Nord Stream 2 und Hambacher Wald: die zwei Gesichter der Verbandsklage

Nord Stream 2 und Hambacher Wald: die zwei Gesichter der Verbandsklage

Seit fast zwei Jahren kämpft der NABU gegen die Gaspipeline Nord Stream 2, hält das Projekt für energiepolitisch und naturschutzfachlich falsch. Und trotzdem schafft der Energieriese Gazprom in der Ostsee traurige Tatsachen, denn der Eilantrag auf Baustopp wurde im Juli abgelehnt. Anders im Fall des Hambacher Waldes. Hier jubelte der Naturschutz, als das Oberverwaltungsgericht Münster die geplante Rodung stoppte – zum Glück für Wald und Klima. Beide Verfahren gleichen sich in der Sache auffällig. Trotzdem wurden die Eilverfahren gänzlich unterschiedlich entschieden – warum?

Wo liegen die Gemeinsamkeiten?

  1. In beiden Verfahren ist europäisches Naturschutzrecht betroffen, denn geschützte Lebensräume und Arten würden irreparabel zerstört. Der Hambacher Wald wird dabei als potentielles FFH-Gebiet eingestuft. In der Ostsee verläuft Nord Stream 2 durch fünf tatsächliche Schutzgebiete der FFH- und Vogelschutzrichtlinie.
  2. Für beide Vorhaben galt eine „sofortige Vollziehung“. Das bedeutet, dass ein genehmigtes Projekt sofort umgesetzt werden kann und ein Widerspruch oder eine Klage keine aufschiebende Wirkung entfalten.
  3. Bei beiden Vorhaben ging es um den Zugang zu fossilen Energieträgern. Der Bedarf für die Kohle unter dem Hambacher Wald oder das Gas der Nord Stream 2 ist aber höchst umstritten.
  4. In beiden Verfahren haben die Energiekonzerne argumentiert, dass ihnen bei einem Bau- oder Rodungsstopp hohe Kosten entstünden und Versorgungslücken bei der Energiesicherheit entstehen würden.

Trotz dieser Gemeinsamkeiten ähneln sich die Entscheidungen der Gerichte nur in einem wesentlichen Punkt: Beide Gerichte erkennen an, dass es sich um sehr komplexe Verfahren handele und eine Entscheidung im Eilverfahren deshalb nicht möglich sei. Der Ausgang des Hauptsacheverfahrens sei offen. Daraus ergebe sich, dass die unterschiedlichen Interessen gegeneinander abgewogen werden müssen. Betrachtet man aber die Argumentation und das Ergebnis der Abwägungen, zeigen sich die Unterschiede:

  1. Der Beschluss zum Hambacher Wald macht klar: Nur ein Rodungsstopp vermeidet, dass vollendete Tatsachen geschaffen und geschützte Gebiete und Arten irreversibel beeinträchtigt werden, bevor in der Hauptsache, also der eigentlichen Klage, entschieden wird. Die Entscheidung zum Rodungsstopp entspricht dem gesunden Menschenverstand. Denn was hilft es, wenn erst im Nachhinein festgestellt wird: Der Wald hätte nicht gerodet werden dürfen? Im Fall von Nord Stream 2 hat diese Argumentation jedoch nicht zu einem Baustopp geführt, obwohl auch hier Schutzgebiete auf über 80 Kilometern Länge betroffen sind.
  2. Ungeachtet von Umweltauswirkungen hat eine Projektumsetzung dann Vorrang, wenn mit dem Projekt schwerwiegende Gefahren abgewehrt werden sollen oder das Gemeinwohl eine sofortige Umsetzung verlangt. Ein solches überwiegendes Interesse des Gemeinwohls wäre die sichere Energieversorgung. Die Entscheidung zum Hambacher Wald sieht die Beweislast dafür bei der Genehmigungsbehörde oder RWE. Anders die Nord Stream 2-Entscheidung. Hier hätte der NABU als klagender Umweltverband beweisen sollen, dass die von Nord Stream 2 vorgelegte Prognose des Gasbedarfs fehlerhaft ist. Die Beweislast wurde also verlagert. Dabei hält selbst der Europäische Rechnungshof die Nord Stream 2 zugrunde liegenden Prognosen des künftigen Gasbedarfs für unplausibel.
  3. In der Entscheidung zum Hambacher Wald hält das Gericht fest: Wenn RWE durch einen Rodungsstopp höhere Kosten entstehen, seien diese hinzunehmen. Im Fall von Nord Stream 2 lässt das Gericht jedoch die durch einen Baustopp entstehenden Kosten in die Abwägung mit einfließen. Mit bekanntem Ausgang.

