People, people, people: NABU-Workshop in Brüssel
Durchbruch für die Biologische Vielfalt bis 2020 – Was muss die EU tun?
Zur Stunde diskutieren in Brüssel Vertreter von EU-Institutionen, Regierungen und Naturschutzverbänden darüber, wie die EU-Naturschutzrichtlinien künftig besser umgesetzt werden können. Der Workshop, organisiert vom NABU und seinem Dachverband BirdLife Europe, ist Teil des Projekts „EU-NaturExchange“, das vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesumweltministeriums (BMUB) druchgeführt wird. Ziel ist es, den laufenden „Fitness Check“ der EU-Naturschutzrichtlinien zu nutzen, um die bestehenden Defizite bei deren Umsetzung, Finanzierung und Durchsetzung zu beheben. Hier ein kurzer Bericht mit weiterführenden Links:
Die nächsten Schritte des „Fitness-Checks“
Für die EU-Kommission erklärte Nicola Notaro, Referatsleiter Naturschutz, den Stand des „Fitness-Checks“ der EU-Naturschutzrichtlinien. Nach der großen Brüsseler Konferenz am 20.November und der Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse der beauftragten Experten wird für Anfang 2016 der finale Bericht erwartet. Basierend auf dieser umfangreichen Studie plant die Kommission im Frühjahr ein Arbeitspapier („Staff Working Paper“) zu veröffentlichen, in dem sie die lange ersehnte Antwort auf die Frage gibt, ob die beiden Naturschutzrichtlinien wirksam, effizient und noch relevant sind, außerdem ob sie zu einander und zu den anderen EU-Richtlinien passen (Kohärenz), sowie ob die einen europäischen Mehrwert darstellen verglichen mit rein nationalen Naturschutzaktivitäten. Später im Jahr 2016 wird die Kommission dann konkrete Schritte vorschlagen, und damit entscheiden, ob sie eine Änderung der Richtlinien für notwendig hält oder deren bessere Umsetzung. Was man unter „besserer Umsetzung“ verstehen sollte, und was die EU dafür tun könnte, ist Thema der folgenden Präsentationen und Diskussionen.
Mehr Geld und mehr Personal für den Naturschutz!
Für den NABU stellte ich Thesen zur besseren Naturschutzfinanzierung und zum Aufbau von Strukturen vor, mit denen der dramatische Personalmangel behoben werden könnte (Präsentation zum Download). Am Ende stehen vier Forderungen:
- Über das EU-Budget muss nicht nur ausreichend Naturschutzfinanzierung bereitgestellt werden, es muss auch sicher gestellt sein, dass die Regierungen (in Deutschland die der Bundesländer) dieses auch entsprechend nutzen.
- In allen EU-Fonds und Förderprogrammen müssen die speziellen Anforderungen des Naturschutz besser berücksichtigt werden.
- Gute Beispiele (wie die Biostationen in Nordrhein-Westfalen und die Landschaftspflegeverbände) sollten EU-weit diskutiert und ihre Weiterverbretung unterstützt werden.
- EU und nationale und regionale Regierungen müssen vor allem in Menschen investieren („People, people, people“), denn ausreichend Personal ist der Schlüssel für bessere Umsetzung und Akzeptanz der Naturschutzrichtlinien.
In den nächsten Tagen werden wir weitere im heutigen Workshop behandelte Aspekte in unserem Blog beleuchten und die Vorträge zur Verfügung stellen. Darin geht es um Praxisbeispiele aus der Infrastrukturentwicklung (Autobahnbau in der Slowakei, Hafenerweiterung in Antwerpen/Belgien) sowie um die Frage wie illegale Verfolgung von geschützten Arten und Gebiete sichergestellt werden kann (Beispiele aus Zypern und England).
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