Warum spielt die Qualität der Erstgutachten in der Planungspraxis eine so große Rolle?

Zu den interessantesten Workshops, an denen ich in letzter Zeit teilgenommen habe, zählte der Workshop zum Thema „Qualität von Gutachten“, der Anfang Juni auf der Insel Vilm stattfand und vom Deutschen Rat für Landespflege (DRL) organisiert und vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) gefördert wurde.

Foto: Christoph Hein

Foto: Christoph Hein

Bei den Gutachten sind vor allem die Erstgutachten gemeint, die von den Vorhabenträgern in Auftrag gegeben und von Planungsbüros durchgeführt und anschließend bei den Genehmigungsbehörden mit dem Planungsantrag eingereicht werden. Der Workshop war ein erster Versuch diese Thematik, die besonders bei dem Windenergieausbau einer der Kernproblematiken darstellt, zu beleuchten. Gemeinsam mit Vertretern unterschiedlicher Interessengruppen u. a. von Umwelt-, Naturschutzverbänden, Gutachterbüros, Behörden und aus der Wissenschaft und der Umweltbildung, wurden Ideen für mögliche Lösungsansätze zusammen zutragen damit eine optimierte Qualitätssicherung in der Praxis bei den Erstgutachten, bei der Genehmigung bis hin zur Nachkontrolle gewährleistet ist.

Wo liegen die Qualitätsmängel bei der Planung und Genehmigung?

Eines der Hauptkritiken aus naturschutzfachlicher Sicht gegenüber den Gutachten ist die häufig mangelhafte Qualität aufgrund fehlender fachlicher Kompetenz bzw. die fehlende Objektivität aufgrund zu starker Interessenvertretung und vertragliche Abhängigkeit zu den Investoren.

Zwergfledermaus im Vogelnistkasten. Foto: Rüdiger Weis

Zwergfledermaus im Vogelnistkasten. Foto: Rüdiger Weis

Einer der Hauptmängel welche z.B über ein Forschungsprojekt der Uni Trier bei Fledermausgutachten identifiziert wurden, war die oft fehlende oder pauschalisierte Konfliktbewertung. Die Praxis zeigt, dass trotz qualitativ minderwertiger Gutachten und tendenziöser Bewertungen, Windparks gebaut werden. Denn oft werden Genehmigungen zu Windkraftplanungen erteilt, ohne dass die erstellten Antragsunterlagen oder Fachgutachten in den verantwortlichen Behörden einer Prüfung mit ausreichender Intensivität unterzogen werden können. Ein Problem hierbei ist sicherlich der hohe personelle und fachliche Kapazitätsmangel der Behörden. Allgemein liegt auf den Schultern der Genehmigungsbehörden eine große Verantwortung, denn sie bestimmen im Endeffekt welche ökologischen Gutachten für einen Antrag noch durchzuführen sind z. B. können sie eine Umweltverträglichkeitsprüfung anfordern. Oft müssen die Mitarbeiter der Genehmigungsbehörden mehrere Anträge in den verschiedensten Sektoren bearbeiten. Zu guter Letzt sind sie auch für die Qualitätskontrolle der von ihnen an die Vorhabenträger in Auftrag gegebenen Auflagen wie z. B. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zuständig. Hinzu kommt noch die von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Handhabung und Struktur der Planungs- und Genehmigungspraxis und es gibt keinerlei einheitliche Methoden- und Bewertungsstandards. Bereits die tierökologischen Abstandsempfehlungen sind in jedem Bundesland verschieden. Kein Wunder, dass es so schwierig ist, qualitativ hochwertige und fachlich korrekte Gutachten und Genehmigungen durchzuführen.

Eine Qualitätssicherung und -kontrolle bei der Planung und Genehmigung ist unabdingbar

Das Spektrum der allgemeinen Diskussionspunkte reichte von der Fragestellung wie mögliche Kriterien zur Kontrolle und Qualitätssicherung aussehen könnten bis hin zu der Erstellung von Zulassungskriterien für eine Zertifizierung. Weiterhin stand zur Debatte, welche mögliche Methodenstandards und Leitfäden möglich sind, die bundesweit verbindlich zwischen Gutachter und Behörden sein sollten, um dann regionalspezifisch angepasst zu werden. Diese sollten regelmäßig aktualisiert werden. Spannend war auch dass eine Qualitätszertifizierung schon in England existiert.

