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Unterwegs in Spaniens Süden

Tja, unsere junge Schwarzstorch-Dame macht es mal wieder anders als erwartet. Berichteten wir Mitte Oktober noch von ihrem Aufenthalt etwa 200 Kilometer südlich von Madrid, bewegt sie sich nun abermals im Süden Spaniens.

Den Fels von Gibraltar und die Meerenge nach Afrika vor Augen, hat sie sich zumindest in den letzten Tagen gegen den Zug nach Afrika entschieden.

Der Fels von Gibraltar

Doch ihre Wahl könnte derzeit kaum besser sein: Waltraud hält sich im Nationalpark und EU-Vogelschutzgebiet Donana nördlich von Cadiz auf.

Der Nationalpark „Coto de Doñana“ ist Teil des Natura 2000-Gebiets „Doñana“ (EU-Gebietscode: ES0000024). Es ist mit einer Fläche von 113.898,66 Hektar etwas mehr als doppelt so groß wie der Nationalpark und umfasst auch den Großteil der angrenzenden Flächen des Naturparks „Doñana“.

29 Lebensraumtypen von europaweiter Bedeutung (Anhang I der FFH-Richtlinie) sowie 22 Arten des Anhangs II der Richtlinie kommen in signifikanter Zahl vor. 179 Vogelarten sind als maßgeblich für das Gebiet eingestuft worden – eine bemerkenswerte Zahl.

Neben der Überwinterung tausender Zugvögel leben seltene Vogelarten im Gebiet, das auch die zweitgrößte Population des stark bedrohten Pardelluchses beheimatet.

Trupps von bis zu 70.000 Graugänsen, 130.000 Krickenten, 100.000 Pfeifenten und 40.000 Spießenten können im EU-Vogelschutzgebiet in den Wintermonaten beobachtet werden. Zu den Brutvögeln zählen seltene Arten wie Stelzenläufer und Löffler. Eine der Charaktervogelarten des Gebietes ist das Purpurhuhn.

Da auch vereinzelt Schwarzstörche in dem Gebiet überwintern, wird es nun interessant zu beobachten sein, wie sich der Vogel in den kommenden Tagen / Wochen verhalten wird. Wir werden weiter berichten.

Überwinterung an spanischen Lagunen?

Unser junger Schwarzstorch hält sich weiterhin in Spanien auf.

Seit dem 1.10. ist der besenderte Vogel auf der Iberischen Halbinsel und war bereits kurz vor Gibraltar, bevor sich die Storchendame an einen Lagunen-Komplex erinnerte, an dem sich Waltraud bereits vom 2. bis 3. Oktober aufhielt.

Südspaniens Lagunen sind zu großen Teilen ausgetrocknet bzw. kurz davor, so zum Beispiel auch die Lagune de Fuente de Piedra (s. Foto), an der Waltraud eine Nacht verbrachte.

Die Laguna de Fuente de Piedra ist ein Feuchtgebiet in der Gemeinde Fuente de Piedra der Provinz Málaga in Spanien. Die Wasserfläche ist bis zu 6,5 Kilometer lang, etwa 2,5 Kilometer breit und bedeckt 1300 Hektar. Teile des Gebiets stehen unter Naturschutz. Dort, wo sich unter Idealbedingungen rund 15.000 Rosaflamingos aufhalten, sind derzeit nur rund 300 Tiere anzutreffen. Denn bis auf wenige Bereiche gleicht die Lagune derzeit eher eine Steppe.

Die Laguna de Fuente de Piedra, zu großen Teilen ausgegtrocknet (Aufnahme vom 7. Oktober).

Rund 200 Kilometer südlich von Madrid hat der Schwarzstorch nun jedoch einen Lagunen-Komplex bei Ossa de Montiel gefunden, an dem die Lagunen noch genügend Wasser führen. Ossa de Montiel ist eine Gemeinde im Westen der Provinz Albacete in der autonomen Region Kastilien-La Mancha. Hier scheint es ihr sehr gut zu gefallen, denn bereits seit dem 11. Oktober weilt der Vogel an diesem Stillgewässer-Verbund. Tagestemperaturen von aktuell rund 23 Grad Celsius könnten für einen Überwinterungsversuch sprechen, zumal immer mehr Schwarzstörche in Spanien zu überwintern versuchen.

Es bleibt spannend, ob sie es wirklich versuchen wird oder aber in den kommenden Tagen weiterzieht. Wir werden zeitnah über die weiteren Entwicklungen berichten.

Buen día – Unser Vogel erreicht Spanien

Unsere besenderte Schwarzstorch-Dame Waltraud überflog heute Vormittag die Pyrenäen und hat somit Spanien erreicht.

Der Vogel legte zuletzt täglich zwischen 140 und 270 Kilometern zurück, dies in bis zu fast 1.000 Metern Höhe. Die durchschnittliche Fluggeschwindigkeit lag bei etwa 25 Kilometern/Stunde.

In aller Regel suchte der Vogel zunächst zwischen 6 und 9 Uhr morgens nach Nahrung, um dann den Zug fortzusetzen. Zwischen 17 und 19 Uhr landete der Vogel jeweils, suchte kurz Nahrung und flog dann abends gegen halb acht zum jeweiligen Schlafplatz.

