{"id":8485,"date":"2025-07-22T13:11:28","date_gmt":"2025-07-22T11:11:28","guid":{"rendered":"https:\/\/blogs.nabu.de\/naturschaetze-retten\/?p=8485"},"modified":"2025-07-24T15:17:25","modified_gmt":"2025-07-24T13:17:25","slug":"naturschutzfinanzierung-im-eu-haushalt-detailanalyse-des-kommissionsvorschlages","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blogs.nabu.de\/naturschaetze-retten\/naturschutzfinanzierung-im-eu-haushalt-detailanalyse-des-kommissionsvorschlages\/","title":{"rendered":"Naturschutz im neuen EU-Haushalt: Mut zur L\u00fccke, falsche Stelle"},"content":{"rendered":"<p>Die ganze Pr\u00e4sentation wirkte chaotisch, aber am 16. Juli war es tats\u00e4chlich fast so weit: Die EU-Kommission hat ihren lang erwarteten Vorschlag zum Mehrj\u00e4hrigen Finanzrahmen der EU (MFR), den neuen siebenj\u00e4hrigen EU-Haushalt ab 2028, vorgestellt. Die Rechtstexte einzelner Fonds waren sogar erst am Morgen des 18. Juli verf\u00fcgbar. Wir blicken auf die Details.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Vorausgegangen waren n\u00e4chtliche Verhandlungen zwischen den verschiedenen Dienststellen der EU-Kommission, die teilweise erst in letzter Minute \u00fcber die konkreten Texte informiert worden waren.<\/p>\n<p>Damit hat Kommissionspr\u00e4sidentin Ursula von der Leyen den Startschuss f\u00fcr die Verhandlungen zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Parlament gegeben. In den letzten Monaten wurde in Br\u00fcssel kaum ein anderes Thema diskutiert, denn die finanzielle Ausgestaltung des MFRs steuert politische Priorit\u00e4ten, genauso wie Wirksamkeit und Umsetzung von EU-Gesetzgebung grundlegend f\u00fcr ganze 7 Jahre. In Anbetracht der geopolitischen Lage und neuen Priorit\u00e4tensetzung hatte Ursula von der Leyen eine \u201cradikale\u201d Reform bisheriger Strukturen angek\u00fcndigt, entsprechend gro\u00df war die Aufregung. Das neue Budget sollte drastisch vereinfacht, die einzelnen F\u00f6rderinstrumente flexibilisiert und die Mittelverwendung performativ ausgestaltet werden. Die offiziellen Vorschl\u00e4ge zeigten: Die Kommission meinte es ernst, vergisst aber leider den Natur- und Umweltschutz.<\/p>\n<h3><strong>Die grundlegende Struktur im \u00dcberblick<\/strong><\/h3>\n<ul>\n<li><strong>Umfang des Budgets und grundlegende Architektur<\/strong>: Der n\u00e4chste EU-7-Jahreshaushalt soll nach dem Vorschlag der Kommissionspr\u00e4sidentin knapp 2 Billionen Euro gro\u00df sein \u2013 eine Zahl, die sicher in den Verhandlungen von den Staatschefs noch reduziert wird. Anstelle der rund 530 Fonds, die der derzeitige MFF beinhaltet, reduziert sich der Kommissionsvorschlag auf zwei wesentliche S\u00e4ulen, die zusammen einen wesentlichen Teil des neuen EU-Budgets abdecken. Dessen zentrale Elemente sind ein Rahmenwerk zur Erstellung von 27 Nationalen und Regionalen Partnerschaftspl\u00e4nen (NRPs) sowie einem Wettbewerbsfond (WF) (die Gesetzesvorschl\u00e4ge zu diesen Fonds haben wir ganz am Ende verlinkt). Vom Gesamtbudget erhalten die NRPs dabei 44 %, w\u00e4hrend der WF nur 13 % umfasst (vergleiche f\u00fcr das Zahlenverh\u00e4ltnis die Einzelbetr\u00e4ge der \u201eFonds\u201c in den jeweiligen Fonds-Verordnungen sowie den Gesamtbudgetvorschlag im Anhang zur allgemeinen MFR-Verordnung). Die restlichen 25 % des Gesamtbudgets fallen auf die Global Europe Facility f\u00fcr Ausgaben im Hinblick auf die Rolle der EU in der Welt, administrative Ausgaben der EU (wie etwa f\u00fcr Personal der Kommission) und die R\u00fcckzahlung der f\u00fcr den Corona-Wiederaufbau-Fonds aufgenommenen Schulden.