Folgend möchte ich in Stichpunkten ein paar Ergebnisse auflisten:

Inhalte Methoden-/ Bewertungsstandards/ Leitfäden: -Konfliktidentifizierung, Beachtung Naturschutzrecht und Fachkonventionen, Vorhabenspezifisch, für einheitliche Methoden (Erfassung + Auswertung), Standards zur Ableitung geeigneter Maßnahmen und zur Maßnahmenprüfung und zum Maßnahmenumfang und deren Wirkungskontrolle (Langzeit-Monitoring), Vorhabenswirkungen/Eingriffstyp, für Einsatz bestimmter technischer Methoden, für Artengruppen, -Typen, Geltungsbereich: bundesweit.

Inhalte Gutachten: – basieren auf Tatsachen, objektive Betrachtung, Wissenschaftlichkeit, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit von Rohdaten, Ergebnissen und Beurteilungen, Verständlichkeit in der Formulierung damit auch Laien Inhalte verstehen können, Problemorientiert,/genaue Zielstellung, Wirkprozesse, die hier analysiert werden.

Qualifikation von Bearbeitern/Sachverständigen durch: -Selbstverpflichtungen, fachl. Persönl. Kompetenz, Mitgliedschaft im Berufsverband/Kammer mit eigenem Codex zum Grundsatz machen, Zertifizierung oder Akkreditierung als Sachverständiger, Teilnahmenachweis an zertifizierten Weiter-, Fortbildungsmaßnahmen, Regelmäßigkeit. Bundesweite fachl. Anerkennung für Bearbeiter, Artenkenner.

Qualitätssicherung auf Behördenseite: -Voraussetzungen: – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Vermittlung, Abstimmung zwischen Fachbehörde und Gutachter, Qualitätsprüfung + stichpunktartige Kontrolle, Einforderung von Mindeststandards durch die Fachbehörden des Naturschutzes, Kontrolle und Qualitätssicherung durch die Fachbehörden, fortlaufende Weiterqualifizierung d. Behördenmitarbeiter, Ausreichende personelle Ressourcen bei Naturschutzverwaltungen, hinreichende biol./ökol. und juristische/verwaltungsmäßige Kenntnisse verfügen, übergeordnete Überprüfung der Qualitätssicherung, die von Fachbehörde geleitet wird.

Inga Römer

6 Kommentare

Ingo Ludwichowski

24.06.2016, 15:34

Moin, tut mir leid, aber keines der Kriterien für eine substantielle Verbesserung der Situation greift den Kernkonflikt auf: Die Verflechtungen oder Abhängigkeit der Gutachter von den Vorhabensträgern. Hier hilft nur, wie im Atomrecht (§ 10 und § 11) seit langem üblich, die Vergabe der Gutachten nicht vom Auftraggeber, sondern von der Genehmigungsbehörde vornehmen zu lassen, die in der Regel eine größere Unabhängigkeit hat. Die Bezahlung erfolgt in Form einer Erstattung durch den Auftraggeber. Ist bei Großvorhaben der Staat selbst Vorhabenträger wie beim Straßenbau, so sollten die Gutachter noch vor dem Scoping-Termin gemeinsam von Genehmigungsbehörde und anerkannten Naturschutzverbänden ausgewählt werden. Beiden Verfahren ist gemeinsam, dass es sich Gutachter unter diesen Bedingungen nicht mehr leisten können, einseitige und / oder fachlich fragwürdige Gutachten abzuliefern. Denn in der einseitigen Abhängigkeit vom Auftraggeber, die ggf. sogar schwarze Listen über Gutachterbüros führen, die nicht "spuren", liegt vielfach der Grund für mangelnde Objektivität und Tauglichkeit von Gutachten. Zur Situation in Schleswig-Holstein bitte dem unteren Link folgen!

