Konvention ist ein völkerrechtliches Übereinkommen aus dem Jahr 1998. Es regelt den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten (auch durch Verbandsklagen). Juristen haben das Abkommen als vielleicht einflußreichsten Völkerrechtsvertrag im Bereich des internationalen Umweltrechts bezeichnet. In Deutschland wird das Abkommen – aus NABU-Sicht teils unzureichend – vor allem durch das Umweltrechtsbehelfsgesetz umgesetzt.

Der NABU als Anwalt für Nachhaltigkeit in Brüssel

Die Arbeit der „Multi-Stakeholder Platform“ zur Umsetzung der SDGs: ein Zwischenbericht

Einberufen wurde sie von höchster Stelle: Jean-Claude Juncker, Präsident der EU-Kommission, unterzeichnete am 22.05.2017 den Einsetzungsbeschluss und verfügte, dass die Multi-Stakeholder Platform zur Umsetzung der SDGs vom Ersten Vizepräsidenten der EU-Kommission geleitet wird. Für die vorbereitenden Arbeiten ist das sogenannten Management-Kommittee zuständig, geleitet durch das Generalsekretariat der EU-Kommission. Vor einem guten halben Jahr nahm die Plattform nun ihre Arbeit auf. Erste konkrete „Produkte“ sind angestoßen oder schon verabschiedet. Gemeinsam mit dem britischen BirdLife-Partner RSPB war und ist auf EU-Ebene als einer der Umweltverbände mit dabei: der NABU.  Zeit für einen kurzen Rückblick auf erste Erfolge, einen Ausblick auf die nächsten Herausforderungen und eine Zwischenbilanz.

Durchbruch für „Baysanto“ oder letztes Aufbäumen der Agrarlobby?

Durchbruch für „Baysanto“ oder letztes Aufbäumen der Agrarlobby?

Die Zukunft der Landwirtschaft entscheidet sich in den nächsten Monaten

Die Tage von Glyphosat sind wohl gezählt. In einem letzten „Coup“ hat es Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zwar geschafft, das Ende des Pestizids zumindest etwas aufzuschieben – aber eben wohl nicht viel mehr als das. Viel wichtiger für ihn scheint dabei zu sein, sich noch einmal als Held der Agrarlobby und der Herstellerfirmen inszenieren können. Ein brausender Applaus auf der Grünen Woche im Januar in Berlin scheint ihm gewiss. Ob er vielleicht auch an seine berufliche Zukunft nach dem Ausscheiden aus der Politik gedacht hat? Letzteres dürfte nun so gut wie sicher sein:  Immerhin hat er das gerade keimende Pflänzchen „Groko“ mit einer Überdosis „Vertrauensvernichtungsmittel“ (O-Ton Süddeutsche Zeitung) behandelt. Schwer denkbar, dass ihn irgendjemand außerhalb der CSU noch einmal als Agrarminister akzeptieren würde.

Nature, People and the Economy

Über den Aktionsplan als Follow-Up zum Fitness Check der EU-Naturschutzrichtlinien

Nature Alert Erfolg - Fred Fuchs

Fred Fuchs: „NatureAlert-Erfolg“

In den nächsten Wochen wird sich zeigen, ob die EU-Kommission ihre eigenen Schlussfolgerungen und das REFIT-Programm bzw. ihre „Better-Regulation-Agenda“ insgesamt ernst nimmt. Derzeit erarbeitet sie nämlich einen sogenannten Aktionsplan als Follow-Up zum Fitness Check der EU-Naturschutzrichtlinien. Wir erinnern uns: mehr als zwei Jahre währte das Bemühen von Naturschützern, engagierten Bürgerinnen und Behördenvertretern, um gegen das Aufweichen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie anzukämpfen. Als das Kollegium der EU-Kommissare am 7. Dezember 2016 entschied, die beiden Richtlinien nicht aufmachen zu wollen, konnten endlich die Sektkorken knallen. Dass die EU-Naturschutzrichtlinien „fit for purpose“ sind, bestätigt das Arbeitsdokument vom 16. Dezember 2016, welches offiziell einen Schlusspunkt unter den Fitness Check setzt.

Viel erreicht, aber noch lange nicht genug!

Viel erreicht, aber noch lange nicht genug!

Erster Fortschrittsbericht zur Umsetzung des EU-Umweltrechts

Das Umwelt- und Naturschutzrecht der Europäischen Union (EU) beziehungsweise der früheren Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist eine Erfolgsgeschichte, die angesichts anderer, vermeintlich drängenderer Probleme, oder im Juncker-Sprech „wichtiger Dinge“  oft gerne vergessen wird. Eine Erfolgsgeschichte seit 1973, seit also fast 45 Jahren, der Verabschiedung des ersten gemeinschaftlichen Umweltaktionsprogramms (UAP). Inzwischen beschlossen Rat und Parlament im November 2013 das bereits siebte UAP (Beschluss Nr. 1386/2013/EU) bis 2020, mit dem gleichermaßen anschaulichen und programmatischen Titel „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“. Im Herbst 2015 unterschrieben die EU als Ganzes sowie ihre Mitgliedstaaten die UN-Nachhaltigkeitsziele, die Sustainable Development Goals (SDGs).

#NatureAlert erfolgreich: EU-Naturschutzrichtlinien bleiben

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EU-Kommission gibt Pläne zur Änderung des Naturschutzrechts auf

Soeben erreicht uns die Nachricht, dass die Europäische Kommission beschlossen hat, die EU-Naturschutzrichtlinien in ihrer jetzigen Form beizubehalten (Pressemitteilung der EU-Kommission). Jean-Claude Juncker hat damit sein Vorhaben aufgegeben, die EU-Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zu „verschmelzen und zu modernisieren“.

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Man kann dies durchaus einen historischen Erfolg nennen. Erstmals in der Geschichte der EU war versucht worden, bestehende Umweltstandards zurückzudrehen – unter dem Deckmantel der „Entbürokratisierung“ und in der Zuversicht, dass der Naturschutz keine starke Stimme in der Gesellschaft hat.

Karmenu Vellas Kommentar zur Debatte der Kommissare (auch HIER):

„Our European Commission ‚fitness check‘ has recognised that the European Birds and Habitats Directives remain relevant and fit for purpose. They will not be ‚opened‘. The Juncker Commission continues to look to connect in meaningful ways with European citizens. Protecting and investing more in nature is essential as so many depend on it also economically – It  is literally a grassroots approach. Our focus will now be on making sure that they are implemented in the most effective and efficient way to realise their full potential for nature, people and the economy. I am delighted that we have delivered on an essential part of the mandate given to me by President Juncker“.

Update: Am 16.12. veröffentlichte die EU-Kommission ihr „Staff Working Document“ (KOM-Arbeitspapier) – download HIER (Englisch).

Wir wollen eine EU mit starken Umweltstandards

Der NABU, unser Dachverband BirdLife, viele weitere Verbände, Unternehmen, Institutionen aus ganz Europa und nicht zuletzt über 500.000 Bürgerinnen und Bürger, die sich aktiv zu Wort gemeldet haben, haben das Gegenteil bewiesen. Wir wollen eine EU, die mit starken Umweltstandards weltweit vorangeht.