Ein kleines Gedankenspiel zum Einstieg: Zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur schreibt der Bundesverkehrsminister ein Bundesprogramm zur Förderung der Fernverkehrswege aus. Der Deutsche Automobil- und Fernstraßen-Club beteiligt sich an dem Programm. Er stellt einen Antrag zum Bau einer Autobahnbrücke. Nach vierjähriger Antragserörterung mit dem zuständigen Bundesamt, bei der es u.a. um die Frage ging, ob das Projekt innovativ ist und eine Brücke mit Leuchtturm-Charakter entstehen würde, wird er bewilligt. Mit der Entgegennahme des Zuwendungsbescheids verpflichtet sich der Club zu baren und unbaren Eigenleistungen. 25 Prozent der Baukosten muss er durch Spenden und Sponsoren selbst aufbringen. Der Bund fördert den Brückenneubau nur mit einer Anteilsfinanzierung. Nach Fertigstellung – auch das ist Teil der Zuwendungsregeln – muss sich der Club aus eigenen Mitteln um den Betrieb der Brücke kümmern.