<\/li>\n<li><strong>Ein Herzst\u00fcck: Die Nationalen und Regionalen Partnerschaftspl\u00e4ne:<\/strong> Die NRPs sind das neue Herzst\u00fcck des MFF und schlucken traditionelle Posten, wie den Koh\u00e4sionsfond, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und den Europ\u00e4ischen Fond f\u00fcr Regionale Entwicklung (EFRE). Mit Ausnahme der GAP l\u00f6sen sich diese Fonds in der neuen Architektur komplett auf. Was verbleibt, sind einzig und allein deren Priorit\u00e4ten und Ziele. Die Programmierung und Verteilung der Gelder wird komplett \u00fcber die neuen NRP-Pl\u00e4ne laufen, in denen die Mitgliedstaaten die Mittel einplanen und veranschlagen m\u00fcssen. Die Pl\u00e4ne f\u00fcr die Verwendung der Mittel des Corona-Wiederaufbaufonds dienen hier als Blaupause. Als prominenteres Beispiel die GAP-Strategiepl\u00e4ne, mit wohl weniger Detailvorgaben, daf\u00fcr mehr horizontalen Zielen. Die Pl\u00e4ne werden von den Mitgliedstaaten erstellt.<\/li>\n<li><strong>Flexibilit\u00e4t und Performance-Mechanismus:<\/strong> In der konkreten Programmierung der Pl\u00e4ne erhalten die Mitgliedstaaten deutlich mehr Freiheit und Flexibilit\u00e4t, als sie es im Rahmen der bisherigen Programme haben. Der Verwaltungsaufwand verschiebt sich so von der Kommission auf die Mitgliedstaaten, genau wie die Verantwortlichkeit f\u00fcr die genaue Verwendung der Mittel. Es kann in Zukunft also nicht mehr allzu leicht auf Br\u00fcssel verwiesen werden, sobald Unzufriedenheiten aufkommen, wie es insbesondere bei der GAP h\u00e4ufig der Fall war. Im Gegenzug zur neugewonnenen Flexibilit\u00e4t f\u00fcr die Mitgliedstaaten will die Kommission ihre Kontrolle \u00fcber die Mittel im Rahmen gewisser Compliance-Mechanismen erh\u00f6hen (allgemeine Regeln finden sich etwa in der Verordnung zum Tracking- und Performance-Rahmen, konkretere Regeln etwa zur Halbzeitbewertung der Pl\u00e4ne und zu Rechtsstaatlichkeit-Konditionalit\u00e4ten wiederum in der Fonds-Verordnung zum NRP, wobei sich die finale Ausgestaltung, das genaue Zusammenspiel und die Wirksamkeit noch zeigen muss). Erreichen Mitgliedsstaaten ihre im Plan festgelegten Ziele aufgrund von Eigenverschulden nicht, oder verwenden die Mittel bewusst anderweitig, kann die Kommission innerhalb von zwei Monaten Mittel zur\u00fcckhalten und bei weiterer non-compliance diese sogar neu programmieren lassen. Inwieweit diese Regeln im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch abgeschw\u00e4cht werden, bleibt abzuwarten.<\/li>\n<li><strong>Zwischenfazit zur grundlegenden Struktur: <\/strong>Auf den ersten Blick klingt diese neue Struktur nicht schlecht, B\u00fcrokratie k\u00f6nnte abgeschafft und der Zugang zu EU-Mitteln vereinfacht werden. Auch wird das Budget st\u00e4rker an \u00fcbergeordneten EU-Priorit\u00e4ten ausgerichtet anstatt in einzelne starre Programme zu flie\u00dfen &#8211; selbst, wenn aus unserer Sicht eine L\u00fccke f\u00fcr den Natur- und Umweltschutz bei den Priorit\u00e4ten klafft. Die Mitgliedsstaaten erhalten deutlich mehr Flexibilit\u00e4t, um ihre individuellen sozio\u00f6konomischen sowie geografischen Belange in der Mittelverwendung besser ber\u00fccksichtigen zu k\u00f6nnen. Auf der anderen Seite m\u00f6chte die Kommission Handlungsf\u00e4higkeit und Kontrolle sowie \u00dcberwachung \u00fcber die Gelder verst\u00e4rken, inklusive unb\u00fcrokratischem R\u00fcckhalt bei Missbrauch oder eigen verschuldete Zielverfehlung. Allerdings ist es eher unwahrscheinlich, dass die Kommission die neuen Hebel auch effektiv nutzen wird, sollten diese im Gesetzgebungsverfahren \u00fcberleben. Am Ende sitzen die Mitgliedsstaaten, in Teilen als Geldgeber, bei einer solch flexiblen Ausgestaltung meist am l\u00e4ngeren Hebel.