Biodiversität Beiträge

Meeresschutz: (noch) kein Land in Sicht

Meeresschutz: (noch) kein Land in Sicht

Aktuelle Gesetzgebungsverfahren zeigen: Deutschland muss das Sektordenken überwinden, um beim Meeresschutz endlich voranzukommen. Die im November 2025 im Bundestag und Bundeskabinett beratenen Gesetzentwürfe stehen symptomatisch für die Zersplitterung der deutschen Meerespolitik.

Alarmierend: Der Zustand der europäischen Umwelt

Alarmierend: Der Zustand der europäischen Umwelt

Europäische Umweltagentur zeigt aber auch, dass Lösungen vorliegen!

Diesen Montag hat die Europäische Umweltagentur (EEA, das Pendant zum deutschen Umweltbundesamt auf EU-Ebene) ihren Bericht über den Zustand der Umwelt vorgestellt (Link hier). Dies macht die in Kopenhagen ansässige EU-Behörde turnusgemäß alle 5 Jahre. Und leider zeigt das Gesamtbild – trotz des laut Konservativen angeblich so ambitionierten – Europäischen Green Deals – keine Verbesserungen, vielfach stagniert der Zustand der verschiedenen Indikatoren oder hat sich gar verschlechtert.

Günstiger Erhaltungszustand – politisches „Wünsch Dir was“ zum Wolf

Günstiger Erhaltungszustand – politisches „Wünsch Dir was“ zum Wolf

Es wird gestritten. Wieder um den Wolf. Und wieder abseits der faktenbasierten Ebene. Prominent ist die angekündigte Änderung des Bundesnaturschutz- und Jagdgesetzes für den Wolf. Weniger öffentliche Beachtung findet die Meldung des Erhaltungszustands geschützter Arten und Lebensräume an die EU-Kommission im Rahmen des FFH-Berichts, welche Ende Juli wie alle sechs Jahre fällig war – und über jegliches weitere gesetzliche Vorgehen bestimmt.

Insektenschutz in der EU: Wo stehen wir?

Insektenschutz in der EU: Wo stehen wir?

Den Insektenschwund bis 2030 umzukehren – und das EU-weit: ein überlebenswichtiges Ziel. Festgeschrieben ist es in der Biodiversitätsstrategie 2030 und der neuen EU-Wiederherstellungsverordnung, doch die Realität ist ernüchternd. Haben wir noch eine Chance?

Die Wiederherstellungsverordnung wird 1 –  doch noch gibt es zum Feiern wenig Grund

Die Wiederherstellungsverordnung wird 1 – doch noch gibt es zum Feiern wenig Grund

Am 18. August 2024 trat das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur in Kraft. Noch bevor es irgendeine Wirkung in der Landschaft entfalten konnte, möchten einige es am liebsten wieder abschaffen. Aber ist so viel Drama gerechtfertigt?

Finanzierungslücke im Naturschutz und Umsetzungsdefizite beim EU-Umweltrecht

Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission. Foto: Europäische Union 2016.

Aktueller Bericht der EU-Kommission offenbart Handlungsbedarf auch in Deutschland

Heute hat die EU-Kommission in Brüssel ihren vierten „Environmental Implementation Review“, also den Bericht über die Umsetzung von EU-Umweltrecht (hier abrufbar), vorgestellt. Für den NABU habe ich die Launch-Veranstaltung besucht und den Bericht sowie das Detailblatt für Deutschland näher betrachtet. Der Bericht zeigt zum einen auf, dass die Mitgliedstaaten das von ihnen vereinbarte EU-Umweltrecht nicht ernst genug nehmen. Deswegen werden die mit den Gesetzen verbundenen Ziele oft nicht erreicht. Dies geht nicht nur zu Lasten von Natur und Umwelt, sondern auch von uns Bürgern. Zum anderen zeigt der Bericht, dass die Mitgliedstaaten gerade auch für Naturschutzmaßnahmen nicht genug Geld in die Hand nehmen. Das kommt uns alle teuer zu stehen, denn die Folgekosten zerstörter Ökosysteme sind deutlich größer.

Nächster EU-Haushalt: Endlich in resiliente Ökosysteme investieren!

Nächster EU-Haushalt: Endlich in resiliente Ökosysteme investieren!

Obwohl Europa von einer weiteren rekordträchtigen Hitzewelle getroffen wurde – mit Temperaturen in Teilen von Europa von über 47 °C, Waldbränden und Hitzetoten, die in die Tausende gehen – ist die Öffentlichkeit genau wie die Politik erschreckend still. Die Klima- aber vor allem Naturschutzdebatte schafft es kaum noch in die öffentliche und noch viel weniger in die politische Debatte – eine fatale Entwicklung. Besonders mit Blick auf die nahende Veröffentlichung des Entwurfs zum zukünftigen siebenjährigen EU-Haushalt am 16. Juli 2025. Dessen Ausgestaltung zur Finanzierung von EU-Naturschutzgesetzgebung, insbesondere der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, bleibt offenbar unzureichend. Das ist bitter, denn wir, die Bürger*innen der EU, werden so wohl kaum in der Lage sein, den bisherigen Lebensstandard zu halten, im Gegenteil.   

Gemeinsame Agrarpolitik: Was bedeutet das EU- Vereinfachungspaket für die Natur?

Gemeinsame Agrarpolitik: Was bedeutet das EU- Vereinfachungspaket für die Natur?

Die Europäische Kommission hat Mitte Mai ein weiteres Reformpaket, eine sogenannte Omnibusverordnung, zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgelegt. Eine Vereinfachung der GAP ist in vielerlei Hinsicht dringend notwendig. Jedoch darf das nicht zulasten geltender Umweltstandards gehen. Aus naturschutzfachlicher Sicht führt die geplante Omnibusverordnung jedoch genau dazu: dem weiteren Abbau europäischer Umweltstandards.

Altgrasstreifen: Mehr Artenvielfalt auf dem Grünland – jetzt leichter planbar

Altgrasstreifen: Mehr Artenvielfalt auf dem Grünland – jetzt leichter planbar

Kleine Rückzugsorte mit großer Wirkung: In einer intensiv genutzten Agrarlandschaft schaffen Altgrasstreifen wichtige Lebensräume – für Insekten, Vögel und Kleinsäuger. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) können sie sogar gefördert werden. Dennoch fällt die bisherige Bilanz ernüchternd aus: Gerade einmal rund vier Prozent des angestrebten Zielwerts wurden 2024 erreicht. Dabei steckt viel Potenzial in dieser Maßnahme. Um die Maßnahme greifbarer zu machen, hat der NABU eine Planungshilfe für Landwirt*innen erstellt.

Kommissionsvorschlag zur Herabstufung des Wolfs ist verfehlt!

Wolf am frühen Morgen auf dem Truppenübungsplatz Munster Nord in der Lüneburger Heide. Foto: Jürgen Borris

Unwissenschaftlich, der Weidetierhaltung nicht dienlich, und gefährlicher Präzedenzfall für weniger statt mehr Naturschutz!

Heute hat die Europäische Kommission unter ihrer Präsidentin Ursula von der Leyen vorgeschlagen, den Wolf aus der Liste der streng geschützten Arten der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) Richtlinie der EU zu streichen. Warum wir dieses Vorgehen kritisieren, können Sie hier lesen.