Im Ergebniss dieser beiden sehr unterschiedlichen Abwägungen steht der Rodungsstopp vom Hambacher Wald, während sich der Nord Stream 2-Graben bis zu 80 Meter breit durch die Schutzgebiete frisst.

Wald - Foto: Michael Nübel

Foto: Michael Nübel

Allein aus den zugrunde liegenden Sachverhalten lassen sich diese gegensätzlichen Gerichtsentscheidungen nur schwer verstehen. Jedoch waren die Rahmenbedingungen beider Projekte unterschiedlich: Das im Vergleich zur Kohle saubere, klimafreundliche Image von Erdgas könnte bei der Entscheidung eine Rolle gespielt haben – selbst wenn die Fakten dagegen sprechen. Denn die Klimabilanz von Erdgas ist insgesamt nicht besser als die von Kohle, werden

Methanleckagen eingerechnet. Nicht zuletzt ist auch das politische Klima unterschiedlich. Während aktuell die Kohlekomission den Ausstieg aus der Kohle vorbereiten soll, ist die Gaspipeline auch politisch in Deutschland gewollt. Ex-Kanzler Schröder scheint dafür auf höchster politischer Ebene als Türöffner gewirkt und auch Einfluss auf die SPD geführte Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern genommen zu haben. Nord Stream 2 sponsorte den von der Landesregierung mitveranstalteten Russlandtag. Geopolitische Überlegungen könnten Nord Stream 2 für die Bundesregierung attraktiv gemacht haben. Mit einer weiteren großen Pipeline würde Deutschland ein wichtiger Knotenpunkt auf dem europäischen Gasmarkt. Zudem hätte eine gerichtliche Entscheidung gegen die Pipeline den Eindruck erwecken können, Deutschland knicke vor Trumps Forderungen ein. Der US-Präsident kritisiert Nord Stream 2 lautstark.

Auch in der Öffentlichkeit wurden Nord Stream 2 und die Rodung des Hambacher Waldes ganz unterschiedlich wahrgenommen. Während sich die Umweltschäden von Nord Stream 2 draußen auf dem Meer ereignen, liegt der Hambacher Wald zwischen den Großstädten Aachen, Köln, Bonn und Düsseldorf. Der Wald und die Bechsteinfledermaus mobilisierten zehntausende Protestierer, während der Protest für für Riffe und Schweinswale verhalten blieb. Hat das am Ende Einfluss auf die rechtlichen Verfahren genommen?

Die Entscheidung zum Rodungsstopp im Hambacher Wald ist ein Lichtblick. Zeigt sie doch, dass komplexe Umweltrechtsverfahren durchaus vorsorgend im Sinne der Natur entschieden werden können. Der Vergleich der beiden Verfahren gibt aber auch Anlass zur Sorge, denn selten kann Natur zehntausende Menschen mobilisieren. Wir schützen das, was wir sehen und verstehen können. Aber insbesondere im Meer spielen sich die Eingriffe des Menschen oft unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab, egal wie zerstörerisch die Auswirkungen sind. Es ist schwer zu verstehen, was ein Bagger am Meeresboden anrichten kann, wenn sich ein 80 Meter breiter Graben durch Seegraswiesen und Mergelriffe frisst.

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Anne Böhnke-Henrichs
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2 Kommentare

Laszig,Reinhard

03.11.2018, 20:06

Wie bigott muss man sein, um über den Hambacher Forst dicke Tränen zu weinen, aber gleichzeitig hunderte von HA Wald roden zu lassen, um die Landschaft zu "verdrahten"! Gab es da nicht mal ach so schrecklichen Elektrosmog? Hochspannungsleitungen als Vogelfallen? Und unser schönes Schleswig-Holstein als Maiswüste, nur um ein paar Liter nicht gebrauchten "Bio-Sprit " und "Bio-Gas" zu produzieren.(vor Jahren war mal all dies aus Abfällen geplant zu machen!) Aber man kann ja "grün" wählen, denn dann hat man ja auch was für den Naturschutz getan! Weiter so, macht nur weiter so.... sang einmal ein holländischer Sänger.(Herrman van Veen?) Herzliche Grüße eines alten Vogelwartes (Reinhard Laszig)

Anne Böhnke-Henrichs

05.11.2018, 10:22

Sehr geehrter Herr Laszig, Ihre Sorge angesichts des laufenden Stromleitungsausbaus und des zunehmenden Biomasseanbaus kann ich gut verstehen. Auch der NABU beschäftigt sich intensiv mit diesen Themen: https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/erneuerbare-energien-energiewende/biomasse/index.html https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/stromnetze-und-speicher/index.html Am Ende ist unsere Forderung ganz klar: Die Energiewende muss naturverträglich sein. Mitmachen kann auch jede und jeder einzelne. Denn jede gesparte Kilowattstunde ist ein Gewinn für die Natur.

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