Schutzgebiete vor dem Aus?
Schließen Sie sich unserem Protest an und schicken Sie einen Protestbrief an die Kanzlerin!
Das Ringen um einen wirksamen Schutz von Nord- und Ostsee geht in die vorerst letzte Runde. Mitte Mai steht dazu eine Entscheidung im Bundestag an. Und es sieht nicht gut aus.
Im Februar 2017 wurde das Bundesnaturschutzgesetz novelliert. Mit den eingebrachten Änderungen können zusätzliche Arten wie Haie und Rochen, aber auch seltene Lebensräume besser geschützt werden. Der Haken: Paragraf 57 der Gesetzesnovelle. Hier wird den betroffenen Ministerien für Landwirtschaft, Wirtschaft, Fischerei und Forschung – statt wie bisher eine Beteiligung – eine sogenannte Einvernehmensregelung zugesichert. Das ist nichts anderes als ein Vetorecht bei der Unterschutzstellung unserer wertvollsten Meeresgebiete, den Natura-2000-Gebieten nach FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie. Beim Schutz von Schweinswalen, Seevögeln, Riffen oder Seegraswiesen sollen künftig die Fischerei-, Rohstoff- und Schifffahrtslobbys mitentscheiden können.