<\/li>\n<\/ul>\n<h3><strong>Bedeutung f\u00fcr den Naturschutz in der EU<\/strong><\/h3>\n<p>Wie die gesamtpolitische Lage und die bisherigen Debatten schon erahnen lie\u00dfen, ist der neue EU-Haushalt kein Fortschritt im Kampf gegen Natur- und Klimakrise. W\u00e4hrend der vergangene Haushalt noch in einem Europa ohne Krieg und mit freit\u00e4glichen Gro\u00dfdemonstrationen f\u00fcr Natur- &amp; Klimaschutz verhandelt wurde, sind die aktuellen Debatten v\u00f6llig andere. Das \u00e4u\u00dfert sich auch deutlich in der Priorit\u00e4tensetzung. Von einer Green Deal Zukunft oder gar Green Spending ist keine Rede mehr (obwohl die entsprechenden Gesetze wie die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ja verabschiedet wurden und Finanzierung bed\u00fcrften), Naturschutz ist vielmehr zu einer Randnotiz verkommen. Die noch enthaltenen Komponenten f\u00fcr den Naturschutz sind (Details folgen weiter unten):<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Ein \u00fcbergreifendes Ausgabenziel in H\u00f6he von 35 % f\u00fcr Klima und Umweltschutz,<\/strong> welches sich an den 6 Priorit\u00e4ten der EU-Taxonomie (inklusive Schutz und Renaturierung von Biodiversit\u00e4t &amp; \u00d6kosystemen) orientieren soll.<\/li>\n<li><strong>Eine gewisse Weiterf\u00fchrung von \u201cLIFE-Aktivit\u00e4ten\u201d<\/strong>, als versteckte Minimalvorgabe in den NRPs und im WF, zentral durch die EU-Kommission verwaltet.<\/li>\n<li><strong>Die Erw\u00e4hnung von Naturschutz und Renaturierung als Unterpriorit\u00e4ten der \u201cClean Transition\u201d-S\u00e4ule innerhalb des WFs<\/strong>, vereinzelt auch in der NRP-Verordnung und der GAP innerhalb der NRPs.<\/li>\n<li><strong>Die \u00fcbergeordnete Anwendung des schon vom namentlich bekannten, aber kaum wirklich operationalisierten Do-No-Significant-Harm Prinzips<\/strong> (was auch zuk\u00fcnftig nicht vollends operationalisiert werden d\u00fcrfte, weil es bei konsequenter Anwendung Ausgabeposten, wie die Fl\u00e4chengebundenden Direktzahlungen der GAP infrage stellen m\u00fcsste), welches eine problematische Nutzung von Subventionen, durch einen standardisierten Pr\u00fcfmechanismus verhindern soll.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>Kein eigener Schwerpunkt mit Mittelausstattung zur Adressierung der Natur- und Klimakrise<\/strong><\/h3>\n<p>Was es damit nicht gibt, ist ein Ausgabenschwerpunkt mit einer Mindestbudgetausstattung f\u00fcr Naturschutz- und Renaturierungsma\u00dfnahmen, wie ihn viele Verb\u00e4nde und wir vom NABU auch gemeinsam mit BirdLife Europe gefordert hatten. Die Notwendigkeit hierf\u00fcr hatten auch mehrere Mitgliedstaaten etwa bei Verabschiedung der Wiederherstellungs-Verordnung betont. Mit dem Verweis auf neue, bisher noch nicht bestehende materielle Vorgaben in den Mitgliedstaaten w\u00e4re es sinnvoll gewesen, hier einen neuen Fonds zu schaffen, um die Mitgliedstaaten bei der Durchf\u00fchrung der Verordnung zu unterst\u00fctzen! Selbst die EU-Kommission hatte eine gute Woche vor Ver\u00f6ffentlichung des MFR-Vorschlags den EIR-Bericht 2025 lanciert, in dem es die Finanzierungsl\u00fccke f\u00fcr den Naturschutz insgesamt auf 37 Milliarden Euro j\u00e4hrlich beziffert wird (siehe hierzu <a href=\"https:\/\/blogs.nabu.de\/naturschaetze-retten\/eir-report\/\">hier<\/a> unseren Natursch\u00e4tze-Retten-Blog vom 7. Juli).