Fledermäuse in Gefahr!

Der Countdown unserer Aktion zur Rettung der EU-Naturschutzrichtlinien hat begonnen. Bis zum 24.Juli können wir Bürgerinnen und Bürger der EU-Kommission noch unsere Meinung übermitteln: soll das gemeinsame Naturschutzrecht für die 28 Mitgliedsländer neu verhandelt werden, oder wollen wir die existierenden Regeln nicht lieber endlich richtig durchsetzen und finanzieren? Auf der internationalen Kampagnenplattform der Umweltverbände www.naturealert.eu haben inzwischen über 315.000 Menschen für letzteres unterschrieben.

Faszinierende Jäger der Nacht. Mausohr im Flug. Foto: Eberhard Menz.

Faszinierende Jäger der Nacht. Mausohr im Flug. (Foto:Eberhard Menz)

Seit dem Start der Aktion stellt der NABU jede Woche einen deutschen Naturschatz vor, der besonders vom Schutz der EU-Naturschutzrichtlinien profitiert oder davon abhängt. Ob Wolf, Schweinswal, Schreiadler, die Wacholderheiden der schwäbischen Alb oder das Große Torfmoor in Nordrhein-Westfalen – ohne EU-Schutz ginge es unserer Natur heute wesentlich schlechter. Eine Schwächung der Richtlinien, wie sie zum Beispiel der Deutsche Bauernverband fordert, wäre eine Katastrophe für diese Arten und Lebensräume und viele weitere. Von der Natur in anderen EU-Staaten und dem Schicksal der Zugvögel ganz zu schweigen.

NABU-Naturschatz Nr. 11 ist die Fledermaus, die wir zusammen mit unserem Landesverband Rheinland-Pfalz vorstellen.

Die Fledermausbestände in Deutschland sind bis Ende der 1970er Jahre dramatisch zurückgegangen, die Kleine und die Große Hufeisennase etwa waren beinahe ausgerottet. Dank umfangreicher Schutzanstrengungen, die zum großen Teil auf die EU-Naturschutzrichtlinien zurückgehen, konnten viele Vorkommen gerettet und erhalten werden. Sieben Arten stehen auf Anhang II der Fauna-Flora-Habitat-(„FFH“-)Richtlinie, d.h. für sie müssen Natura-2000-Schutzgebiete ausgewiesen werden. Alle heimischen Fledermausarten stehen zudem auf Anhang IV, der einen strengen Schutz auch außerhalb von Schutzgebieten, z.B. bei Straßenbauprojekten, vorschreibt.

Dank eines aufwendigen Naturschutzprojektes finden Fledermäuse zum Beispiel im Mayener Grubenfeld in Rheinland-Pfalz ein dauerhaftes Quartier. Neben sechs der sieben Anhang II-Arten – nur die Kleine Hufeisennase wurde hier noch nicht nachgewiesen – nutzen weitere elf Fledermausarten das Gebiet zur Überwinterung und zum Schwärmen. Im Sommer treffen sich allein im Teilgebiet des Mayener Grubenfeldes zehntausende Fledermäuse, um sich zu paaren und die Winterquartiere zu erkunden. Über 50.000 Tiere überwintern in den vielen Stollen. Der Einzugsbereich der Basaltgruben reicht über Rheinland-Pfalz und sogar über Deutschland hinaus. Sie gelten damit als eines der bedeutendsten Quartiere für Fledermäuse in Mitteleuropa. Der Bereich des Mayener Grubenfeldes ist heute durch die FFH-Richtline als Natura-2000-Gebiet geschützt.

Teil von Natura 2000. Das Mayener Grubenfeld ist einer der wichtigsten Fledermausquartiere Mitteleuropas. Foto: Andreas Kiefer.

Teil von Natura 2000. Das Mayener Grubenfeld ist einer der wichtigsten Fledermausquartiere Mitteleuropas.    (Foto:Dr.Andreas Kiefer)

Das Natura-2000-Netzwerk, insgesamt nun etwa 27.000 Gebiete in der ganzen EU, über 5.000 in Deutschland, ermöglicht die Vernetzung und den notwendigen genetischen Austausch zwischen Populationen in stark besiedelten und durch Infrastruktur zerschnittenen Ländern wie Deutschland. Das ist besonders für Fledermäuse wichtig. Zudem zeigen ziehende Fledermausarten, wie auch Zugvögel, dass der Schutz unserer gemeinsamen Naturschätze nur durch EU-weit einheitliche Standards gelingen kann, die etwa für Überwinterungsquartiere in Polen genauso gelten wie in Deutschland oder Westeuropa.

Leider will eine Koalition von Agrar-, Jagd- und Waldbesitzerverbänden die unschuldig als „Entbürokratisierungsinitiative“ bezeichnete Idee der EU-Kommission nutzen um die Regeln zu lockern. Auch in niederländischen und britischen Regierungskreisen wird gefordert, den strengen Schutz für bedrohte Arten im Anhang IV der FFH-Richtlinie, in dem auch alle heimischen Fledermausarten gelistet sind, zu schwächen und das Streichen von Arten aus der Liste zu vereinfachen.

Anfang 2016 wird die EU-Kommission beschließen, ob die EU-Naturschutzrichtlinien unverändert bleiben oder überarbeitet werden. Die Niederlande wollen das Thema zu einem der Schwerpunkte ihrer EU-Ratspräsidentschaft in der ersten Jahreshälfte 2016 machen, und auch das Europäische Parlament – als unsere Volksvertretung – ist intensiv in die Diskussionen und Entscheidungsprozesse eingebunden.

Junckers Vorhaben dient nicht dem Bürokratieabbau, sondern ist ein Angriff auf das Herz des Naturschutzes in der EU. Wir fordern gemeinsam mit über 100 Verbänden und Organisationen in allen 28 EU-Ländern: Die Naturschutzrichtlinien müssen erhalten bleiben und sie müssen besser umgesetzt werden.

Mit einer einfachen Unterschrift können Sie den Schutz der Fledermäuse unterstützen, so wie das bereits weit über 300.000 Menschen getan haben!

www.naturealert.eu

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