Ein guter Tag für den WaldNaturSchutz in Deutschland – Gerichtsurteil entscheidet zugunsten von staatlich verpflichtenden Schutzaufgaben in FFH-Wäldern!

Holzeinschlag im FFH-Schutzgebiet des Tautenburger Forstes durch staatlichen Forstbetrieb. – Foto: Silvester Tamás

Mit dem jüngsten Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen vom 09.06.2020 über die Bewirtschaftung und den Schutz des „Leipziger Auwaldes“ ist endlich klar: FFH-Waldschutzgebiete im europäischem Schutzgebietsnetz NATURA 2000 genießen einen besonders hohen Schutz. Forstbewirtschaftungsbetriebe und Waldbesitzer dürfen nicht zuerst den Holzertrag in diesen Wäldern im Blick haben, sondern sind vordergründig zu Schutzmaßnahmen im Sinne der FFH-Verträglichkeit verpflichtet.

Bilder wie oben, aus dem Jahre 2018 im FFH-Waldschutzgebiet „Tautenburger Forst“, dürften damit hoffentlich auch bald in Thüringen der Vergangenheit angehörden. Denn das Gerichtsurteil ist ein sogenanntes Präzedenzurteil, welches im Prinzip nun in allen FFH-Waldgebieten Deutschlands allein schon von Amtswegen Berücksichtigung finden muss.

Das Gericht stellte in seinem Urteil klar heraus, dass eine massive Entnahme von Holz in nach dem Europarecht streng geschützten Gebieten nun NICHT mehr ohne Verträglichkeitsprüfung und ohne Beteiligung der anzuhörenden bzw. betroffenen Umwelt- und Naturschutzverbände erfolgen darf.

Weiterführende Informationen zur Klage und zum Urteil:

https://www.nukla.de/

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