Białowieża-Urwald: Europäischer Gerichtshof droht Polen mit Geldstrafe
Im Fall der fortgesetzten rechtswidrigen Abholzungen im Natura-2000-Gebiet Białowieża, einem der letzten ursprünglichen Urwälder Europas, hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) am 20. November seine Eil-Entscheidung vom 28. Juli bekräftigt, dass Polen die Abholzung im Białowieża-Urwald an der weißrussischen Grenze sofort stoppen muss. Er lehnt dabei die von Polen angeführte Begründung der andauernden Fällungen als unzulässig ab und setzt die Strafe für weitere Missachtungen der Anordnung auf mindestens 100.000 Euro pro Tag fest. Die Androhung einer Geldstrafe gegen einen Mitgliedstaat auf Ebene eines vorläufigen Eil-Verfahrens ist offensichtlich ein bisher einmaliges Vorgehen, das als Reaktion auf Polen Ignoranz gegenüber der ursprünglichen Eilanordnung vom Juli zu interpretieren ist.