Besenderung Beiträge

Daheim in störungsarmen Wäldern: Der Lebensraum des Schwarzstorchs

Bei unserem Sendervogel gibt es nichts Neues. Der Vogel verweilt noch in Nordostfrankfreich, in den Feldlfuren um Lixingen sucht die Scharzstorch-Dame ausgiebig nach Nahrung. Waltraud erkundet die Umgebung, das macht einen guten Eindruck.

Daher möchten wir die Möglichkeit nutzen, um wie angekündigt auch wichtige Naturschutzthemen in den Fokus dieses Schwarzstorch-Blogs zu rücken. Was benötigen Schwarzstörche, damit sich der Bestand dieses seltenen Waldbewohners hält bzw. gar noch erhöhen lässt? Dabei steht heute der Wald im Fokus.

Diesjähriger Schwarzstorch

Wo brüten Schwarzstörche?

Der Schwarzstorch besiedelt ein breites Spektrum von Waldtypen, zur Brut bevorzugt er Laub- und Mischwälder. Alte Eichen und Buchen, aber auch Kiefern bieten aufgrund ihrer Wuchsform häufig ideale Unterlagen für den häufig mehrere Zentner wiegenden Horst. Brutplätze befinden sich aber ebenso in Auwäldern oder reinen Nadelwäldern.

Wenn die Schwarzstörche bei der Brut nicht gestört werden oder aus anderen Gründen den Brutplatz aufgeben, werden die Horste über viele Jahre immer wieder genutzt. Die Horste werden jährlich ausgebessert und wachsen im Laufe der Jahre zu mächtigen und schweren Gebilden heran. Daher ist eine stabile Unterlage wichtig.

Faktoren für den Bruterfolg

Die Brutplätze (in Hessen brüten rund 60 Paare) liegen meist in Altbeständen, der Bestand sollte dafür hallenartig und nicht zu dicht sein, um gute An- und Abflugmöglichkeiten zu bieten. Starker Unterwuchs und Naturverjüngung sind weniger ideal, da sich die Jungstörche nach dem Ausfliegen gerne am Boden aufhalten und als Schutz vor Fressfeinden einen guten Überblick benötigen.

Wasserläufe wie z. B. kleine Quellbäche sind ein wichtiger Faktor bei der Auswahl des Brutplatzes. Dort können die Jungstörche erste Erfahrungen bei der Nahrungssuche sammeln. In den Mittelgebirgen werden Hanglagen bevorzugt, da diese den An – und Abflug begünstigen.

Deutlich wird, dass die Vögel auf Störungen sensibel reagieren, gerade während der Revierbesetzung und zum Beginn der Brutzeit. Daher ist es wichtig, dass möglichst keine Störungen statffinden. Daher dürfen größere Räume nicht forstwirtschaftlich zur Brutzeit bearbeitet werden, keine Baumfällungen oder andere Forstarbeiten staffinden. Auch Lagerflächen von gefällten Bäumen dürfen nicht in der Nähe der Horste etabliert werden. Eine von mehreren Lösungen zur Störungsminimierung können Horstschutzzonen sein.

Horstschutzzonen

Martin Hormann berichtet im Rahmen seiner Arbeit für Hessen-Forst über Horstschutzonen im Jahrbuch Naturschutz in Hessen (2022) und zeigt auf, wie wichtig ein hoher Reproduktionserfolg für diese Art ist, da nur so langfristig die hohen Verluste ausgeglichen werden können. Ein zielgerichteter und effektiver Schutz für den Schwarzstorch muss die artspezifischen Ansprüche an sein Brut- und Nahrungshabitat ganzheitlich betrachten und berücksichtigen (räumlich funktionale Zusammenhänge).

Die Habitatansprüche des Schwarzstorches an seine Fortpflanzungsstätte sind im Rahmen eines wirksamen Artenschutzes nicht nur im Brutzeitraum von Mitte Februar bis Ende August zu sichern, sondern – insbesondere in Bezug auf den funktionalen Erhalt der Niststätte – darüber hinaus auch in der Zeit seiner Abwesenheit von den Brutrevieren. Das heißt, dass hinsichtlich der Erhaltung des charakteristischen Horstumfeldes ganzjährig und während der gesamten Nutzungsdauer des Nestes Verändungen bzw. Störungen zu vermeiden sind. Notwendig ist auch der weitergehende Erhalt verlassener Nester und des charakteristischen Horstumfeldes in einem Zeitraum von mindestens fünf Jahren.

