Zu kurz gesprungen – EU-Kommission beschließt erste Liste invasiver Arten

In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union kommen nach wissenschaftlichen Schätzungen derzeit etwa 12.000 gebietsfremde Arten vor. Von diesen werden rund 15 Prozent als invasiv angesehen – das heißt, sie besitzen das Potenzial, etablierte Ökosysteme, Lebensräume und Arten stark zu beeinträchtigen und so der biologischen Vielfalt zu schaden. Von diesen invasiven Arten geht in Deutschland und der ganzen EU eine wachsende ökologische, wirtschaftliche und auch gesundheitliche Bedrohung aus. Die Europäische Kommission schätzt allein den ökonomischen Schaden durch invasive Arten auf etwa zwölf Milliarden Euro pro Jahr. Viele Experten schätzen die Schäden inzwischen sogar als noch höher ein.

Die Nordamerikanische Buchstaben-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta) mit ihren drei Unterarten steht auf der EU-Liste der invasiven Arten. © NABU H. May

Der NABU begrüßt daher, dass die EU-Kommission in ihrer gestrigen wöchentlichen Sitzung endlich die erste sog. „Unionsliste“ zur EU-Verordnung 1143/2014 verabschiedet hat. Die zugrundeliegende EU-Verordnung und die jetzt beschlossene Liste sind ein großer Fortschritt für den Schutz der biologischen Vielfalt. Die EU kommt damit auch ihrer völkerrechtlich bindenden Verpflichtung aus der Konvention über biologische Vielfalt (CBD) aus dem Jahr 1992 nach, insb. Artikel 8 (h) „Prevent the introduction of, control or eradicate those alien species which threaten ecosystems, habitats or species“.

Prävention, Kontrolle und Bekämpfung

Die Erarbeitung der EU-Verordnung geht auf den Beschluss der EU-Staats- und Regierungschefs vom März 2010 zum Stopp des weiteren Verlustes der biologischen Vielfalt bis 2020 zurück. Dieser Beschluss wurde 2011 in der EU-Strategie zum Schutz der biologischen Vielfalt operationalisiert: Oberziel 5 der Strategie ist die bessere Prävention, Kontrolle und wenn nötig Bekämpfung invasiver Arten. Denn globale Transportwege überwinden die natürlichen Ausbreitungsgrenzen von Pflanzen, Tieren und Pilzen. Zunehmend wird die Ausbreitung neuer Arten durch den Klimawandel begünstigt. Ziel der neuen Verordnung ist deshalb die Etablierung von einheitlichen Mindeststandards zur Prävention der Einwanderung, zur Früherkennung und zur schnellen Reaktion. Zudem soll die Kontrolle und Verringerung von Schäden, verursacht durch invasive Arten, verbessert werden. Sie trat nach Beschluss des Europäischen Parlamentes und des Umweltministerrates im Herbst 2014 bereits am 1. Januar 2015 in Kraft; eigentlich sollte die Liste spätestens zum 1. Januar 2016 vorliegen – eigentlich.

EU-Kommission verspricht „regelmäßige Updates“

Über die Liste wurde seit der Veröffentlichung eines ersten Entwurfs, den die EU-Kommission nach Beratung mit den Mitgliedstaaten und zahlreichen Expertengremien im August 2015 vorlegte, intensiv gestritten. Ein Blick in die Liste zeigt angesichts der eingangs genannten Zahlen: ein großer Sprung ist sie nicht, allenfalls ein erster wichtiger Schritt.

BirdLife Europe, der Dachverband des NABU, hat daher bereits im Herbst 2015 bei der EU-Kommission protestiert, dass die geplanten 37 (!) Arten nur einen Bruchteil der EU-weit als invasiv angesehenen Arten ausmachen. Im Dezember 2015 protestierte auch das Europäische Parlament. Da keine Besserung absehbar war, forderten der Berichterstatter der Verordnung, Pavel Poc (Socialists & Democrats, S&D) und seine Co-Berichterstatter (shadows), darunter Renate Sommer (CDU) für die Europäische Volkspartei (EVP), im März 2016 den obersten Vizepräsidenten der EU-Kommission, Frans Timmermans, auf, dafür Sorge zu tragen, dass  weitere Arten aufgenommen werden, für die Risikoanalysen (risk assessments) vorliegen.

Im Februar 2016 legte zudem der zuständige Ausschuss zur Umsetzung der Verordnung eine Vorschlagsliste mit weiteren 20 Arten vor, darunter auch für Deutschland relevante Arten  wie Riesenbärenklau und Drüsiges Springkraut, zwei invasive Pflanzenarten. Diese Liste wurde aber von der EU-Kommission nicht berücksichtigt. Immerhin soll sie vermutlich bei der Revision der Liste 2017 ergänzt werden. Die KOM spricht in ihrer Original-PM daher von „regelmäßigen updates“.

 

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Nutria, Waschbär und Amerikanischer Ochsenfrosch

Einige Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, haben sich bisher dagegen gewehrt, dass zu viele und bei ihnen bereits weit verbreitete Arten auf die Liste kommen, da das Kosten und erhöhten Personalbedarf bei den Naturschutzbehörden verursachen könnte. Dass dennoch Arten wie Waschbär, Nutria und Amerikanischer Ochsenfrosch gelistet wurden, liegt an den nordeuropäischen EU-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich, die hoffen, die Ausbreitung dieser Arten in ihren Ländern noch aufhalten zu können.

Für viele ehrenamtlich Aktive in den örtlichen Gruppen des NABU und anderer Naturschutzverbände wäre die schnelle Ergänzung der Unionsliste um Arten wie Riesenbärenklau und Drüsiges Springkraut dagegen eine große Hilfe und eine Erleichterung, da viele Gruppen bei der Bekämpfung solcher Arten selbst in Schutzgebieten bislang häufig über fehlende Unterstützung durch die örtlichen Naturschutz- und Forstbehörden klagen. Würde die Unionsliste erweitert, könnten sich die örtlichen Behörden in Deutschland nicht mehr auf den bisher reinen Empfehlungscharakter der Listen des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und der Landesbehörden zurückziehen.

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