<\/p>\n<p>Durch die Aufl\u00f6sung von LIFE und die Flexibilisierung der GAP (siehe unten) fallen jegliche vordefinierten naturschutzrelevanten Programme weg und es bleiben einzig und allein vage Kriterien und M\u00f6glichkeiten, aber keine Pflichten. Sollte sich diese vage Programmierung w\u00e4hrend der kommenden Verhandlungen nicht konkretisieren, entscheidet sich die H\u00f6he der EU-Mittel f\u00fcr den Naturschutz am Ende allein nach dem Gusto der Mitgliedstaaten (was sowohl beim Corona-Aufbaufonds als auch bei den derzeitigen GAP-Strategiepl\u00e4nen eher nicht zum Ziel f\u00fchrte), und nach dem Willen der Kommission, die Mitgliedsstaaten zur Umsetzung ihrer Priorit\u00e4ten zu bewegen.<\/p>\n<p>In Anbetracht der aktuell schon untergeordneten Rolle dieses Postens droht die Finanzierungsl\u00fccke f\u00fcr Naturschutz deutlich zu wachsen, und sich die Umsetzung von EU-Naturschutzgesetzgebung weiter zu verschleppen, auf Kosten unserer Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen.<\/p>\n<h3><strong>Die Zukunft von LIFE<\/strong><\/h3>\n<p>LIFE als solches wird nach 2027 nicht weiter (als eigenst\u00e4ndiger \u201cTopf\u201d) existieren. In Anbetracht der Architektur der Reform ist es leider nicht vorstellbar, dass LIFE im Rahmen der beginnenden Verhandlungen in derzeitiger Form seinen Weg zur\u00fcck in den Vorschlag schafft. Jedoch hat die EU-Kommission die Wirksamkeit des Programms zumindest erkannt und erwirkt, dass &#8222;LIFE-Ziele&#8220; in den Vorschl\u00e4gen genannt werden. Wohl nicht zuletzt dank der deutlichen Stimmen aus den Umweltverb\u00e4nden Br\u00fcssels und der Mitgliedstaaten.<\/p>\n<p>Obwohl \u201eLIFE-Aktivit\u00e4ten\u201c versteckt im Vorschlag des NRPs, und vor allem unter der \u201cClean Transition\u201d S\u00e4ule im WF gelistet sind, ist fraglich, inwieweit LIFE-Projekte auch zuk\u00fcnftig realisiert werden k\u00f6nnen. LIFE-Aktivit\u00e4ten sind lediglich als eine der verschiedenen F\u00f6rderoptionen genannt (vergleiche die Auflistung in Art. 33 Abs. 1 (a). Eine Mindestausstattung f\u00fcr genau diese Aktivit\u00e4ten ist nicht formuliert worden. F\u00fcr den WF ist lediglich festgehalten, dass sich die indikative Fondsgr\u00f6\u00dfe von etwa \u20ac234 Milliarden aufteilt u.a. in \u00fcberschaubare \u20ac26 Milliarden insgesamt f\u00fcr die \u201cClean Transition S\u00e4ule\u201d (oder etwa 11 % des indikativen Betrags des WF), aber \u20ac51 Milliarden f\u00fcr einen Digitalisierungs-Schwerpunkt und \u20ac125 Milliarden f\u00fcr einen Verteidigungs-Bereich (siehe Art. 4 Abs. 1 und 2 der WF-Verordnung). Unklar bleibt, ob und wie die Kommission sicherstellen wird, dass die Mitgliedsstaaten diese Posten bei der Programmierung ihrer NRPs ber\u00fccksichtigen, und inwieweit LIFE-Aktivit\u00e4ten im kommenden WF das Rennen machen. Denn im WF konkurrieren LIFE-Aktivit\u00e4ten zum Naturschutz jetzt in einem Bieterwettbewerb mit anderen \u2013 oft kostspieligen &#8211; Ma\u00dfnahmen beispielsweise zur Transformation und Dekarbonisierung des Verkehrs-, Industrie- oder Energiesektors (vergleiche die Auflistung in Art. 36 Abs. 1 WF-Verordnung), und stehen mit dieser S\u00e4ule insgesamt parallel zu dem schwergewichtigen Verteidigungsschwerpunkt im WF.<\/p>\n<p>Auf Grund der Steuerungsstruktur des WFs, werden die unter der Clean Transition S\u00e4ule genannten &#8222;LIFE Projekte &amp; Aktivit\u00e4ten&#8220; nunmehr durch verschiedene unternehmenslastige Expertengruppen und Aussch\u00fcssen mit ausgew\u00e4hlt werden. Damit d\u00fcrfte die bisher f\u00fcr LIFE zust\u00e4ndige Exekutivagentur der Kommission (CINEA) wegfallen. Das k\u00f6nnte sich negativ auf die Qualit\u00e4t der Projekte auswirken. Fraglich ist auch, ob die vielen eher kleinen, aber zielgerichteten Projekte von heute in der neuen