Landwirtschaft & Ernährung Beiträge

Fit, fair and sustainable: NABU CAP study meets Brussels

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One week after our study on a better Common Agricultural Policy was presented in Berlin, NABU and BirdLife Europe organized a similar but even bigger round-table event in the „capital of Europe“. The feedback was clear and encouraging: Fresh ideas are welcome and timely for an expensive policy that fails to meet society’s needs.

On 16th November 2016 we invited representatives of EU institutions, Member States and stakeholders to the Representation of the State of Baden-Württemberg in the centre of Brussels – to discuss the future of the EU’s Common Agricultural Policy (CAP). NABU  had commissioned a study to Dr. Rainer Oppermann from the German Institute for Agro-ecology and Biodiversity (IFAB) and Sebastian Lakner from the Engineering Office for Nature Conservation and Agricultural Economics (INA). NABU commissioned this study in order to provide a constructive stimulus for the upcoming debate on the next CAP reform by showing not only that radical changes to the existing policy are needed (from both a social and an environmental perspective), but also that real alternatives do exist.

Fit, fair, nachhaltig: Eine neue Agrarpolitik ist möglich

Der NABU hat in in Berlin eine Studie vorgestellt, die zeigt, wie die gegenwärtig größtenteils umweltschädlich und ineffizient verteilten EU-Agrarsubventionen sinnvoll neu verteilt werden könnten. Dazu ist jedoch der politische Wille zu einem drastischen Umsteuern notwendig.
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Sechzig Milliarden Euro, das ist in etwa die Summe, die alljährlich aus dem EU-Haushalt in die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) fließt. Zum Vergleich: das Austauschprogramm ERASMUS+ erhält zwei Milliarden Euro, das Umweltförderprogramm LIFE nicht einmal eine halbe Milliarde. Die EU-Forschungsförderung (HORIZON 2020) erhält mit etwa elf Milliarden Euro immerhin sieben Prozent des EU-Haushalts – die Agrarpolitik jedoch vierzig Prozent.

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Übermäßiger Pestizideinsatz ist auch die Folge einer falschen Agrarpolitik. Foto: Arndt Mueller

Die GAP – ein finanzpolitisches Debakel

Diese Sonderbehandlung der Landwirtschaft geht auf die Gründerzeit der EU zurück, als es um die Sicherstellung der Ernährung im Nachkriegseuropa ging. Danach wandelten sich die vorgebrachten Rechtfertigungen für die Subventionen immer wieder. Dabei standen wechselweise (oder auch gleichzeitig) die Einkommen der Landwirte, die Bedürfnisse der Verbraucher oder der Zustand der Umwelt im Fokus.

Doch auch nach Jahrzehnten und vielen Reformrunden scheint keine dieser Herausforderungen zufriedenstellend gelöst und nahezu einhellige Unzufriedenheit mit der GAP zu herrschen. Die Lage vieler Betriebe ist dramatisch und die Produktion der meisten Nahrungsmittel alles andere als nachhaltig. In Zeiten von Brexit und Eurokrise werden auch die Finanzminister zunehmend ungeduldig mit der GAP. Die jüngsten Daten zur Rolle der Landwirtschaft für den Artenschwund, die Belastung des Grundwassers und die Klimabilanz wären schon Anlass zum Handeln, wenn der Sektor nicht subventioniert wäre.

Neustart für die EU-Naturschutzfinanzierung?

Internationaler NABU-Workshop in Bratislava

Die Slowakei hat gerade den Vorsitz im Rat der Europäischen Union inne. Daher führt der Weg vieler Diplomaten und Experten derzeit an die Donau nach Bratislava.

Foto: Kristina Richter

Als Teil eines vom Bundesumweltministerium geförderten Projekts veranstaltete der NABU dort am 10.Oktober einen internationalen Workshop zur EU-Naturschutzfinanzierung. Schirmherr der Veranstaltung war die Slowakische Ratspräsidentschaft, mitorganisiert wurde der Workshop von unserem Dachverband BirdLife Europe und dem Naturschutzverband SOS/BirdLife Slowakei.

