Time to go – for Neonics & Co.
Verfahren vor dem Europäischen Gericht eröffnet längst überfällige Grundsatzdebatte zum Einsatz von Neonicotinoiden
Vor einer Woche prüfte das Europäische Gericht erster Instanz (EuG), ob die EU-Kommission im Jahr 2013 dazu berechtigt war, die Zulassung dreier Neonicotinoide und eines weiteren wirkungsähnlichen Pestizids durch den Erlass eines Teilverbotes wieder zurückzunehmen. Damals bestätigte ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dass diese Pestizide die Honigbienenpopulationen in der EU gefährdeten. Ab sofort galt für vier Pestizide das Anwendungsverbot zur Saatgut-, Boden- und Blattbehandlung „für Kulturen, die für Bienen interessant sind, und für Getreide“, wie es in der entsprechenden Durchführungsverordnung ((EU) Nr. 485/2013) heißt. Mit der Begründung, dass die EU-Kommission gegen geltendes EU-Recht verstoße und die bienenschädliche Wirkung von Pestiziden nur mangelhaft bewies, reichten einige Monate später die Agrarchemie-Konzerne BASF, Bayer und Syngenta Klage vor dem EuG ein – und forderten die Rücknahme des EU-Verbotes und Schadenersatz wegen Verunglimpfung ihrer Produkte. Natürlich fürchteten sie auch um den Verkauf der betroffenen absatzstarken Wirkstoffe Clothianidin, Imidiacloprid, Thiamethoxam und Fipronil. Allein Bayer erwirtschaftete im Jahr 2010 mit den neonicotinoidhaltigen Produkten GAUCHO, PONCHO und ADVOCATE über eine Milliarde Euro.
Die ersten Verhandlungen sind abgeschlossen, doch das Urteil wird wohl noch einige Monate auf sich warten lassen. Hoffnungsfroh stimmt bereits jetzt, dass das gesamte Verfahren einen Stein ins Rollen gebracht hat, der so schnell nicht aufzuhalten ist. Es besteht nicht nur die Chance des Präzedenzfalls, eine in diesem Umfang erteilte Produktzulassung aus Umweltschutzgründen erstmals wieder zurückzunehmen – und den „Weg zur Sicherstellung einer gesünderen Zukunft für unsere Honigbienen“, wie es der damalige beteiligte EU-Kommissar Tonio Borg titulierte, auch wirklich einzuschlagen und auf weitere Pestizide zu übertragen. Das Verfahren bringt auch Licht in weitere Themen, die gar nicht zum primären Verhandlungsstand gehören: Mangelhafte Studien seitens der Agrarchemiekonzerne, reformbedürftiges EU-Zulassungsverfahren, die Notwendigkeit einer naturverträglichen Landwirtschaft und eine erdrückende Last an Hinweisen, welche die Gefahr von Neonicotinoiden für die biologische Vielfalt verdeutlichen.
Seit ihrer erstmaligen Verwendung in den 90er Jahren zählen die Neonicotinoide heute weltweit zur am häufigsten verwendeten Insektizidklasse, mit einem Marktanteil von einem Viertel des globalen Umsatzes an Insektiziden – 11 Prozent davon allein in der EU. Von den vielen Anwendungsmöglichkeiten im Bereich des Pflanzenschutzes sind Blatt-Applikationen, Saatgutbeize und Bodenbehandlungen am häufigsten anzutreffen. Indem Neonicotinoide die Wirkung von Neurotransmittern imitieren, sorgen sie für eine kontinuierliche Stimulation der Neuronen – und führen letztlich zum Tod. Dazu gedacht, wirtschaftlich bedeutenden Schädlingen wie Läusen, Zikaden oder Käfern in Kulturen wie Mais, Zuckerrüben oder Raps den Kampf anzusagen, können auch Nicht-Zielorganismen durch die Ausbringung von Neonicotinoiden erheblichen Schaden davon tragen – eine Erkenntnis, die besonders in den letzten Jahren durch eine ganze Reihe wissenschaftlicher Publikationen belegt wurde. Auch die Kluft zwischen landwirtschaftlicher Praxis und den Anforderungen von EU-Rechtsakten wie der Richtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden (2009/128/EG) oder die EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ((EG) 1107/2009) wird immer deutlicher.
