Umweltverbände fordern Einrichtung eines EU-Naturschutzfonds

Frisch aus der NABU-Pressestelle:

15.September 2016 – Anlässlich des 33. Deutschen Naturschutztages in Magdeburg veröffentlichen die Umweltverbände NABU, BUND, DNR und WWF und der Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN) einen Forderungskatalog an Länder, Bund und EU zur vollständigen Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien. Insbesondere schlagen die Verbände die Schaffung eines eigenen EU-Naturschutzfonds vor, mit dem Schutz- und Pflegemaßnahmen in den über 27.000 europäischen Natura-2000-Gebieten, Artenhilfsprogramme und weitere Maßnahmen für die biologische Vielfalt umgesetzt werden können.

Eine Neuausrichtung der EU-Finanzierung für den Naturschutz ist notwendig, weil „der derzeit verfolgte ‚integrierte Ansatz‘ der EU-Naturschutzförderung, bei dem die Mitgliedstaaten aus verschiedenen EU-Fonds die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen sollen, gescheitert ist“, so die einhellige Meinung der fünf Verbände in ihrem Forderungspapier. Nach Schätzungen der EU-Kommission wurden in der Förderperiode 2007 bis 2013 lediglich 20 Prozent der Natura-2000-Kosten, die auf sechs bis zehn Milliarden Euro geschätzt werden, mit EU-Mitteln aus den Bereichen Landwirtschaft, Regionalförderung oder Fischerei gedeckt. Da auch in den nächsten Jahren keine Verbesserung in Sicht ist, fordern die Umweltverbände zu Beginn der Debatte über die nächste EU-Haushaltsperiode 2021-2027 neue Wege zu gehen und verbindliche Mittel für den Naturschutz festzuschreiben.

Tarbeker Moor Foto: NABU/Jens Kube

Tarbeker Moor Foto: NABU/Jens Kube

Die Verbände fordern, dass die EU jährlich mindestens 12 bis 15 Milliarden Euro für den Naturschutz bereitstellt. Dies entspricht im Umfang etwa den sogenannten „Greening-Zahlungen“ aus der ersten Säule der EU-Agrarpolitik, die durch gezielte Landbewirtschaftungsmethoden den Klima- und Umweltschutz fördern sollen, nach Ansicht der Verbände jedoch weitgehend wirkungslos für die Umwelt bleiben. Unter dem neuen System könnten beispielsweise die Naturschutzleistungen von Landwirten, die Naturschutzmaßnahmen umsetzen, gezielter und besser honoriert werden.

Darüber hinaus verlangen die Umweltverbände von der EU-Kommission eine sofortige Entscheidung zur Beibehaltung der EU-Naturschutzrichtlinien. Der sogenannte Fitness-Check der EU-Naturschutzrichtlinien ergab, dass dieser Rechtsrahmen effektiv, effizient und modern ist (NABU-Übersetzung der Schlussfolgerungen hier zum Download). Dennoch schiebt die Kommission eine Entscheidung über den Fortbestand der Richtlinien „auf die lange Bank“.

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