Bundesregierung gegen Fitness-Check der EU-Agrarpolitik

frisch aus unserer Presseabteilung:

Berlin/Brüssel – Der NABU spricht sich für eine Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik aus und begrüßt Bestrebungen auf EU-Ebene, die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) auf den Prüfstand zu stellen. Vor diesem Hintergrund kritisiert der Verband die mangelnde Unterstützung der Bundesregierung für einen solchen „Fitness-Check“ auf EU-Ebene.

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Die EU subventioniert Agrarfläche unabhängig von der Art der Bewirtschaftung. Foto: Arndt Müller.

„Die EU-Agrarpolitik verbraucht mit über 60 Milliarden Euro pro Jahr fast 40 Prozent des EU-Haushalts, versagt aber auf der ganzen Linie. Der jetzige Fördermechanismus liefert weder wesentliche Verbesserungen für den Klima-, Umwelt- und Tierschutz, noch für Verbraucher und Landwirte. Ein Fitness-Check, wie ihn das EU-Naturschutzrecht gerade erfolgreich durchlaufen hat, würde die GAP auf Herz und Nieren prüfen. Wer sich dem verweigert, verliert seine Glaubwürdigkeit – gerade gegenüber den Steuerzahlern“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Das vom Vizepräsidenten der EU-Kommission Frans Timmermans geleitete Gremium zur besseren Rechtssetzung, die sogenannte REFIT-Plattform, hat sich am Mittwoch zu einem möglichen „Fitness-Check-Verfahren“ für die GAP geäußert. Diesen Vorschlag hatte der NABU-Dachverband EEB (Europäisches Umweltbüro) eingebracht. Die in der Plattform vertretenen europäischen Wirtschafts-, Umwelt-, und Sozialverbände, Gewerkschaften und andere Interessengruppen sprachen sich klar für eine solche Evaluierung aus, ebenso die Vertreter einiger EU-Staaten. Die meisten Regierungsvertreter votierten jedoch dagegen, darunter nach NABU-Informationen auch die Bundesregierung. Sie wird in der REFIT-Plattform formell durch das Bundeswirtschaftsministerium vertreten. Hier der Beschluss der Plattform mit Begründung zum Download.

Der NABU fordert Kommissionspräsident Juncker und seinen Vize Timmermans auf, jetzt den Fitness Check auch für die EU-Agrarpolitik einzuleiten: „Dies ist ein Lackmus-Test für die EU. Wenn es die Kommission ernst meint mit einer effektiveren, effizienteren und bürgernäheren Gesetzgebung, dann sollte sie auf die Forderung von Wirtschaft und Zivilgesellschaft hören. Angesichts der Vertrauenskrise der EU muss sie gerade jetzt zeigen, dass sie sich nicht wie die Mehrzahl der Regierungen von einflussreichen Lobbyisten beeindrucken lässt, die ihre Subventionen behalten wollen“, so Tschimpke. Der NABU fordert seit langem eine grundlegende Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik und wird dazu Anfang November in Berlin und Brüssel Vorschläge vorstellen.

Bereits im März hatte der NABU einen Brief von 115 europäischen Organisationen an Juncker gezeichnet, in dem ein Fitness Check für die Agrarpolitik gefordert wird.

Advancing together? Wie Bayer und Monsanto die Zukunft der Landwirtschaft beeinflussen

Letzte Woche gaben die Vorstandsvorsitzenden von Bayer und Monsanto die Fusion ihrer Konzerne bekannt. Die seit Anfang des Jahres andauernden Verhandlungen sind damit zu einem vorläufigen Ende gekommen. Mit rund 59 Milliarden Euro markiert Bayer die teuerste Konzernübernahme der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Die Meinungen hierzu gehen teils weit auseinander: Während die einen das zukünftige Zusammenwirken der Konzerne als „perfect match“ bezeichnen und den Aktionären satte Gewinne in Aussicht stellen, befürchten Kritiker die zunehmende Monopolisierung der Branche, mit weitreichenden Folgen für die Ernährungssouveränität der Menschen sowie den Zustand der Natur. Der NABU kritisiert die Fusion aufs Schärfste. Welche Auswirkungen eine solche Monopolisierung für Mensch und Natur nach sich ziehen kann, wird im Folgenden dargestellt.

