NABU-GAP-Ticker: Spielen mit Zahlen – die Umschichtungsdebatte geht wieder los
2. Juni 2020. Am Donnerstag letzte Woche traf im Eilverfahren ein Schreiben vom BMEL ein, mit dem Titel: „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes“. Darin stand, dass Deutschland den hart verhandelten Umschichtungsprozentansatz von 6% (von der erste in der zweite Säule) auch für das Jahr 2022 (Antragsjahr 2021) beibehalten möchte. Auch in Zeiten eines unsicheren Europäischen Haushalts (der MFR ist noch nicht zu Ende verhandelt) und einer noch nicht finalisierten Übergangsverordnung, muss trotzdem schon mit dieser Diskussion begonnen werden, da die Meldefrist bei der EU Kommission für die Umschichtung wahrscheinlich schon in den Herbst fallen wird. Angeblich ist die Ressortabstimmung hierüber noch nicht abgeschlossen also muss über den finalen Prozentsatz noch politisch entschieden werden.