NABU-GAP-Ticker: GAP-Übergangsverordnung beschlossen, was ändert sich in 2021?

Brüssel, 15.12.2020. Während die „Hauptreform“ der GAP noch bis vorraussichtlich Mitte nächsten Jahres den Trilog durchlaufen muss, hat heute das Europäische Parlament den endgültigen Rechtsrahmen für die Agrarförderung der nächsten zwei Jahre formal festgezurrt. Vieles bleibt beim Alten, aber gerade in der ländlichen Entwicklung ergeben sich  aus Umweltsicht Neuerungen und auch Unterschiede zum ursprünglichen Vorschlag der EU Kommission von 2019 (siehe hier).

„Business as usual“ bei Direktzahlungen und Greening

Zumindest in der 1. Säule der GAP ändert sich nichts aus Umweltsicht. Im Frühjahr hatte es noch Rufe gegeben, diese Chance zu nutzen und bekannte Schwächen etwa im Greening schon ab 2021 zu beheben (siehe hier). Nun ist klar, dass die bisherigen Regeln, etwa zu den ökologischen Vorrangflächen beibehalten werden und diese auch weiterhin zu keinen signifikanten Verbesserungen der Biodiversität in der Agrarlandschaft beitragen werde. Für den größten Teil der EU Agrarförderung kommt es zu zwei Jahren Stillstand.

Frisches Geld für den ELER

Bei der für den Naturschutz wichtigen 2.Säule haben, anders als noch im Vorschlag der EU Kommission, die Mitgliedstaaten nicht mehr die Möglichkeit, die Gelder für die Übergangszeit nach hinten zu schieben und unter der neuen Strategieplanverordnung zu verwenden. An sich ist diese Neuerung sinnvoll: hatte die EU Kommission noch mit einer einjährigen Übergangsperiode gerechnet, steht nun fest, dass diese zwei Jahre andauern wird. Die Restgelder in den meisten Mitgliedstaaten dürften nicht unbedingt reichen, um diese längere Periode zu überbrücken und eine Verschiebung würde zu einem hohen Ausgabedruck in den verbleibenden fünf Jahren führen.

Die Mitgliedstaaten sind zudem angehalten den gleichen prozentuellen Anteil wie bisher für Umweltschutzmaßnahmen in der zweiten Säule zu verwenden wie bisher. An sich ist dies eine gute Nachricht, da viele EU Staaten, darunter auch Deutschland, bereits jetzt mehr hierfür aufwenden, als die 30% die bisher verpflichtend sind. Ohne diese neue Vorgabe, könnten manche Regierungen versuchen den Anteil auf eben jene 30% zurückzuschrauben. Anderseits dürfte das Gesamtniveau an Umweltausgaben sinken, da die 2.Säule zukünftig weniger Geld auf EU Ebene beinhalten wird. Leider zählen zudem die Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete weithin als Umweltmaßnahme, obwohl deren Nutzen in diesem Bereich kaum nachweisbar ist. Unklar ist, ob Mitgliedstaaten Gelder aus den dunkelgrünen AUKM abziehen und zum Ausgleich mehr in die Ausgleichszahlungen investieren könnten, was umweltpolitisch einen massiven Rückschritt darstellen würde.

Bei neuen Verträgen mit Landwirten etwa für AUKM soll in der Übergangszeit eine Standarddauer von 1 bis 3 Jahren gelten. In begründeten Fällen können Mitgliedstaaten jedoch nach oben abweichen. Gerade bei Naturschutzmaßnahmen dürfte dies geboten sein und die Landwirtschaftsverwaltungen sollten dies berücksichtigen, wenn sie ihre überarbeiteten ländlichen Entwicklungsprogramme bei der EU Kommission einreichen.

EU Wiederaufbaupaket

Die Übergangsverordnung regelt zudem die Auszahlung der Agrargelder aus dem EU Wiederaufbaupaket „Next Generation EU“. Mit knapp 8 Mrd.€ machen diese zwar einen sehr kleinen Anteil des 750 Mrd.€ schweren Programms aus. Dass Rat und Parlament Hand in Hand massives Greenwashing betreiben, macht dieser Sachverhalt in keinem Fall besser. Zwar sollen 37% dieser Gelder im Sinne einer „Green Recovery“ verwendet werden. Die Definition, was Grün genau bedeutet, wird aber bis zum Zerreißen gedehnt. Neben noch gut begründbaren Umwelt- und Tierschutzmaßnahmen soll das Geld auch in Bereiche fließen, die nur recht entfernt etwas mit Umweltschutz zu tun haben. Dazu gehören u.a. wieder die bekannten Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete. Die grüne Gesundung des Sektors könnte so zur Luftnummer werden, die Entscheidung darüber liegt nun auf nationaler Ebene.

Wie geht es weiter

Die Mitgliedsstaaten, bzw. in Deutschland die Bundesländer, müssen nun ihre ELER Programme anpassen, um der zusätzlichen Laufzeit und den zusätzlichen Geldern Rechnung zu tragen. Bei den einzelnen Themen, sei es die Laufzeit von AUKM und vor allem bei der Mittelverteilung haben diese dabei nicht unerhebliche Entscheidungsspielräume. Wichtig ist, dass möglichst viele Gelder in Maßnahmen fließen, die sich in den vergangenen sieben Jahre bewährt haben und es zu keiner Verschiebung zu hellgrünen Instrumenten kommt. Am Ende muss die EU Kommission die erweiterten Pläne zwar noch genehmigen, aber auch die Zivilgesellschaft muss über die Begleitausschüsse bereits in der Planungsphase beteiligt werden und diese Punkte einfordern.

Angesichts der Tatsache, dass die kommenden zwei Jahre uns keinen Schritt näher zu einer nachhaltigen Agrarförderung bringen werden, steigt zudem der Druck auf die Strategieplanverordnung, den Biodiversitäts- und Klimakrise machen keine Pause. Am Donnerstag treffen sich die Verhandler wieder zum nächsten Trilog und müssen dann endlich die wichtigen Änderungen liefern, die jetzt verpasst wurden.

Der NABU-GAP-Ticker

Was steht auf dem Spiel für Insekten, Bauernhöfe und unsere ländlichen Räume? Was sagt Julia Klöckner in Brüssel? Wie stimmen unsere Abgeordneten ab? Was passiert hinter den Kullissen? Im NABU-GAP-Ticker informieren wir über die Verhandlungen zur künftigen EU-Agrarpolitik – denn wir meinen, die Zeit der Hinterzimmerdeals ist vorbei. Es geht um viel – und die Öffentlichkeit hat ein Recht zu wissen, wie der Milliardenpoker um die Gemeinsame Agrarpolitik der EU abläuft. Abonnieren Sie diesen Blog um auf dem Laufenden zu bleiben, stellen Sie Fragen und diskutieren Sie mit uns über die Kommentarfunktion. Hintergrundinfos auf www.NABU.de/Agrarreform2021. Folgen Sie uns auch auf Twitter: @NABU_biodiv#FutureOfCAP

Titefoto: Europäische Union 2013

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