Neben den Honigbienen sind auch andere bestäubende Insekten den tödlichen und subletalen Wirkungen von Neonicotinoiden ausgesetzt, wenn sie Nektar und Pollen sammeln. Und da es sich bei Neonicotinoiden um systemische Insektizide handelt, die in das gesamte Pflanzengewebe eindringen, werden sie zudem über Guttationstropfen ausgeschieden und wirken auch hier auf die Insekten ein. Hinzu kommt eine flächendeckende und oftmals rein prophylaktische Verwendung, eine zum Teil jahrelange Halbwertzeit im Boden und die Entstehung noch schädlicherer Metaboliten. Sowohl auf terrestrische als auch auf aquatische, marine und benthische Lebensräume sind Auswirkungen anzunehmen. Durch die Entstehung von Stäuben und Aerosolen bei der Aussaat und Spritzung wurden Neonicotinoide außerdem in der Luft nachgewiesen. Auch bei Regenwürmern, vielen Vogelarten und den meisten Fischarten beobachtete man eine hohe Anfälligkeit. Neben geno- und zytotoxischen Effekten stellten Forscher auch die Reduktion des Wachstums und des Fortpflanzungserfolgs fest. Ein weiterer Grund zur Sorge sollte insbesondere bei Honigbienen der Hinweis sein, dass bei Insekten durch die Abnahme von Blutkörperchen und eine verminderte mikrobielle Aktivität der Hämolymphen das Immunsystem empfindlich geschwächt werden kann – schließlich liegt dabei die Vermutung nahe, dass die Widerstandskraft gegenüber Schaderregern wie der Varroa-Milbe drastisch abnehmen kann. Dadurch ist die These, die Varroa-Milbe und mangelhafte imkerliche Betreuung seien maßgeblich für das Bienensterben verantwortlich, nur noch eine zweifelhafte Behauptung seitens der Chemie-Lobby.
Doch diese lässt seit dem Verbot von 2013 keine Gelegenheit ungenutzt, die ökologische Unbedenklichkeit von Neonicotinoiden zu betonen. In zahlreichen Studien will sie das auch mehrfach wissenschaftlich geprüft haben. Doch an der Wissenschaftlichkeit hegen eine Vielzahl von Ökotoxikologen und Insektenexperten ihre Zweifel. Statistische Berechnungen und das Design der Studien seien so tendenziös angelegt, dass sich gar keine negativen Effekte ergeben könnten. Insbesondere zur Beachtung der subletalen und chronischen Toxizität sei die Wertigkeit von Feld-Studien – die von der Chemie-Lobby im Vergleich zu Labor-Versuchen als überlegen eingestuft werden – stark zu bezweifeln.
Erstens sind Feld-Studien durch wechselnde lokale Bedingungen nicht reproduzierbar. Zweitens analysieren die meisten Versuche nicht die Langzeiteffekte, zum Beispiel auf die Populationsentwicklung. Drittens wird nicht auf die additive Wirkung von Neonicotinoiden geachtet, die durch Kombination mit anderen Pestizidklassen wie Pyrethroiden oder Fungiziden entstehen und für Insekten noch verheerender sein kann. Viertens wird zu wenig Aufmerksamkeit auf das Vorhandensein der systemischen Pestizide in der umgebenden Landschaft und den damit verbundenen Stressfaktoren gelenkt, die auch auf Referenzfeldern Einfluss auf die Entwicklung der untersuchten Arten haben können. Fünftens sind Honigbienen aufgrund der Pufferkapazität des Volkes eine gänzlich ungeeignete Spezies zur Beurteilung der Schädlichkeit.