Als Nahrungsgebiete dienten – soweit erkennbar – insbesondere extensive Grünlandbereiche, Auen und Teiche. Dabei besuchte der Vogel wahrlich schöne Ecken in Frankreich, denn er nutzte für Nahrungsaufnahmen und Übernachtungen so gut wie immer Naturparke.

Imposant sind die Aufnahmen (s. u.), die die Nutzung der Thermik in den Pyrenäen zeigen und heute erhoben wurden. Dabei sind im Sekundentakt Daten gewonnen worden, die somit den Flug in Echtzeit aufzeichnen konnten.

Zugroute des Schwarzstorchs vom 28. September bis 1. Oktober 2025.

 

Der Vogel nutzte die Thermik, um sich in den Pyrenäen in die Höhe zu schrauben. Zum Teil wurden im Sekunden-Takt Daten erhoben.

 

Unterwegs im Herzen Frankreichs

Unser Sendervogel Waltraud ist weiter unterwegs Richtung Südwesten. Dabei überbrückte der Vogel vorgestern etwa 60 und gestern rund 140 Kilometer. Derzeit hält sich der Vogel im Nationalpark Forêts im Herzen Frankreichs auf.

Der Nationalpark Forêts (französisch Parc national de forêts, Informationen unter nationalgeographic.de: Frankreichs neuster Nationalpark: Für Natur, Mensch und Wirtschaft) ist der jüngste der elf Nationalparks in Frankreich. Der Nationalpark wurde am 6. November 2019 per Dekret des Staatsrats gegründet und dient primär dem Schutz von Laubwäldern. Das Schutzgebiet soll die bewaldeten Mittelgebirgszüge im Gebiet „Châtillonnais“ schützen, genauer gesagt auf dem Plateau von Langres im Bereich der Städte Châtillon-sur-Seine, Arc-en-Barrois und Auberive. Dieser Raum ist repräsentativ für die Laubwaldbedeckung der Hochebenen im Südosten des Pariser Beckens. Eine der Zielarten des Nationalparks ist der Schwarzstorch.

Vier Aufgabenbereiche wurden definiert:

  • Verbesserung der Kenntnis des Natur- und Kulturerbes durch wissenschaftliche Begleitung.
  • Erhaltung, Verwaltung und Wiederherstellung des Natur- und Kulturerbes.
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Förderung der Bildung für Umwelt und nachhaltige Entwicklung.
  • Mobilisierung aller Kräfte, um einen nachhaltigen ökologischen Umbau zu gewährleisten.

Es ist fazinierend, wie zielgerichtet der Vogel in den vergangenen Tagen strukturreiche Auenlandschaften aufsuchte und ein Gespür dafür hat, in welchen Räumen möglichst störungsarm die Nahrungssuche stattfinden kann.

Zugroute des Sendervogels am 26. und 27. September 2025.

In den kommenden Tagen berichten wir vom weiteren Zuggeschehen.

Daheim in störungsarmen Wäldern: Der Lebensraum des Schwarzstorchs

Bei unserem Sendervogel gibt es nichts Neues. Der Vogel verweilt noch in Nordostfrankfreich, in den Feldlfuren um Lixingen sucht die Scharzstorch-Dame ausgiebig nach Nahrung. Waltraud erkundet die Umgebung, das macht einen guten Eindruck.

Daher möchten wir die Möglichkeit nutzen, um wie angekündigt auch wichtige Naturschutzthemen in den Fokus dieses Schwarzstorch-Blogs zu rücken. Was benötigen Schwarzstörche, damit sich der Bestand dieses seltenen Waldbewohners hält bzw. gar noch erhöhen lässt? Dabei steht heute der Wald im Fokus.

Diesjähriger Schwarzstorch

Wo brüten Schwarzstörche?

Der Schwarzstorch besiedelt ein breites Spektrum von Waldtypen, zur Brut bevorzugt er Laub- und Mischwälder. Alte Eichen und Buchen, aber auch Kiefern bieten aufgrund ihrer Wuchsform häufig ideale Unterlagen für den häufig mehrere Zentner wiegenden Horst. Brutplätze befinden sich aber ebenso in Auwäldern oder reinen Nadelwäldern.

Wenn die Schwarzstörche bei der Brut nicht gestört werden oder aus anderen Gründen den Brutplatz aufgeben, werden die Horste über viele Jahre immer wieder genutzt. Die Horste werden jährlich ausgebessert und wachsen im Laufe der Jahre zu mächtigen und schweren Gebilden heran. Daher ist eine stabile Unterlage wichtig.

Faktoren für den Bruterfolg

Die Brutplätze (in Hessen brüten rund 60 Paare) liegen meist in Altbeständen, der Bestand sollte dafür hallenartig und nicht zu dicht sein, um gute An- und Abflugmöglichkeiten zu bieten. Starker Unterwuchs und Naturverjüngung sind weniger ideal, da sich die Jungstörche nach dem Ausfliegen gerne am Boden aufhalten und als Schutz vor Fressfeinden einen guten Überblick benötigen.

