EU-Konjunkturpaket: Deutschland ignoriert Auflagen zu Biodiversität
Kurz vor Weihnachten kam es in Brüssel zur Einigung zwischen Rat und Parlament im sogenannten Trilog zur Ausgestaltung des Post-Corona-Konjunkturpaketes der EU (der „Wiederaufbau- und Resilienzfazilität“ im Fachjargon). Dieses 672,5 Milliarden Euro schwere Programm konnte so pünktlich zu Beginn des Jahres an den Start gehen. Die Europäische Kommission hat dem Paket den Namen „Next Generation EU“ gegeben. Diesem Anspruch muss es nun gerecht werden, also den wirtschaftlichen Wiederaufbau vorantreiben, aber gleichzeitig das Wohl der zukünftigen Generationen fördern. In keinem Fall darf Steuergeld in Infrastrukturen fließen, die uns auf Jahrzehnte von dem Ziel der Klimaneutralität wegführen und der Biodiversität schaden. Stattdessen braucht es aktive Investitionen in eine „Green Recovery“, etwa in die Jobmotoren und Zukunftssektoren Klima- und Naturschutz.
Vor allem die Wiederherstellung von Ökosystemen und deren Dienstleistungen hat enormes Potential. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) und die OECD haben kürzlich die positiven Effekte der Renaturierung von Ökosystemen wie von Moor- und Feuchtgebieten oder Wäldern hervorgehoben. Investitionen in diese können die heute dringend benötigten Jobs und gleichzeitig langfristige Vorteile schaffen. Sie sind zudem für das Erreichen der Pariser Klimaziele von entscheidender Bedeutung. Die Ökosysteme speichern Kohlenstoff als Biomasse oder im Boden, halten dringend benötigtes Wasser in den Landschaften zurück und schützen Menschenleben und Infrastruktur vor immer häufiger auftretenden Naturkatastrophen.
Europäische Gesetzgebung mit grünen Ansätzen
Der finale Gesetzestext spiegelt diese Erkenntnisse immerhin teilweise wieder. Die Mitgliedstaaten müssen nun in nationalen Wiederaufbauplänen darlegen, wie sie die EU-Gelder verwenden möchten (Deutschland bekommt etwa 23 Milliarden Euro) und diese bis Ende April der EU-Kommission zur Genehmigung vorlegen. Davon müssen 37 Pozent in den Klimaschutz fließen. Das Europaparlament hatte bis zuletzt auch für eine eigenständige Quote für Biodiversität gekämpft, konnte sich jedoch am Schluss nicht durchsetzen. Besonders enttäuschend war dabei der Widerstand der EU-Kommission, wäre dies doch eine Chance gewesen, die hauseigene Biodiversitätsstrategie voran zu bringen. Immerhin bleibt ein qualitatives Ziel bestehen, die Mitgliedstaaten müssen nachweisen, dass ihre Pläne aktiv zum Schutz der Biodiversität beitragen, zum Beispiel durch geeignete Maßnahmen.
Für die restlichen Gelder soll ein „Do no significant harm“-Prinzip gelten, angestrebte Reformen und Investitionen dürfen der Umwelt also nicht signifikant schaden. Was fehlt sind jedoch technische Kriterien, die festlegen, ab wann von einem signifikanten Schaden gesprochen werden kann. Hier soll die EU-Kommission einen Katalog entwickeln, der so weit wie möglich auf den relativ strengen Kriterien der Taxonomie-Verordnung aufbauen soll. Das letzte Wort ist deswegen noch nicht gesprochen, weitere Wachsamkeit von Umweltseite ist daher nötig.
Deutschland ignoriert EU-Vorgaben
Die Bundesregierung hat bereits im vergangenen Jahr ihren Entwurf für den deutschen Wiederaufbauplan an die EU-Kommission geschickt. Um die Klimaschutzauflagen zu erfüllen, macht sie darin unter anderem Vorschläge zur energetischen Sanierung von Gebäuden, zur Förderung der Elektromobilität sowie zur Förderung der Produktion von Wasserstoff (siehe hier). Auch wenn gute Ansätze enthalten sind, bleibt dieser Plan aus Sicht des NABU problematisch. Eklatant ist, dass der Bereich Biodiversität komplett ignoriert wurde. Der europäische Rechtsrahmen ist hierzu nach Abschluss des Trilogs eindeutig. Andere Mitgliedstaaten haben dementsprechend bereits reagiert und nachgebessert. Allein deswegen muss die Bundesregierung zurück zum Reißbrett und nachdenken, wie sie etwa die Renaturierung von Ökosystemen mit den EU-Geldern fördern kann.
Aus Sicht der Zivilgesellschaft wird zudem das Fehlen jeglicher Öffentlichkeitsbeteiligung kritisiert. Auch hier macht die EU-Verordnung konkrete Vorgaben, eine echte Konsultation von NGO und anderen gesellschaftlichen Gruppen fand jedoch bisher nicht statt. Das kann auch damit zusammenhängen, dass der Koalitionsausschuss bereits im Sommer entschieden hatte, die EU-Gelder zur Refinanzierung des bereits im Juni 2020 beschlossenen, nationalen Konjunkturprogramms zu verwenden. Änderungen sind dementsprechend wohl nicht vorgesehen.
EU-Kommission kritisiert deutsche Pläne
Auch die EU-Kommission ist von dem Entwurf wenig begeistert, aber wohl aus anderen Gründen. Wie aus Medienberichten zu entnehmen ist (siehe hier), kritisiert sie, dass Deutschland die im Rahmen des sgn. europäischen Semesters empfohlenen Reformbemühungen im Steuer- und Rentenwesen komplett ignoriert hat. Dies ist bezeichnend, da vor allem Deutschland im Gesetzgebungsprozess darauf bestanden hat, die EU-Gelder an Reformbemühungen in den Mitgliedstaaten zu binden.
Da die Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission hinter verschlossenen Türen stattfinden, ist nicht klar, ob auch die grünen Elemente zur Debatte stehen. Fest steht aber, dass der deutsche Plan in diesem Bereich zu wünschen übriglässt. Die Bundesregierung sollte nun diese erzwungene Revision zum Anlass nehmen, gute Ideen aufzugreifen, die bereits innerhalb der Verwaltung aber auch in der Zivilgesellschaft kursieren.
Nachtrag 15.April 2021
Da die Bundesregierung weiterhin die EU Vorgaben ignoriert, hat sich eine Koalition aus DNR, BUND, NABU, DUH und WWF in einem offenen Brief an die EU-Kommission gewandt.
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1 Kommentar
Friedhelm
27.01.2021, 16:35Das ist typisch deutsch, viel reden, für Andere gute Vorschläge machen und das wars dann. Siehe Digitalisieren.
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