EU-Umweltpolitik 2026: Abrissparty statt Sanierung

EU-Umweltpolitik 2026: Abrissparty statt Sanierung

Wie Brüssel Schutzstandards abbaut und nötige Investitionen in unsere Lebensgrundlagen unterlässt

Der Januar ist gerade zur Hälfte vorbei, und so sei mir hier noch ein Jahresausblick auf 2026 erlaubt. Also auf das, was ich hier in Brüssel an EU-politischen Entscheidungen erwarte, soweit sie Auswirkungen auf den Schutz unserer Lebensgrundlagen haben. Dabei geht es nicht um die große Geopolitik, sondern schlicht um das, was die mehrheitlich (rechts-)konservativen EU-Institutionen in ihrem Wirkkreis beschließen dürften. Dies wird kein neues EU-Umweltrecht sein, auch keine Sanierung des Bestehenden. Nein. Uns droht, soviel hat 2025 schon verdeutlicht, eine regelrechte Abrissparty zu Lasten bewährter Natur-, Umwelt- und Gesundheitsschutzstandards. Außerdem droht uns ein Rahmen für den nächsten langfristigen EU-Haushalt, der trotz aller theoretisch möglichen Win-Win-Effekte leider nicht dafür genutzt wird, unsere Gesellschaft an die Natur- und Klimakrise anzupassen. Und das, obwohl die Einschläge der planetaren Krisen näherkommen.

 

Nein, schuld ist nicht die große Geopolitik

Ich möchte hier gar nicht wirklich einsteigen in die große Geopolitik. Natürlich prägen Donald Trump oder Wladimir Putin auch die Tagesordnung der Europäischen Union massiv mit. Und vermutlich hat der Brüssel-Korrespondent der Süddeutschen Zeitung, Josef Kelnberger, in einigen Punkten recht, wenn er in seinem Essay vom 11. Januar die EU auf einem Scheideweg sieht, und das fehlende Interesse der Bürger*innen und Medien an einer gestärkten Union als Problemlösungs-Instanz kritisiert.

Aber aus meiner Sicht könnten und müssten trotz diesen immensen Herausforderungen politische Weichen anders gestellt werden. Müssten handwerkliche Fehler bei der Gesetzgebung vermieden werden, um uns nicht noch näher an den Rand des Zusammenbruchs der Ökosysteme zu bringen, von denen wir Menschen abhängen. Dass es möglich ist, zeigt die vorausgegangene Legislatur: Trotz Angriffskrieg auf die Ukraine und Pandemie wurde am Europäischen Green Deal festgehalten (vgl. zum Beispiel meinen Jahresausblick 2022). Es muss und darf kein Gegensatz sein: Verteidigungspolitik und Umweltschutz, Wirtschaften und Nachhaltigkeit.

Insofern bleibe ich bei meiner Kritik: Es spricht nichts dagegen, gezielt und wissenschaftlich sauber nach Vereinfachungspotential für Unternehmen zu suchen. Bürokratieabbau aber als Selbstzweck zu sehen und das Narrativ dafür zu missbrauchen, EU-Standards zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unserer Umwelt abzubauen, wie es gerade massenweise erfolgt, ist der falsche Weg. Ein Weg, den vor allem populistische Politiker*innen (derzeit mehrheitlich aus dem Mitte-Rechts-Spektrum) einschlagen, um Kulturkämpfe zu führen, zu polarisieren – und dabei die Demokratie zu beschädigen.

 

Die Abrisskolonne: EU-Kommission unter Druck von Parlament und Rat

Die EU-Kommission ist die EU-Institution, die mit ihrem Initiativrecht wesentlich die unionsrechtliche Gesetzgebung prägt (und als Hüterin der Verträge theoretisch auch über deren Vollzug wachen sollte). In ihrer letzten Legislatur hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das grundsätzlich kollegial entscheidende Gremium einigermaßen auf Kurs gehalten. In ihrer zweiten Legislatur wirkt sie stärker getrieben vor allem von Manfred Weber im Europäischen Parlament, aber auch vom Rat, der sich aus mehrheitlich konservativ regierten Mitgliedstaaten zusammensetzt.

