Vertragsverletzungsverfahren wegen Missachtung von Natura 2000
EU-Kommission übersendet mit Gründen versehene Stellungnahme an Bundesregierung
Am Mittwoch hat die EU-Kommission eine weitere Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen Verstoßtes gegen die FFH-Richtlinie gezündet. Konkret geht es um das Verfahren Nr. 2014/2262, das die EU-Kommission nach entsprechendem Vorverfahren am 26.02.2015 eingeleitet hatte. Kern des Verfahrens ist der Vorwurf, dass die Bundesregierung (und in der Umsetzung sodann vor allem die Bundesländer) nicht genügend unternehmen, um das Netzwerk Natura 2000 zu schützen.
Kritikpunkte der EU-Kommission
Im Einzelnen stützt sich der Vorwurf auf folgende Punkte:
- Unzureichende rechtliche Sicherung der Natura 2000-Gebiete
- Ungenügende Präzisierung der Erhaltungsziele der jeweiligen Natura 2000-Gebiete
- Hierauf aufbauend unzureichende Erhaltungsmaßnahmen in den jeweiligen Natura 2000-Gebieten
NABU-Forderungen an Bund und Länder
Weitere Informationen zu Vertragsverletzungsverfahren
- Pressemitteilung der EU-Kommission im Verfahren 2014/2262: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/inf_20_202
- Allgemeine Informationen der EU-Kommission zum Ablauf von Vertragsverletzungsverfahren: https://ec.europa.eu/info/law/law-making-process/applying-eu-law/infringement-procedure_de
Unabhängig von diesem übergreifenden Verfahren hatte der NABU bereits 2014 eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, um einen besseren Schutz bestimmter Grünland-Lebensraumtypen in Natura 2000-Gebieten sicherzustellen. Diese Beschwerde wird seit 25.07.2017 auch als offizielles Vertragsverletzungsverfahren (Nr. 2019/2145) geführt:
- Pressemitteilung der EU-Kommission im Grünland-Verfahren 2019/2145: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/INF_19_4251
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2 Kommentare
Thomas Koppe
29.04.2020, 11:53Hallo, in den FFH-Gebieten Herrnburger Binnendüne und Palinger Heide besitzt der NABU Flächen und könnte den Schutz z. B. der Lerchenbrut durchsetzen. Es geschieht leider nichts; trotz Zusagen des regionalen NABUs; Motto: „ eigene Nase anfassen“!! Auch die Gemeinde Lüdersdorf in MV tut nichts für den Naturschutz. Nach den zu erwartenden Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen wird dann eine Welle von Ausflüglern, Reitern, Hundevereinen, Heimtouristen ... die Flächen fluten. Dankeschön an die EU-Kommission von einem enttäuschten NABU-Mitglied!
AntwortenM.
26.08.2020, 18:27Verschlechterung durch massenhaft Hunde! Was ist mit solchen Problemen? Während in einem Umweltbericht zu einem FN-Plan das Problem angesprochen wird, wird es im Managementplan nicht thematisiert! Das sehe ich als Verschlechterung von solchen Gebieten an, wenn alles nur noch Hundeklo und Hundefreilauf ist. Ich dachte immer, da sollen Vögel in Ruhe brüten können!
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