Struktur noch gef\u00f6rdert werden k\u00f6nnten und mit ihnen diverse zivilgesellschaftliche Akteure und Kommunen. Positiv ist lediglich, dass die in den Vorschl\u00e4gen genannten \u201eLIFE-Aktivit\u00e4ten\u201c jetzt auch in gr\u00f6\u00dferem Rahmen denkbar sind, und damit m\u00f6glicherweise auch gr\u00f6\u00dfere Fl\u00e4chen dauerhaft wiederhergestellt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<h3><strong>Das \u00fcbergeordnete Ausgabenziel von 35 % f\u00fcr Klima und Umwelt<\/strong><\/h3>\n<p>Im bisherigen MFF besteht ein \u00fcbergeordnetes Ausgabenziel von 30 % f\u00fcr den Klimaschutz und 10 % f\u00fcr den Naturschutz. F\u00fcr den n\u00e4chsten EU-Haushalt r\u00fchmt sich die EU-Kommission, ein \u00fcbergreifendes Ausgabenziel von 35 % eingef\u00fchrt zu haben f\u00fcr eine der sechs Nachhaltigkeitsschwerpunkte der EU-Taxonomie. Dieses Ziel findet sich in Art. 4 Abs. 2 der \u00fcbergreifenden Verordnung \u00fcber einen Tracking- und Performance-Rahmen. Eine n\u00e4here Differenzierung innerhalb dieses allgemeinen Ziels gibt es nicht, es l\u00e4sst sich also nicht sagen, wie viel des MFR genau in den Schutz der Biodiversit\u00e4t flie\u00dfen soll.<\/p>\n<p><strong>Warum finden wir, dass dieses Ziel mehr vorgibt zu sein, als es wirklich liefern d\u00fcrfte?<\/strong> Zun\u00e4chst: gegen gutes Tracking nach fundierter Methodik haben wir nichts einzuwenden, das ist die Grundlage, um zu wissen, wohin das Geld flie\u00dft. Allerdings ist das Ziel schon gr\u00f6\u00dfentechnisch nicht ambitioniert und d\u00fcrfte mit \u201cBusiness as usual\u201d erf\u00fcllt werden. Denn bereits heute haben wir im MFR ein Ausgabenziel von 30% \u00a0f\u00fcr den Klimaschutz und 10 % f\u00fcr Biodiversit\u00e4t (das aber selbst nach Kommissionseinsch\u00e4tzung nicht erreicht wird, ohne dass dies Folgen h\u00e4tte). Trotz steigender Finanzierungsl\u00fccke f\u00fcr Natur- und Umweltschutz, und erweiterter Zielsetzung f\u00e4llt wurde das Gesamtziel verringert. Man kann also vielmehr von einem Ambitionsabbau sprechen.<\/p>\n<p>Dazu kommt, dass die Methodik immer noch nicht alles abbildet, z.B. keine sch\u00e4dlichen Ausgaben, selbst wenn sie sich in der letzten Zeit verbessert hat. Der Hauptkritikpunkt ist aber, auch gest\u00fctzt auf Erfahrungen mit den bestehenden Zielen, dass solche \u00fcbergeordneten indikativen Ausgabenziele die Fonds-Struktur nicht ver\u00e4ndern, d.h. nicht beeinflussen k\u00f6nnen f\u00fcr welche Ma\u00dfnahmen \u00fcberhaupt Geld zur Verf\u00fcgung gestellt wird (wenn zum Beispiel LIFE im WF auf reine Projektf\u00f6rderung ausgerichtet ist, flie\u00dft hierdurch eben kein Geld in dauerhaftes Natura 2000 &#8211; Management oder in die Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, die eine Projektlaufzeit \u00fcberdauern w\u00fcrden).<\/p>\n<p>Und schlie\u00dflich setzt ein solches Ausgabenziel, um nicht rein indikativ zu bleiben, immer noch einen Mechanismus voraus, um selbst, oder Mitgliedsstaaten dazu zu bringen bestehende Fonds und Programme anzupassen, sollte das Ziel verfehlt werden. Zwar mag sich der Mechanismus mit der st\u00e4rkeren Ausrichtung an der Performance in den NRPs leicht verbessern. Unklar bleibt trotzdem, ob die Kommission dann den politischen Willen aufbringt, die Mitgliedstaaten \u201cnachsitzen\u201d zu lassen, und z.B. gegen die \u201cGAP-Programmierung\u201d vorgeht &#8211; insbesondere, wenn wieder der Druck der Bauernproteste droht. All diese Gr\u00fcnde zeigen, dass dieses Ziel nicht zu hoch geh\u00e4ngt werden sollte, und jedenfalls nicht den Applaus verdient, den die Kommission ihm (mangels anderer vorzeigbarer Erfolge) zuweist. Was letztens Endes z\u00e4hlt ist, wie viel Geld \u00fcber die verschiedenen Fonds tats\u00e4chlich in einen Umschlag gesteckt wird f\u00fcr konkrete Naturschutzma\u00dfnahmen, ohne allzu gro\u00dfe Flexibilit\u00e4t f\u00fcr eine andere Programmierung durch die Mitgliedstaaten.