Marktmacht mit Nebenwirkungen

Der gemeinsame Weltmarktanteil von Bayer und Monsanto würde in den Bereichen Saatgut und Agrochemikalien zusammen etwa 28 Prozent betragen. Damit zementieren die Unternehmen ihre globale Führungsposition. Im Vergleich: Die Firmenzusammenschlüsse Syngenta & ChemChina und Dow Chemical & DuPont kontrollieren weltweit jeweils 15 Prozent der Branche. Auf EU-Ebene wird beispielsweise 95 Prozent des Saatguts für Gemüse von nur fünf Unternehmen gesteuert, wobei allein Monsanto bereits jetzt rund 24 Prozent des EU-Marktes kontrolliert. Beim gentechnisch veränderten Saatgut  beherrscht Monsanto weltweit gar 90 Prozent des Marktes. Vor dem Hintergrund dieser Dominanz schätzen Analysten die Wahrscheinlichkeit, dass die zuständigen Kartellbehörden den Deal ablehnen werden, auf 30-50 Prozent ein. Neben der EU-Generaldirektion Wettbewerb sind das noch viele weitere Kartellbehörden im außereuropäischen Ausland, wo Bayer und Monsanto tätig sind. Das letzte Wort ist demnach glücklicherweise noch nicht gesprochen.

Es ist jedoch zu befürchten, dass diese Marktbeherrschung zu weiterem Machtmissbrauch, verstärkter Preisdiktatur und zur Verdrängung kleinerer Wettbewerber führt. Bereits jetzt wissen beide Konzerne nur allzu gut, welchen Einfluss sie mit ihrer Machtposition ausüben können – sei es durch die Förderung von unternehmenskonformen Weiterbildungsmaßnahmen an Universitäten, die Dementierung unpassender wissenschaftlicher Erkenntnisse (wie beispielsweise die berühmte Séralini-Affäre zeigte) oder die Fehlinformation der Gesellschaft durch irreführende Öffentlichkeitspolitik.

Umweltverbände fordern Einrichtung eines EU-Naturschutzfonds

Frisch aus der NABU-Pressestelle:

15.September 2016 – Anlässlich des 33. Deutschen Naturschutztages in Magdeburg veröffentlichen die Umweltverbände NABU, BUND, DNR und WWF und der Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN) einen Forderungskatalog an Länder, Bund und EU zur vollständigen Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien. Insbesondere schlagen die Verbände die Schaffung eines eigenen EU-Naturschutzfonds vor, mit dem Schutz- und Pflegemaßnahmen in den über 27.000 europäischen Natura-2000-Gebieten, Artenhilfsprogramme und weitere Maßnahmen für die biologische Vielfalt umgesetzt werden können.

Eine Neuausrichtung der EU-Finanzierung für den Naturschutz ist notwendig, weil „der derzeit verfolgte ‚integrierte Ansatz‘ der EU-Naturschutzförderung, bei dem die Mitgliedstaaten aus verschiedenen EU-Fonds die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen sollen, gescheitert ist“, so die einhellige Meinung der fünf Verbände in ihrem Forderungspapier. Nach Schätzungen der EU-Kommission wurden in der Förderperiode 2007 bis 2013 lediglich 20 Prozent der Natura-2000-Kosten, die auf sechs bis zehn Milliarden Euro geschätzt werden, mit EU-Mitteln aus den Bereichen Landwirtschaft, Regionalförderung oder Fischerei gedeckt. Da auch in den nächsten Jahren keine Verbesserung in Sicht ist, fordern die Umweltverbände zu Beginn der Debatte über die nächste EU-Haushaltsperiode 2021-2027 neue Wege zu gehen und verbindliche Mittel für den Naturschutz festzuschreiben.

