Imker-Präsident gegen Glyphosat-Einsatz
Im Interview: Der Präsident des Deutschen Imkerbundes (DIB) Peter Maske über Glyphosat auf dem Acker, Rückstände im Honig und die Zukunft der Landwirtschaft
Seit einigen Wochen erregt die Diskussion um die nunmehr für weitere 18 Monate erfolgte Neuzulassung des Breitbandherbizids Glyphosat die Gemüter. Welche Meinung hat der DIB zum Einsatz von Glyphosat?
Peter Maske: Glyphosat lehnen wir natürlich grundsätzlich ab. Unsere Agrarlandschaft bietet ohnehin bereits zu wenig Blütenreichtum für blütensuchende Insekten, durch den Einsatz von Glyphosat wird dieser Mangel weiter verstärkt.
Vor einigen Wochen wurde bei einzelnen Proben die Überschreitung des Rückstandshöchstgehaltes von Glyphosat im Honig festgestellt. In Brandenburg konnte in einer Probe eine hundertfache Grenzüberschreitung festgestellt werden. Ist der Verzehr von Honig mittlerweile gesundheitsgefährdend?
Dieser Sachverhalt ist uns seit Anfang des Jahres bekannt, weshalb wir uns bereits mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und dem Julius Kühn-Institut (JKI) in Verbindung gesetzt haben. Eindeutig ist, dass dergleichen Rückstände eigentlich nur durch das Verfahren der Sikkation hervorgerufen werden können, dessen Einsatz nur noch sehr eingeschränkt erlaubt ist. Demnach ist es wahrscheinlich, dass hier eine nicht hinnehmbare Fehlanwendung vorliegt. Solche Fehlanwendungen bei der Ausbringung von Pestiziden gibt es wahrscheinlich bundesweit immer wieder und müssen verhindert werden. Den betroffenen Imkern, deren Honig sich nicht mehr für den Verzehr eignet, müssen entsprechende Schadensersatz- und Ausgleichszahlungen angeboten werden. Die gesundheitlichen Bedenken von Glyphosat kann ich nicht bewerten, stelle mich hier aber an die Seite des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Weltgesundheitsorgansisation (WHO), die Glyphosat als wahrscheinlich nicht krebserregend einstuften. Dennoch sind zu hohe Rückstände im Honig keinesfalls akzeptabel, schließlich wollen wir den Konsumenten ein hochwertiges Lebensmittel anbieten. Glücklicherweise ist davon auszugehen, dass der Fall in Brandenburg bisher ein Einzelfall ist.