Wasserläufe wie z. B. kleine Quellbäche sind ein wichtiger Faktor bei der Auswahl des Brutplatzes. Dort können die Jungstörche erste Erfahrungen bei der Nahrungssuche sammeln. In den Mittelgebirgen werden Hanglagen bevorzugt, da diese den An – und Abflug begünstigen.

Deutlich wird, dass die Vögel auf Störungen sensibel reagieren, gerade während der Revierbesetzung und zum Beginn der Brutzeit. Daher ist es wichtig, dass möglichst keine Störungen statffinden. Daher dürfen größere Räume nicht forstwirtschaftlich zur Brutzeit bearbeitet werden, keine Baumfällungen oder andere Forstarbeiten staffinden. Auch Lagerflächen von gefällten Bäumen dürfen nicht in der Nähe der Horste etabliert werden. Eine von mehreren Lösungen zur Störungsminimierung können Horstschutzzonen sein.

Horstschutzzonen

Martin Hormann berichtet im Rahmen seiner Arbeit für Hessen-Forst über Horstschutzonen im Jahrbuch Naturschutz in Hessen (2022) und zeigt auf, wie wichtig ein hoher Reproduktionserfolg für diese Art ist, da nur so langfristig die hohen Verluste ausgeglichen werden können. Ein zielgerichteter und effektiver Schutz für den Schwarzstorch muss die artspezifischen Ansprüche an sein Brut- und Nahrungshabitat ganzheitlich betrachten und berücksichtigen (räumlich funktionale Zusammenhänge).

Die Habitatansprüche des Schwarzstorches an seine Fortpflanzungsstätte sind im Rahmen eines wirksamen Artenschutzes nicht nur im Brutzeitraum von Mitte Februar bis Ende August zu sichern, sondern – insbesondere in Bezug auf den funktionalen Erhalt der Niststätte – darüber hinaus auch in der Zeit seiner Abwesenheit von den Brutrevieren. Das heißt, dass hinsichtlich der Erhaltung des charakteristischen Horstumfeldes ganzjährig und während der gesamten Nutzungsdauer des Nestes Verändungen bzw. Störungen zu vermeiden sind. Notwendig ist auch der weitergehende Erhalt verlassener Nester und des charakteristischen Horstumfeldes in einem Zeitraum von mindestens fünf Jahren.

Nutzungsverzicht im Wald

In einer 200 Meter-Horstschutzzone (als sogenannte innere Horstschutzzone) werden durch den ganzjährigen Verzicht auf den Holzeinschlag aktive Veränderungen am Waldbestand ausgeschlossen. Die Vermeidung von Veränderungen am Waldbestand und Störungen in der Umgebung des Horstbaumes sind die wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Reproduktion. Für diesen Nutzungsverzicht stehen beim Land Mittel zur Verfügung. Und in den vergangenen Jahren sind mehrere dieser Horstschutzzonen bereits umgesetzt worden.

Störungen während der Brutzeit vom 15. Februar bis zum 31. August eines Jahres sind nach § 44 Absatz 1 Nummer 3 Bundesnaturschutzgesetz verboten, um eine Aufgabe des Horststandortes zu vermeiden. Dazu zählen forstbetriebliche Arbeiten wie Rückearbeiten und Holzlagerung ebenso wie Wegebau-, instandhaltung oder -unterhaltung und der Jagdbetrieb. In zeitlicher Hinsicht betrifft die Verbotsnorm primär die Phase der Brutzeit. Dennoch ist zur Sicherung und zum Erhalt der Funktion der Lebensstätte der Schutz weiter zu fassen, um eine Aufgabe des Brutplatzes zu vermeiden. Bestandsverändernde Maßnahmen sind daher auch außerhalb der Brutzeit zu unterlassen.

Die Naturschutzleitlinie des Landes Hessen

Die Leitlinie für den hessischen Staatswald wird derzeit überarbeitet (Stand: 26.09.2025), wodurch auf mehreren Ebenen Verschlechterungen für den Natur-, Klima- und Artenschutz zu erwarten sind. Neben der Reduzierung der Habitatbäume von 10-15 auf 5 Bäume je Hektar ist vor dem Hintergrund des Schwarzstorch-Schutzes u. a. problematisch, dass Holzeinschlag mitten im Sommer künftig nicht mehr verboten sein soll. Er soll nur vermieden werden. Holzrücken darf künftig auch im Sommer und sogar in Schutzgebieten erfolgen. Bei Neupflanzungen soll künftig nur noch „ein angemessener Anteil“ der vorgesehenen 4 bis 5 standortgerechten Baumarten heimisch sein. Ansonsten setzt der Forst auf Douglasien, Roteichen, Küstentannen oder andere nicht angepasste Arten von anderen Kontinenten. Das alles klingt nach vielen Störungen, die vor allem den scheuen Bewohnern unserer heimischen Wälder nicht gefallen dürfte.

Der NABU fordert, dass die Leitlinie in jetztiger Form erhalten bliebt. Die Forderungen an die Landesregierung hat der NABU hier zusammengefasst.