Claus Mayr Beiträge

Feiertage über Feiertage

Am 21. Mai, war der Natura-2000-Tag und der „Geburtstag“ der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, die nach mehrjährigen Diskussionen im Ministerrat, im Europäischen Parlament und mit allen interessierten Gruppen wie Landwirten, Waldbesitzern, Jagdverbänden und Naturschutzverbänden von den Mitgliedstaaten der EU einstimmig beschlossen wurde und am 21. Mai 1992 in Kraft trat. Ein Tag danach der Internationale Tag der Artenvielfalt, den die Vertragsstaaten der Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD) ebenfalls 1992 beschlossen haben. Am 24. Mai ist der Tag der Parke, an dem europaweit auf die Bedeutung der Großschutzgebiete wie Nationalparke und Biosphärenreservate hingewiesen wird. Und, last but not least, wurde am Pfingstsamstag, der jüngste deutsche Nationalpark feierlich eröffnet, der grenzüberschreitende Nationalpark „Hunsrück-Hochwald“ der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland.

Der Internationale Tag der Biologischen Vielfalt stand 2015 im Zeichen der Nachhaltigen Entwicklung.

Der Internationale Tag der Biologischen Vielfalt stand 2015 im Zeichen der Nachhaltigen Entwicklung.

Leider wird bei vielen dieser Feiertage vergessen, dass auch hierfür erst die Naturschutzrichtlinien der EU mit ihren Regelungen zum Gebiets- und Artenschutz die Voraussetzungen schufen: viele der charismatischen Arten, über die sich Touristen und Wanderer in den Nationalparken freuen, wie Biber, Wildkatze und Luchs, verdanken ihren besseren Schutz der FFH-Richtlinie. Seltene Waldvogelarten wie Schwarzstorch, Schwarzspecht und Uhu verdanken dem Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie und der Einrichtung von Natura-2000-Gebieten, die oft die Kernzonen der Nationalparke bilden, dass ihre Bestände sich in den letzten Jahrzehnten erholt haben.

Manchmal wird zwischen Natura 2000 und der für Nationalparke geforderten Wildnisentwicklung, wo man „Natur Natur sein lässt“, ein Gegensatz gesehen. Völlig zu Unrecht! Schon 2009 hat das Europäische Parlament gefordert, dass wir in Europa mehr Wildnis brauchen, und dass dazu auch das Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 beitragen soll. In Deutschland merken die Besucher von Nationalparken und anderen Großschutzgebieten allerdings leider oft gar nicht, dass sie gerade die Natur in einem Natura-2000-Gebiet genießen, da im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedstaten „Natura 2000“ keine eigenständige Schutzgebietskategorie im deutschen Naturschutzrecht wurde, sondern Natura-2000-Gebiete als Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate oder Naturparke geschützt werden. Doch trotz der für Laien oftmals verwirrenden Vielzahl von Schutzgebietskategorien: Ein Grund zum Feiern und zum Genießen herrlicher Natur ist es allemal!

REFIT – Das Steckenpferd der EU-Kommission

Derzeit konsultiert die Europäische Kommission die Öffentlichkeit im Rahmen eines „Fitness-Checks“ der Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) Richtlinie, den beiden zentralen Rechtsinstrumenten der Europäischen Union zum Schutz der biologischen Vielfalt. Diese Richtlinien sind das wesentliche Instrument zur Erreichung des großen Ziels, dass sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten, darunter Angela Merkel, auf ihrem Gipfel im März 2010 vorgenommen haben: den weiteren Verlust an biologischer Vielfalt (= Tier- und Pflanzenarten, Lebensräume, genetische Vielfalt der Arten) bis zum Jahr 2020 zu stoppen und geschädigte Ökosysteme (etwa Moore, wie unser Naturschatz Nr. 2), soweit das machbar ist, wieder herzustellen.

Jose Manuel Barroso hat das REFIT-Programm gestartet (Foto: European Commission, 2014)

Jose Manuel Barroso hat das REFIT-Programm gestartet (Foto: European Commission, 2014)

Der „Fitness-Check“ ist ein Teil von REFIT. Dieser Prozess („Regulatory Fitness and Performance“) wurde bereits von der alten EU-Kommission unter José Manuel Barroso beschlossen, ist also keine „Erfindung“ seines Nachfolgers Jean-Claude Juncker. REFIT umfasst alle Rechtsbereiche des EU-Rechts und soll dazu dienen, (angebliche) „bürokratische Hürden“ für die Industrie abzubauen und dem gerade von Medien gerne verbreiteten Vorwurf des „Bürokratiemonsters Brüssel“ zu begegnen. In diesem Rahmen wurden seit 2006 viele Richtlinien überprüft und knapp 300 Gesetzesvorschläge zurückgezogen, darunter sicher etliche entbehrliche, aber auch aus Umweltsicht wichtige Initiativen wie die Richtlinie zum besseren Zugang zu Gerichten sowie die Bodenschutz-Rahmenrichtlinie, nachdem sie auch von Deutschland im Ministerrat jahrelang blockiert worden war.

Frühlingsjagd in Malta – der Kommissar ist gefragt

Der Europaabgeordnete Stefan Eck hat mit seiner niederländischen Kollegin Anja Hazekamp (beide gehören zur Fraktion Europäische Linke) Mitte April zum Beginn der Zugvogeljagd auf Malta eine wichtige Anfrage an die EU-Kommission gestellt. Er will wissen, weshalb die Vogeljäger auf Malta immer noch Tausende von bedrohten Vögeln, insbesondere Wachteln und Turteltauben, auf ihrem Frühjahrszug in die Brutgebiete abschießen dürfen.

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Geschossene Turteltaube (Foto: BirdLife Malta)

Malta besteht seit Jahren auf einer Ausnahmeregelung der EU-Vogelschutzrichtlinie, die eigentlich die Jagd auf Zugvögel im Frühjahr verbietet. Erst kürzlich haben die Jäger ein nationales Referendum dazu äußerst knapp für sich entschieden. Nach Ansicht des NABU, von BirdLife Malta und vieler anderer Umweltverbände verstößt die Frühjahrssaison jedoch gegen die strengen Bedingungen für solche Ausnahmen. Gerade die Population der Turteltaube ist massiv im Rückgang begriffen (wie heute auch der britische Guardian meldete), es werden zuviele Tiere zum Abschuss freigegeben und vor allem gelingt es den Behörden offensichtlich nicht zu verhindern, dass gleichzeitig illegal eine große Zahl anderer, auch in Malta streng geschützter, Vögel geschossen werden. Daher müsste der maltesische (!) EU-Umweltkommissar Karmenu Vella eigentlich zügig dagegen vorgehen – seine Antwort auf die Frage der MdEPs dürfte daher interessant werden, wir werden berichten.