Diese Auflistung könnte noch um einige Punkte erweitert werden. Gleichwohl ist unverkennbar, dass die regulatorischen Prüfungsanforderungen insbesondere für Feldstudien mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind – und ihre Ergebnisse nur mit Vorsicht zu genießen sind.
Apropos Genuss: Ein Anwalt der Kläger soll letzte Woche beim Verfahren tatsächlich behauptet haben, dass man Fipronil trinken könne. Glücklicherweise wurde es ihm daraufhin von den Anwälten der Kommission nahegelegt, diesen Selbstversuch lieber nicht zu wagen, da er mit Krämpfen, Herzrhythmusstörungen und dem Tod rechnen müsse. Hoffen wir mal, dass es nicht dazu kommt. Denn auch die Kläger werden einen langen Atem brauchen. Es ist nämlich davon auszugehen, dass sich das Verfahren noch in die Länge ziehen wird, da sowohl die Kläger als auch die der EU-Kommission zur Seite stehenden Streithelfer (drei Imkerverbände aus dem „Bündnis zum Schutz der Bienen“) ankündigten, je nach Verfahrensausgang in Berufung zu gehen. So wird der Fall vermutlich erst vom Europäischen Gerichtshof, der obersten Instanz, entschieden werden.
Dass die Zeit drängt, verdeutlicht einmal mehr der aktuelle Zustand der Insekten in Europa: nahezu 10 Prozent der Wildbienen und Schmetterlinge sowie 16 Prozent der Libellenarten sind vom Aussterben bedroht. Will die EU ihren Biodiversitätszielen bis 2020 gerecht werden, ist es im Sinne der Insekten und weiterer im Rückgang befindlichen Tiergrupppen dringend erforderlich, dass die Neonicotinoid-Verbote durchgesetzt und bestehende Gesetzeslücken für Ausnahmegenehmigungen geschlossen werden. Desweiteren ist es höchste Zeit, das EU-Zulassungsverfahren für Pestizide risikoorientiert und im Sinne des Vorsorgeprinzips zu reformieren, damit eine breitere Palette ökologischer Kriterien Eingang in die Überprüfung findet.
Denn letzten Endes – um beim Jargon eines Bayer-Sprechers zu bleiben, der vor dem Hintergrund des Gerichtsverfahrens für sein innovatives und forschungsorientiertes Unternehmen verlässliche Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit einfordert – kann aus Umweltperspektive analog dazu verlangt werden, dass eine naturverträgliche und zukunftsorientierte Landwirtschaft nur durch ein nachhaltiges Ordnungsrecht möglich ist.
Relevante EU-Rechtsakte:
Richtlinie (2009/128/EG) zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden
Verordnung ((EG) Nr. 1107/2009) über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
Durchführungsverordnung ((EU) Nr. 485/2013) zum Teilverbot der Neonicotinoide
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Gibbons, D., Morrissey, C. & Mineau, P. Environ Sci Pollut Res (2015) 22: 103.
Simon-Delso, N., Amaral-Rogers, V., Belzunces, L.P. et al. Environ Sci Pollut Res (2015) 22: 5.
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1 Kommentar
Theda
06.03.2017, 20:26Hallo liebe Natur- interessierte, ich bin froh, das fachlich so gut argumentiert wird. Ich sehe hier täglich das Dilemma bei uns in der Ostfriesischen Marsch. In den sechziger Jahren gab es hier nicht nur viele Insektten, sondern auch noch viele Hasen, Rebhühner, Kiebitze, Lerchen und den Kukuck. All das bekomme ich heute nur noch sehr selten bei uns zusehen. Hier sind die Marschböden sehr fruchtbar. Es wird Winterweizen/ gerste und Raps angebaut. Für Mais ist der Boden zu kalt. Die Landwirte bewirtschaften jetzt viel mehr Ackerland als früher. Damals gab es mehr Weideland. Der stumme Frühling ist bei uns schon Realität.
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