<\/p>\n<h3><strong>Die Vorschl\u00e4ge zur GAP<\/strong><\/h3>\n<p>Die aktuelle GAP mit ihren beiden S\u00e4ulen soll in einem gr\u00f6\u00dferen Fonds aufgehen, bleibt jedoch mit einem Mindestbudget von knapp 300 Milliarden Euro (vgl. Art. 10 Nr. 2 a) (ii) der NRP-Verordnung) versehen. Das entspricht ungef\u00e4hr einer Reduktion des Agrar-Gesamtbudgets um 20 % im Vergleich zu heute (nicht aber zwangsweise der Direktzahlungen um diesen Betrag).<\/p>\n<p>Die Kommission gibt eine Liste an F\u00f6rderbereichen vor, f\u00fcr die das GAP-Budget verwendet werden kann, diese reicht von einer degressiven Fl\u00e4chenpr\u00e4mie, \u00fcber Agrarumwelt- und Klimama\u00dfnahmen (AUKM), Junglandwirt*innen-F\u00f6rderung und LEADER bis zur Investitionsf\u00f6rderung. Es gibt jedoch keinerlei Mindestbudget f\u00fcr Natur- und Klimaschutz- oder allgemein Agrarumweltma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>Die aktuellen F\u00f6rdervoraussetzungen im Natur- und Klimabereich (GL\u00d6Z) werden dahingehen soweit abgeschw\u00e4cht, als dass es keine europ\u00e4isch einheitlichen Kriterien mehr geben wird. Hier werden die Mitgliedstaaten mit der sogenannten \u201cFarm stewardship\u201d selbst die Flexibilit\u00e4t bekommen, diese f\u00fcr bestimmte vorgegebene Bereiche zu definieren (z.B. Boden, Gr\u00fcnland, Landschaftselemente, vergleiche Artikel 3 der GAP-Verordnung)).<\/p>\n<p>Die Vorgaben zur Ausgestaltung der m\u00f6glichen AUKM scheinen jedoch grunds\u00e4tzlich positiv:<\/p>\n<ul>\n<li>Mehrj\u00e4hrige Programme sind m\u00f6glich.<\/li>\n<li>\u00d6kolandbau und extensive Tierhaltung muss gef\u00f6rdert werden.<\/li>\n<li>Es soll eine Art Transformationsf\u00f6rderung geben, die Betriebe dabei unterst\u00fctzen soll, eine Umstellung Richtung Nachhaltigkeit zu finanzieren.<\/li>\n<li>Betriebe, die in roten Gebieten arbeiten und Nitrat\u00fcbersch\u00fcsse produzieren, m\u00fcssen dabei unterst\u00fctzt werden, nachhaltiger zu wirtschaften.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Positiv ist auch der Vorschlag, eine Degressivit\u00e4t und Kappung bei den Fl\u00e4chenpr\u00e4mien einzuf\u00fchren (der aber so vermutlich nicht das Gesetzgebungsverfahren im Parlament und Rat \u00fcberleben d\u00fcrfte). Wenn der Vorschlag angenommen w\u00fcrde, k\u00f6nnten die GAP-Gelder gezielter und wirksamer eingesetzt werden:<\/p>\n<ul>\n<li>Ab einem Betrag von 25.000 Euro sinkt die Fl\u00e4chenpr\u00e4mie.<\/li>\n<li>Kein Betrieb soll mehr als 100.000 Euro bekommen.<\/li>\n<li>Die Fl\u00e4chenpr\u00e4mie soll zwischen 130 und 240 Euro\/ha liegen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Zwischenfazit zu den GAP-Vorschl\u00e4gen: Aus naturschutzfachlicher Sicht ist ein fehlendes Mindestbudget und fehlende Mindestvorgaben f\u00fcr Standards f\u00fcr Natur- und Klimaschutz besorgniserregend und eine deutliche Abschw\u00e4chung des Status Quo. Mit der vorgeschlagenen Architektur k\u00f6nnen die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden, ob das Geld in die Fl\u00e4chenpr\u00e4mie oder in Honorierung von Gemeinwohlleistungen flie\u00dft, und wie hoch das Ambitionsniveau von Landschaftselementen, Gr\u00fcnland etc. in den F\u00f6rdervoraussetzungen sein soll. Wenn die GAP nicht zu einer reinen Einkommensst\u00fctze mit einem \u201cRace to the bottom\u201d beim Umweltschutz verkommen soll, muss hier im Laufe der Verhandlungen dringend nachgebessert werden.