NABU-GAP-Ticker: Spielen mit Zahlen – die Umschichtungsdebatte geht wieder los

2. Juni 2020. Am Donnerstag letzte Woche traf im Eilverfahren ein Schreiben vom BMEL ein, mit dem Titel: „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes“. Darin stand, dass Deutschland den hart verhandelten Umschichtungsprozentansatz von 6% (von der erste in der zweite Säule) auch für das Jahr 2022 (Antragsjahr 2021) beibehalten möchte. Auch in Zeiten eines unsicheren Europäischen Haushalts (der MFR ist noch nicht zu Ende verhandelt) und einer noch nicht finalisierten Übergangsverordnung, muss trotzdem schon mit dieser Diskussion begonnen werden, da die Meldefrist bei der EU Kommission für die Umschichtung wahrscheinlich schon in den Herbst fallen wird. Angeblich ist die Ressortabstimmung hierüber noch nicht abgeschlossen also muss über den finalen Prozentsatz noch politisch entschieden werden.

Unseren Berechnungen entsprechend (wir richten uns auf die Zahlen des letzten Kommissionsvorschlags inklusive des Wiederaufbauprogrammes, wenngleich nicht inflationsbereinigt) liegt die zukünftige Höhe der 2. Säule ungefähr auf dem heutigen Niveau. Trotzdem bleibt das Problem der Unterfinanzierung des Naturschutzes und anderen wichtigen Klima- und Umweltmaßnahmen aus der 2. Säule bestehen. In Deutschland gibt es allein bei der Naturschutzfinanzierung noch immer einen Mehrbedarf von rund einer Milliarde Euro pro Jahr. Das wird mit gleichbleibender Umschichtung keinesfalls gelöst. Wir hätten uns gewünscht, dass die Bundesregierung schon jetzt die notwendige Transformation einleitet und die maximal mögliche Summe aus den pauschalen Flächenzahlungen abzieht und in die ELER Programme investiert. Die Argumentation, dass eine nachhaltige und umweltverträgliche Landwirtschaft und die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume unterstützt wird, z.B. im Kapitel zur Vereinbarkeit mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, ist aus Sicht des NABU zu pauschal und wenig nuanciert. Die umgeschichteten Gelder fließen nicht automatisch in die besten Maßnahmen. Selbst in den ELER Programmen gibt es Qualitätsunterschiede zwischen den Maßnahmen. Wo die Gelder final landen, legen die Bundesländer fest. Eine umfassende Bewertung ist momentan deshalb nicht so einfach möglich. Die Bundesregierung kann sich aber noch umentscheiden. Aus Sicht des NABU gehen die Möglichkeiten deutlich über die zwei präsentierten Optionen (0 oder 6%) hinaus. Die Europäische Verordnung erlaubt es, bis zu 15% umzuschichten. Warum diese Option nicht einmal in Erwägung gezogen oder diskutiert wurde, bleibt schleierhaft. Wir erwarten, dass die Bundesregierung die Umschichtung deutlich erhöht und mit den Ländern zusammen aktiv daran arbeitet, dass diese  Gelder in einer echten Transformation hin zu einer nachhaltigen Landwirtschaft fließen. Wenn es bei den 6% bleibt, bestätigt dieser Gesetzentwurf leider unsere Kritik, dass die zweijährige Übergangsperiode zwischen der jetzigen und der zukünftigen GAP, die zur Zeit noch in Brüssel verhandelt wird, keine echte Transformation einläutet und vor allem den Status Quo beibehält.

 

Der NABU-GAP-Ticker

Was steht auf dem Spiel für Insekten, Bauernhöfe und unsere ländlichen Räume? Was sagt Julia Klöckner in Brüssel? Wie stimmen unsere Abgeordneten ab? Was passiert hinter den Kullissen? Im NABU-GAP-Ticker informieren wir über die Verhandlungen zur künftigen EU-Agrarpolitik – denn wir meinen, die Zeit der Hinterzimmerdeals ist vorbei. Es geht um viel – und die Öffentlichkeit hat ein Recht zu wissen, wie der Milliardenpoker um die Gemeinsame Agrarpolitik der EU abläuft. Abonnieren Sie diesen Blog um auf dem Laufenden zu bleiben, stellen Sie Fragen und diskutieren Sie mit uns über die Kommentarfunktion. Hintergrundinfos auf www.NABU.de/agrarreform2021. Folgen Sie uns auch auf Twitter: @NABU_biodiv#FutureOfCAP

Titelfoto: Europäische Union 2013

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