Nutzungsverzicht im Wald

In einer 200 Meter-Horstschutzzone (als sogenannte innere Horstschutzzone) werden durch den ganzjährigen Verzicht auf den Holzeinschlag aktive Veränderungen am Waldbestand ausgeschlossen. Die Vermeidung von Veränderungen am Waldbestand und Störungen in der Umgebung des Horstbaumes sind die wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Reproduktion. Für diesen Nutzungsverzicht stehen beim Land Mittel zur Verfügung. Und in den vergangenen Jahren sind mehrere dieser Horstschutzzonen bereits umgesetzt worden.

Störungen während der Brutzeit vom 15. Februar bis zum 31. August eines Jahres sind nach § 44 Absatz 1 Nummer 3 Bundesnaturschutzgesetz verboten, um eine Aufgabe des Horststandortes zu vermeiden. Dazu zählen forstbetriebliche Arbeiten wie Rückearbeiten und Holzlagerung ebenso wie Wegebau-, instandhaltung oder -unterhaltung und der Jagdbetrieb. In zeitlicher Hinsicht betrifft die Verbotsnorm primär die Phase der Brutzeit. Dennoch ist zur Sicherung und zum Erhalt der Funktion der Lebensstätte der Schutz weiter zu fassen, um eine Aufgabe des Brutplatzes zu vermeiden. Bestandsverändernde Maßnahmen sind daher auch außerhalb der Brutzeit zu unterlassen.

Die Naturschutzleitlinie des Landes Hessen

Die Leitlinie für den hessischen Staatswald wird derzeit überarbeitet (Stand: 26.09.2025), wodurch auf mehreren Ebenen Verschlechterungen für den Natur-, Klima- und Artenschutz zu erwarten sind. Neben der Reduzierung der Habitatbäume von 10-15 auf 5 Bäume je Hektar ist vor dem Hintergrund des Schwarzstorch-Schutzes u. a. problematisch, dass Holzeinschlag mitten im Sommer künftig nicht mehr verboten sein soll. Er soll nur vermieden werden. Holzrücken darf künftig auch im Sommer und sogar in Schutzgebieten erfolgen. Bei Neupflanzungen soll künftig nur noch „ein angemessener Anteil“ der vorgesehenen 4 bis 5 standortgerechten Baumarten heimisch sein. Ansonsten setzt der Forst auf Douglasien, Roteichen, Küstentannen oder andere nicht angepasste Arten von anderen Kontinenten. Das alles klingt nach vielen Störungen, die vor allem den scheuen Bewohnern unserer heimischen Wälder nicht gefallen dürfte.

Der NABU fordert, dass die Leitlinie in jetztiger Form erhalten bliebt. Die Forderungen an die Landesregierung hat der NABU hier zusammengefasst.

 

Der 1. Zugtag im September 2025

Sorgenvoll waren die Tage nach der Besenderung, worüber wir bereits berichteten. Waltraud, unser besenderter Schwarzstorch, schien es in Oberbiel, einem Stadtteil der Stadt Solms im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis, schlichtweg zu gut zu gehen.

Neben dem guten Ernährungszustand waren es auch die Rahmenbedingungen, die einen Abzug verzögerten. Sommerliche Temperaturen, Gegenwind und schließlich auch ausgiebiger Regen machten einen Abzug unmöglich. Zudem sind natürlich viele Artgenossen bereits abgezogen, so dass der Schwarzstoch ein Stück weit auf sich alleine angewiesen war.

Sendervogel

Am 23. September ging es dann jedoch sehr schnell!

Um 9.23 Uhr schraubte sich der Vogel nach oben und zog über Niederselters und Idstein Richtung Wiesbaden, um den Taunuskamm zu umgehen. Über Ingelheim (am Rhein) ging es schnurstracks weiter Richtung Saarbrücken im Saarland.

Kurz nach 15 Uhr erreichte die Scharzstorch-Dame einen Wald bei Lixingen in Nordostfrankreich. Dort ruhte sich der Vogel den Rest des Tages aus und übernachtete auch dort. Einige Zahlen und Fakten zum ersten Zugtag: Über 200 Kilometer zurückgelegt, maximale Fluggeschwindigkeit 102 Kilometer/Stunde (für kurze Zeit, sonst meist 20-30 Kilometer/Stunde), maximale Flughöhe 603 Meter.