Heraus kommt ein Kurs, der über ihre politischen Leitlinien und die Mandatsbriefe hinausgeht und der auch bei den wenigen progressiven Stimmen innerhalb der Kommission für Verwunderung sorgt. Teresa Ribera, die aus dem sozialdemokratisch regierten Spanien stammende Vizekommissionspräsidentin, ließ Anfang Dezember im in Brüssel viel gelesenen Medium Politico sinngemäß verlauten, Bürokratieabbau sei ein furchtbares politisches Spektakel geworden (Link zum Artikel). Derweil werden die Dienststellen zu derart schlampigen Schnellschüssen an Gesetzesvorlagen getrieben, dass selbst die EU-Bürgerbeauftragte Kritik an der Art und Weise der Gesetzesarbeit übt (z.B. bezüglich der Vereinfachungspakete der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, wie die Entscheidung vom 27. November verdeutlicht).

Wesentlich verantwortlich dafür ist sicherlich Manfred Weber, Fraktionschef der Europäischen Volkspartei (EVP), der Mutterfamilie der deutschen CDU/CSU. Er entschied Ende der ersten Legislatur seiner parteiinternen Konkurrentin Ursula von der Leyen, Green Deal –Initiativen, wie etwa die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, zum Gegenstand des Kulturkampfes zu erheben (siehe hierzu erneut Kelnberger in der Süddeutschen Zeitung vom Juni 2023).

In der aktuellen Legislatur geht Manfred Weber noch weiter: Mit einer ähnlichen Begründung, wie wir sie von Friedrich Merz und seiner vielfach kritisierten „Brandmauer“-Abstimmung kennen, hat Manfred Weber die EVP aus dem Zentrum der „Plattform-Koalition“ mit den anderen demokratischen Fraktionen (aus Liberalen, Sozialdemokraten und Grünen) gerückt. Wenn diese ihm bei seinem “Feldzug” gegen beispielsweise das Umweltrecht nicht weiter entgegenkämen, baue er notfalls auf die Mehrheit mit den Fraktionen rechts der EVP (einschließlich der Abgeordneten der AfD). Dass er das wahr macht, zeigen vier Abstimmungen allein im Dezember (beispielsweise zu den entwaldungsfreien Lieferketten, siehe diese Analyse bei Table.Media).

Auch der Rat, ohnehin nicht die (umwelt-)progressivste der drei großen EU-Institutionen, dürfte dem gewählten Kurs der Abrissparty kein Einhalt gebieten, sondern diesen vielmehr vereinzelt weiter anheizen. Das einst isolierte „Sorgenkind“ Ungarn erhält inzwischen lautstarke Unterstützung, mindestens vom Regierungschef der Slowakei. Und auch ansonsten finden sich auch im Vergleich zur letzten Legislatur immer weniger progressive Kräfte (beispielsweise zuletzt in Natur- und Klimaschutzfragen noch Dänemark und Spanien). Auch Deutschland ist hier leider nicht positiv hervorzuheben. Das ist die Gemengelange, mit der die EU-Institutionen in das Jahr 2026 starten.

 

Politische Dossiers 2026: Das steht auf dem Spiel

Kommen wir nun zu einigen konkreten Gesetzesvorhaben, die 2026 unsere Aufmerksamkeit verdienen – sofern wir uns für unsere Lebensgrundlagen interessieren. Vorab: Es handelt sich überwiegend nicht um neue Gesetze. Vielmehr stehen EU-Rechtsakte im Fokus, die gerade erst als Kompromiss beschlossen wurden – etwa das „Verbrenner-Aus“. Aber der Reihe nach:

