Im Fall der fortgesetzten rechtswidrigen Abholzungen im Natura-2000-Gebiet Białowieża, einem der letzten ursprünglichen Urwälder Europas, hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) am 20. November seine Eil-Entscheidung vom 28. Juli bekräftigt, dass Polen die Abholzung im Białowieża-Urwald an der weißrussischen Grenze sofort stoppen muss. Er lehnt dabei die von Polen angeführte Begründung der andauernden Fällungen als unzulässig ab und setzt die Strafe für weitere Missachtungen der Anordnung auf mindestens 100.000 Euro pro Tag fest. Die Androhung einer Geldstrafe gegen einen Mitgliedstaat auf Ebene eines vorläufigen Eil-Verfahrens ist offensichtlich ein bisher einmaliges Vorgehen, das als Reaktion auf Polen Ignoranz gegenüber der ursprünglichen Eilanordnung vom Juli zu interpretieren ist.
Der Białowieża-Wald wurde von Polen nach dessen Beitritt zur Europäischen Union als Natura-2000-Gebiet ausgewiesen und unterliegt daher den Bestimmungen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU. Zudem ist er ein grenzüberschreitendes Unesco-Welterbegebiet und in Teilen Nationalpark.
Elch in Białowieża, Foto: Korol Zub (UNESCO media service)
Mit der Entscheidung des EuGH endet womöglich ein monatelanges Tauziehen um die 2016 begonnenen Fällarbeiten. Polen hat nun 15 Tage Zeit, die Fällungen zu stoppen. Bisher hatte die polnische Regierung – ein bisher einmaliger Vorgang in der Rechtsgeschichte der Europäischen Union – das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission und sogar die bisherigen Verfügungen des EuGH völlig ignoriert. Einerseits soll der zuständige Forstdirektor Konrad Tomaszewski einen Stopp der Holzeinschläge verkündet haben, allerdings begründete er dies mit dem erfolgreichen Abschluss seiner umstrittenen „Maßnahmen gegen den Borkenkäfer“. Andererseits gebe es nach Aussagen polnischer Umweltschützer, die vor Ort Baumfällungen beobachten, die reale Gefahr, dass die polnische Regierung nun versuchen wird, aus „Gründen der öffentlichen Sicherheit“ nicht nur brüchige Bäume entlang von Straßen zu fällen, sondern auch in breiten Streifen entlang jeglicher Waldwege oder Rückegassen.
Die neuesten Daten der polnischen Forstverwaltung zeigen, dass zwischen Januar und August 138.000 m3 Holz, also etwa 140.000 Bäume gefällt wurden, darunter viele im ältesten und wertvollsten Teil des Waldes.
Der EuGH verfügte, dass Polen lediglich in streng begrenzten Ausnahmefällen noch weitere Bäume fallen darf, wenn nachweislich die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Hintergrund ist die Tatsache, dass der polnische Umweltminister Jan Szyszko in den letzten Monaten seine Strategie geändert hatte. Zunächst hatte er die Abholzungen mit einer Borkenkäferplage begründet. Dies wurde von den polnischen Naturschutzverbänden aber schnell als Vorwand entlarvt, da Polen nicht nur die von Borkenkäfern befallenen Nadelbäume fällen ließ, sondern auch Jahrhunderte alten Eichen, für die Białowieża weltberühmt ist, und die auf dem Holzmarkt sehr begehrt sind. Infolge der Anhörungen vor dem EuGH Mitte September und Mitte Oktober (s. Chronologie) änderte Szyszko seine Strategie. Nun wurde die öffentliche Sicherheit angeführt; die flächendeckenden Abholzungen würden lediglich der Sicherheit der Bewohner der den Wald umgebenden Dörfer dienen, so Szyszko.
Wisent im Białowieża-Wald, Foto: Adam Wajrak (UNESCO media service)
Der NABU begrüßt die klare Entscheidung des EuGH. „Das weltweit einzigartige Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000, das Tafelsilber der europäischen Natur, darf nicht verscherbelt werden. Darum ist es gut, dass die EU-Institutionen die von den Mitgliedstaaten selbst gesetzten Regeln zu dessen Schutz konsequent durchsetzen“, so Leif Miller, Bundesgeschäftsführer des NABU. Einziger Wermutstropfen in der Entscheidung ist, dass der EuGH keine Strafe für die bereits seit Juli andauernde Missachtung seiner vorherigen Anordnung verhängt hat. „Das kommt quasi einer Aufforderung gleich, in Zukunft erst auf wiederholte Anordnungen des EuGH zu reagieren“, so Miller.
