Politik und Pestizide

Sei es zu konkreten Wirkstoffen oder politischen Wegweisern: In letzter Zeit mehren sich die Vorschläge, wie zukünftig mit Pestiziden umzugehen sei. Grund genug, um sie einer kritischen Analyse zu unterziehen:

Pestizidplan der Grünen

Mit dem jüngst veröffentlichten „5-Punkte-Plan zur Reduktion von Pestiziden“ gibt die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Vorschläge für den zukünftigen Umgang mit Ackergiften – und zeigt, wie die verheerenden Auswirkungen von Pestiziden auf die biologische Vielfalt reduziert werden können. Unter anderem werden ökologische Ausgleichsflächen für den Pestizideinsatz, eindeutig definierte Reduktionsziele, verstärkte Forschung zu Verfahren des Integrierten Pflanzenschutzes und Verbesserungen im Zulassungsverfahren gefordert. Damit ist eine passende politische Ergänzung zum „5-Punkte-Programm für einen nachhaltigen Pflanzenschutz“ des Umweltbundesamtes (UBA) geschaffen worden, welches ebenfalls seiner Umsetzung harrt.

Denn dass wir ein Pestizid-Problem in der Landwirtschaft haben, ist unübersehbar. Strukturell zeigt sich das Problem vor allem in der weiter zunehmenden Abhängigkeit landwirtschaftlicher Produktionssysteme vom Pestizid-Einsatz, was durch das Beispiel Glyphosat am deutlichsten illustriert werden kann: Jährlich werden allein in Deutschland bis zu 8.000 Tonnen Glyphosat ausgebracht. Auf fast der Hälfte aller landwirtschaftlichen Flächen findet das Breitbandherbizid Anwendung. Auf globaler Ebene wird der jährliche Verbrauch auf unvorstellbare 1,35 Millionen Tonnen geschätzt (im Vergleich: in den 70er Jahren waren es noch 3.200 Tonnen). Kaum ein Landwirt sieht sich mehr dazu in der Lage, unter den gegebenen Produktionsumständen ohne Glyphosat auszukommen – Preisdruck, Exportorientierung und Intensivierung der Bewirtschaftung sei Dank.

Glyphodrama

Angesichts der andauernden Debatte über das Gefährdungspotential von Glyphosat ist es umso bedauerlicher, dass die EU-Kommission Mitte Mai vorschlug, Glyphosat für weitere 10 Jahre ohne jegliche Restriktionen zuzulassen. Nicht mal die in einer Resolution des EU-Parlaments aus dem Jahr 2016 vorgeschlagenen Einschränkungen sind im aktuellen Vorschlag enthalten – wie die maximale Verlängerung um sieben Jahre oder die Bevorzugung Integrierter Pflanzenschutzsysteme, das Verbot für nicht-berufliche Anwender oder das Verbot auf öffentlichen Flächen. Auch die Forderung des UBA, dass für eine Zulassungserteilung die Auswirkungen auf Nahrungsnetzwerke durch Beachtung von Nicht-Zielorganismen wie Wirbeltiere und Pflanzen in die Bewertung einfließen müssen, bleibt ungehört. Damit fand die Berücksichtigung negativer Auswirkungen auf die biologische Vielfalt kaum Eingang in die Entscheidungsabwägung durch die EU-Kommission, was der „EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln“ (1107/2009) massiv widerspricht: In der Verordnung wurde die biologische Vielfalt als eigenständiges Schutzgut im Pflanzenschutzrecht festgeschrieben. Dabei bestehen mittlerweile keine Zweifel mehr daran, dass es eine ganze Reihe unannehmbarer Auswirkungen auf die Natur gibt. Zudem ist nach wie vor ungeklärt, welche Rolle die sogenannten Monsanto-Papers bei der Einschätzung der Europäischen Chemikalienagentur spielten, Glyphosat als nicht-krebserregend einzustufen – und damit auch die EU-Kommission beeinflussten (die „Monsanto-Papers“ stehen im Verdacht, bewusst gefälscht worden zu sein). Die EU-Kommission sollte vorerst alles daran setzen, die Zweifel an der wissenschaftlichen Glaubwürdigkeit schnellstens auszuräumen, bevor neue Entscheidungen getroffen werden. Vielleicht bringt hier nur ein Sonderausschuss Klarheit, den die Fraktion der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament vor wenigen Tagen einforderte. Spätestens Mitte Juli ist im zuständigen Ausschuss der Kommission mit einer Entscheidung zu rechnen, die dann dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden soll.