Naturschutz

  • Einige gerade finalisierte Regelungsvorhaben weisen zumindest mittelbar Naturschutzbezug auf, etwa die nun abgeschwächten Vorgaben zu entwaldungsfreien Lieferketten. Neue Naturschutzgesetze sind darüber hinaus für 2026 nicht geplant. Dass ich die letzten Jahre die Erarbeitung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur begleiten durfte, war zwar mühsam – legislativ aber auch ein Glücksfall (siehe die verschiedenen Naturschätze.Retten-Beiträge, z.B. hier). Hier wartet die Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission im September auf die nationalen Wiederherstellungspläne.
  • Regulatorische Lücken bestehen zwar weiterhin, nach dem Scheitern der EU-Verordnung zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden etwa bezüglich effektiver Vorgaben zur Reduktion von Pestiziden (siehe z.B. hier). Es ist aber nicht erkennbar, dass 2026 der Wille besteht, diese Lücken zu schließen. Dafür arbeitet die EU-Kommission an einem einheitlichen Rahmen für Naturschutzkredite. Hier hat sie aber gerade erst die Expert*innengruppe einberufen (auch der NABU nimmt teil). Mit der Gesetzgebungsarbeit ist 2026 noch nicht zu rechnen.
  • Bleiben negativen Nachrichten: Formal gilt die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 zwar weiterhin. Doch für das Erreichen der darin verankerten Schutzgebietsziele (30 Prozent auf Land und auf See, 1/3 davon jeweils streng geschützt) wird wenig getan (siehe z.B. hier). Gleiches gilt für das dort verankerte Ziel, 10 Prozent artenreiche Landschaftselementen in der Agrarlandschaft zu sichern. Reichten die Vorgaben der GAP hierfür schon nicht aus, dürften die aktuellen Vereinfachungspakete für noch weniger Hecken und Blühstreifen sorgen (siehe z.B. hier).
  • Bleiben noch Naturschutzaspekte im kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR): Auch hier sind eher Verschlechterungen zu erwarten. Das LIFE-Programm wird mangels eigenständiger Budget-Linie de facto abgeschafft, und auch Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sollen in der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) kein Mindestbudget erhalten – anders als etwa Flächenprämien (siehe hier unsere Analyse). Auf dem Europäischen Rat im Dezember verkündeten die Mitgliedstaaten übrigens, der MFR solle bis Ende 2026 verhandelt sein, damit das Jahr 2027 für die vorbereitende Umsetzung der ab 2028 startenden Förderperiode genutzt werden kann.

Umweltschutz

  • Gerade befassen wir uns auf EU-Ebene vor allem mit den verschiedenen Omnibussen und Vereinfachungspaketen, die ins bestehende Regime für Genehmigungen und Umweltprüfungen „hineingrätschen“. So wird uns beispielsweise der Umweltomnibus, den die Kommission am 10. Dezember vorgeschlagen hat, mit seinem neuen Verordnungsvorschlag für Umweltprüfungen im Jahr 2026 intensiv beschäftigen (hierzu folgt demnächst von mir ein gesonderter Beitrag).
  • Trotz der weitreichenden (und ohne Gesetzesfolgenabschätzung erstellten) Kommissionsvorschläge im Umweltomnibus, die Auswirkungen auf die bestehenden Umweltgesetze haben, hat die EU-Kommission einen weiteren „Stresstest“ fürs Frühjahr 2026 angekündigt. Im April oder Mai könnten in diesem Rahmen erneut Angriffe auf die Fauna-Flora-Habitat- (FFH-)Richtlinie und die EU-Vogelschutzrichtlinie folgen – das hat die EU-Kommission zuletzt anlässlich der Bauernproteste im Dezember angekündigt. Im Stresstest dürfte auch die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) enthalten sein, obgleich beispielsweise die EU-Wasserresilienzstrategie aus 2025 die vollständige Umsetzung der WRRL noch zum obersten Gebot erklärte, und das Thema Wasser in Zeiten der Klimakrise besonders wichtig ist.
  • Auch Schwergewichte der EU-Umweltschutz- und Gesundheitspolitik wie etwa die REACH-Verordnung für Chemikalien sind nicht sicher. Sollte das Dossier intern die Freigabe erhalten, dürfte der Kommissionsvorschlag zur Novellierung im ersten Quartal 2026 veröffentlicht werden. Auch hoffen wir, dass nun zeitnah das ebenfalls auf REACH gestützte Verbot von Blei in Angelgewichten und Jagdmunition ergeht. Allerdings hat sich beispielsweise auch Deutschland noch nicht formal hierzu positioniert; gerade bezüglich Jagdmunition regt sich Widerstand.