Tarbeker Moor Foto: NABU/Jens Kube

Tarbeker Moor Foto: NABU/Jens Kube

Die Verbände fordern, dass die EU jährlich mindestens 12 bis 15 Milliarden Euro für den Naturschutz bereitstellt. Dies entspricht im Umfang etwa den sogenannten „Greening-Zahlungen“ aus der ersten Säule der EU-Agrarpolitik, die durch gezielte Landbewirtschaftungsmethoden den Klima- und Umweltschutz fördern sollen, nach Ansicht der Verbände jedoch weitgehend wirkungslos für die Umwelt bleiben. Unter dem neuen System könnten beispielsweise die Naturschutzleistungen von Landwirten, die Naturschutzmaßnahmen umsetzen, gezielter und besser honoriert werden.

Darüber hinaus verlangen die Umweltverbände von der EU-Kommission eine sofortige Entscheidung zur Beibehaltung der EU-Naturschutzrichtlinien. Der sogenannte Fitness-Check der EU-Naturschutzrichtlinien ergab, dass dieser Rechtsrahmen effektiv, effizient und modern ist (NABU-Übersetzung der Schlussfolgerungen hier zum Download). Dennoch schiebt die Kommission eine Entscheidung über den Fortbestand der Richtlinien „auf die lange Bank“.

Strippenzieher Pestizidhersteller

Der Präsident des Europäischen Berufsimkerbundes (EPBA) Walter Haefeker im Interview über aktuelle Entwicklungen aus der Pestizidpolitik und die starke Lobby der Industrie.

Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt rühmt sich mit der kürzlich erlassenen Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), verstärkt für den Schutz der Bienen einzutreten. Durch die Verordnung soll nun auch die Einfuhr von Saatgut verboten werden, das mit den Neonikotinoiden Clothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam gebeizt wurde. Auch wenn dieser Schritt für die Bienen definitiv von Vorteil ist: Weshalb hat sich das BMEL erst nach massivem Druck – auch seitens der Imkerverbände – dazu bewegen lassen?

Clemens Lischka gebeiztes Saatgut

Mit Neonikotinoiden gebeiztes Saatgut birgt zahlreiche Gefahren für die Bienenwelt (Foto: C. Lischka)

Walter Haefeker: Der ursprüngliche Verordnungsentwurf enthielt eine Hintertür, welche bei „vermutet“ hoher Beizqualität die Anwendung doch zugelassen hätte. Damit wäre ein langersehnter Wunsch der Pestizidhersteller in Erfüllung gegangen, das Problem auf die Staubentwicklung bei der Aussaat zu reduzieren und alle anderen Wege, die zu einem Kontakt von Bienen mit diesen Wirkstoffen führen, zu ignorieren. Das wäre aus der Sicht der Pestizidhersteller ein ganz wichtiger Präzedenzfall gewesen. Diesen Dammbruch mussten wir daher unbedingt verhindern.

Imker-Präsident gegen Glyphosat-Einsatz

Im Interview: Der Präsident des Deutschen Imkerbundes (DIB) Peter Maske über Glyphosat auf dem Acker, Rückstände im Honig und die Zukunft der Landwirtschaft

Seit einigen Wochen erregt die Diskussion um die nunmehr für weitere 18 Monate erfolgte Neuzulassung des Breitbandherbizids Glyphosat die Gemüter. Welche Meinung hat der DIB zum Einsatz von Glyphosat?

Peter Maske: Glyphosat lehnen wir natürlich grundsätzlich ab. Unsere Agrarlandschaft bietet ohnehin bereits zu wenig Blütenreichtum für blütensuchende Insekten, durch den Einsatz von Glyphosat wird dieser Mangel weiter verstärkt.

Vor einigen Wochen wurde bei einzelnen Proben die Überschreitung des Rückstandshöchstgehaltes von Glyphosat im Honig festgestellt. In Brandenburg konnte in einer Probe eine hundertfache Grenzüberschreitung festgestellt werden. Ist der Verzehr von Honig mittlerweile gesundheitsgefährdend?