Frühere polnische Regierungen hatten für das Bialowieza-Schutzgebiet nachhaltige Management-Pläne ausgehandelt, unter denen sowohl der Schutz des Urwaldes als auch eine nachhaltige Holznutzung möglich war. Erst 2016 wurden die Beschränkungen für die Holznutzung in großem Umfang aufgehoben, was Anlass des laufenden EU-Verfahrens ist. Die Entscheidung des EuGH im Hauptverfahren zu dieser Angelegenheit steht weiterhin aus.
Chronologie
Chronologie der Ereignisse
- 13. Juli 2017: Die EU-Kommission verklagt Polen vor dem Europäischen Gerichtshof und beantragt eine einstweilige Verfügung gegen die Abholzung von Białowieża.
- 19. Juli 2017: In einem offenen Brief (Download hier) wendet sich NABU-Präsident Olaf Tschimpke an Bundeskanzlerin Angela Merkel mit der Bitte sich für die Rettung von Białowieża einzusetzen.
- 28. Juli 2017: Der Europäische Gerichtshof verhängt einen sofortigen Abholzungsstopp für Białowieża. Das ist erst die dritte derartige einstweilige Verfügung des EuGH im Naturschutz. Vor zehn Jahren traf es den gleichen Umweltminister im Fall des „Via Baltika“-Straßenbauprojekts.
- 31. Juli 2017: der SPIEGEL berichtet, dass der polnische Umweltminister Jan Szyszko angekündigt habe, trotz der Verfügung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) weiter in Białowieża zu fällen.
- 1. August 2017: Eine Vertreterin von ClientEarth, einer Organisation von Umweltanwälten, bestätigt, dass die Missachtung einer EuGH-Anordnung durch einen Mitgliedstaat der EU ein bisher einzigartiger Fall ist. Laut ClientEarth-Sprecherin Agata Szafraniuk gebe es bisher keinen Fall, dass solcherart Anordnungen des EuGH ignoriert worden sind.
- 3. August 2017: Die ARD-Tagesschau berichtet, dass die EU-Kommission weitergehende Sanktionen berate, falls sich bestätigen würde, dass Polen trotz des EuGH-Verbotes weiter im Natura-2000-Gebiet und Nationalpark Białowieża abholzt. Die EU-Kommission will dies unter anderem mit Satellitenbildern untersuchen (remote sensing) – einer Technik, der im Juni auch der EU-Umweltministerrat inklusive des polnischen Umweltministers Jan Szyszko ausdrücklich zugestimmt hatte. Als strengste Sanktionsmaßnahme gegen einen Mitgliedstaat, der gegen EU-Recht verstößt, käme der Entzug von Stimmrechten im EU-Ministerrat infrage: http://www.tagesschau.de/ausland/polen-urwald-101.html
- 11. September: Bei einer ersten Verhandlung des Falles beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 11. September zeigte sich der polnische Umweltminister noch völlig uneinsichtig. In einer eigenen Pressekonferenz präsentierte er Medienvertretern ein Einweckglas mit Borkenkäfern, deretwegen die Einschläge zur Rettung des Waldes dringend erforderlich seien. Im Gerichtssaal führten sich seine Anhänger dermaßen undiszipliniert auf, dass der Richter sich dazu veranlasst sah, darauf hinzuweisen, dass dies keine „Theateraufführung“ sei. Ebenfalls ein bisher in der Geschichte der Union und ihres Gerichtshofes einmaliger Eklat.
- Ende September: Angesichts der unverändert fortschreitenden Abholzungen und der massiven Verletzung des EU-Naturschutzrechts starteten polnische Naturschutzverbände mit der Unterstützung von BirdLife Europe und der Waldschutzorganisation FERN eine europaweite Petition, die bis Mitte November bereits über 200.000 Unterstützer
fand:https://www.birdlife.org/europe-and-central-asia/news/trial-error-battle-bia%C5%82owie%C5%BCa
- 17. Oktober: Bei der zweiten Anhörung am EuGH am 17. Oktober legte der polnische Umweltminister Jan Szyszko sogar noch nach. Er beschuldigte die EU-Kommission der Lügen und Falschinformationen, und erklärte die Richter für voreingenommen. Die EU-Kommission hatte zur Dokumentation der fortschreitenden Abholzungen erstmals Satellitenbilder herangezogen. Dieses „remote sensing“ hatten die EU-Umweltminister in ihrer Entscheidung zum Aktionsplan für die bessere Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien und der besseren Kontrolle deren Umsetzung in der Sitzung des Ministerrates am 19. Juni ausdrücklich begrüßt. Nun bezichtigte Szyszko die EU-Kommission, diese Bilder gefälscht und manipuliert zu haben!
