Feiertage über Feiertage
Am 21. Mai, war der Natura-2000-Tag und der „Geburtstag“ der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, die nach mehrjährigen Diskussionen im Ministerrat, im Europäischen Parlament und mit allen interessierten Gruppen wie Landwirten, Waldbesitzern, Jagdverbänden und Naturschutzverbänden von den Mitgliedstaaten der EU einstimmig beschlossen wurde und am 21. Mai 1992 in Kraft trat. Ein Tag danach der Internationale Tag der Artenvielfalt, den die Vertragsstaaten der Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD) ebenfalls 1992 beschlossen haben. Am 24. Mai ist der Tag der Parke, an dem europaweit auf die Bedeutung der Großschutzgebiete wie Nationalparke und Biosphärenreservate hingewiesen wird. Und, last but not least, wurde am Pfingstsamstag, der jüngste deutsche Nationalpark feierlich eröffnet, der grenzüberschreitende Nationalpark „Hunsrück-Hochwald“ der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland.
Leider wird bei vielen dieser Feiertage vergessen, dass auch hierfür erst die Naturschutzrichtlinien der EU mit ihren Regelungen zum Gebiets- und Artenschutz die Voraussetzungen schufen: viele der charismatischen Arten, über die sich Touristen und Wanderer in den Nationalparken freuen, wie Biber, Wildkatze und Luchs, verdanken ihren besseren Schutz der FFH-Richtlinie. Seltene Waldvogelarten wie Schwarzstorch, Schwarzspecht und Uhu verdanken dem Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie und der Einrichtung von Natura-2000-Gebieten, die oft die Kernzonen der Nationalparke bilden, dass ihre Bestände sich in den letzten Jahrzehnten erholt haben.
Manchmal wird zwischen Natura 2000 und der für Nationalparke geforderten Wildnisentwicklung, wo man „Natur Natur sein lässt“, ein Gegensatz gesehen. Völlig zu Unrecht! Schon 2009 hat das Europäische Parlament gefordert, dass wir in Europa mehr Wildnis brauchen, und dass dazu auch das Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 beitragen soll. In Deutschland merken die Besucher von Nationalparken und anderen Großschutzgebieten allerdings leider oft gar nicht, dass sie gerade die Natur in einem Natura-2000-Gebiet genießen, da im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedstaten „Natura 2000“ keine eigenständige Schutzgebietskategorie im deutschen Naturschutzrecht wurde, sondern Natura-2000-Gebiete als Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate oder Naturparke geschützt werden. Doch trotz der für Laien oftmals verwirrenden Vielzahl von Schutzgebietskategorien: Ein Grund zum Feiern und zum Genießen herrlicher Natur ist es allemal!