Antworten

Inga Römer

30.06.2016, 14:26

Moin lieber Ingo, das ist richtig, du greifst einen der gravierendsten Konflikte bei der Qualität der Gutachten auf, welches bei diesem von mir beschriebenen Workshop leider nur oberflächlich behandelt wurde, da zuerst einmal die eigentliche Qualität der Gutachten und die Überprüfung der Genehmigungsbehörden beleuchtet wurde. Es ging also eher um die Methoden- und Bewertungsstandards sowie um die Qualifizierung der Gutachter per se. Ich hoffe, es folgen noch weitere Workshops zu dem Thema. Ich würde gerne noch hinzufügen dass es sehr wahrscheinlich aus freimarktwirtschaftlichen Gründen besser wäre, wenn die Genehmigungsbehörde einen Gutachterpool vorschlägt, um kein "naming und shaming" zu produzieren. Was ich auch immer noch schwierig finde, ist die gesamte Verantwortung, die diesen Behörden auf den Schultern lastet, da eine Person oft mehrere Anträge für Großprojekte aus den verschiedenen Sektoren bearbeiten muss und auch Mangel an Zeit und Kapazitäten auch z.B. nicht automatisch die Fachbehörden in Auftrag gibt. Gerade gestern habe ich jemand von einer Fachbehörde (Untere Naturschutzbehörde) gesprochen, der mir erzählte dass die Genehmigungsbehörden sie oft nur ansprechen, wenn schon geklagt wird, also wenn sie schon Probleme haben. Er war sehr frustriert darüber, dass sie nicht unbedingt, bzw. fast nie automatisch von Anfang an einbezogen werden, was zwar die Genehmigungsprozess um ca. 2 Monate pro Fachbehörde verlängern würde, aber auf längere Sicht alles verkürzen und Kostengünstiger machen würde. Ich denke, die Qualifizierung der Gutachter ist essentiell, ebenso die Methoden-und Bewertungsstandards, nach denen sie sich richten müssen. Genauso wären Leitfäden eine Unterstützung für die Genehmigungsbehörden. Folglich ist eine Verbesserung des gesamten Antrags- und Genehmigungsprozesse notwendig.

Antworten

Roland Kohler

03.07.2016, 15:46

Auch die Fach- und Genehmigungsbehörden nehmen bereits während der Entstehung der Gutachten Einfluss auf deren Ergebnisse, z.B. Notwendigkeit einer UVP, vertiefte Utersuchungen sachlicher und flächenmäßiger Art, Weitergabe bereits vorhandere Beobachtungen. Wenn hier von den Behörden nicht dezidiert eringegriffen wird, sind Weiterungen unausbleiblich. Diese unterliegen aber auch dem Einfluss der Landespolitik mit exzessiver Windenergiepolitik. Beispiel: (Gutachten) "Hinsichtlich der Nutzung des Natura 2000-Gebietes wurde vorab eine FFH-Vorprüfung gemäß BNatSchG erstellt, aus der hervorgeht, dass genannte Lebensräume und Arten durch den Bau von WEA nicht erheblich und nachhaltig beeinträchtigt werden. Aufgrund fehlender windkraftempfindlicher Großvögelbrutstandorte und essenzieller Nahrungshabitate im FFH-Gebiet Asberg und unmittelbar daran angrenzend, wird eine Ausweisung einer Potenzialfläche für WEA in diesem Gebiet,nach erfolgter frühzeitiger Rücksprache mit der SGD-Nord, Koblenz zum jetzigen Zeitpunkt für sinnvoll erachtet (Ergebnisse der Fledermausuntersuchung mit abschließendem Ausweisung der Potenzialfläche erfolgt im Sommer/Herbst 2013). Daran anschließend werden im LBP entsprechende Schutz-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen ermittelt und räumlich zugeordnet." Daraus hat der Gutachter gefolgert: "Durch den Schutz der Bruthorste - kein Bau von WEA innerhalb der Schutzradien sowie in den essenziellen Nahrungshabitaten - kann bei der Errichtung davon ausgegangen werden, dass windenergieanlagenempfindliche Arten keine erhebliche Beeinträchtigung erfahren und es bei Beachtung der o.a. Vermeidungs- und CEFMaßnahmen, zu keiner Betroffenheit der lokalen Population kommt. Neben dem Einhalten der Schutzradien um die Bruthorste der windkraftempfindlichen Vogelarten, ist das Freihalten der Talbereiche von WEA, die als Nahrungshabitate dienen, ausreichend, um dauerhaft die lokale Population nicht erheblich zu beeinträchtigen." Folge: Die Windkraftplanungen der VG Unkel wurden fortgeführt inklusive Abschluss städtebaullicher Verträge. Bei (nach Widersprichen) nachfogenden vertiefenden Untersuchungen stellten andere Gutachten fest, dass mitten auf dem Asberg ein Uhu brütet (Nest war ffrüher schon bekannt) und die Fledermausvorkommen erheblich waren. Folge: Fast identische Schutzkreise als Ausschlussgebiete für Uhu und Fledermäuse. Folge: Verlagerung der Planungen auf kleinflächige, bereits ausgeschlossene Gebiete. Dann Widersprüche und letztlich Aufgabe des Vorhabens. Dauer des Prozessablaufes (nicht juristisch) insgesamt: 3,5 Jahre unter Begleitung und Druck von 2 BIn sowie weiträumiger nachbarlicher Kommunen, Naturschutzvereinen, Naturschutzverbänden, u.a. Der Lern- und Überzeugungsprozess bei den kommunalen Windkraftbefürwortern inklusive des Investors EVM war entsetzlich langwierig und mühsam. Was hätte man in dieser Zeit alles kreativ unternehmen können ! Waste of lifetime ? Lohn: Rettung eines Naturparks mitsamt großer Vielfalt von Arten, der Landschaft, des Romantischen Rheins an Drachenfels und Rolandsbogen, der Naherholung und der Lebensqualität der Bevölkerung.