- Der Fall geriet also derart außer Kontrolle, dass der EuGH sich auch am 17. Oktober noch nicht in der Lage sah, zu entscheiden. Die Entscheidung, auch die Festlegung des Strafmaßes, sollte daher in einer späteren Sitzung erfolgen. Aufgrund des Präzedenzcharakters des Falles solle die Entscheidung zudem nicht einem einzelnen Richter überlassen werden, sondern gemeinschaftlich im Gesamtgremium („grand chamber“) aller 15 Richter erfolgen.
- 30. Oktober 2017: Angesichts der auch nach zwei Anhörungen vor dem EuGH fortschreitenden Abholzungen reichen BirdLife Europe, der Dachverband des NABU, die European Wilderness Society (EWS), und weitere Brüsseler und polnische Umweltorganisationen eine ergänzende EU-Beschwerde bei Umweltkommissar Karmenu Vella ein und fordern ihn auf, das gerade im Rahmen eines umfangreichen „Fitness Checks“ gestärkte EU-Naturschutzrecht jetzt auch konsequent durchzusetzen. Der von den EU-Umweltministern im Juni bestätigten „Aktionsplan“ zur besseren Umsetzung der Richtlinien müsse nun auch gegenüber Polen durchgesetzt werden. Zudem rügen die Verbände, dass Polen auf der einen Seite massiv gegen EU-Recht verstoße, auf der anderen Seite aber weiter EU-Subventionen in Millionenhöhe beanspruche:http://wilderness-society.org/complaint-mr-karmenu-vella-european-commissioner-environment-concerning-logging-puszcza-bialowiesza-natura-2000-site/
- Am 2. November 2017 appellieren die deutschen Umweltverbände, darunter NABU, DNR, BUND, Greenpeace und WWF, in einem gemeinsamen Brief an den polnischen Botschafter in Berlin, sich bei seiner Regierung für einen sofortigen Stopp der Fällungen und für die Respektierung der Anordnung des EuGH einzusetzen. Die fortgesetzte Missachtung von EU-Recht werde ansonsten die Europamüdigkeit in der Bevölkerung noch verstärken, gerade auch in Polen, wo viele Menschen angesichts der zunehmenden Restriktionen durch die Regierung auf die EU hoffen.
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Älterer Beitrag:
Foto Titelbild: Wisente im Winter im Białowieża-Urwald – Foto: Adam Wajrak (UNESCO media service)
NABU-Direktor Europapolitik
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3 Kommentare
Denise H
21.11.2017, 17:38Bei weiterem Verstoss gegen diese Entscheidung sollte wäre dann wohl eine Androhung der Aufhebung der Auszeichnung als Welterbegebiet und als Natura 2000 Gebiet notwendig. Zwar würde dieses Areal dann der uneingeschränkten Ausbeutung preisgegeben werden, nur ich vermute, bei zögerlichen und inkonsequenten Vorgehensweisen seitens der EU wird das wohl eh geschehen. Für solche Auszeichnungen erhält Polen jedoch - wenn mich nicht alles täuscht - auch nicht unerhebliche Geldzuwendungen für Schutz und . Erhaltung dieses Erbes. Das würde in diesem Fall bedeuten, dass diese Gelder für die Gesunderhaltung eines Waldes dienen, den Polen dann für teures Geld verkaufen kann. Somit verdienen sie auf Kosten der Staaten die UNESCO Beiträge zahlen doppelt. Solche Zahlungen müssten dann umgehends eingestellt werden, und Polen vor die Wahl gestellt, ob es lieber den Wald auf lange Sicht erhalten oder für kurzfristigen Gewinn verschachern möchte mit langfristigen negativen Folgen.
AntwortenHUK
25.11.2017, 17:01Eine ausgewogene Beschreibung des Sachstandes. Dabei sollte man sich weniger von Gefühlen als viel mehr von Tatsachen leiten lassen. Wer kennt die Region? Vor der polnischen Forstwissenschaft steht nun die Aufgabe - den ältesten Urwald Europas - der phytopatologischen Kalamität zu überlassen um finazielle Strafe der EU von Polen abzuwenden und das Risiko des Zusammenbruchs eines natürlichen Ökosystems hinzunehmen - um die Auflagen der Rechtssprechung - nicht des Naturschutzes zu erfüllen. Wie sich zeigt - ist selbst der Urwald kein "Fels in der Brandung" und unterliegt der natürlichen Negation der Negationen. Die Ergebnisse dieses wohl risikoreichsten Feldversuches der Forstwissenschaft - werden den Blick auf die FFH verändern und Urwälder auch bei uns - ganzheitlich hinterfragen helfen. Für die Wälder der Mazuren könnte es dann schon zu spät sein...