Dieser Sachverhalt ist uns seit Anfang des Jahres bekannt, weshalb wir uns bereits mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und dem Julius Kühn-Institut (JKI) in Verbindung gesetzt haben. Eindeutig ist, dass dergleichen Rückstände eigentlich nur durch das Verfahren der Sikkation hervorgerufen werden können, dessen Einsatz nur noch sehr eingeschränkt erlaubt ist. Demnach ist es wahrscheinlich, dass hier eine nicht hinnehmbare Fehlanwendung vorliegt. Solche Fehlanwendungen bei der Ausbringung von Pestiziden gibt es wahrscheinlich bundesweit immer wieder und müssen verhindert werden. Den betroffenen Imkern, deren Honig sich nicht mehr für den Verzehr eignet, müssen entsprechende Schadensersatz- und Ausgleichszahlungen angeboten werden. Die gesundheitlichen Bedenken von Glyphosat kann ich nicht bewerten, stelle mich hier aber an die Seite des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Weltgesundheitsorgansisation (WHO), die Glyphosat als wahrscheinlich nicht krebserregend einstuften. Dennoch sind zu hohe Rückstände im Honig keinesfalls akzeptabel, schließlich wollen wir den Konsumenten ein hochwertiges Lebensmittel anbieten. Glücklicherweise ist davon auszugehen, dass der Fall in Brandenburg bisher ein Einzelfall ist.

Im Kern daneben: Bienen-Konferenz des BMEL

Viele Vertreter der Gattung der Schmalbienen gelten nach der Roten Liste Deutschlands als gefährdet (Foto: Kerstin Kleinke).

Die vor zwei Tagen stattgefundene Bienen-Konferenz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bestätigte vor allem eines: dass es das BMEL unter Leitung von Bundesminister Christian Schmidt (CSU) nicht schafft, den drängendsten Gefährdungen von Bienen mit ambitionierten Maßnahmen entgegenzutreten. Statt auf die konventionelle Landwirtschaft als wesentlichen Faktor für den Rückgang an Bienen einzugehen, beschränkte sich die Konferenz vorrangig auf die Vorstellung von Initiativen und Projekten, die sich der Förderung von Bienen im urbanen Raum verschrieben haben. Diese können zwar durchaus einen wertvollen Beitrag leisten, um die Potentiale für die Insekten-Förderung in der Stadt zu beleuchten und praktische Maßnahmen wir die Aussaat von Blühstreifen oder ein angepasstes Mahdregime in die Wege zu leiten. Doch lenkt das nur von der Tatsache ab, dass der eigentliche Schlüssel zum Bienenschutz in der Landwirtschaft liegt. Da mag es bezeichnend sein, dass sich der Befund, „die Stadt sei das bessere Land“ während der Konferenz zum running gag der Vortragenden avancierte. Schließlich brachten die Vorträge auch eine Entwicklung zutage, die sich bereits seit einigen Jahrzehnten abzeichnet: Im Gegensatz zur Stadt ist auf dem Land 1.) ein geringeres Blühangebot mit sich abwechselnden Massentrachten und Trachtlücken zu verzeichnen, 2.) eine geringere Vielfalt von Strukturen gegeben, die als potentielle Lebensräume für Bienen infrage kämen und 3.) der Einsatz von Pestiziden um ein Vielfaches höher.

Mit Risiken und Nebenwirkungen: der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

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Einsatz von PSM auf landwirtschaftlicher Fläche (Foto: Arndt Müller).

Vom 14.-16. Juni 2016 fand in Potsdam der Midterm-Workshop des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) statt. Der aktuelle NAP wurde 2013 verabschiedet um Maßnahmen in die Wege zu leiten, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) sicherer machen und insgesamt minimieren sollten.

Dass es seitdem mit dem Erreichen der Ziele noch nicht sehr weit gekommen ist, lässt sich unter anderem anhand des Verfehlens einiger zielgebundener Indikatoren des NAP belegen: so stagniert der bundesweite Flächenanteil des „ökologischen Landbaus“ mit etwa sechs Prozent seit Jahren auf einem niedrigen Niveau – dabei sind es gerade die Anbaumethoden der ökologisch wirtschaftenden Betriebe, die einen kompletten Verzicht auf chemisch-synthetische PSM überhaupt erst ermöglichen.