Antworten

Inga Römer

08.08.2016, 12:15

Lieber Roland Kohler, vielen Dank für dieses gute Beispiel aus der lokalen Ebene. Es zeigt wie wichtig die naturverträgliche Standortwahl und die verbesserte Qualitätssicherung und -kontrolle bei den naturschutzfachlichen Prüfungen ist. Die Notwendigkeit der Ausweisung der Eignungsgebiete mit Ausschlusswirkung auf der Ebene der Regionalplanung und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung schon ab jeder dritten Windkraftanlage, damit die Qualität der Prüfungen verbessert wird und von vorneherein eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen kann. Es zeigt auch auf wie unabdingbar der fachliche und personelle Kapazitätenaufbau bei den Genehmigungsbehörden ist, deren Verantwortung es ist eine hochwertige Qualität bei den Gutachten über Auflagen o.ä. und der allgemeinen Genehmigung zu garantieren. Zusätzlich zeigt das Beispiel auch wie oft doch Vermeidungs-und Minderungsmaßnahmen der naturverträglichen Standortwahl vorgezogen werden und die Gefahr besteht, dass entweder deren Effektivität, deren Durchführungen nicht genügend überprüft wird. Ein weiteres Thema mit dem sich der NABU beschäftigt. Vielen Dank noch einmal dafür! Herzliche Grüße aus Berlin

Antworten

Dirk Seeling

03.07.2016, 10:39

Wir danken als Bürgerinitiative Romantischer Rhein dem NABU für seine sowohl fachkompetente wie auch konsequent Natur- und Tierschutzorientierte Aufklärung. Die schwierige Situation der Naturschutzverbände durch die Windkraftbevorzugung in Waldgebieten und Schutzgebieten führte zu einer wichtigen KLärung, wofür die Naturschutzverbände eigentlich da sind. Für die Weltrettung oder zum Schutz der Tiere udn Natur in der jeweiligen Region. Der NABU hat sich auf das konzentriert, wofür ihn die MItglieder und Sponsoren unterstützen. Das Argument, dass Windkraft das Weltklima rettet ist sowohl falsch als auch nicht ausreichend, um dafür die hoch bedrohte Diversität unserer Tierwelt aufzugeben. Danke, dass Sie die Mängel in den Gutachten weiter im Auge behalten.

Antworten

Inga Römer

08.08.2016, 12:21

Lieber Dirk Seeling, vielen Dank für Ihre Email udn Unterstützung! Ich stimme Ihnen zu, der Klima- und Naturschutz muss auf eine Ebene gebracht werden. Von daher ist es unabdingbar, dass die Naturverträglichkeit stärker als politisches und planerisches Leitbild nicht nur auf den Windenergieausbau bezogen Anwendung findet, sondern als integraler Bestandteil der gesamten Energiewende betrachtet wird. Herzliche Grüße aus Berlin

Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

Bitte bleibe höflich.
Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht und Pflichtfelder sind markiert.