Kurz vor neun am 24. September ging es für den Vogel dann schon weiter, allerdings nur zur Nahrungsaufnahme in die Umgebung. Der Vogel blieb den Tag über vor Ort. Er  übernachtete abermals in dem kleinen Wäldchen. Die Windrichtung für den Weiterzug passte zwar, doch es regnete über weite Teile des Tages. In den kommenden Tagen berichten wir darüber, wie es weitergegangen ist.

Zugroute des Schwarzstorchs am 23. September 2025

Auf dem Weg „heim“

Während wir bereits Anfang Februar die ersten Meldungen erhalten haben, dass an mehreren Stellen Hessens bzw. Deutschlands schon wieder Rotmilane zu sehen sind (s. www.NABU-naturgucker.de), haben es sich unsere drei  besenderten Rotmilane aus dem mittelhessischen Vogelsberg etwas länger auf der Iberischen Halbinsel gutgehen lassen. Verständlich, wenn man bedenkt, dass in den höheren Lagen des Vogelsbergs noch bis vor kurzem Schnee und Eis den Alltag dominierten.

Max, der die letzten Jahre bei Stockhausen im östlichen Vogelsberg brütete, war der Erste im Bunde, der letzten Sonntag die Heimreise angetreten ist. Mitte der Woche folgte ihm Noah, der seit mindestens drei Jahren bei Ulrichstein brütet. Und schließlich machte sich am Wochenende auch Isolde auf den Weg und hat genauso wie Max bereits die Pyrenäen hinter sich gelassen.

Beginn des Heim-/Frühjahrszuges 2019 der drei besendeten Vogelsberger Rotmilane Isolde, Max und Noah

Wir wünschen den Milanen alles Gute für den Heimzug!

Rotmilan-Portrait

Max´ Überwinterungsverhalten

Bei allen Rotmilanen, die wir 2016 und 2017 im mittelhessischen Vogelsberg besendern konnten, gelang es uns, Überwinterungstraditionen nachzuweisen.

Noah überwintert im dritten Winter in Folge im Grenzbereich Spanien – Portugal in der Extremadura; Isolde gefällt es seit dem Winter 2016/17 besonders gut im Norden Spaniens bei León.

Max entschied sich 2017 bereits für den Raum Salamanca in der Region Kastilien und León im Nordwesten Spaniens und lieferte uns zahlreiche Informationen dank seines kleinen, 20 Gramm schweren „Datenrucksacks“.

Die Region ist eher karg und durch Viehzucht geprägt und fast 1.600 Kilometer vom Brutplatz bei Stockhausen (Gemeinde Herbstein) im Vogelsberg entfernt.

Im Oktober 2018 erreichte das Männchen abermals den Raum Salamanca und nutzt die Landschaft seitdem ganz ähnlich wie im Vorwinter. Anders als die anderen Sendermilane ist seine Raumnutzung dabei allerdings recht groß und hat eine Ausdehnung von Nord nach Süd von über 60 Kilometern.

 

Das Überwinterungsgebiet des Rotmilan-Männchens Max in den Winterhalbjahren 2017/18 und 2018/19 im Raum Salamanca (Spanien).

Noahs Zug- und Überwinterungsverhalten

Faszinierend: Im dritten Jahr verfolgen wir nun das Zug- und Überwinterungsverhalten des besenderten Rotmilan-Männchens „Noah von Ulrichstein“, der im Juni 2016 seinen „Datenrucksack“ bekommen hat.

Die Zugrouten des Rotmilan-Männchens Noah 2016/17, 2017/18 und im Herbst 2018

Drei Jahre hintereinander hat er nun erfolgreich auf ein und demselben Horst in der Nähe von Ulrichstein seine Jungen aufgezogen und sich im Winterhalbjahr stets für die Extremadura als Überwinterungsgebiet entschieden. Südlich Badajoz, immerhin rund 1.800 Kilometer vom mittelhessischen Brutplatz entfernt, scheint es ihm sehr gut zu gehen, denn die Raumnutzungen in der Winterhalbjahren 2016/17, 2017/18 und im Oktober 2018 unterscheiden sich kaum.

Die Raumnutzung des Rotmilan-Männchens Noah während der vergangenen 3 Winterhalbjahre in der spanischen Extremadura.