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Grauammern sind durch den Einsatz von PSM besonders betroffen (Foto: Tom Dove).

Auch die Umsetzung des Indikators für „Artenvielfalt“, der Auskunft über den Zustand und die Veränderungen von Beständen ausgewählter Vogelarten der Agrarlandschaft gibt, hinkt mit einem Zielerreichungsgrad von lediglich 60 Prozent den Erfolgsansprüchen des NAP weit hinterher. Wie stark der Einfluss von PSM auf Vogel- und Säugetierarten landwirtschaftlicher Nutzflächen ist, zeigte nicht zuletzt eine NABU-Studie.

Ein schlechtes Zeugnis muss jedoch nicht nur dem Zustand von Vogelarten der Agrarlandschaft ausgestellt werden. Auch um den NAP-Indikator, der Auskunft geben soll über die „Reduktion der Belastung von blütenbestäubenden Insekten mit Pflanzenschutzmitteln“ ist es schlecht bestellt: durch Wissenschaftler des NABU-Nordrhein-Westfalens und des Entomologischen Vereins Krefeld konnte Anfang 2016 festgestellt werden, dass zwischen 1985 bis 2014 die Insektenbiomasse an allen untersuchten Standorten um etwa 80 Prozent zurückgegangen ist. Dass von diesem Rückgang auch potenzielle Bestäuber betroffen sind, liegt auf der Hand. Ebenso der jüngst erschienene Bestäuber-Bericht des Weltbiodiversitätsrates (IPBES) bestätigt den weltweiten Rückgang von Bestäuberarten – und sieht im Einsatz von PSM einen der Hauptfaktoren dafür.

Das im Zuge des Midterm-Workshops zum NAP entworfene Eckpunktepapier, welches seit dem 17. Juni auf der Website des NAP einsehbar ist, fungiert als Grundlage für die Weiterentwicklung des NAP und stellt daher eine richtungsweisende Funktion dar. Der NABU nutzt deshalb die Gelegenheit, um sich konstruktiv in den Reformprozess einzubringen und unterbreitet den Gremien folgende Vorschläge, deren Umsetzung unabdingbar ist, um den NAP zu einem Instrument umzugestalten, das auch dem Schutz der biologischen Vielfalt dient:

  • Formulierung ambitionierterer, verbindlich festgesetzter Ziele mit konkretem Zeitplan.
  • Optimierung der Indikatoren, welche die Wirkung der NAP-Maßnahmen anzeigen (unter anderem durch Verbesserung der Datengrundlage).
  • Verbesserung und Veröffentlichung der Datenlage für PSM und ihrer Metabolite in allen Umweltmedien.
  • Entwicklung eines verbindlichen, auf Daten basierenden Konzepts zur Risikominimierung mit entsprechender Wirkungsabschätzung.
  • Ausbau der Erforschung zur Wirkung alternativer Pflanzenschutzmaßnahmen im Rahmen integrierter Pflanzenschutzmethoden.
  • Bestimmung von Modellregionen für NAP-konformen Pflanzenschutz, um den Landschaftsbezug herzustellen.
  • Verbesserung der Koordination zwischen den Gremien des NAP, insbesondere im Biodiversitätsbereich.
  • Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung über die Risiken des Einsatzes von PSM.
  • Stärkere und glaubwürdigere Einbeziehung von Umwelt- und Naturschutzverbänden.
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Blühstreifen können auch auf benachbarten Flächen den Schädlingsbefall vermindern (Foto: NABU/Klemens Karkow).

Um durch eine Reformierung des PSM-Einsatzes die fortschreitende Intensivierung der Landwirtschaft zu stoppen und damit auch der mangelhaften Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der EU-Biodiversitätsstrategie Abhilfe schaffen zu können, fehlt es der jetzigen Ausrichtung des NAP noch an Durchschlagskraft. Die 2017 erwartete Neuauflage des Aktionsplans muss demnach noch einer Reihe von natur- und umweltschutzfachlicher Anforderungen gerecht werden.