Klimaschutz

  • Verbleibt mit dem Klimaschutz ein Bereich, der vom völker- (Paris-Übereinkommen) und unionsrechtlichen Rahmen (Klimaschutzgesetz, Fit für 45 Paket) her bisher so ausgestaltet war, dass Maßnahmen auf EU-Ebene diskutiert und angestoßen wurden. Doch auch hier droht der Wind zu drehen, wie die Diskussionen rund um das Klimaziel für 2040 andeuteten. Denn genau hierfür bräuchte es nun zur Unterfütterung des 2040-Ziels ein „Fit for 90 Paket“ – also ein Mehr an Maßnahmen, um das Zwischenziel zu erreichen. Grob angepeilt ist die Vorlage von Kommissionsvorschlägen bis Sommer 2026.
  • Auch ohne dieses neue Ziel geraten die bewährten Instrumente wie der ursprüngliche Emissionshandel (ETS I) allerdings unter Beschuss – auch aus Deutschland (begründet mit einer „Belastungen“ für die Industrie). Gerade wird auch der Start des bereits beschlossenen Emissionshandels für den Gebäude- und Verkehrssektor (ETS II) verschoben. Und das für den Klimaschutz im Verkehrssektor wichtige, ebenfalls bereits beschlossene Verbrenner-Aus wurde aufgekündigt – der Gesetzesvorschlag wird uns 2026 beschäftigen. Und auch der Landnutzungssektor, der über die sogenannte LULUCF-Verordnung in die Klimaschutzbemühungen eingebunden ist, entwickelt sich von seiner angedachten Senkenwirkung hin zu einer Emissions-Quelle.
  • Derzeit läuft außerdem die Konsultation für den Rechtsakt, der ursprünglich unter dem Titel „Klimaanpassungsgesetz“ geführt wurde. Er soll nun „Integrierter Rahmen für Klimaresilienz“ heißen und Verlautbarungen nach keine zwingenden Vorgaben für die Mitgliedstaaten enthalten, sondern ausschließlich Angebote machen. Die Veröffentlichung des Kommissionsvorschlags ist für das zweite Halbjahr 2026 vorgesehen.

 

Insgesamt verbleibend damit für mich als übergreifende Klammer vor allem die Arbeit an den Omnibussen, um hier das Schlimmste beim Kahlschlag an bewährten Umweltschutzstandards zu verhindern. Und die Arbeit am Querschnittsthema EU-Haushalt (MFR), um auch hier hoffentlich doch noch den einen oder anderen Euro für Maßnahmen des Natur- und natürlichen Klimaschutzes zu mobilisieren. Geld, das gut angelegt ist und dessen Investition sich mehrfach auszahlt.

 

Trotzdem standfest: Was 2026 Mut macht

Mit all diesen Entwicklungen fällt es schwer, optimistisch zu bleiben. Doch auch wenn die Politik mit den aufgezeigten Entwicklungen und Mehrheiten dem Natur-, Klima- und Umweltschutz in den Rücken fällt, und wir hier 2026 vermutlich vor allem Schadensbegrenzung betreiben: Es gibt immer wieder auch kleinere Erfolge. Ich selbst sehe sie vor allem im Bereich der Rechtsdurchsetzung, sei es durch Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission und der Rechtsprechung des EuGH oder durch auf nationaler Ebene angestrengte Umweltklagen, die gewonnen werden. Hinzu kommen Natur- und Klimaschutzprojekte wie Moor-Wiedervernässung oder auch Fluss-Renaturierungen (zum Beispiel durch den NABU an der Havel). Und schließlich höre ich auch immer wieder Stimmen von Unternehmen und der Privatwirtschaft, die Mut machen. Weil sie erkennen, dass Naturschutz wichtig ist. Denn es gibt keine Jobs auf einer heruntergewirtschafteten Erde. Lassen Sie uns daher weiterkämpfen, auch wenn es manchmal schwerfällt. Wir bleiben jedenfalls dran.

Auf ein gutes neues Jahr 2026! Raphael Weyland

Raphael Weyland

Büroleiter NABU Brüssel

1 Kommentar

Jan Spielberger

15.01.2026, 23:34

Liebe Mitarbeiter des NABU in Brüssel Danke für Eure wichtige Arbeit. So bekommen wir die trockene aber extren folgenreiche Politik der EU vermittelt und lernen die Zusammenhänge besser zu verstehen. Danke und alles Gute für2026

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