AntwortenClaus Mayr
27.11.2017, 15:54Sehr geehrter Herr „HUK“ (Name der Redaktion bekannt), dem Kommentar von Denise H. war eigentlich nichts hinzuzufügen, Ihren können der NABU und seine Partnerverbände in Brüssel und Polen allerdings nicht unwidersprochen stehen lassen! Bitte nehmen Sie die Fakten zur Kenntnis, auf die wir Sie im persönlichen Schriftverkehr schon mehrfach hingewiesen hatten: 1) Sowohl unseren NABU-Fachleuten, als auch den polnischen Naturschutzverbände vor Ort ist das Gebiet bestens bekannt. Der NABU-blog basiert daher auf Fakten, nicht auf „Gefühlen“. 2) Borkenkäfer (alle Arten) befallen nur Nadelbäume, in diesem Fall nur die in Białowieża von Natur aus im Flachland vorkommenden Fichten. Diese machen höchstens 20 Prozent des natürlichen Waldes dort aus. Dieser Anteil sinkt, weil sich die natürliche Verbreitung der Fichte im Flachland (südliche Ausläufer der Taiga-Vegetation, die von der Fichte dominiert wird) wegen des Klimawandels nach Norden und Osten zurückzieht. Die Fichte ist in Białowieża daher ohnehin auf dem Rückzug und dort auf Dauer in einem Naturwald nicht mit den aktuellen Anteilen zu halten. Der Borkenkäfer ist nur ein Teil dieses Effekts. 3) In Białowieża werden eben nicht nur die Fichten gefällt, sondern vor allem auch viele Eichen, die nicht von Borkenkäfern betroffen sind. Nebenbei bemerkt, erst nach der ersten Anhörung vor dem EuGH änderte der polnische Umweltminister seine „Argumente“ und behauptete, die Fällungen wären aus Sicherheitsgründen erforderlich (s. blog und verlinkte Chronologie). 4) Ein Urwald ist ein Wald im "Urzustand", das heißt der Wald konnte sich ohne menschliche Beeinflussung entwickeln. Der Urwald ist geprägt von einem mosaikartigen Nebeneinander aller Waldentwicklungsphasen. Deshalb finden sich in einem Urwalt (ur)alte Bäume genauso wie sterbende und abgestorbene Bäume, und auf der anderen Seite Keimlinge und junge Bäume. 5) Es ist auch nicht so, dass es sich in diesem Fall um ein unvorhersehbares Feldexperiment handelt: Bereits nach der Einrichtung des ersten deutschen Nationalparks (NLP) im Bayerischen Wald 1970 gab es dort ähnliche Diskussionen. Trotz der Proteste einiger Politiker im Umfeld des NLP entschied die bayerische Staatsregierung, den Einfluss der Borkenkäfer zuzulassen. Das eindrucksvolle Ergebnis ist heute, einige Jahrzehnte später, ein naturnäherer Wald mit vielen verschiedenen, heimischen und dem Standort entsprechenden Baumarten, die es vorher nicht gab. Für die Natur ist das absehbare Ergebnis daher sehr positiv. Hier ist aber durch die Unterschutzstellung des Waldes gewährleistet und damit klar, welcher Aspekt (Naturschutz) hier Vorrang hat. 6) Bereits in meinem ersten blog-Beitrag im Juli hatte ich dargestellt, dass die Ausweisung als Natura-2000-Gebiet gemäß der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) Richtlinie kein Widerspruch zur Wildnisentwicklung ist. 7) Allerdings muss Polen, nachdem es große Teile des Waldes als Natura-2000-Gebiet ausgewiesen hat, dieses Gebiet jetzt auch richtlinienkonform schützen und gegebenenfalls entsprechend managen. Derzeit geschieht immer noch das Gegenteil, also ein klarer Verstoß gegen EU-Recht, den der EuGH jetzt geahndet hat. 8) Leider scheint sich der polnische Umweltminister, glaubt man Presseberichten der letzten Tage, immer noch nicht an EU-Recht und den vom EuGH bereits Ende Juli verhängten Fällstopp halten zu wollen (vergleiche auch die Chronologie, die wir dem blog angehängt haben). Auch dem neuen „Argument“ der Fällungen aus angeblichen „Sicherheitsgründen“ hat der EuGH am 20. November (s. link im blog) enge Grenzen gesetzt. Es bleibt also abzuwarten, wie der EuGH und die EU-Kommission als oberste Kontrollbehörde der Europäischen Union darauf reagieren werden und wie das Gerichtsverfahren gegen Polen ausgehen wird. Die nächste Verhandlung im Hauptsacheverfahren ist nach unseren Informationen am 12. Dezember angesetzt. Hinweis: aus den dargestellten Gründen läuft auch die europaweite Petition noch weiter und sammelt zusätzliche Unterstützer*innen. Hier der link zur deutschsprachigen Version: https://act.wemove.eu/campaigns/wald-verteidigen Claus Mayr, NABU, Direktor Europapolitik
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