<\/p>\n<h3><strong>Kommende Schritte und Ausblick auf die Verhandlungen<\/strong><\/h3>\n<p><strong>Zeitplan<\/strong>: Wie geht es nun weiter? Mit der Ver\u00f6ffentlichung der Kommissionsvorschl\u00e4ge ist \u2013 wie oben einleitend erw\u00e4hnt &#8211; zun\u00e4chst der Startschuss gefallen. Die Gesetzgebungsverfahren d\u00fcrften bis ins Jahr 2027 hineinlaufen, also mindestens 1,5 Jahre. Sie m\u00fcssen rechtzeitig vor Ende 2027 abgeschlossen sein, um den Mitgliedstaaten noch Zeit f\u00fcr die \u201cProgrammierung\u201d zu geben (selbst wenn partiell dann eine tempor\u00e4re Verl\u00e4ngerung aktuell bestehender Regelungen vorstellbar ist, sollten beispielsweise die NRPs noch nicht fertig sein).<\/p>\n<p><strong>Gesetzgebungsverfahren<\/strong>: Auch hier sind die einzelnen Details naturgem\u00e4\u00df so kurz nach Ver\u00f6ffentlichung der MFR-Vorschl\u00e4ge noch nicht festgelegt. Klar ist aber, dass die MFR-Verordnung (die im Anhang die H\u00f6he des Haushalts und die Zuteilung auf die einzelnen \u201cHeadings\u201d festlegt) selbst eine Rats-Verordnung ist, das Parlament hier also keine Mitentscheidung hat. Vorbereitende Verhandlungen verfolgen im \u201cRat f\u00fcr Allgemeine Angelegenheiten\u201d (dieser bekam den MFR in seiner Sitzung am 18. Juli pr\u00e4sentiert), in Deutschland durch das Ausw\u00e4rtige Amt.<\/p>\n<p>Die gro\u00dfen Linien und das finale Sagen haben die Staats- und Regierungschefs selbst, in Deutschland also das Kanzleramt (wobei in der Vergangenheit teils wegen der GAP auch das Landwirtschaftsministerium eingebunden wurde). Die n\u00e4chsten regul\u00e4ren Europ\u00e4ischen R\u00e4te stehen am 23.\/24. November und dann 18.\/19. Dezember an. Die Zust\u00e4ndigkeit \u00fcber die einzelnen Fachverordnungen muss sich noch zeigen.<\/p>\n<p>Im Europ\u00e4ischen Parlament werden die \u00fcbergeordneten Verordnungen wohl im Haushaltsausschuss federf\u00fchrend behandelt, \u00fcber die entsprechenden Mitentscheidungsregeln in der Prozessordnung ist dort aber eine Einbindung der fachlich zust\u00e4ndigen Ressorts leichter realisierbar (also etwa des Agrar- und Fischerei-Ausschusses beim NRP). Die Detail-Verordnungen f\u00fcr die Agrar- und Fischereipolitik werden federf\u00fchrend in den entsprechenden Aussch\u00fcssen landen (abzuwarten bleibt, inwieweit der Umweltausschuss mitentscheiden kann). Der WF d\u00fcrfte federf\u00fchrend im Industrieausschuss landen (auch hier sollte der Umweltausschuss Entscheidungskompetenz f\u00fcr LIFE beanspruchen).<\/p>\n<p>Im Rat wiederum d\u00fcrften die Fachverordnungen in den Fachr\u00e4ten landen, ohne dass es entsprechende Mitentscheidungsregeln gibt, sodass der WF vermutlich vom Wirtschaftsministerium verhandelt wird, und die GAP-\/Fischerei-Verordnung vom Landwirtschaftsministerium (die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr den NRP ist uns noch unklar).<\/p>\n<p><strong>Erwartbare Abschw\u00e4chungen im Rat und Parlament<\/strong>: Auch wenn der Vorschlag bez\u00fcglich Umwelt- und Naturschutzes wenig Gutes enth\u00e4lt, schon jetzt ist &#8211; gest\u00fctzt auf unsere Erfahrungen \u2013 absehbar, dass die Ko-Gesetzgeber Abschw\u00e4chungen an den wenigen \u201cprogressiveren\u201d Elementen des Vorschlags vornehmen. So k\u00fcndigte die Bundesregierung bereits (siehe z.B. <a href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/ausland\/europa\/haushalt-eu-bundesregierung-kritik-100.html\">hier<\/a>) Widerstand gegen die H\u00f6he des Budgets an (wobei die