Dabei ist Glyphosat nicht das einzig verwendete Pestizid: Derzeit werden in Deutschland über 270 Wirkstoffe eingesetzt – und obwohl die Erkenntnisse über die Gefahren für Natur und Umwelt stetig steigen, ist die Zahl eingesetzter Wirkstoffe seit nunmehr fast zwei Jahrzehnten nahezu konstant geblieben. Die Stellschrauben, um hier etwas verändern zu können, liegen hauptsächlich in den Händen der Politik. Auf EU-Ebene wurde jedoch auch in der bis 2020 laufenden Förderperiode der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik die Chance vertan, an diesem Problem etwas zu verändern. Die Greening-Vorgaben erweisen sich letztlich als unzureichendes ökologisches „Feigenblatt“ – und leisten keinen nennenswerten Beitrag zur Förderung der Biodiversität, da Pestizide nach wie vor flächenhaft eingesetzt werden können.

Pestizide auf Ökologischen Vorrangflächen

Selbst auf so genannten „Ökologischen Vorrangflächen“ (ÖVF) darf weiterhin gespritzt werden. Deshalb fordert der NABU von den Abgeordneten des Agrarausschusses im EU-Parlament, dem Vorschlag der EU-Kommission in einem Delegierten Rechtsakt vom 15. Februar zuzustimmen, der den Pestizideinsatz auf produktiven ÖVF einschränken will. Gelingt dies nicht, müssen sich die EU-Abgeordneten weiter den Vorwurf gefallen lassen, keine eigenen Akzente setzen zu können, sondern nur als langer Arm der Agrarlobby zu agieren. Leider hat sich dieser Vorwurf auch heute wieder bestätigt: die Mitglieder des Agrarausschusses stimmten heute mit 30:11 Stimmen für eine Resolution, die dieses geplante Pestizidverbot auf ÖFV ablehnen soll. In einer aktuellen gemeinsamen Pressemitteilung des NABU und anderen Umweltverbänden wird auf diesen eklatanten Missstand hingewiesen. Der NABU wird sich vehement dafür einsetzen, dass sich das EU-Parlament von diesem Votum nicht beeinflussen lässt.

Ausgeräumte Landschaften mit wenig bis gar nicht vorhandener Strukturvielfalt zählen neben dem Pestizideinsatz zu den Hauptfaktoren des Biodiversitätsverlusts in der Agrarlandschaft (Foto: NABU/ E. Neuling).

Dass es mit der Pestizidproblematik nicht weit her geholt ist, zeigt nicht nur die erdrückende Beweislast wissenschaftlicher Studien. Ein Blick in die Natur genügt, um sich die Dramatik selbst vor Augen zu führen: Bedrohte, ehemals verbreitete Ackerwildkräuter wie das Rundblättrige Hasenohr oder der Lämmersalat sind nicht nur dem Namen nach den meisten von uns unbekannt – auch auf den Feldern sieht man sie kaum noch. Dadurch wird nicht nur Bestäubern wie Wildbienen oder Schmetterlingen die Nahrungsgrundlage entzogen. Auch Säuger wie der Feldhamster oder Vogelarten wie die Goldammer, die auf Deckung, Sämereien oder Insektenvielfalt angewiesen sind, leiden darunter. Im Ergebnis werden ganze Nahrungsnetze zerstört. Damit sind Pestizide einer der Hauptgründe für den Verlust der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft. Dass die Bodenfruchtbarkeit durch Schädigung wichtiger Bodenorganismen empfindlich beeinträchtigt und das Grundwasser verunreinigt werden kann, sind weitere Gründe zur Sorge, die im Widerspruch zum oft gerühmten Vorsorgeprinzip von Politik und Zulassungsbehörden ignoriert werden.

Till-David Schade
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