Luchstötungen – erster Fall vor Gericht!

Luchsin Tessa, vergiftet mit Carbofuran, 2012, Nationalpark Bayerischer Wald. – Foto: Nationalpark Bayerischer Wald.

Die illegale Verfolgung und Tötung von streng geschützten Arten hat in Deutschland ungeahnte Ausmaße angenommen – erstmals sollte sich nun ein Jäger wegen der illegalen Nachstellung und Tötung von Luchsen im Bayerischen Wald vor einem deutschen Gericht verantworten

Am 12.09.2019 war es soweit. Erstmals musste sich ein Jäger in Deutschland vor einem deutschen Gericht (Cham, Bayern) verantworten, weil er vorgegeben hatte, dass er freilebende Luchse im Bayerischen Wald mit einer illegalen Falle gefangen und anschließend getötet haben will.  Die Sache kam ans Tageslicht, weil ein verdeckter Personenkreis und andere Jäger ihm auf die Schliche gekommen waren und seine Aussagen diesbezüglich sogar noch in direkten Gesprächen am vermeintlichen Tatort mit einer verdeckten Kamera aufgenommen hatten. Allein schon diese Tatsache belegt, mit welch hoher krimineller Energie hier offenbar  Jäger völlig unbehelligt in deutschen Wäldern mit Waffe und Jagdschein unterwegs sein können und die Jagd ausüben dürfen, ganz nach dem Motto: ich schieß‘ mir die Welt zurecht, wie sie mir gefällt. Aber das ist kein Einzelfall, weit gefehlt. Immer wieder werden auch andere streng geschützte und bedrohte Arten wie Wölfe oder Greifvögel in Deutschland aufgefunden, die mittels jagdlicher Munition oder extrem wirksamen Giften (z.B. Carbofuran) absichtlich getötet worden sind. Nicht selten führt auch hier die Spur immer wieder zu Jägern, die die Jagd überwiegend in ihrer Freizeit ausüben und Beutegreifer, wie Wolf, Luchs und Habicht als jagdliche Konkurrenten sehen. Nicht immer jedoch gelingt eine Überführung der Täter, weil der Fundort häufig nicht mit dem Tatort übereinstimmt. Absichtlich „nur“ angeschossene Wölfe (zum Beispiel durch Bauchschuss) können sich unter elendigen Qualen noch Kilometer weit vom Beschussort wegschleppen und sterben fern des eigentlichen Tatorts. Anderseits wurden vorsätzlich getötete Wölfe, denen noch nach dem Tötungsdelikt der Kopf abgetrennt wurde, vom Tatort wegtransportiert, um sie als gut sichtbares Zeichen der Ablehnung unter einem Naturschutzschild abzulegen (Lieberose, Brandenburg 2015). Gut 50 Wölfe wurden in den Jahren 1991 bis heute illegal in Deutschland getötet (DBBW). Wenn man bedenkt, dass dies nur eine sehr kleine Spitze eines noch viel größeren „Eisberges“ sein dürfte, gibt der Zustand der deutschen Jagd ein erschreckendes Bild wieder. Auch im Bayerischen Wald wurde eine tragende Luchsin mit Schrot abgeschossen (2013) und eine weitere Luchsin mit dem hierzulande verbotenen Gift „Carbofuran“ vergiftet (Luchsin Tessa, 2012). In einem Fall wurde den getöteten Luchsen die Gliedmaßen abgetrennt und diese gut sichtbar, gewissermaßen als deutliches Zeichen der Ablehnung, vor eine Kamerafalle des Luchsprojektes im Bayerischen Wald drapiert (Luchs Leo und Leonie, 2015). Solche und andere vergleichbare Fälle zeigen, dass es in Sachen Jagd und Ermittlungsarbeit ein Umdenken braucht. Die Jagd in Deutschland muss besser kontrolliert und im Fall von Verstößen deutlich restriktiver sanktioniert werden. Es kann nicht angehen, dass internationale Bemühungen für den Artenschutz auf nationaler Ebene durch hochgradig kriminelle Energien unter wenigen Jägern mit Füßen getreten und zu Nichte gemacht werden. Insofern ist das Urteil von Cham ein gutes Signal! Am Amtsgericht erwartete den 53-jährigen Jäger aus Lohberg der Prozess. Dieser wurde von der Regensburger Staatsanwaltschaft wegen Besitz zweier illegaler Waffen und dem vorsätzlichen Nachstellen von Luchsen sowie der Tötung von Luchsen angeklagt und durch das Gericht für schuldig befunden. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000,- € und zur Zahlung der erheblichen Gerichtskosten verurteilt. Er gilt damit als einschlägig vorbestraft. Zudem muss er seine Waffen, die Waffenbesitzkarte und seinen Jagdschein abgeben.

Kommentar: Silvester Tamás (Autor Luchs-BLOG, NABU Thüringen)

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