H\u00f6he f\u00fcr uns zun\u00e4chst kein ausschlagendes Kriterium f\u00fcr die Wirksamkeit des Budgets ist). Bei K\u00fcrzungen ist aber zu bef\u00fcrchten, dass dies nicht bei den ineffizienten Direktzahlungen der Agrarpolitik erfolgt, sondern bei anderen Ma\u00dfnahmen. Gerade die etwas progressiveren Vorschl\u00e4ge z.B. bez\u00fcglich der Degression und dann Kappung der fl\u00e4chengebundenen Direktzahlungen (vorgesehen ist auf 100.000 Euro pro Empf\u00e4nger), die ja eine fairere Verteilung der vorhandenen Gelder (trotz Gie\u00dfkannenprinzip Fl\u00e4chenpr\u00e4mie) erm\u00f6glichen soll, sorgten schon f\u00fcr Emp\u00f6rung. Damit stehen sie auf der Abschussliste konservativer Politik &#8211; CDU-Abgeordnete im Europ\u00e4ischen Parlament beschw\u00f6rten gar das massenweise Sterben der H\u00f6fe in Ostdeutschland herbei (siehe z.B. <a href=\"https:\/\/www.instagram.com\/p\/DMKWcepsC4i\/\">diesen<\/a> Post der Abgeordneten Walsmann auf Instagram).<\/p>\n<p><em>Von Lukas Traup, Dr. Raphael Weyland und Laura Henningson<\/em><\/p>\n<h3><strong>Links zu den Verordnungsentw\u00fcrfen und ersten Kommentaren<\/strong><\/h3>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/commission.europa.eu\/strategy-and-policy\/eu-budget\/long-term-eu-budget\/eu-budget-2028-2034_en\">Allgemeine Kommissions-Seite zum MFR<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/commission.europa.eu\/publications\/multiannual-financial-framework_en\">\u00dcbergreifende MFR-Verordnung und Anhang<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/commission.europa.eu\/publications\/budget-expenditure-tracking-and-performance-framework_en\">Tracking- und Performance-Rahmen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/commission.europa.eu\/publications\/european-competitiveness-fund_en\">Europ\u00e4ischer Wettbewerbsfonds (WF)<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/commission.europa.eu\/publications\/european-fund-economic-social-and-territorial-cohesion-agriculture-and-rural-fisheries-and-maritime_en\">NRP-Verordnung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/commission.europa.eu\/publications\/common-agricultural-policy_en\">Detail-Verordnung zur GAP<\/a><\/li>\n<li>Tagesschau-Kommentar von Helga Schmidt: <a href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/kommentar\/eu-haushaltsplaene-100.html\">Kommentar zu EU-Haushaltspl\u00e4nen: Mut zu Reformen &#8211; nur nicht bei Agrar | tagesschau.de<\/a><\/li>\n<li>Zeit-Artikel: <a href=\"https:\/\/www.zeit.de\/wirtschaft\/2025-07\/agrarpolitik-landwirtschaft-eu-umweltschutz-tierschutz\/komplettansicht\">Agrarpolitik: Das wird eine Ackerei | DIE ZEIT<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<!-- Begin Yuzo --><div class='yuzo_related_post style-1'  data-version='5.12.74'><!-- without result --><div class='yuzo_clearfixed yuzo__title yuzo__title'><h3>Das k\u00f6nnte Sie auch interessieren<\/h3><\/div>\n\t\t\t\t\t\t  <div class=\"relatedthumb \" style=\"width:125px;float:left;overflow:hidden;\">  \n\t\t\t\t\t\t\t  \n\t\t\t\t\t\t\t  <a  href=\"https:\/\/blogs.nabu.de\/naturschaetze-retten\/vdl-leitlinien\/\"  >\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t  <div class=\"yuzo-img-wrap \" style=\"width: 125px;height:90px;\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"yuzo-img\" style=\"background:url('https:\/\/blogs.nabu.de\/naturschaetze-retten\/wp-content\/uploads\/sites\/3\/2019\/07\/Vonderleyen_Sharepic_Wahl-340x226.jpg') 50% 50% no-repeat;width: 125px;height:90px;margin-bottom: 5px;background-size: cover; 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